Die gestatte ich nicht, weil ich davon ausgehe, dass ich am Anfang der Redezeit bin und sich die Antwort wahrscheinlich ergeben wird, wenn Sie meiner Rede weiter zuhören.
Die aufgeworfene Frage der FDP-Fraktion, wann die Umweltsenatorin endlich den Koalitionspartner einbindet, ist für die Opposition eigentlich nicht die entscheidende Frage. Auf Bundesebene bindet die FDP ja auch nicht immer ihren Koalitionspartner ein. Die entscheidende Frage ist doch vielmehr, wann packt es diese Umweltsenatorin endlich einmal, einen tauglichen Gesetzentwurf vorzulegen. Wie kann es sein, dass diese Senatorin ständig zur Verunsicherung beiträgt, indem immer wieder Gesetzentwürfe auftauchen, in der Öffentlichkeit umhergeistern, die so unausgegoren sind, dass man sie nicht einmal innerhalb des Senats und der Koalition als konstruktiven Ansatz erachtet? So handelt man doch nicht als Mitglied einer Landesregierung, Frau Senatorin!
Was von Ihnen ausgeht, Frau Senatorin, das ist reiner Dilettantismus. Ich kann mir jetzt schon vorstellen, was die Senatorin hier beitragen wird, nämlich dass es sich im nunmehr dritten Anlauf wieder nur um einen Referentenentwurf handelt, der für das Abgeordnetenhaus gar nicht relevant sei.
So einfach ist es aber nicht, Frau Senatorin. Dieser Entwurf wurde von Ihnen zwar nicht verteilt, am 11. Februar 2010 aber auf einer öffentlichen Veranstaltung an der Technischen Universität von Ihnen vorgestellt – und wahrscheinlich auch noch andernorts. Wenn Sie so etwas tun, müssen Sie es sich auch gefallen lassen, dass das Parlament, insbesondere die Opposition, das entsprechende Material aufgreift. Das macht schon insofern Sinn, als es aufgrund des Drucks von Opposition und Verbänden schon zwei Mal gelungen ist, dass Sie untaugliche Gesetzentwürfe zurückziehen mussten.
Wir erinnern uns an das Debakel beim zweiten Entwurf vom 6. Juni 2009 – Sie sprechen immer vom ersten offiziellen Entwurf –; weitergeleitet an die Verbände wurde er Mitte Juli 2009. Dies ging einher mit der Aufforderung
der Abgabe einer Stellungnahme von den Verbänden noch während der Sommerpause, während Sie, Frau Senatorin, natürlich im Urlaub weilten. Das war dreist und unverschämt, am Ende mussten Sie den Entwurf beerdigen. Vollmundig wurde ein nächster Entwurf in Aussicht gestellt, nun ist er da, aber nicht ordentlich eingebracht. Eine Presseerklärung gibt darüber Auskunft, dass der Gesetzentwurf dem Abgeordnetenhaus bis zur Sommerpause vorgelegt werden soll.
beschreibt den Auslösetatbestand, und der tritt erst zwei Jahre später in Kraft, also frühestens Ende 2012. Es vergehen weitere drei Jahre, laut Entwurf,
bis die Pflicht zur Umsetzung der Maßnahme zu erfüllen ist, also greifen die Maßnahmen frühestens mit Beginn des Jahres 2016. Nun lesen wir in § 1, den auch der Kollege Buchholz erwähnt hat, dass das Gesetz die 40-prozentige Reduzierung des Kohlendioxid bis zum Jahr 2020 zum Ziel hat. Folgt man der Logik dieses komischen Entwurfs, bleiben von 2016 bis 2020 gerade einmal vier Jahre Zeit, um überhaupt Maßnahmen am Gebäudebestand ergreifen zu können und deren Wirkung abzusehen. Mit dem Jahr 2020 hätte das Gesetz nach Anspruch des eigenen Entwurfs seinen Zweck formell schon erfüllt. Damit greift der Entwurf zu spät, und er greift auch zu kurz. Schon an der Stelle ist er für den Klimaschutz untauglich, schon hier zeigt sich, mit wie wenig Sorgfalt die Senatorin Lompscher an diese Materie herangeht.
Herrn Wowereit – ich sehe ihn gerade nicht – sei mit auf den Weg gegeben, es täte der Stadt gut, es täte dem Klima gut, die Stelle der Umweltsenatorin bis zum Machtwechsel 2011 neu zu besetzen.
In diesen vier Jahren, in welchen sich dieses Gesetz überhaupt entfalten könnte, greift es vielleicht maximal einen Gebäudebestand von 17 Prozent auf. Ein Drittel ist aus
genommen durch die Fernwärme, mindestens weitere 50 Prozent liegen unterhalb des Energieverbrauchs- bzw. des Energiebedarfskennwertes, der den Auslösetatbestand laut dieses Entwurfs verhindert.
Vielen Dank, Herr Kollege! Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass die CDU zum einen sagt, die Anforderungen des Entwurfs, der momentan durch die Stadt geistert, sind Ihnen nicht hoch genug, und dass Sie erwarten, dass die Umsetzungsfristen kürzer gefasst werden? Habe ich das wirklich richtig verstanden?
Das haben Sie vollkommen falsch verstanden, aber Sie verstehen ja immer das, was Sie verstehen wollen, Herr Kollege.
[Uwe Doering (Linksfraktion): Das haben alle so verstanden! – Zuruf von Martina Michels (Linksfraktion)]
Ich habe mich mit der Logik des Gesetzentwurfs beschäftigt, ich habe keine Aussage dazu getroffen, wie die CDU-Fraktion zu Fragen des Klimaschutzes steht.
Dazu kommen wir ja noch. Es geht erst einmal darum, was die Konsequenz aus Ihrem eigenen Entwurf ist, und diese Konsequenz heißt vier Jahre Stillstand, weil es nur einen Wirkungsradius von vier Jahren gibt. Danach ist die gesetzliche Anforderung beendet – mit dem Jahr 2020, so steht es im Entwurf geschrieben, lesen Sie es nach, Sie haben es ja selbst zitiert.
[Beifall bei der CDU – [Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Stimmt doch gar nicht! – Daniel Buchholz (SPD): Wie ist denn Ihre Meinung?]
Übrigens sind auch die zahlreichen Wohnungen mit eigenen Gasthermen und Öfen ausgenommen; der Entwurf greift dann nicht nur zu spät, er greift nicht nur zu kurz, sondern er greift auch mangels Masse ins Leere.
Schlimmer geht’s nimmer, Frau Lompscher! Der Auslösetatbestand ist übrigens nach wie vor die 20 Jahre alte Heizungsanlage. Es ist also nicht vorgesehen, auf den tatsächlichen energetisch-technischen Zustand von Gebäuden und deren Heizungen abzuzielen.
Es ist abwegig, eine Heizungsanlage um erneuerbare Energien ergänzen zu müssen, nur weil sie älter als 20 Jahre ist. Hier bleibt es also bei der schon bekannten sturen Willkür und Schikane, Herr Kollege.
Obendrein ist das auch großer Unsinn. Wenn man eine Maßnahme wegen einer 20 Jahre alten Heizung ergreift, dann bleibt diese Heizung auch nach der Maßnahme über 20 Jahre alt. Das heißt, der Auslösetatbestand kann mit diesem Gesetz gar nicht abgelöst werden. Er bleibt permanent bestehen. Auch an dieser Stelle also ist und bleibt der Entwurf stümperhaft.
Ein zielführender Auslösetatbestand besteht doch vielmehr in der Festschreibung von Etappenzielen, der Parameter des Energiebedarfskennwerts sowie der CO2Äquivalenz über einen Zeitraum über das Jahr 2020 hinaus. Dafür gibt es den tauglichen Vorschlag eines Stufenmodells von BUND, Mieterverband und IHK, ein Modell, das aus Sicht der CDU-Fraktion den richtigen Weg aufweist. Es ist technologieoffen und verteilt die Lasten mit einem sozialverträglichen Maß gleichermaßen auf Eigentümer und Mieter.
Klimaschutz muss für die, die ihn umsetzen wollen, endlich zu einer berechenbaren Größe werden. Auch dafür steht das Stufenmodell. Aber davon ist die Senatorin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz leider meilenweit entfernt. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wilke! – Für die Linksfraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Platta das Wort. – Bitte sehr!