Das Abgeordnetenhaus fordert angesichts der massiven Betriebseinschränkungen bei der S-Bahn die Deutsche Bahn AG auf, als Eigentümerin der S-Bahn Berlin GmbH Folgendes zu gewährleisten:
schnellstmögliche Sicherstellung eines stabilen S-Bahnbetriebs und des vereinbarten Leistungsumfangs,
bis dahin weitere Verstärkung der Ersatzverkehre, auch durch zusätzliche Leistungen der BVG, die durch die S-Bahn Berlin GmbH zu finanzieren sind,
Festlegung von klaren und schnellen Entschädigungsregelungen für alle Kundinnen und Kunden der S-Bahn und für betroffene Gewerbetreibende; die Finanzierung müssen die S-Bahn Berlin GmbH und die Deutsche Bahn AG übernehmen,
Sicherstellung der Instandhaltung und Modernisierung der S-Bahninfrastruktur auch durch DB Netz und DB Station und Service,
Der Senat wird beauftragt, bei den Nachverhandlungen des S-Bahnverkehrsvertrags, die wegen andauernder nicht erbrachter vereinbarter Verkehrsleistungen durch die S-Bahn Berlin GmbH erforderlich sind, folgende Punkte einzubeziehen:
Festlegung auf eine unabhängige Untersuchung der Ursachen der Krise und der Verwendung der Mittel aus dem Verkehrsvertrag durch Experten außerhalb des Bahnkonzerns. Die S-Bahn Berlin und die Deutsche Bahn AG sollen sich verpflichten, alle dafür erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
Regelungen zur Beauftragung und Bezahlung von Zusatz- bzw. Ersatzleistungen anderer Verkehrsunternehmen durch die S-Bahn Berlin GmbH bei Ausfällen im S-Bahnbereich,
Regelungen zum Ausgleich für Einnahmeverluste anderer Verkehrsunternehmen im Verbundbereich, die sich aus den Ausfällen ergeben, durch den Verursacher.
Der Senat wird aufgefordert, alle Gelder, die wegen Nichterbringung von Leistungen und Qualitätsmängeln der S-Bahn Berlin GmbH einbehalten werden, für spürbare Verbesserungen im Berliner Nahverkehr zu verwenden.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis 30. Juni 2010 über die Jahresabrechnung 2009 mit der S-Bahn Berlin und Maßnahmen zu berichten, die aus den einbehaltenen Mitteln finanziert werden können.
Mit einem Auftragsvolumen von rund 5 Milliarden Euro ist die öffentliche Hand der bedeutendste Auftraggeber im Land Berlin. Nach wie vor ist Berlin eines der wenigen Bundesländer, das im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe, beispielsweise über die Frauenförderverordnung, einen Beitrag zur Verwirklichung beschäftigungspolitischer Ziele leistet. Mit der im Vergabegesetz des Landes verankerten Tariftreueerklärung hat das Land, wie andere Bundesländer, zudem einen Beitrag geleistet, auch soziale Zielsetzungen umzusetzen. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. April 2008 (sog. Rüffert-Entscheidung) waren Berlin und andere betroffene Bundesländer gezwungen, die entsprechenden Bestimmungen in ihren Gesetzen aufzuheben.
Das Abgeordnetenhaus begrüßt daher, dass der Berliner Senat in seiner Sitzung am 22. September 2009 eine EUrechtskonforme Novelle für das Berliner Vergaberecht beschlossen hat. Der Gesetzesentwurf, der zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme überwiesen wurde, sichert die gesetzliche Verankerung von sozialen und umweltbezogenen Mindeststandards ab. Der Deutsche Bundestag hatte im Mai 2009 hierfür mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die wesentlichen Weichen gestellt. Notwendiger Bestandteil einer sozial- und umweltbezogenen Ausrichtung des Gesetzes ist u. a., dass keine Waren Gegenstand einer Leistung sein dürfen, die unter unwürdigen Arbeitsbedingungen wie z. B. bei Zwangsarbeit und Kinderarbeit hergestellt wurden. Die Einführung der ILO-Kernarbeitsnormen sichert dieses Ziel ab.
Aus Sicht des Abgeordnetenhauses gehört zu sozialen Mindeststandards aber vor allem die Einführung eines Mindestlohns. Daher begrüßt das Abgeordnetenhaus ausdrücklich, dass der Senat eine EU-rechtskonforme Regelung hierfür in den Gesetzesentwurf aufgenommen hat und damit die Einführung eines Mindestlohns von 7,50 Euro festschreibt.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, mit einer Bundesratsinitiative darauf hinzuwirken, dass das Berliner
Vergabegesetz als Vorbild für die bundeseinheitliche Einführung des Mindestlohns und verbindlicher anderer sozialer und umweltbezogener Standards dient.