Protokoll der Sitzung vom 11.06.2009

Personal

Der Personalplafond wird in 2010 um 38,9 Millionen Euro und in 2011 um 26,9 Millionen Euro erhöht. Im Teilplafond Personal enthalten sind die Weiterführung der 88 VzÄ für die bezirklichen Ordnungsämter sowie die Einrichtung von zwei Controllingstellen pro Bezirk für das Fallkostencontrolling im gesamten Bereich der Transferausgaben.

HzE

Bei der Ermittlung des Zuweisungsbetrages für die Hilfen zur Erziehung wird die Ist-Menge des vorletzten Jahres (Basisjahr) zur Planmenge für das jeweilige Zuweisungsjahr. Das entspricht für 2010 360 Millionen Euro. Für 2011 werden prognostisch 360 Millionen Euro veranschlagt, die auf Basis der fortgeschriebenen Ist-Werte 2009 angepasst werden. Die Zuweisung erfolgt damit analog der bisherigen Budgetierungssystematik auf der Basis der Mediankosten des Basisjahres. Zur Vermeidung von Unterveranschlagungen sind die Bezirke verpflichtet, mindestens ihre tatsächlichen Fallkosten bei der Aufstellung der Bezirkshaushalte anzusetzen, maximal die zugewiesenen Mediankosten.

Mengenabweichungen bei den Produkten der Hilfen zur Erziehung werden zwischen dem Land Berlin und den Bezirken in hälftigem Verhältnis aufgeteilt.

Die Basiskorrektur des Landesanteils der Risikoübernahme soll nicht kameral erfolgen, sondern auf der Basis der Summe aus Planmengenüberschreitung x Stückkosten des jeweiligen Haushaltsjahres als fortgeschriebene Medianstückkosten. Die so ermittelten Budgetüberschreitungen werden zwischen dem Land und den Bezirken im Verhältnis von 50 Prozent zu 50 Prozent geteilt.

Bei Unterschreitung des zugewiesenen Budgets Hilfen zur Erziehung darf der Bezirk die Differenz für andere Leistungen einsetzen. Es erfolgt jedoch im übernächsten Jahr bei der Berechnung der Planmenge nur die Berücksichtigung der tatsächlichen Ist-Mengen der Produkte HzE.

Die Basiskorrekturen stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Bezirke ihre Fachdatenbasis auf der Grundlage ProSozJug unverzüglich – bis spätestens 30. September 2009 – vereinheitlichen, Datenfehler bereinigen und der Senatsverwaltung für Finanzen die benötigten Daten über das IFFC monatlich in einer stabilen Qualität zur Verfügung stellen. Anspruch auf die Anwendung der Regelungen für die Basiskorrektur nach o. g. Modell haben nur die Bezirke, die eine qualifizierte Zielvereinbarung zwischen Senat und dem betroffenen Bezirk abschließen, die ein externes und internes Benchmark sowie fachliche Ziele beinhalten. Die Zielvereinbarungen müssen zum 30. September 2009 abgeschlossen sein. Zur Kontrolle der Zielvereinbarungen wird bis spätestens 30. September 2009 unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein standardisiertes Fachcontrolling eingerichtet, das die Prüfung und Steuerung atypischer Fallzahlen- und -kostenentwicklungen in den Bezirken durch den Haushaltsgesetzgeber ermöglicht.

Es wird ein Frühwarnsystem für drohende Verfehlungen der vereinbarten Ziele installiert, bei dem die Steuerungsverantwortung für die Hilfen zur Erziehung nach § 3 Abs. 1 AZG auf die für Jugend zuständige Senatsverwaltung übertragen werden kann.

Das Controlling umfasst insbesondere für jedes Haushaltsjahr eine jährliche Tiefenprüfung von drei Bezirken, sodass in einer Legislaturperiode jeder Bezirk einmal einer Nachschau seiner fachlichen und rechtlichen Bewilligungsverfahren von Hilfen zur Erziehung unterzogen wurde.

Der Senat wird aufgefordert, über den Fortlauf der einzelnen Schritte kontinuierlich zu berichten und das Zuweisungssystem für die Hilfen zur Erziehung ab dem Haushaltsjahr 2010 entsprechend auszugestalten.

Konsumtive Sachausgaben

Der Plafond wird in beiden Jahren um jeweils 24 Millionen Euro erhöht.

Altschuldentilgungsmoratorium

Bezirke, die per 31. Dezember 2008 Altschulden vorweisen, können im Rahmen bezirksindividueller Konsolidie

rungskonzepte ein zweijähriges Tilgungsmoratorium in Anspruch nehmen. Die Konzepte müssen verbindliche Ziele enthalten, die den strukturellen Ausgleich des Bezirkshaushaltes anstreben. Für die Tilgungsraten aus allen bezirklichen Konsolidierungskonzepten gilt 2010 und 2011 das Moratorium, soweit die von der Senatsverwaltung für Finanzen mitgezeichneten Konsolidierungskonzepte dem Abgeordnetenhaus bis zum 1. November 2009 vorgelegt werden.

Fallkostencontrolling verbessern – Bezirke an Einsparungen beteiligen

Es wird ein flächendeckendes Controllingsystem zur besseren Steuerung der Fallkosten im Transferbereich implementiert. Als Anreiz werden die Bezirke an den Steuerungserfolgen im Zuge der jährlichen Basiskorrekturen beteiligt.

Im Vorgriff auf Steuerungserfolge aus dem stufenweisen Einstieg in die Steuerung im Transferbereich wird den Bezirken gestattet, im Jahr 2011 je Bezirk 1 Million Euro als zusätzliche Pauschale Mehreinnahme in die Bezirkshaushaltspläne einzustellen. Insgesamt ergibt sich damit 2011 eine Entlastung für die Bezirke in Höhe von 12 Millionen Euro.

Vertikaler nicht-produktbezogener Wertausgleich

Zur Vereinfachung des verfassungsmäßigen Wertausgleichsgebotes und zur Konkretisierung des in Drucksache 16/2130 angestrebten Prinzips wird erstmals ein nicht-produktbezogener Wertausgleich (NPW) eingerichtet.

Sein Volumen umfasst jeweils 6,9 Millionen Euro für die Jahre 2010 und 2011 zugunsten der durch Beschluss des Hauptausschusses von Kürzung betroffenen und als sozial schwach einzustufenden Bezirke. Seine Verteilung erfolgt ausschließlich proportional mit dem Multiplikator des sozial gewichteten Einwohners (Daten des Monitorings Soziale Stadt 2008). Es erfolgt ein gesonderter Verwendungsnachweis. Für die Jahre 2010 und 2011 ergeben sich damit folgende Globalsummenerhöhungen:

Neukölln 1.131.682

Spandau 985.658

Friedrichshain-Kreuzberg 1.003.911

Reinickendorf 867.014

Marzahn-Hellersdorf 985.658

Tempelhof-Schöneberg 848.761

Mitte 1.177.314

Starke Bezirke durch eine breite politische Basis für das Bezirksamt Die Einbeziehung aller maßgeblichen Kräfte in die

Bezirksverwaltung hat sich grundsätzlich bewährt. Das Bezirksamt soll deshalb auch weiterhin ein breites Spektrum an Meinungen abbilden. Gleichzeitig soll bei der Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters eine klare politische Mehrheitsentscheidung getroffen werden. Das Bezirksamt soll deshalb aufgrund der Wahlvorschläge der Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gebildet werden.

Ein entsprechender Gesetzesantrag wird im Abgeordnetenhaus vorgelegt, der auch die Streichung des § 35 Abs. 2 Satz 5 des Bezirksverwaltungsgesetzes vorsieht.

Keine Zustimmung des Landes Berlin zur sog. „Schuldenbremse“ im Bundesrat

Der Senat wird aufgefordert, bei der abschließenden Abstimmung im Bundesrat über diejenigen Verfassungsartikel, die ein verbindliches Kreditaufnahmeverbot für die Länder vorsehen, nicht zuzustimmen.

Wahl (Nachwahl) eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds für den Richterwahlausschuss

Es wurden (nach)gewählt:

zum Mitglied:

Abg. Dr. Felgentreu für Fr. Abg. Canan Bayram

zum stellvertretenden Mitglied:

Abg. Sven Kohlmeier für Abg. Dr. Fritz Felgentreu

Wahl (Nachwahl) eines stellvertretenden Mitglieds für das (ruhende) Kuratorium der HumboldtUniversität zu Berlin

Es wurde (nach)gewählt:

Fr. Abg. Minka Dott für Fr. Abg. Steffi Schulze

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2006

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2006 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2006 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2006 Entlastung.

Bericht

Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in drei Sitzungen den Jahresbericht 2008 des

Rechnungshofs von Berlin – Drs 16/1467 – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2006 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drs 16/1696 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seinen Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

1. Haushalts- und Vermögensrechnung 2006