Protokoll der Sitzung vom 01.07.2010

Rahmenvertrag mit dem Studentenwerk Berlin für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt dem vom Senat von Berlin vorgelegten Rahmenvertrag mit dem Studentenwerk für die Jahre 2010 und 2011 – siehe Anlage zur Drucksache 16/3108 – sowie der Zulassung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zu.

Entwurf des Bebauungsplans II-201 c im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 8. Juni 2010 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans II-201c – Europaplatz – für das Gelände zwischen Minna-CauerStraße, Heidestraße und Invalidenstraße sowie einen Abschnitt der Heidestraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit zu.

Berliner Netzwerk für duale Karrieren als Standortvorteil für Berlin

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2010 ein Konzept vorzulegen, wie in Zusammenarbeit mit den Berliner Hochschulen, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Berliner Wirtschaft ein Berliner Netzwerk für duale Karrieren etabliert werden kann.

Ziel ist es, durch eine solche Kooperation exzellente Wissenschaftlerpaare und Nachwuchswissenschaftler/-innen für Berlin zu gewinnen und in Berlin zu halten.

Vertrauensanwalt/-anwältin zur Korruptionsbekämpfung einsetzen

Der Senat wird aufgefordert, die bisherigen Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung des Landes Berlin um die folgenden Wege der vertraulichen Hinweisgabe zu ergänzen:

1. Es soll eine externe Ombudsfrau oder ein externer Ombudsmann eingesetzt werden, die oder der in vertraulicher Weise Hinweise über Korruption in der Berliner Verwaltung entgegennimmt. Die Erfahrungen des Landes Schleswig-Holstein und des Bezirks Spandau sollen dabei berücksichtigt werden. Die Konzeption soll denjenigen Bezirken, die bereits über eine Ombudsfrau oder einen Ombudsmann verfügen, die Möglichkeit geben, diese Arbeit fortzuführen.

2. Es soll ein elektronisches Hinweisgebersystem eingeführt werden, das es ermöglicht, über das Internet in anonymisierter Weise mit den Behörden des Landes Berlin in Kontakt zu treten. Dabei sollen die Erfahrungen der Länder Niedersachsen und Brandenburg berücksichtigt werden.

Der Berliner Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist in die Konzeption einzubeziehen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Januar 2011 zu berichten.

Eckpunkte für den Nahverkehrsplan 2010 – 2014

Das Abgeordnetenhaus stimmt den vom Senat am 10. November 2009 beschlossenen Eckpunkten für den Nahverkehrsplan 2010 bis 2014 zu.

Der Senat wird aufgefordert, bei der Erarbeitung des Nahverkehrsplans 2010-2014 die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

1. Einbehaltene Bestellentgelte

Einbehaltene Bestellentgelte für den ÖPNV wegen Nicht- oder Schlechtleistungen der Verkehrsunternehmen werden ihrer Zweckbindung entsprechend wieder zur Verbesserung des Nahverkehrs eingesetzt. Vorgesehene Mittel für Einzelmaßnahmen werden ab einer Grenze von 3,0 Millionen Euro durch Beschluss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses freigegeben. Über die anderen Maßnahmen ist das Abgeordnetenhaus in Kenntnis zu setzen.

2. S-Bahn

Die für die Anbindung des neuen Flughafens BerlinBrandenburg-International “Willy-Brandt” erforder

lichen Mehrleistungen bei der S-Bahn gehen nicht zulasten des heutigen Verkehrsangebotes. Für den S-Bahn Verkehr ist die verbindliche Vorgabe von Zuglängen durch den Aufgabenträger vorzusehen. Das Angebotskonzept zur Anbindung des Süd-OstRaumes – Strecken nach Königs Wusterhausen, Flughafen Berlin-Brandenburg und Spindlersfeld – in Richtung S-Bahn-Ring und Innenstadt wird überprüft.

3. Beschleunigung

Die Durchschnittsgeschwindigkeit von Straßenbahn und Bussen ist durch umfassende Beschleunigungsmaßnahmen im Straßenraum signifikant zu erhöhen, um auch die Fahrbahnstabilität deutlich zu verbessern. Auf der Basis infrastruktureller und verkehrslenkender Maßnahmen ist eine im Fahrplan wirksame Beschleunigung zu erreichen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die BVG etablieren die erforderlichen Prozesse, um kontinuierlich die Hemmnisse zu identifizieren und zu beseitigen, die einem stabilen und zügigen Betriebsablauf sowie einer Umsetzung der Beschleunigung in den Fahrplan entgegenstehen. Im Nahverkehrsplan werden mindestens zwei Pilotprojekte zur Beschleunigung mit jeweils einer Straßenbahn- und Buslinie so ausgewählt, dass mit dem Erfahrungsgewinn aus diesen Pilotlinien übertragbare Ergebnisse für eine spätere Umsetzung im ganzen Netz auf Linien mit hoher Fahrgastrelevanz und öffentlicher Wahrnehmung erzielt werden können. Die Linienauswahl erfolgt daher nach den Kriterien: übergeordnete Bedeutung der Linie, aktuelle Probleme bei Pünktlichkeit und Fahrgeschwindigkeit, Übertragbarkeit der Problemlösungen und positive Einschätzung der Realisierbarkeit bis 2014.

4. Umstieg

Zum Erreichen der Haupt- und Stadtteilzentren sowie wichtiger sozialer Einrichtungen sollen die Verbindungsstandards in der Regel auf einmaliges Umsteigen verbessert werden.

5. Betriebszeiten

Die Betriebszeiten der Hauptverkehrszeit sind in der Innenstadt und in den Zentren individuell zu überprüfen und ggf. anzupassen, wie es bereits bei der U-Bahn im Abendverkehr erfolgt ist.

6. Anpassung des Liniennetzes

— an die veränderten Standorte des Einzelhandels und

— an die neuen Gegebenheiten durch die Schließung der beiden innerstädtischen Flughäfen.

Solange eine Anbindung des Ostkreuzes durch die Straßenbahn nicht erfolgt ist, ist die bisherige Stra

ßenbahntrassenführung sicherzustellen. Während der Laufzeit des Nahverkehrsplans ist das Nahverkehrsangebot hinsichtlich der Auswirkungen von Bevölkerungswanderungen aus der Innenstadt in Außenbezirke einer Prüfung zu unterziehen. Die investiven Maßnahmen an der Straßenbahnlinie 62 sind zu realisieren, damit der vorgesehene 10-Minuten-Takt bis zum S-Bahnhof Mahlsdorf im NVP-Zeitraum bestellt werden kann. Die notwendigen investiven Maßnahmen zur Verlängerung der M 13 bis zum U-Bahnhof Warschauer Straße sind zu realisieren, damit die Linienverknüpfung M 13 und U 1 vollzogen werden kann.

7. Fahrzeugbeschaffung

Damit während der Einsatzzeit der neuen Straßenbahnen ein ausreichendes Platzangebot besteht, keine Restriktionen für fahrgastfreundliche Infrastrukturumgestaltungen, z. B. Linksbahnsteige und Verkürzung Umsteigewege, entstehen und um eine Vorfestlegung gegen Netzerweiterungen zu vermeiden, wird die Fahrzeugbeschaffung durch folgende Vorgaben konkretisiert:

Der Anteil der langen Fahrzeuge ist gegenüber dem bisherigen Beschaffungsansatz zu erhöhen. Zumindest für die fünf fahrgaststärksten Metrolinien sind in der Regel lange Fahrzeuge zu beschaffen. Der Anteil der Zweirichtungsfahrzeuge ist so zu bemessen, dass der Umsetzung der vorhandenen Infrastrukturplanungen – z. B. Neubaustrecke Kulturforum, Verkürzung der Umsteigewege in Mahlsdorf, Lichtenberg und an der Warschauer Straße, Linksbahnsteige Schönhauser Allee – keine fahrzeugseitigen Restriktionen entgegenstehen.

8. Kundenfreundlichkeit

Eine verbindliche Kundencharta ist für alle Verkehrsunternehmen durch den VBB zu definieren und in den entsprechenden Verkehrsverträgen durch den Senat umzusetzen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf einheitliche Standards für Beschwerden und Entschädigungsleistungen anstelle nicht erbrachter Verkehrsleistungen gelegt werden.