T 34 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen ihre mehrfach wiederholten Zusagen, sie werde die noch offenen Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs beantworten, nicht eingehalten hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Rechnungshof bis zum 30. September 2009 alle Stellungnahmen vorliegen.
T 36 Das Abgeordnetenhaus missbilligt ferner, dass der Senat zu den Feststellungen des Rechnungshofs betreffend die wiederum fehlende Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben und den Bestand des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin keine Stellung genommen hat.
T 64-74 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – im Rahmen ihrer Staatsaufsicht sicherstellt, dass die Stiftung Berliner Philharmoniker
die zugesagten, jedoch noch immer ausstehenden Neu- bzw. Nachfolgeregelungen der Dienstvereinbarungen zur Durchführung des jährlich stattfindenden 1.-Mai-Konzertes sowie zur Abgeltung von Leistungsschutzrechten unter Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen trifft,
nunmehr kurzfristig im Rahmen einer ordnungsgemäßen Personalwirtschaft aktuelle Beschreibungen der Aufgabenkreise erstellt, die Bewertungen überprüft und daraus folgend ggf. den Stellenplan
die bereits mehrfach gemachten Zusagen umsetzt und ihre Pflichten als Gesellschafterin der GmbHs ordnungsgemäß erfüllt.
T 78-80 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Sport zuständige Senatsverwaltung Dienstleistungen zur Bewirtschaftung des Olympiaparks seit Jahren nicht ausgeschrieben und damit fortgesetzt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat.
T 81-89 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die bisherigen Bemühungen um eine Ausgabensteuerung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiter fortsetzt und insbesondere bei den Vereinbarungen mit den Einrichtungsträgern sich für die Vereinheitlichung der Hilfebedarfsfeststellung und Ausdifferenzierung des stationären Wohnens einsetzt und dabei für die erforderliche Haushaltstransparenz sorgt. Ein Ziel der Verhandlungen sollte sein, die Preise für vergleichbare Maßnahme- und Grundpauschalen zu harmonisieren.
5. Finanziell nachteilige Vereinbarungen der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung über die gesundheitliche Versorgung von hilfebedürftigen Personen
T 90-99 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig bei Vereinbarungen mit der AOK Berlin auf Grundlage des verfügbaren Datenmaterials auch den finanziellen Belangen des Landes Berlin ausreichend Rechnung trägt.
6. Unzulässige Mischfinanzierung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen freier Träger durch Zuwendungen zur „Sockelfinanzierung“ und durch Fallpauschalen
T 124-136 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über die zukünftige Gestaltung der Finanzierung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen unter Berücksichtigung der Kritik an der Mischfinanzierung berichtet.
7. Sicherung des Verbundprojektes „Mobilisierung des Patentpotenzials Berliner Hochschulen und der Universitätsmedizin“
ob der Umsetzungsplan 2009/2010 und die erreichten Zwischenergebnisse die Zustimmung des Vorstandes der IBB gefunden haben bzw. die Inanspruchnahme der stillen Einlage an weitere Bedingungen geknüpft worden ist.
wie er das Engagement der IBB als Gesellschafterin im Hinblick auf das ordentliche Kündigungsrecht und die möglichen Folgen bewertet und wie im Fall der Kündigung der Fortbestand der ipal GmbH finanziell gesichert ist.
8. Begünstigung einer Leitungskraft der Technischen Universität Berlin zulasten des Universitätshaushalts
sie bestehende Mietforderungen weiterverfolgt und den Verkauf des für Hochschulzwecke nicht benötigten Teilgrundstücks anstrebt,
der Präsident der TU das eingeleitete Verfahren nach den Haftungsrichtlinien gegen eine Dienstkraft zügig durchführt und, soweit geboten, nach Abschluss des Strafverfahrens gegen weitere Dienstkräfte Schadenersatzansprüche geltend macht.
Es erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen das Regressverfahren gegen den Präsidenten der TU fortführt und darauf Einfluss nimmt, dass die TU Regressansprüche gegen alle beteiligten Dienstkräfte durchsetzt.
T 176 und 177 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Interesse einer wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln prüft, ob die tatsächlichen Kosten der Bauabfallumschlaganlage Westhafen die für die Jahre 2007 bis 2009 mit der BEHALA vereinbarte Kostenpauschale unterschreiten, ggf. eine Kostenerstattung fordert und dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. November 2009 berichtet.
T 180 - 191 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss nur Vorlagen über finanzwirksame Maßnahmen vorgelegt werden, deren Kosten von den zuständigen Dienststellen in dem vorgeschriebenen Verfahren geprüft worden sind und deren Wirtschaftlichkeit schlüssig nachgewiesen ist.
Folgende Auflage ist bereits vorab in der 55. Sitzung des Hauptausschusses am 18. März 2009 beschlossen worden:
„Der Hauptausschuss erwartet, dass das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - insbesondere zur Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme am Standort Goerzallee/ Osteweg - umgehend durchführt und der Hauptausschuss bis spätestens zur Sitzung am 24. Juni 2009 darüber unterrichtet wird.“
T 192 – 209 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass bei Baumaßnahmen, die einem innovativen Ansatz folgen, insbesondere
die daraus resultierenden Maßnahmen, Kosten und Folgekosten im Rahmen der gemäß § 7 LHO vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfasst, bewertet und dokumentiert,
die damit verbundenen Standardabweichungen gerade im Hinblick auf Eignung und Folgen im Rahmen der Prüfung der Bauplanungsunterlagen besonders berücksichtigt und
angemessene begleitende und abschließende Erfolgskontrollen zur Evaluation der Innovationen im Interesse der Planung künftiger Bauvorhaben durchgeführt werden.
Es erwartet ferner, dass der Senat im Rahmen einer angemessenen Erfolgskontrolle untersucht, ob und inwieweit das in den Planungen enthaltene Ziel der Einsparung von Betriebskosten erreicht wurde.
T 210-221 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass vor der Entscheidung, die Restaurierung von Baudenkmalen als Baukonzession zu vergeben, regelmäßig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und dem Vergaberecht konforme Verfahren durchgeführt werden.
T 252-254 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass sich die Beteiligungsverwaltung ausnahmslos alle Verträge mit Geschäftsführern/Vorstandsmitgliedern der Unternehmen vorab vorlegen lässt und auf Angemessenheit der Vertragskonditionen überprüft.
T 255-256 Es erwartet ferner, dass die Beteiligungsverwaltung kurzfristig ein einheitliches Grundmuster für die Bezügeberichte vorgibt und sich darüber hinaus für die Entwicklung eines einheitlichen, alle Vertragsbestandteile umfassenden Schemas der Bezügeberichte auf Bundesebene nachhaltig einsetzt.
T 257-261 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat unangemessenen Entwicklungen der Geschäftsführergehälter bei allen Beteiligungen Berlins aktiv entgegenwirkt. Das erarbeitete Vertragsmuster ist als Standardfassung in die Beteiligungshinweise aufzunehmen.
14. Mangelhafte Umsetzung des erfolgs- und leistungsorientierten Vergütungssystems für Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder der Wohnungsbaugesellschaften Berlins
T 262-270 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltungen für Finanzen und für Stadtentwicklung auch Jahre nach Einführung des leistungsabhängigen Vergütungssystems nicht erreicht haben, dass die zwischen den Aufsichtsratsvorsitzenden und den Geschäftsführern/Vorständen geschlossenen Zielvereinbarungen den Anforderungen der Beteiligungshinweise entsprechen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat dafür sorgt, dass die Zielvereinbarungen künftig den Anforderungen der Beteiligungshinweise entsprechen. Zur besseren Durchsetzung und Wahrung der Interessen Berlins ist für die Gesellschaften in der Rechtsform von Aktiengesellschaften ein Rechtsformwechsel zu prüfen. Dem Hauptausschuss ist bis zum 30. September 2009 darüber zu berichten.