Es geht hier um das spannende Thema Belegungs- und Einbringungsverpflichtung in der Oberstufe. Ich hoffe, nach der Debatte haben Sie den Durchblick. Eigentlich wäre der CDU-Antrag überflüssig, wenn nicht der linke Senat zu langsam arbeiten würde – Frau Dr. Tesch, das ist eine Tatsache – und den Gymnasiasten – wie üblich – das Leben schwerer machen wollte. Es ist Tatsache, dass Berlin als letztes Bundesland Regelungen dafür trifft, dass das Abitur nach zwölf Schuljahren die Vorgaben der KMK erfüllt. Da kann ich nur sagen: Guten Morgen, Herr Senator! Sie hätten ein bisschen schneller in die Schuhe steigen müssen.
Gymnasiasten müssen insgesamt mehr Kurse belegen. Das ist richtig. Das bringt die Verkürzung der Schulzeit mit sich. Das ist Fakt. Das wollen wir auch, und dazu stehen wir.
Das ist dann die erhöhte Belegungsverpflichtung. Das ist eine Leistung, weil mehr in kürzerer Zeit gearbeitet wird. Das ist völlig unbestritten.
Ich komme zur Schikane der Bildungsverwaltung, mit der den Gymnasialen das Leben schwer gemacht werden soll. Dabei geht es um die Einbringungsverpflichtung. Zum besseren Verständnis: In Berlin müssen Abiturienten 24 Grundkurse in das Abitur einbringen. Das bedeutet, dass man die besten 24 aller belegten Grundkurse einbringt und schlechte Noten wegstreicht. Diese Regelung – das ist entscheidend – soll künftig nur noch für die Sekundarschulen gelten. Das ist zumindest momentan im Gespräch. Das ist die eigentliche Sauerei, denn die Bildungsverwaltung beabsichtigt momentan, dass Gymnasiasten künftig 28 statt 24 Grundkurse in die Abiturnote einbringen müssen.
Das hat natürlich auch negative Auswirkungen auf den Abiturdurchschnitt, denn es geht um vier zusätzliche schlechte Noten. Es ist verfassungsrechtlich bedenklich,
dass Schüler, die ab dem Jahr 2011 in die zwei- oder dreijährige Oberstufe eintreten, unterschiedlich berechnete Abiturnoten erhalten. Mindestens genauso schlimm finde ich aber, dass mit dieser Aktion letztlich keine Vergleichbarkeit mehr gegeben ist.
Jetzt komme ich zu Ihren hehren Worten, Kollegen Mutlu, Tesch und Zillich: Das ist die Aufkündigung der vom Senat so oft beschworenen Gleichwertigkeit des Abiturs an Sekundarschule und Gymnasium. Herr Zillich! Sie sagten eben, Sie sähen das auch nicht richtig ein. Was haben Sie dann gegen den Antrag von Herrn Steuer? Sie haben das auch gesagt, Frau Dr. Tesch. Warum begleiten wir dann den Antrag nicht konstruktiv? Sie hauen hier auf den Putz und betonen das, was in der Begründung steht. Das ist völliger Blödsinn.
Herr Senator! Ihre Begründung lautet oft, mehr eingebrachte Kurse könnten zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote führen. Diese Argumentation begeistert die künftigen Gymnasiasten nur mäßig: Sie müssen in kürzerer Zeit mehr leisten. Sie haben keine Ganztagsschulen und sitzen mit mehr Schülern in einer Klasse. Das habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen, Herr Zillich, sondern das stand kürzlich in einem Beitrag einer Schülerin der zehnten Klasse in der „Berliner Zeitung“. – Bleiben wir doch einfach einmal auf dem Teppich! Herr Senator! Kommen Sie zur Vernunft, und setzen Sie nicht auf diskriminierenden Zwang, sondern geben Sie allen Abiturienten die Möglichkeit, mehr als 24 Grundkurse einbringen zu können, aber nicht zu müssen!
Nur so kann eine faire Regelung aussehen, die gleichwertige Abiturdurchschnittsnoten an Sekundarschulen und Gymnasien sicherstellt. Ich hoffe, Sie haben jetzt den Durchblick und kennen den Unterschied zwischen Einbringungs- und Belegungsverpflichtung. Allerdings hoffe ich auch, dass damit die Debatte über dieses Konstrukt beendet ist. – Danke!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Senftleben! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3058
Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von jeweils fünf Minuten zur Verfügung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beginnt. – Bitte sehr, Herr Otto!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns geht es um aktive Wohnungspolitik. Wir haben heute in der Aktuellen Stunde über Sozialpolitik diskutiert. Wir hatten Anfragen, in denen es um das Quartiersmanagement geht, um die Plusgebiete und viele andere Sachen. Wir sind der Meinung, dass Wohnungs- und Sozialpolitik eher anfangen muss. Wir müssen etwas mit den Wohnungen tun und dafür sorgen, dass die Leute ihre Mieten in dieser Stadt bezahlen können.
Wir haben den Wohnungsmarktbericht der IBB und die Studie der GSW in den letzten Wochen zur Kenntnis genommen und haben ablesen können, dass die Mieten gestiegen sind. Das ist nicht unnormal. Die Mieten sollten aber nur steigen, wenn auch eine Gegenleistung geboten wird, mehr Standard, mehr energetische Sanierung oder anderes. Sie steigen aber häufig einfach so, insbesondere bei Neuverträgen – das haben wir hier schon diskutiert –. Wir wollen, dass hier auf der Berliner Ebene direkt durch den Senat etwas getan wird. Er soll den landeseigenen Gesellschaften eine Anweisung geben, in der steht, dass bei Neuvermietung der Mietspiegel beachtet wird. Das könnte man für normal halten. Das ist es aber nicht. Wir haben in den vergangen Wochen mehrere Fälle insbesondere bei der GESOBAU in der Presse gefunden, wo die Mieten sehr deutlich über dem Mietspiegelniveau bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen.
Wir wollen mit diesem Antrag zum einen erreichen, dass Leute, die wenig Geld haben, eine Wohnung bei einer
landeseigenen Gesellschaft finden können und zum anderen – das ist nicht minder wichtig –, dass mit dem landeseigenen Bestand das Mietniveau insgesamt beeinflusst wird. Das ist wichtig. Obzwar wir heute nur noch etwa 14 Prozent landeseigene Wohnungen vom Gesamtwohnungsbestand haben – vor sechs, sieben Jahren waren es noch fast 400 000 Wohnungen –, das ist durch die vielen Verkäufe des Senates weniger geworden, ist es statistisch noch eine relevante Größenordnung. Wir wollen, dass diese Wohnungen zur Steuerung und insbesondere für Bedürftige eingesetzt werden.
Mit der Steuerung ist es so eine Sache. Der Finanzsenator hat uns im „Tagesspiegel“ gesagt, es sei alles schwierig. Wir hätten einmal die Finanzverwaltung, die bestimmte Ziele setzt und von den Wohnungsbaugesellschaften etwas verlangt. Auf der anderen Seite gebe es die Fachverwaltung, die auch bestimmte Ziele setzt. Festzustellen ist, dass es unterschiedliche Ziele und keine gemeinsame Linie gibt.
Wir erwarten vom Senat und von der Koalition, dass es irgendeine Linie gibt. Wie gehen Sie denn mit den Gesellschaften um. Ich nenne an dieser Stelle einmal das Stichwort HOWOGE. Da werden aus dem Bestand der GESOBAU Wohnungen in Berlin-Buch erworben. Dann gibt es Modernisierungsankündigungen mit Aufschlägen von 3,75 Euro bis 4,2 Euro. Dann gibt es Tumulte. Dann stellt sich heraus, es war alles gar nicht so gemeint. Es ist alles ganz anders. In dem Zeitraum, in dem diese Ankündigungen herausgegangen sind, ist der Leerstand in Buch schon von 5 Prozent auf über 8 Prozent gestiegen. Die HOWOGE hat die Leute verschreckt und überhaupt nicht versucht, mit ihnen Einigung zu erzielen. Die Sanierung ist nötig. Aber man muss das doch in einer Art und Weise voranbringen, dass man die Leute nicht verscheucht.
In den Beratungen im Ausschuss für Bauen und Wohnen über diesen Antrag hat uns die Koalition deutlich gemacht, dass sie dem nicht zustimmen können. Dieser Neuvermietungsantrag ginge nicht, er wäre schwierig. Das haben sie dort erklärt, obwohl einerseits die SPD, die ja eine selbsternannte Mieterpartei ist, sogar einen Beschluss dazu hat. Die SPD hat in Fleesensee im Jahr 2009 beschlossen, ich zitiere: „Die SPD-Fraktion fordert, diese Orientierung am Mietspiegel auf alle Neuvermietungen bei städtischen Wohnungen zu erweitern.“ Das haben Sie beschlossen, Herr Gaebler, Herr Müller. Jetzt haben wir einen Antrag dazu eingebracht. Wir wollten einmal testen, ob Sie zu Ihrem Wort stehen. Das ist kein Parteibeschluss, sondern hat die vor mir sitzende Fraktion beschlossen. Sie, als selbsternannte Mieterpartei, haben das beschlossen. Jetzt liegt der Antrag auf dem Tisch. Da müssen Sie sich verhalten.
Genauso ist es bei der Linken. Die Linke hat am 27. Februar 2010 – daran kann sich Herr Doering vielleicht noch erinnern – auf ihrer Klausur verabschiedet, dass grundsätzlich die kommunalen Wohnungsbaugesell
schaften zur Ermittlung der ortsüblichen Miete ausschließlich den Mietspiegel anwenden sollten. Dieser Grundsatz soll auch bei Neuvermietung gelten. Meine Damen und Herren von der Koalition! Sie haben die Chance, uns zu zeigen, dass Ihre Beschlüsse nicht nur Papier sind, sondern dass sie gelten und dass Sie wollen, dass der Senat etwas tut. Deshalb stimmen Sie einfach unserem Antrag zu! – Danke!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Otto! – Für die SPDFraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Dr. Arndt das Wort. – Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Esser! Nach einer Studie der Prognos AG droht bis 2025 rund in der Hälfte der Regionen Deutschlands ein unterdurchschnittliches Einkommen mit einer Wohnungsbaulücke zusammenzutreffen. Zu den am stärksten betroffenen Regionen wird Berlin mit ca. 10 Prozent fehlenden Wohnungen gehören. Insofern ist Ihr Anliegen hinsichtlich des Erwerbs von Sozialwohnungen durchaus der richtige Weg, den sozialen Wohnungsbestand zu erweitern und den kommenden Herausforderungen gerecht zu werden. Deshalb kann ich die ersten drei, vier Sätze Ihrer Rede voll unterstreichen. Ich hätte sie auch so halten können. Beim Rest Ihrer Rede ist Ihnen aber die Schlagzeile der „taz“ wirklich in die Knochen gegangen.
Sie sind in Berlin noch nicht in der Wohnungspolitik angekommen. Das sage ich jetzt in Richtung der Grünen.
Das zeigt sich auch an Ihren zwei Anträgen. Bei dem einen geht es um Neuvermietungen. Das war einmal ein Beschluss auch der SPD in Fleesensee. Wir haben aber sofort nach intensiven Beratungen festgestellt, dass wir unzumutbar die städtischen Gesellschaften einseitig belasten. Wir wollen auch eine Begrenzung der Neuvermietungen, aber für alle Gesellschaften und private Eigentümer auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Es wird ein fairer Wettbewerb gewünscht.
Das ist unsere Intention, weswegen wir hier vom Beschluss von Fleesensee abgewichen sind. Sie wollen die Gesellschaften einseitig schwächen und gleichzeitig – damit sind wir beim zweiten Antrag – dazu anhalten, die Wohnungen, die aus der Anschlussförderung herausfallen, zu erwerben. Das ist Ihr Antrag. Sie fordern den Senat auf, die Sozialwohnungen aus dem Segment, für das keine Anschlussförderung gewährt wird und die zur Zwangsversteigerung kommen bzw. zum Kauf stehen, im Einzelfall durch landeseigene Wohnungsbaugesell
schaften aufzukaufen. Einerseits wollen die Gesellschaften sie schwächen, andererseits sollen sie das Geld, das sie nicht mehr haben, für den Erwerb von Wohnungen einsetzen. Sie wollen die eierlegende Wollmilchsau und das Perpetuum mobile.