Beschlussempfehlung Kult Drs 16/0197 a) Antrag der CDU, der Grünen und der FDP Drs 16/0036 – neu – b) Antrag der SPD Drs 16/0189
Hierzu liegt Ihnen ein am 22. Januar 2007 im Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten vorgelegter Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, der Grünen und der FDP vor, Drucksache 16/0197-1. Dieser Änderungsantrag ist textgleich mit der eben von mir aufgerufenen Beschlussempfehlung. Die Fraktionen hatten sich darauf verständigt, dass dieser Änderungsantrag auch noch ein
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der Linksfraktion – die Annahme des Antrags der Oppositionsfraktionen Drucksache 16/0036 – neu – und des Antrags der Fraktion der SPD Drucksache 16/0189 mit neuer Überschrift und in neuer Fassung. Wer so gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 16/0197 beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU, die Grünen und die FDP. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen! Ersteres war die Mehrheit. Die PDS enthält sich. Danke schön!
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und FDP und bei Enthaltung der Grünen – die Annahme. Wer dem Vermögensgeschäft, Drucksache 16/0220, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das waren die Regierungsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind CDU und FDP. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das bei der Enthaltung der Grünen beschlossen.
Bevor wir zu der uns heute vorliegenden Zusammenstellung der Verordnungen kommen, habe ich Ihnen noch eine Änderung der Ausschussüberweisung als Nachtrag aus der 5. Sitzung vom 18. Januar 2007 vorzutragen: Auf Antrag der Fraktion der CDU soll die lfd. Nr. 2 der Drucksache 16/0153 – VO-Nr. 16/9, Zweite Bildungsweg-Lehrgangs-Verordnung – zur Besprechung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überwiesen werden. Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. – So weit zu unserer letzten Sitzung.
Zur heutigen Sitzung bittet die Fraktion der FDP um Überweisung der lfd. Nr. 1 der Drucksache 16/0207 – VO-Nr. 16/17, Handwerkskammer Berlin – an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Die Fraktion der Grünen beantragt die Überweisung der lfd. Nr. 4 – VO-Nr. 16/20, Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten – an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Auch zu diesen beiden Überweisungen höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Weitere Überweisungswünsche liegen nicht vor. Damit hat das Haus von den übrigen Verordnungen Kenntnis genommen.
Eine Beratung zu diesem Fünf-Fraktionen-Antrag ist nicht vorgesehen. Ich lasse sofort abstimmen. Wer dem Antrag aller fünf Fraktionen Drucksache 16/0176 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen sehe ich ebenfalls nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Diesen Antrag hatte ich bereits vorab federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung hierzu stelle ich fest. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die beabsichtigten Reden können zu Protokoll gegeben werden.
Dies, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies sind die Schlagzeilen der letzten Tage und wenigen Wochen.
Nach der amtlichen Statistik der Berliner Polizei wurden im Jahr 2005 insgesamt 785 Fälle von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen gezählt. Das sind genau 785 Fälle zu viel! Im Bundesvergleich ist Berlin in der Anzahl dieser Fälle trauriger Spitzenreiter: Stellen wir 4,2% der Bundesbürger, so ist Berlin mit gut 11% bei Kindesvernachlässigungen und -missbräuchen Spitzenreiter! Derzeit bewegen wir uns bei einer weiteren Zunahme dieser Fälle zwischen 18 und 23% jährlich.
Der rot-rote Senat hat in dem Bereich der Jugend- und Kinderhilfe in den letzten fünf Jahren rund 200 Millionen € eingespart. Das waren Mittelkürzungen von 40% und damit weit überproportional höher als bei anderen Haushaltstiteln. Familienhelfer, Heime, betreute JugendWGs, Krisendienste und die Jugendberufshilfe sind davon betroffen. In Berlin hat ein einmaliger Kahlschlag stattgefunden!
Wenn man sich diese Zahlen und Fakten durch den Kopf gehen lässt, dann muss man sich ernsthaft fragen, ob der Senat dieser Stadt, ob die Regierungsparteien, ob wir alle in diesem Haus uns eigentlich im Klaren sind, auf wessen Rücken wir Politik machen! Da werden zwar ganz tolle Begriffe wie „Netzwerk Kinderschutz im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes“ geprägt, aber die notwendigen Gelder sind futsch! Vielleicht, weil es sich um Babys und Kleinkinder handelt, die sich nicht wehren und noch nicht wählen können?
Bereits 2004 hat die Berliner CDU mit dem hier erneut vor liegendem Antrag „Netzwerk Kinderschutz des ÖGD sicherer machen“ den Finger in die offene Wunde gelegt. Aber Sie, meine verehrten Damen und Herren von SPD und Postkommunisten, haben mehr als zwei weitere Jahre verstreichen lassen. Sie müssen sich folglich dann auch gefallen lassen, dass man Sie der Tatenlosigkeit bezichtigt und damit das Leid von Kindern begünstigen!