Gebietsverträgliche BND-Baustellenlogistik gewährleisten – Entschädigungsfonds für Anwohner und Gewerbetreibende einrichten
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2005 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke
Das Abgeordnetenhaus billigt gemäß Artikel 58 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin die vom Regierenden Bürgermeister am 14. Dezember 2006 abgegebene Erklärung über die von ihm gemäß Artikel 58 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung von Berlin festgelegten Richtlinien der Regierungspolitik für die 16. Wahlperiode mit folgender Zusammenfassung:
Berlin ist eine internationale Metropole, die Hauptstadt aller Deutschen und die Heimat aller Berlinerinnen und Berliner. Berlin ist eine weltoffene Stadt, in der sich viele Nationen, Religionen, Weltanschauungen und Kulturen begegnen. Der Senat fördert Toleranz und friedliches Zusammenleben, schafft Raum für die Vielfalt der Lebensweisen und die Voraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklung, Arbeit, Chancengerechtigkeit in der Bildung und soziale Sicherheit.
In Berlin spiegelt sich die wechselvolle deutsche Geschichte in signifikanter Weise wider. Hier wird die Erinnerung an deutsche Schuld und deutsche Teilung wachgehalten. In Berlin vollzieht sich in exemplarischer Form das Zusammenwachsen von Ost und West in all seiner Widersprüchlichkeit. Es bleibt daher Aufgabe des Senats, im zweiten Jahrzehnt nach ihrer Wiedervereinigung die Stadt dauerhaft zusammenzuführen und sich der besonderen Verantwortung für die Geschichte Berlins zu stellen.
Im Mittelpunkt der Politik des Senats steht die Schaffung von Arbeit, die Förderung von Wissenschaft, Bildung und Kultur als den wichtigsten Zukunftspotentialen der Stadt, die Fortsetzung der erfolgreichen Konsolidierung des Haushaltes und die Garantie sozialer Sicherheit auch für diejenigen, die sich aus eigener Kraft nicht helfen können und die Solidarität der Gemeinschaft brauchen.
Im Zusammenwirken mit dem Bund und Berlin muss die neue Hauptstadtklausel des Grundgesetzes mit Leben erfüllt und die Zuständigkeit des Bundes für Angelegenheiten der gesamtstaatlichen Repräsentation in der Bundeshauptstadt als Auftrag des Grundgesetzes in die Praxis umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere die Kultur, die innere Sicherheit und die Infrastruktur. Das bisherige Engagement des Bundes wird anerkannt. Nach Auffassung Berlins sind jedoch seine als Hauptstadt wahrzu
Berlin steht zu dem Projekt Humboldt-Forum auf der Fläche des ehemaligen Stadtschlosses und beteiligt sich durch Einbringung seines Grundstücksanteils. Berlin geht von der Umsetzung des diesbezüglichen Bundestagsbeschlusses durch die Bundesregierung aus. Die von Bund und Land gemeinsam finanzierte Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin wird zügig fortgeführt, um in enger Abstimmung mit dem Bund die Herrichtung des Parlaments- und Regierungsviertels zum Abschluss zu bringen. Aus finanziellen Gründen soll die mit dem Bund verabredete Verlängerung der U-Bahnlinie 5 vom Alexanderplatz zum Hauptbahnhof zeitlich gestreckt werden. Auch hierüber wird der Senat das Gespräch mit dem Bund suchen.
Der Senat begrüßt alle Überlegungen auf Bundesebene, weitere Ministerien von Bonn nach Berlin zu verlagern. Bei Bedarf wird der Senat deren Ansiedlung auch durch weitere Angebote landeseigener Flächen unterstützen.
Kultur ist ein wesentliches Zukunftskapital unserer Stadt. Was Berlin an Kultur bietet, ist für das Ansehen der Hauptstadt und unseres Landes mit entscheidend.
Der Senat sieht seine vorrangige Aufgabe darin, der Kultur eine sichere Perspektive zu geben. Deshalb wird der Kulturetat auf dem bisherigen Niveau erhalten und vor weiteren Einschnitten bewahrt. Kaum eine Stadt verfügt über eine vergleichbare Anzahl renommierter Orchester wie Berlin; der Senat sieht sich in der Pflicht, diese große Tradition zu pflegen und den heranwachsenden Generationen zu erschließen. Die Zuschüsse an die Staatstheater bleiben konstant. Mehrjährige Zuschussverträge schaffen für die Privattheater Planungssicherheit. Damit die drei Opernhäuser auf international vergleichbarem Niveau langfristig gesichert sind, muss eine tragfähige finanzielle Lösung gefunden werden. Die finanziellen Möglichkeiten des Landes Berlin lassen dies auf Dauer nicht zu. Auch im Hinblick auf die Praxis in vergleichbaren europäischen Metropolen ist die Staatsoper traditionell wie aktuell als Angelegenheit gesamtstaatlicher Repräsentation in der Hauptstadt zu sehen.
Der Berliner zeitgenössische Tanz genießt internationales Ansehen; er braucht eine gesicherte Basis. Die Stellung der Berliner Landesmuseen muss gestärkt werden. Die gewünschte Profilierung der Stiftung Stadtmuseum am Standort Märkisches Museum bedarf hierbei besonderer Anstrengung.