Protocol of the Session on September 23, 2010

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Meine Frage geht an Frau Senator Lompscher: Frau Lompscher! Am 16. und 17. September hat in Potsdam die 6. Verbraucherministerkonferenz stattgefunden. Dort gab es weitreichende Beschlüsse zur Einführung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Transparenz in der Lebensmittelüberwachung. Welche Auswirkungen haben diese Beschlüsse auf Berlin – Berlin ist bereits auf dem weg zu einem Smiley-System?

Frau Senatorin Lompscher – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Holzheuer-Rothensteiner! Zunächst möchte ich sagen, dass die Tatsache, dass wir in Berlin diese Modellprojekte durchführen, dazu beigetragen hat, dass es eine einstimmige Beschlussfassung unter Mitwirkung des Bundes bei der Verbraucherschutzministerkonferenz gegeben hat.

Hintergrund der Diskussion sind zum einen die verschiedenen Transparenzinitiativen, die es von verschiedenen Ländern und Kommunen in der Lebensmittelsicherheit gibt. Da war Berlin die erste, und inzwischen haben sich Kommunen in Sachsen, in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Auf der anderen Seite geht es um die anstehende Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes, weil die Evaluierung nach zwei Jahren heftigen Veränderungsbedarf deutlich gemacht hat.

Die jetzt erfolgte Beschlussfassung in der Verbraucherschutzministerkonferenz ist tatsächlich ein Meilenstein, weil der Bund seine bisher ablehnende Haltung aufgegeben hat, das Verbraucherinformationsgesetz als Rechtsgrundlage für eine verpflichtende Kennzeichnung in den Lebensmittelunternehmen zu nutzen. Hierfür fehlt bisher eine Rechtsgrundlage. Wir haben bisher die Rechtsauffassung vertreten, dass das VIG im Grundsatz bereits die Möglichkeit schafft, dass die Behörde aktiv informiert und im Internet Kontrollergebnisse bereitstellt. Aber uns fehlt die Rechtsgrundlage, um die Unternehmen zu verpflichten. Dafür zeigt der VSMK-Beschluss tatsächlich einen Weg auf. Wir können parallel dazu prüfen, ob und wie wir landesrechtlich diese Rechtsgrundlage schaffen. Wir haben durch den Beschluss der Verbraucherministerkonferenz Rückenwind. Ich kann nicht erkennen, dass zutrifft, was ich gelegentlich gelesen habe, dass Berlin zurückfallen würde, weil man auf etwas warten müsse. Wir können den beschlossenen Weg fortsetzen.

Frau Holzheuer-Rothensteiner hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Frau Lompscher! Können wir davon ausgehen, dass es ab dem 1. oder 2. Januar 2011 an jeder Gaststätte einen Smiley geben wird?

Frau Lompscher, bitte!

Prognosen sind ja bekanntlich immer schwierig, insbesondere bezogen auf die Zukunft. Ich verweise auf die Beschlusslage zwischen dem Senat und den Bezirken: Wir haben uns im März im Grundsatz darauf verständigt, wie die einheitliche Verfahrensweise aussehen soll. Seitdem werden die Voraussetzungen dafür diskutiert bzw. geschaffen. Morgen treffen sich die Bezirksstadträte erneut bei mir in der Senatsverwaltung, um den erreichten Stand der Dinge zu bilanzieren. Ich bin sehr optimistisch, dass wir dann zu einer Beschlussfassung kommen, wonach wir ab 2011 schrittweise den Smiley nach einheitlichen Verfahrensweise in ganz Berlin einführen können.

Danke schön, Frau Senatorin Lompscher!

Jetzt ist der Kollege Meyer für die FDP-Fraktion an der Reihe. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage an Finanzsenator Nußbaum: Wie bewerten Sie die diversen Beschlüsse des Vorstands der Charité der letzten Wochen zur Frage der Sanierung und des Neubaus am Standort Mitte?

Herr Senator, bitte!

Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter! Wir freuen uns, dass uns morgen die Beschlüsse des Vorstands der Charité – hoffentlich einheitlich – zur kommenden Aufsichtsratsitzung präsentiert werden. Dann kann man sie zunächst intern und danach im Senat bewerten.

Danke schön! – Der Kollege Meyer hat eine Nachfrage. – Bitte!

Herr Nußbaum! Sie haben darauf hingewiesen, dass es jetzt hoffentlich einen einheitlichen Vorstandsbeschluss gibt. Wir sorgen Sie dafür, dass der Senat – anders als bei den vergangenen Beschlussversuchen – im Aufsichtsrat bezüglich des Charité-Konzepts mit einer Stimme spricht? Haben Sie dafür gesorgt, dass Sie sich vor der Aufsichtsratsitzung mit ihren Senatskollegen abstimmen, um mit einer einheitlichen Meinung in und aus der Sitzung zu gehen?

Bitte schön, Herr Senator Dr. Nußbaum!

Sehr geehrter Kollege! Ich will Ihnen keinen Vortrag über das Funktionieren von Aufsichtsräten halten. Aufsichtsräte, auch der der Charité, sind nach allen gesetzlichen Bestimmungen Organe, in denen kontrovers diskutiert werden kann und muss. Es sind Gremien, in denen ein Vorstand Vorschläge zu präsentieren hat, die dann vom Aufsichtsrat bewertet, gegebenenfalls zur Kenntnis genommen, angenommen oder abgelehnt werden. Es gibt eine Vielzahl von Vorgängen, die von einem Aufsichtsrat behandelt werden. Es gibt kein Gesetz, wonach man in einem Aufsichtsrat zu einer einheitlichen Meinung kommen muss. Es wird immer unterschiedliche Auffassungen geben. Entscheidend ist, dass ein Aufsichtsrat am Ende – sei es einheitlich oder mehrheitlich – einen Beschluss fasst. Das setzt voraus, dass der Vorstand eine Vorlage macht, die beschlussfähig ist. Wir gehen einmal davon aus, dass das morgen der Fall sein wird, dass wir Unterla

gen bekommen, die die Frage der Weiterentwicklung der Charité, insbesondere in Mitte, diskussions- und beschlussfähig macht.

Zweitens: Gehen Sie auch davon aus – ich denke, Sie haben eben den Kollegen Zöllner und mich angesprochen, da wir hier vorrangig Verantwortung tragen –, dass wir einer Meinung sind. Wir haben gemeinsam den Vorstand der Charité aufgefordert, zu seiner letzten Vorlage – die ist ja schon öffentlich, so dass ich keine Geheimnisse verrate – entsprechende Fragestellungen nachzubessern – denn das, was er dem Finanzausschuss präsentiert hat, ist scheinbar etwas anderes als das, was wir morgen erwarten können –, die aus unserer Sicht mit der ersten Vorlage nicht ausreichend beantwortet wurden. Das ist geschehen und wird derzeit bewertet. Das wird in die Diskussion am Freitag im Aufsichtsrat einfließen. Ob wir da aufgrund der Komplexität der Fragestellung schon zu einem abschließenden Ergebnis kommen, kann ich nicht beurteilen. Das wird die Diskussion des Aufsichtsrats zeigen, an der nicht nur der Kollege Zöllner und ich beteiligt sind, sondern auch andere wertgeschätzte Menschen, die ihren Beitrag zur Fortentwicklung der Charité leisten wollen. Wenn wir das im Aufsichtsrat thematisiert und beschlossen haben, wird es dem Senat vorgelegt. Dieser muss sich dann in seiner Gesamtheit mit diesem wichtigen Thema befassen.

Jetzt geht es zunächst einmal darum – das ist Aufgabe des Vorstands der Charité –, einen Vorschlag vorzulegen, wie auf der Basis des Senatsbeschlusses, der ein klares Rahmenkonzept für den Standort Mitte vorgegeben hat, 330 Millionen Euro in einer bestimmten Priorisierung für eine Vorklinik, ein Forschungszentrum, aber auch die Renovierung oder einen Neubau abgearbeitet werden können. Das muss wirtschaftlich sein, in das Krankenhauskonzept passen, den Patienten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Charité und der wissenschaftlichen Qualität dienen, und wir erwarten, dass die identifizierten Synergiepotenziale in Höhe von 45 Millionen Euro, die auch in dem Senatsbeschluss enthalten sind und aus einer Zusammenarbeit von Vivantes und der Charité resultieren sollen, spezifiziert werden. Das ist ein wichtiger Teil des Abstimmungskonzeptes zwischen Vivantes und der Charité und wird auch ein wichtiger Teil des Wirtschaftlichkeitskonzepts sein. Ich gehe davon aus, dass sich alle von dem gemeinsamen Interesse leiten lassen, die Charité fortzuentwickeln, dass sie sich davon leiten lassen, dass dieses Geld, das in den schwierigen Zeiten, in denen wir uns befinden, in denen Investitionen genau geprüft werden müssen, in denen wir uns bereiterklärt haben, 330 Millionen Euro für die Charité zur Verfügung zu stellen, als Chance begriffen wird. Es muss sorgfältig mit diesem Geld umgegangen werden. Wir müssen eine Zukunftsperspektive für die Charité entwickeln. – Vielen Dank!

Danke schön, Herr Senator Dr. Nußbaum! – Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet.

Die weiteren Meldungen können nun im freien Zugriff erfolgen, sobald der Gong ertönt. Die zuvor eingegangenen Meldungen werden gelöscht.

[Gongzeichen]

Herr Schäfer hat das Rennen gemacht. – Bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Regierenden Bürgermeister: Sind Sie damit zufrieden, dass das vor dreieinhalb Jahren angekündigte Energiekonzept 2020 der Öffentlichkeit bis heute nicht vom Senat vorgelegt wurde?

[Beifall bei den Grünen]

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich habe schon gedacht, Sie fragen mich nicht mehr. Ich freue mich, dass wir wieder zu diesem Thema kommen. Ich bin sehr unzufrieden, allerdings nur über den Zeitablauf, denn was darin sieht, weiß ich ja noch nicht.

Der Kollege Schäfer hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Wie zufrieden sind Sie damit, dass Senator Nußbaum seine Aufgabe aus dem klimapolitischen Arbeitsprogramm von 2008, ein Finanzierungskonzept für die Wärmedämmung an öffentlichen Gebäuden zu erstellen, bis heute nicht angegangen ist? Daran ist unseren Informationen zufolge noch nicht gearbeitet worden.

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kollege Nußbaum daran noch nicht gearbeitet hat. Aus unseren Beratung weiß ich, dass die BIM und andere Konzepte haben. Ob die schon abgeschlossen sind, kann ich nicht beurteilen.

Danke schön!

Jetzt geht es mit Frau von Stieglitz weiter. – Bitte schön!

Ich habe eine Frage an Herrn Senator Körting. Welche Konsequenzen werden nach dem Veruntreuungsskandal von Bußgeldern, die in bar entrichtet worden sind, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gezogen? Wird sich der Senat dafür einsetzen, dass die Bezirksämter künftig in die Lage versetzt werden, dem Missbrauch bei der Bareinzahlung von Bußgeldern wirkungsvoll entgegenzuwirken?

Bitte schön, Herr Senator Dr. Körting!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin von Stieglitz! Ich gehe davon aus, dass die erste Konsequenz ein Strafverfahren sein wird, die zweite Konsequenz – da es sich, glaube ich, um einen beamteten Mitarbeiter handelt – ein Disziplinarverfahren, und die dritte Konsequenz ist selbstverständlich, dass die Sicherungsmechanismen gegen Veruntreuung von Geldern wie bei jedem Veruntreuungsfall, den es nun mal von Zeit zu Zeit gibt, überprüft werden, wie man das in Zukunft verhindert. Wir haben das in großen Bereichen der Berliner Verwaltung dadurch sichergestellt, dass wir mindestens ein Vieraugenprinzip haben, sodass auf die Art und Weise die Veruntreuung von Geldern erschwert wird, aber es gibt immer wieder Menschen mit krimineller Energie, die neue Wege finden, und dann muss man die Sicherungsmaßnahmen wieder verstärken. Es ist im Übrigen, soweit mir bekannt ist, ein einziger Fall in einem Bezirksamt und deshalb in erster Linie eine Prüfung, die dem einzelnen Bezirksamt obliegt, ob dort im Einzelfall alle Maßnahmen getroffen worden sind.

Danke schön! – Eine Nachfrage, Frau von Stieglitz. – Bitte schön!

Sehr gern! – Nach dem vorliegenden Fall im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wurde argumentiert, dass weder eine Abweichung noch fehlende Bareinnahmen in den Unterlagen sichtbar geworden sind, in die dann mit dem Vieraugenprinzip Einsicht genommen worden ist. Wie soll man das in Zukunft wirkungsvoll darstellen?

Herr Senator Körting!

Frau Kollegin von Stieglitz! Ich bin für Schnellschüsse nicht zuständig und halte das auch nicht für sinnvoll. Man wird diesen Fall zum Anlass nehmen, sehr genau zu prü

fen, wie man künftig mit derartigen Einnahmen umgeht, um sicherzustellen, dass sie nicht veruntreut werden können. Da können Sie sicher sein. Aber ich habe jetzt hier die Lösung nicht, verstehen Sie?

Danke schön, Herr Senator!

Dann geht es mit Frau Dr. Tesch weiter. – Bitte schön, Frau Tesch!

Danke schön, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Bildungssenator: Ich möchte gern wissen, ob der Senat neue Erkenntnisse hinsichtlich der baulichen Maßnahmen hat, die an den Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt werden sollten.

Herr Senator Zöllner, bitte!

Wir haben dahin gehend keine Neuigkeiten, dass die Probleme gelöst sind. Sie resultieren offensichtlich daraus, dass man das Ausmaß der Baumaßnahmen unterschätzt und auch – wie man neuhochdeutsch sagt – nicht das entsprechende Controlling vonseiten des Bezirks eingeführt hat, sodass es notwendig war, diese Klassen auszulagern. Das Problem ist nicht gelöst, aber ich gehe davon aus, dass man sich vor Ort intensiv um die Lösung dieses Problems bemüht, weil es auch in der dortigen Verantwortlichkeit liegt.

Eine Nachfrage, Frau Dr. Tesch?

Finden Sie das nicht unzumutbar für die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer, die jetzt aus ihren Schulen rausmussten, und gibt es schon einen Termin, Herbstferien oder später, wann sie wieder in ihre ursprünglichen Schulen zurückziehen können?