Kultur stiftet Identität, für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft. Wir wollen dafür sorgen, dass insbesondere junge Menschen in Berlin – gleich welchen sozialen und ethnischen Hintergrunds – mit unserer Kultur in enge Berührung kommen. Mit einer Vereinheitlichung des entgeltfreien Zugangs oder der Ermäßigung für Kinder und Jugendliche in öffentlichen Museen und Bibliotheken wollen wir Anreize schaffen und Neugierde auf Kultur wecken. Der Senat wird ein ressortübergreifendes Konzept für kulturelle Bildung entwickeln; sie schafft die Voraussetzung für kulturelle Teilhabe und ist ein wesentliches Mittel für die Integration. Daher muss sie bereits im frühen Kindesalter, in den Kindertagesstätten, beginnen.
Die Auseinandersetzung mit der Naziherrschaft, der deutschen Teilung sowie der DDR zu fördern, gehört zu den politischen Prioritäten des Senats. Vornehmlich in Berlin wird am 75. Jahrestag im Jahre 2008 an den Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft erinnert. Berlin wird daran mitwirken, dass das Internationale Dokumentationszentrum der Stiftung Topographie des Terrors im Zusammenhang mit dem 70. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen als dem Beginn des 2. Weltkrieges eröffnet werden kann. Auch vornehmlich in Berlin wird am 50. Jahrestag im Jahre 2011 des Beginns des Mauerbaus gedacht. Der Senat wird darauf dringen, dass das Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer gemeinsam mit dem Bund zügig umgesetzt wird. Die Arbeit des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR hat sich bewährt und wird weitergeführt. Der Senat wird hierzu zu gegebener Zeit einen Gesetzentwurf einbringen.
Der Senat begrüßt das Wiedererstarken jüdischen Lebens in Berlin als selbstverständlichen Teil seiner kulturellen und religiösen Vielfalt. Der Senat unterstützt die Initiative, den Jüdischen Friedhof Weißensee in die Weltkulturerbeliste der UNESCO aufzunehmen.
Die zeitgenössische Kunst aus Berlin erregt international Aufsehen. Doch es fehlt bislang ein angemessener Ausstellungsort, um die Auseinandersetzung mit den aktuellen künstlerischen Entwicklungen zu fördern. Daher wird der Senat nach Verbündeten und Möglichkeiten suchen, um einen solchen Präsentationsort, eine Berliner Kunsthalle, zu schaffen.
Berlin ist ein hervorragender Standort mit besonderer Anziehungskraft für Künstler und Kreative aus der ganzen Welt. Daraus ergeben sich besondere Potentiale, die in ressortübergreifender Zusammenarbeit für die Kulturwirt
schaft als wichtigem Standortfaktor gestärkt und gezielt gefördert werden. 7. Berlins Spitzenstellung als Medienstadt ausbauen
In den „Creative Industries“ liegen Zukunftschancen für Wachstum und neue Arbeitsplätze. Der Senat wird sich durch eine mit Medienboard und Wirtschaftsförderung abgestimmte Standortpolitik um diesen speziellen Bereich intensiv kümmern. Die in den letzten Jahren gewachsene Position als internationaler Filmstandort wird ausgebaut, die Förderung von Film- und Fernsehproduktionen auf hohem Niveau gehalten.
Die Digitalisierung als technologische Entwicklung beeinflusst die Struktur der Medienlandschaft nachhaltig. Darin liegen einerseits große Chancen für neue Geschäftsmodelle in Produktion und Verbreitung neuer Inhalte und Formate, andererseits setzt sie das bisherige duale System unter Veränderungsdruck. Der Senat bekennt sich ausdrücklich zur wichtigen Rolle des öffentlichrechtlichen Rundfunks für unsere Demokratie. Er muss auch im digitalen Zeitalter seine Funktion erfüllen können. Deshalb hält der Senat am Prinzip der solidarischen Gebührenfinanzierung fest.
Durch die Digitalisierung werden auch Regulierungsfragen neu gestellt. Der Senat wird sich im Interesse einer demokratischen und pluralen Medienordnung an Diskussionen und Beschlussfassungen auf allen Ebenen aktiv einbringen.
Der Senat strebt weiterhin eine Fusion Berlins mit dem Land Brandenburg an. Auch wenn die Umsetzung durch die ablehnende Haltung in Brandenburg zurzeit nicht erfolgreich sein kann, bekennt sich der Senat zu diesem Ziel. Berlin und Brandenburg bilden eine gemeinsame Hauptstadtregion. Um ihre gemeinsamen Interessen effektiver wahrnehmen zu können, um Synergieeffekte zu erzielen und um die Rahmenbedingungen für ein Zusammengehen zu verbessern, ist eine enge Kooperation mit Brandenburg zu suchen.
Das von den Landesregierungen beschlossene Leitbild für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg muss zielgerichtet und zügig umgesetzt werden. Nur so können die Potenziale der Region im gemeinsamen Interesse umfassend ausgeschöpft werden.
Der Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt der Region und von größter wirtschaftlicher Bedeutung. Seine zügige Realisierung, die bestmögliche und rechtzeitige Integration
des Flughafens in das Straßen- und Schienennetz der Hauptstadtregion und die Entwicklung einer länderübergreifenden Wachstums- und Verkehrsregion um den Flughafen BBI sind vorrangige Ziele des Berliner Senats.
Der Senat wird sich bei der Deutschen Bahn für eine effektive Einbeziehung des Flughafenbahnhofs BBI in das ICE-/IC-Netz einsetzen. Die in Berlin beginnenden und endenden ICE-/IC-Linien in Richtung Amsterdam, Köln und Frankfurt am Main sollten ihren Anfangs- bzw. Endpunkt im Flughafenbahnhof BBI haben.
Berlin wird sich unter Wahrung und Förderung der Landesinteressen, insbesondere des zentralen Anliegens der Stärkung von Arbeit und Wirtschaft, in der Bundes- und Europapolitik weiter intensiv engagieren (Bundesrat, Bundestag und gemeinsame Reformprojekte mit der Bundesregierung; Konferenzen der Ministerpräsidenten, der Europa- und sonstigen Fachminister). Berlin wird dabei als bundes- und europafreundliche deutsche Hauptstadt und guter Dienstleister der bundesstaatlichen Gemeinschaft stets den Konsens mit dem Bund und den anderen Ländern suchen, jedoch bundesrechtlichen Regelungen mit Sonderbelastungen für den Landeshaushalt oder für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft nicht zustimmen.
Der Senat setzt sich in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg für einen Ausbau und eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative „OderPartnerschaft“ ein. Langfristiges Ziel des Senats ist es, die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg mit den Wirtschaftsräumen der Städte Stettin, Landsberg/Warthe, Grünberg, Posen und Breslau und den Wojewodschaften Westpommern, Lebuser Land, Großpolen und Niederschlesien zu einem eng kooperierenden Wirtschaftsraum zu vernetzen. Hierfür sind die im Rahmen der Oderregion-Konferenz im April 2006 definierten Projekte umzusetzen und weiterzuentwickeln.
Der Senat nutzt die guten Kontakte und sprachlichen Voraussetzungen, die Berlin mit der Russischen Föderation und insbesondere ihrer Hauptstadt Moskau verbinden, um den wirtschaftlichen und kulturellen Austausch zu fördern.
Der Senat hat den EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Januar 2007 unterstützt. Wie bei der EUErweiterungsrunde 2004 wird der Senat in enger Abstimmung mit dem Bund und den Ländern prüfen, ob die Inanspruchnahme von Übergangsfristen erforderlich ist. In diese Prüfung werden auch Schutzmaßnahmen für den Niedriglohnsektor einbezogen. Gleichermaßen wird der
Senat die Notwendigkeit von Schutzklauseln, insbesondere im Innen- und Justizbereich, prüfen. Um im Hinblick auf die 2004 beigetretenen Staaten die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit bereits ab 2009 zu erreichen, wird sich der Senat dafür einsetzen, die Übergangszeit für die Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen durch verbindliche Mindestlohnregelungen und angepasste Entsenderichtlinien zu nutzen.
Der Senat wird die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei eng und konstruktiv begleiten. Der Senat unterstützt die Position der EU und des Bundes, dass die Verhandlungen ergebnisoffen, aber mit dem langfristigen Ziel des Beitritts geführt werden, wobei das Kriterium der Aufnahmefähigkeit der EU in stärkerem Maße berücksichtigt werden muss.
Mit seinen 17 internationalen Städtepartnerschaften wird Berlin an der weltweiten Vernetzung und Kommunikation der Metropolen teilhaben und den wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Austausch auch zur Stärkung seiner eigenen Wettbewerbsfähigkeit befördern. Die bevorstehenden Partnerschaftsjubiläen mit Los Angeles, Paris und in besonderer Weise mit Istanbul werden hierfür ebenso geeignete Anlässe bieten wie die Zusammenarbeit mit Peking sowie die mit Moskau, Paris und London im Rahmen der „M4“ und die Beteiligung an den Aktivitäten der europäischen und globalen Städtenetzwerke.
Die Asien-Pazifik-Wochen unterstreichen das große Engagement, mit dem sich Berlin Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft der fernöstlichen Wachstumsregionen widmet, und lenken die Aufmerksamkeit von Unternehmen, Kulturschaffenden und Wissenschaftlern aus diesem Teil der Erde auf die deutsche Hauptstadt. Sie werden deshalb als deutschlandweit anerkanntes Forum des Dialogs mit der asiatisch-pazifischen Region gefördert und weiter ausgebaut.
Rechtsextremismus im Denken und Handeln hat seine Ursache in Unkenntnis der eigenen Geschichte und fremder Kulturen, in Intoleranz, individueller Perspektivlosigkeit und Konkurrenzangst. Der Senat wird dazu beitragen, diese Ursachen zu beseitigen, und die Bereitschaft der Mehrheit zur Verteidigung der Demokratie und der Rechte des Einzelnen stärken. Das Land Berlin wird gemeinsam mit den anderen Ländern eine Initiative für einen Antrag zum Verbot der NPD prüfen. Ein solcher Schritt gegen einen erklärten Verfassungsfeind ist notwendiger Teil einer wehrhaften Strategie der Demokratie gegenüber ihren unbelehrbaren Gegnern, mit denen die politische Auseinandersetzung weiterhin erfolgen muss. Auf der Basis des Gedenkstättenschutzgesetzes wird Berlin die Orte der Erinnerung vor Verunglimpfung schützen und die
deutsche Hauptstadt im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten vor rechtsradikalen Kundgebungen und Ausschreitungen bewahren.
Der Senat wird ein Landesprogramm zur Förderung von Demokratie sowie Bekämpfung des Rechtsextremismus, des Rassismus und des Antisemitismus erarbeiten. Hierzu wird eine Steuerungsstelle eingerichtet. Sie beruft zur Umsetzung dieses Landesprogramms mit den verschiedensten betroffenen gesellschaftlichen Kräften einen „Berliner Ratschlag für Demokratie gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus“ ein.
Die mobilen Beratungen und Opferberatungen müssen mit Bundes- und Landesmitteln fortgeführt werden, der Senat wird ihre Erweiterung prüfen. Berlin beteiligt sich an dem Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“. Zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit werden die bisherigen Konzepte zur politischen Bildung geprüft und weiterentwickelt. Der Senat wird insbesondere Schulen unterstützen, die sich am Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ beteiligen.
Immer mehr Berlinerinnen und Berliner engagieren sich für das Gemeinwesen, und bürgerschaftliches Engagement hat wachsende Bedeutung für die Zukunft der Stadt als „Bürgerkommune“. Eine starke Zivilgesellschaft und gelebte demokratische Kultur stiften Zusammenhalt und Solidarität und sind damit das wirksamste Mittel gegen das Erstarken rechtsextremer und fremdenfeindlicher Kräfte.
Das Spektrum an Aktivitäten, die Berlin bereichern, reicht von der Nachbarschaftshilfe, der Selbsthilfe und karitativen Arbeit über freiwilliges Engagement in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften bis hin zum Wirken von Stiftern und Mäzenen. Engagement und Initiative der Bürgerinnen und Bürger lösen gesellschaftliche Innovationen aus und sind unverzichtbar für die Bewältigung zentraler Herausforderungen wie der Integration in der Einwanderungsstadt Berlin und der Schaffung eines neuen Miteinanders der Generationen im demographischen Wandel. Der Senat wird die Rahmenbedingungen für Engagement und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger verbessern. Dazu gehört auch, dass dieser freiwillige Einsatz wahrgenommen, anerkannt und gewürdigt wird.
Der Senat wird einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Durchführung von Volksabstimmungen vorlegen mit dem Ziel einer Stärkung der Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Senat prüft, wie künftig die
Zahl der Abgeordneten auf die in der Verfassung vorgesehene Mindestzahl abgesenkt werden kann. Der Senat prüft auch, ob eine Bundesratsinitiative zur Einführung des Wahlrechtes zu den Bezirksverordnetenversammlungen für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger durch Änderung des Grundgesetzes Aussicht auf Erfolg hat.
Der Senat hält am Leitbild der Bürgerkommune fest. Die Ordnung der bezirklichen Zuständigkeiten wird deshalb zunehmend mit Elementen der direkten Demokratie und der Bürgerbeteiligung verbunden. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung der Bezirkshaushalte wird über die bisherigen Pilotbezirke hinaus ausgedehnt.
Zur 17. Wahlperiode wird die Zahl der Bezirksamtsmitglieder von derzeit sechs auf fünf reduziert. Die Ämterstruktur in allen Bezirken wird bereits in der laufenden Legislaturperiode vereinheitlicht.
Aufbauend auf bewährten Konzepten wird die Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung von Senat und Bezirken weiterentwickelt. Das Quartiersmanagement wird fortgesetzt, die bezirkliche Verantwortung wird ausgebaut. Der Sozialstrukturatlas, das Monitoring Soziale Stadtentwicklung und weitere relevante Sozialdaten werden stärker aufeinander bezogen.
Zeitgemäße – nämlich auf den unabdingbaren Regelungsbedarf beschränkte – Gesetzgebung und der Abbau unnötiger Bürokratie sind Schlüsselfaktoren der Staats- und Verwaltungsmodernisierung. Vor dem Hintergrund der auch künftig begrenzten öffentlichen Ressourcen ist es notwendig, die Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns zu erhöhen und gleichzeitig unnötige Kostenbelastungen für Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Der Senat wird Gesetze und Rechtsverordnungen fortlaufend auf ihre Erforderlichkeit überprüfen. Für eine systematische und geordnete Evaluation in der Regie der Senatsverwaltungen wird hierzu als ergänzendes Steuerungsinstrument ein Gesetzesmonitoring eingeführt, das sicherstellt, dass landesrechtliche Normen zu jedem Zeitpunkt höherrangigem Recht entsprechen und dass das Landesrecht regelmäßig auf fortbestehenden Regelungsbedarf überprüft wird.
Die unabhängige Normprüfungskommission des Landes Berlin wird den Senat dabei beraten, dass er dem Abgeordnetenhaus nur solche Gesetzentwürfe unterbreitet, deren gesellschaftspolitische, ökologische oder sonstige Folgen und Nebenwirkungen bedacht sind und deren Inhalt nicht auf einfachere Weise geregelt werden kann. Der Senat wird außerdem bei der Erarbeitung von Landesregelungen aufgrund der Föderalismusreform, aber auch bei anderen Rechtsvorschriften, eine enge Abstimmung mit Brandenburg mit der Zielsetzung der Herstellung einer weitestgehenden Rechtseinheit vornehmen.
Berlin wird die seit Inkrafttreten der Föderalismusreform dem Land obliegenden neuen Aufgaben mit Tatkraft und neuen Ideen anpacken. Berlin kann und wird dabei Vorbild auch für die anderen Länder sein. Der Landesgesetzgebung obliegt seit September 2006 zusätzlich – neben der schon erfolgten Ladenöffnungsregelung – die Kompetenz u. a. für das Versammlungsrecht, das Gaststättenrecht, Teile des Gewerberechts, das Hochschulrecht (mit Ausnahme von Hochschulzulassung und -abschlüssen) und das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht der Landesbeamten und Landesrichter. Der Senat wird zügig und bedarfsgerecht die Entwürfe zu landesrechtlichen Regelungen vorlegen.