Protokoll der Sitzung vom 25.06.2009

Bericht über die Ursachen linksextremistischer Gewalt in Berlin

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2009 über die Ergebnisse der von der Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“ in Auftrag gegebenen Studie zu den Ursachen linksextremistischer Gewalt in Berlin zu berichten.

Befristete Amnestie bei Abgabe von illegalen Waffen ermöglichen!

Der Senat wird aufgefordert, das Vorhaben einer zeitlich befristeten Amnestie bei der Abgabe von illegalen Waffen im Bundesrat zu unterstützen und durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Amnestie ein Erfolg wird und möglichst viele illegale Waffen abgegeben werden. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. August 2009 zu berichten.

Stadtbild am denkmalgeschützten Messeeingang nicht beeinträchtigen

Das Berliner Abgeordnetenhaus lehnt einen Hotelneubau mit Kongressflächen an dem geplanten Standort am Hammarskjöldplatz in Charlottenburg aus städtebaulichen und wirtschaftspolitischen Gründen ab. Alternative Standorte für Hotelneubauten sind stattdessen zu beiden Seiten des Messedamms zu suchen. Durch einen Hotelneubau darf dem Internationalen Congress Centrum (ICC) keine Konkurrenz im Kongressgeschäft entstehen.

Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur

1. Die Berliner Schulstruktur wird mit folgenden Zielen weiterentwickelt:

alle Kinder und Jugendlichen zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und die übergroße Mehrheit zum mittleren Schulabschluss am Ende der 10. Jahrgangsstufe zu führen sowie den Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich zu verringern,

die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft deutlich zu verringern,

die Abiturientenquote innerhalb der nächsten zehn Jahre deutlich zu erhöhen.

Um diese Ziele zu erreichen bedarf es einer Schule, die alle Kinder und Jugendlichen mit ihren jeweiligen Ausgangslagen annimmt und individuell fördert, die nicht nach vermeintlicher Leistungsfähigkeit sortiert, sondern individuelles und längeres gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen in den Mittelpunkt stellt. Es bedarf eines nicht auslesenden Schulsystems und einer neuen Lern- und Lehrkultur, so wie es dem Selbstverständnis der Gemeinschaftsschule entspricht.

Die bevorstehende Weiterentwicklung der Schulstruktur durch die Errichtung einer integrativen Schulform in der Sekundarstufe, die alle bisherigen Bildungsgänge einschließt und zu allen Abschlüssen, einschließlich Abitur, führt, ist ein wichtiger Zwischenschritt in Richtung eines ungegliederten, nicht auslesenden Schulsystems.

Die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – des Senats vom 11. Februar 2009 über die Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur ist eine geeignete Grundlage für eine qualitative Verbesserung des Berliner Schulsystems. Sie ist nach Maßgabe folgender Eckpunkte umzusetzen:

1.1. Gleichwertigkeit von integrierter Sekundarschule und Gymnasium

Ein zweigliedriges Schulsystem in der Sekundarstufe I ist nur dann erfolgreich, wenn beide Schularten gleichwertig sind. Das bedeutet im Einzelnen:

An beiden Schularten gelten die gleichen Bildungsstandards und entsprechend gleiche Lernvolumina.

Beide Schularten vergeben alle Schulabschlüsse einschließlich des Abiturs nach gleichen Kriterien.

Für aufgenommene Schülerinnen und Schüler ist ein Wechsel der Schulart durch Entscheidung der Schule nicht mehr zulässig. Ein Verlassen der Schule auf eigenen bzw. Wunsch der Eltern bleibt selbstverständlich möglich.

Für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe gelten gleiche Anforderungen und Regelungen.

Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf findet an beiden Schularten statt.

Beide Schularten sind gleichwertig im Hinblick auf den Anspruch, jeden Schüler und jede Schülerin in einer heterogenen Lerngruppe zum bestmöglichen Abschluss zu führen.

1.2. Die integrierte Sekundarschule

In der integrierten Sekundarschule lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und mit allen Lernausgangslagen. Die integrierte Sekundarschule hat das Ziel, all diese Schülerinnen und Schüler zu dem größtmöglichen Lernfortschritt zu führen, d. h. auch Spitzenleistungen zu fördern. Daher braucht die integrierte Sekundarschule eine ihren Aufgaben entsprechende Ausstattung, um ihre Schülerinnen und Schüler individuell fördern zu können. Für die integrierte Sekundarschule bedeutet dies im Einzelnen:

Die Sekundarschule arbeitet als Ganztagsschule integrativ. Eine Aufteilung in unterschiedliche Bildungsgänge findet nicht statt. Durch eine ganztägige Bildung und Erziehung sowie die Einbeziehung formeller und informeller Bildungsangebote wird die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler unterstützt.

Die integrierte Sekundarschule führt zu allen Schulabschlüssen. Dabei soll das Abitur nach 13 oder 12 Jahren erreicht werden können.

Im Unterricht lernen die Schüler/-innen differenziert entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen. Über die Form der Differenzierung entscheidet die Schule aufgrund ihres schuleigenen pädagogischen Konzepts. Dieses Konzept soll darauf gerichtet sein, die äußere Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsform zugunsten der Binnendifferenzierung und des individuellen Lernens so weit wie möglich zu überwinden.

Klassenwiederholungen entfallen bzw. finden nur in Ausnahmen – wie in der Gemeinschaftsschule – im Rahmen von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen mit den Eltern statt.

Das Duale Lernen wird verbindlich an allen integrierten Sekundarschulen angeboten, steht allen Schülerinnen und Schülern offen und führt zu allen Abschlüssen.

Alle integrierten Sekundarschulen haben eine gymnasiale Oberstufe: entweder als Teil der Schulen oder in Form verbindlicher Kooperationen mit beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen.

Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen Funktionsstellen an den integrierten Sekundarschulen besetzen können.

Als Berechnungsgrundlage für die Ausstattung der Schulen gilt eine Frequenz von 25 Schüler/-innen je Lerngruppe.

Darüber hinaus erhalten die Schulen Ressourcen für Teilungsstunden und individuelle Förderung.

Die Personal- und Sachmittelausstattung von Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus armen Familien oder mit einem Migrationshintergrund wird zusätzlich deutlich verbessert.

Für den Ganztagsbetrieb erhalten die Schulen zusätzliche Lehrer/-innen, Sozialarbeiter/-innen und Erzieher/-innen.

Für das Duale Lernen gibt es zusätzliche Ressourcen.

Für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Schulen zusätzliche Ressourcen.

Die wöchentliche Pflichtstundenzahl wird für alle Lehrerinnen und Lehrer an der integrierten Sekundarschule und am Gymnasium auf 26 Unterrichtsstunden festgelegt.

1.3. Das Gymnasium

Das Gymnasium wird wie die integrierte Sekundarschule veränderte Lernformen und Möglichkeiten zur stärkeren individuellen Förderung entwickeln.

Es führt nach 12 Jahren zum Abitur. Durch Überspringen einer Jahrgangsstufe kann es auch in kürzerer Zeit zum Abitur führen.

Eine quantitative Ausweitung der bisherigen Angebote im Gymnasium ab Jahrgangsstufe 5 gibt es nicht.

Ein Gymnasium soll möglichst – wie es für die integrierte Sekundarschule geregelt sein wird – auf eine durch die Schule angeordnete Wiederholung einer Jahrgangsstufe verzichten.

Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sind auch Auftrag des Gymnasiums. Das Duale Lernen kann im Rahmen des Schulprogramms angeboten werden.

1.4. Die Gemeinschaftsschule

Die Pilotphase Gemeinschaftsschule wird fortgesetzt und wissenschaftlich begleitet. Weitere Schulen können sich bewerben. Im Einzelnen:

Die Gemeinschaftsschule führt von der Schulanfangsphase zu allen Schulabschlüssen, insbesondere dem MSA in Klasse 10 und dem Abitur in Klasse 12 oder 13.

Die Grundstufe ist in der Regel Teil einer Gemeinschaftsschule; Ausnahmen sind verbindliche Kooperationen mit einer oder mehreren Grundschulen.

Gemeinschaftsschulen haben eine gymnasiale Oberstufe: entweder als Teil der Schulen oder in Form verbindlicher Kooperationen mit beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen.

Die Aufnahme weiterer Schulen in die Pilotphase der Gemeinschaftsschule ist in jedem Schuljahr möglich.

Die Deckung des Bedarfs an Gemeinschaftsschulplätzen soll in der bezirklichen Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden, sofern erforderlich auch durch die Neugründung von Gemeinschaftsschulen.