Ja. Einen letzten Satz, und jeder Satz, der hier noch gesprochen wird, bevor das Gesetz verabschiedet wird, ist ein guter Satz. –
[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Sie machen das, was Sie immer machen! Sie reden über Dinge, die Sie nicht verstehen!]
Wir haben in den letzten Tagen mitbekommen, dass diese Koalition keine eigene Mehrheit hat bei diesem Projekt. Wir erinnern uns, diese Situation gab es Ende 2007 auch.
Herr Lux, Herr Lux! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lux! So aufgeregt habe ich Sie ja wirklich selten gesehen. Das wird doch wohl nicht etwa daran liegen, dass wir Ihnen heute eine Gesetzesvorlage vorlegen, bei der nicht einmal Sie mehr wirklich schimpfen können.
Ich will auf einige Punkte, die Sie angesprochen haben, eingehen. Vor zweieinhalb Monaten haben die Koalitionsfraktionen das Gesetz zur automatisierten Schülerdatei eingebracht. Das heißt, die Organisation der Schule sollte verbessert werden. Es ging und geht uns darum, dass die Ausstattung transparenter und genauer wird.
Drei Aufgaben soll und wird diese Datei erfüllen. – Hören Sie zu, wenn Sie schon nicht lesen können! – Die Schuljahresplanung, die Schulbedarfsplanung und die Schulentwicklungsplanung sind wichtige Aspekte für eine vernünftige und vertrauensvolle, weil zuverlässige Planung. Allerdings muss das dazu erforderliche Datenmaterial zuverlässig sein, die Zahlen müssen belastbar sein. Wir wollen vermeiden, was in den vergangenen Jahren so oft zu Schwierigkeiten und Fehlmeldungen geführt hat, nämlich Doppelanmeldungen und falsche und fehlerhafte Daten. Der Weg, den wir dazu gewählt haben, ist der Weg über eine Datei – und noch schlimmer für viele von uns, für viele von Ihnen von Anfang an gewesen: eine zentrale Datei.
Nein! – Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Herr Dix, sagte zu Recht, er sei schon von Berufs wegen grundsätzlich gegen zentrale Dateien. Das kann ich verstehen. Der Kollege Zillich hat hier vor zweieinhalb Monaten sogar formuliert: Immer dann, wenn mit Dateien gearbeitet wird, ist Misstrauen Pflicht. – Ganz so extrem würde ich es nicht ausdrücken, aber okay: Natürlich muss in diesem Fall mit Vorsicht gehandelt werden, muss Sensibilität an
In den zahlreichen und intensiven Diskussionen, die wir in den vergangenen Wochen in regulären Sitzungen, in Sondersitzungen, in Anhörungen, in Besprechungsrunden geführt haben, wurden sehr viele sehr kritische Fragen gestellt. Und sie wurden beantwortet.
Viele Hinweise wurden aufgenommen und in den Gesetzestext eingearbeitet. Entsprechend der eben beschriebenen Aufgabenerfüllung wurde die Zugriffsberechtigung auf viele Daten auf ein enges und begrenztes Maß reduziert, Herr Mutlu. Da kann ich dann wirklich nur sagen: Dann lesen Sie es doch wenigstens!
Die von Ihnen eben hier angeführten Strafverfolgungsbehörden haben auf genau zwei Daten Zugriff, und das auch nur, wenn sie mit Namen und Geburtsdaten des zu Erfragenden vorgehen können, und zwar auf den Namen und die Adresse der Schule. Und das ist für Sie schon zu viel!
Die Datenerfassung für die Schulen in freier Trägerschaft wurde auf die Kriterien beschränkt, die für die Schulbedarfs- und -jahresplanung notwendig sind. Die wurden also aus einem sehr großen Katalog herausgenommen. Die Weiterleitung der Daten an die Senatsschulverwaltung erfolgt in pseudonymisierter und aggregierter Form. Das heißt, die Wiederherstellung eines personenbezogenen Datensatzes ist unmöglich gemacht worden.
Ich bin davon überzeugt: Wir haben die erforderliche Sensibilität und Vorsicht walten lassen. Wir haben so viele Daten wie nötig, aber so wenig wie möglich erfasst. Sicherheitsfragen, wie sie der CDU-Änderungsantrag aufwirft, sind beantwortet worden. Auch für eine Schulwechslerdatei, wie sie von der FDP gefordert wird, kann ich keine Notwendigkeit erkennen. Ich glaube, dass unsere Datei so, wie wir sie heute in II. Lesung vorlegen, völlig ausreichend ist.
Ich möchte zum Schluss ein Zitat aus einer Berliner Zeitung bringen, die nicht wirklich dafür bekannt ist, uns nahe zu stehen, aus der „taz“. Ich zitiere:
Die Debatte um die neue Datei ist somit ein Schulbeispiel für den Umgang mit sensiblen Daten. Sie zeigt, dass ihre Erhebung an sich nichts Schlimmes sein muss. Im Gegenteil: Ohne eine gute Statistik stochert Politik nur im Nebel. Sie zeigt aber auch, dass Datenerhebung mit Augenmaß betrieben werden muss.... der Verlauf dieser Debatte könnte Schule machen, weil niemand auf seiner anfangs recht starren Position beharrt hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Frage, ob es im Land Berlin eine Datei geben soll, die einen Überblick über die tatsächlich existenten Schüler an den Schulen gibt – oder nicht. Wenn ich ganz ehrlich bin, hätte ich es bisher nicht für möglich gehalten, dass es eine solche Datei gar nicht gibt. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass eine Schulbehörde am ersten Schultag wissen muss, wo welcher Schüler geblieben ist, um so vor allen Dingen den Lehrerbedarf korrekt ermitteln zu können. Es kann doch nicht sein, dass Jahr für Jahr am ersten Schultag die eine Schule 105 Prozent Lehrerausstattung hat und die andere Schule 95 Prozent. Dies muss mit einer solchen Datei endlich verhindert werden können.
In der Debatte ist die Angst geäußert worden, dass so Doppelanmeldungen von Eltern verhindert werden könnten und letztlich die freie Schulwahl ausgehebelt werden soll. Darum geht es nicht, und darum kann es auch nicht gehen. Es geht hier darum, dass nach der Festlegung, auf welche Schule ein Kind nach den Ferien gehen wird, auch die Schulbehörde über diese bereits getroffenen Zusage zu informieren ist.
Lieber Kollege Steuer! Sie waren ja bei der Anhörung da. Können Sie sich noch daran erinnern, wie bis auf eine Person alle anzuhörenden Experten unisono gesagt haben: Diese Datei löst das Problem der Doppelanmeldungen nicht. – War das so, oder war es nicht so?
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das so war. Aber wenn Sie einen Vorschlag haben, wie es anders als mit einer solchen Datei zu lösen ist, dann können Sie den ja machen. Ich bin fest davon überzeugt, dass es damit zu
lösen sein wird. Lassen Sie mich fortfahren: Es kann also nicht darum gehen, dass es irgendwelche Einschränkungen für die Eltern gibt, sondern das freie Schulwahlrecht muss erhalten bleiben – auch mit dieser Datei.
Die Kritiker des Gesetzes bemängeln auch heute wieder datenschutzrechtliche Defizite; vom gläsernen Schüler ist die Rede. Dazu hat der Datenschutzbeauftragte im Bildungsausschuss in der Anhörung alles gesagt. Es war für uns als CDU-Fraktion unverzichtbar, dass alle Punkte und Forderungen des Datenschutzbeauftragten berücksichtigt und aufgenommen wurden. Dies ist durch Änderungsanträge geschehen.
Zwei Punkte sind noch offen geblieben, und diese haben wir in unserem Änderungsantrag vorgelegt, nämlich erstens einen Ausgleich zu finden für die Kosten, die bei den freien Schulen entstehen. Ich finde es bedauerlich, dass die Koalition keinen Weg gefunden hat, die zusätzlichen Kosten bei den ohnehin schon arg gebeutelten freien Schulen zu kompensieren. – Die zweite Frage, die der Datenschutzbeauftragte angemerkt hat, war, ein Sicherheitskonzept zusammen mit dem Gesetz vorzulegen. Beides beantragen wir heute. Auch wenn Sie von der Koalition dem nicht zustimmen werden, fordern wir Sie auf: Verständigen Sie sich mit den freien Schulen auf eine gemeinsame Lösung und auf eine Kompensation der zusätzlichen Arbeit, die bei den freien Schulen anfällt.
Wir wollen das Gesetz, neben diesen Fragen der Schulorganisation, auch deshalb nicht scheitern lassen, weil es eine bessere Handhabe gegen Schulschwänzer möglich macht.