Sylvia von Stieglitz
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drei Anträge zum Thema Metropolregion liegen Ihnen vor, drei Anträge, deren Diskussion im Plenum und in den Ausschüssen mehr als deutlich gemacht hat, dass Sie, liebe Kollegen von der Koalition, sich für eines überhaupt nicht interessieren, nämlich dafür, wie man den Wirtschaftsstandort Berlin voranbringen kann.
Unsere Forderungen hierzu sind – erstens – die aktive und konsequente Investorenanwerbung, zweitens die Bereitstellung der geeigneten Infrastruktur und drittens die Vermarktung der Gewerbeflächen vor allem im Umfeld des BBI und des Flughafens Tegel durch konzeptionelles Standortmarketing.
Das gerade von Senator Wolf und Minister Christoffers ausgerufene Cluster Verkehr, Mobilität und Logistik ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Entwicklung der Metropolregion. Entscheidend sind aber neben den Zielsetzungen die gemeinsamen Anstrengungen, gesetzte Ziele auch zu erreichen.
Das sind für uns erstens die Entwicklung einer konsistenten Strategie zur Verkehrswegeplanung. Hierzu gehört eine zügigere Realisierung aller Bauabschnitte und schnelle Komplettierung der Infrastruktur auf Straße und Schiene. Nur durch geeignete Infrastruktur wird die Mobilität für die Bürger in alle Richtungen und aus allen Richtungen ermöglicht. Unternehmer, Arbeitnehmer, Geschäftsreisende und Touristen benötigen gute nationale und internationale Verbindungen und Anbindungen.
Zweitens die zügige Umfeldentwicklung des BBI durch Standortmarketing und gezielte Investorenanwerbung: Durch die Eröffnung des BBI im nächsten Jahr wird die Region im Strukturwandel hin zu einem zukunftsfähigen, prosperierenden Verflechtungsraum in der Mitte Europas unterstützt. Der BBI erhält eine Drehkreuzfunktion. Das hat selbst unser Regierender Bürgermeister endlich verstanden
und preist den Großflughafen als „Jobmotor Airport BBI“. Wenn es denn so wäre! – Herr Jauch! Sie sprachen in Ihrer Rede am 3. Juni 2010 darüber, dass sie, die Koalition, bereits jahrelang daran arbeitet, BBI und das Umfeld zur neuen Visitenkarte von Berlin zu machen. Ich kann nur sagen: Auf der Visitenkarte steht noch nicht viel drauf!
Herr Gaebler! Welche Ansiedlungserfolge haben Sie denn zu vermelden? Die immer gleiche Leier: Segro und der fulminante Aldi-Markt. Das haben wir vor Kurzem wieder im Ausschuss gehört.
Vielmehr ist traurige Tatsache: Der Senat hat den Gestaltungsspielraum zum Verkauf und zur Vermietung der Gewerbeflächen rund um den BBI aus der Hand gegeben.
Drittens die Ausrichtung der Stadt- und Regionalentwicklung an den Erfordernissen einer Metropolregion: Hier steht die Stärkung der Wirtschaftskraft beider Länder durch die Schaffung eines investorenfreundlichen Klimas mit Bereitstellung entsprechender Infrastruktur im Mittelpunkt. Nach der Eröffnung des BBI – in Brandenburg – hat Berlin keinen Flughafen mehr. Also fehlen auch die Einnahmen. Womit will denn der Senat diese Einnahmeausfälle kompensieren? Die innerstädtischen Gewerbeflächen werden irgendwie vermarktet oder auch nicht. Es fehlt noch das Nachnutzungskonzept für den Flughafen Tegel, und der rot-rote Senat hat seit Jahren versäumt, Investitionen zu tätigen, die die Attraktivität der Stadt und des Lebensumfeldes steigern. Ich sage nur: Investitionsrückstau im öffentlichen Nahverkehr. So geht es nicht, und wir fordern: Das Warten auf irgendeinen Investor, der vielleicht mal vorbeikommen könnte, muss ein Ende haben!
Viertens eine gemeinsame Investitionsstrategie, die Anreize für die produktive Verzahnung hoch innovativer Unternehmen mit der exzellenten Wissenschaftslandschaft in der Region bietet.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Der Senat muss endlich ein Rahmenkonzept vorlegen und die eben beschriebenen Aktivitäten zielgerichtet entfalten. Denn diese Region steht im Wettbewerb mit anderen Metropolregionen – national und international. Machen wir uns nichts vor: Nach zehn Jahren rot-roter Regierung hat die Region den Anschluss verloren, und es wird Jahre dauern, diesen Trend umzukehren. Deshalb müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um die wirtschaftliche Entwicklung und Erschließung dieser Region voranzutreiben. Unser Credo lautet: Wir wollen die Stärken der Metropolregion stärken und den Menschen hier eine Zukunftsperspektive mit hoher Lebensqualität geben. Dazu gehört – ohne Wenn und Aber – eine prosperierende Wirtschaft. Das ist unser Ziel. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung für unsere Anträge. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute reden wir über einen Staatsvertrag, den Herr Wowereit bereits ratifiziert hat, noch vor Jahresende und wohl deshalb, weil es alle anderen auch tun. Damit wurde ein Vertrag abgesegnet, der den Systemwechsel, den er verspricht, nicht einlöst. Herr Zimmermann! Der Staatsvertrag ist nicht gelungen.
Wir haben im Rahmen einer Anhörung am 8. Dezember und bei der Debatte zur Beschlussfassung im Ausschuss für Medien Ende März eingehend unsere Bedenken gegen dieses Vertragswerk dargelegt. Wir haben deutlich auf dringend erforderlichen, passgenauen Regelungsbedarf hingewiesen.
Rundfunkgebühren sind ein Thema, das alle betrifft, denn Rundfunkgebühren sind Zwangsgebühren. Dieser Zwang wird durch Schwarzseher umgangen. Das führt zu Ungerechtigkeit und Spitzeltum. Beides wollen wir nicht länger dulden. Eine Reform muss dringend erfolgen.
Aber: Darf diese Einsicht zu einer übereilten Weichenstellung verleiten? – Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf Sie nicht.
Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte ein großer Reformwurf werden. Die Medien kommentieren ihn nicht als ganz große Reform, aber doch als Schritt in die richtige Richtung. Aber dieser Vertrag hilft den Bürgern nicht. Die Abkehr von der Geräteabhängigkeit wird versprochen, aber nicht eingelöst. Dieses Vertragswerk ist mitnichten ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot und Schwarz, das anders sehen.
Und die Grünen, ja, Frau Ströver.
Wir Liberalen lehnen es strikt ab, dass den Bürgern vorgegaukelt wird, es handele sich um eine Reform. Fakt ist: Die GEZ zieht weiterhin die Gebühr ein, auch wenn sie jetzt Abgabe heißt. Die GEZ-Schnüffelei wird nicht abgeschafft, sondern sie findet nur woanders statt: nicht mehr an der Haustür, sondern hinter den Kulissen, ohne die Einwilligung des Bürgers, in und zwischen den Behörden. Das steht in § 11 des Vertrages. Der Verwaltungsaufwand steigt, die GEZ mutiert immer mehr zur Datenkrake und wie wir hören, müssen auch noch mehr Mitarbeiter eingestellt werden. Es wird nicht verdeutlicht, wie sich das neue Gebührenmodell auf die Programmgestaltung auswirkt. Zahlen nun die Bürger mehr Gebühren, ohne dass die Programmqualität steigt? Findet Bildung und Information der Bürger weiterhin als endloses Frage- und Antwortspiel in Quizsendungen und Talkshows statt? All das ist offen, und außerdem sind die Vorgaben des Vertrages intransparent. Der Öffentlich-Rechtliche müsste seinem Grundauftrag entsprechend darlegen, wie sich die bessere Finanzausstattung auch auf das Programmangebot auswirkt und sich dort widerspiegelt.
Wir fordern deswegen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein Konzept vorzulegen, aus dem ersichtlich wird, erstens wie die Höhe der bei der KEF angemeldeten Gebühr ermittelt wurde, und zweitens, wie die erhofften Mehreinnahmen zu einer gesteigerten Qualität der Angebote eingesetzt werden. Mehreinnahmen zu generieren auf dem Rücken der Bürger und der Wirtschaft, das freut den öffentlich-rechtlichen Rundfunk natürlich. Das ist aber genau das Gegenteil dessen, was wir Liberale in diesem Haus seit Jahren fordern. Frau Ströver hat es bereits erwähnt. Wir werden uns weiter mit Nachdruck für die Abschaffung des Gebührenmodells einsetzen, heißt es jetzt gerätebezogene Rundfunkgebühr oder haushaltsbezogene Rundfunkabgabe. Wir bejahen das Gebot der Staatsferne und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Systems, wir bejahen die Abkehr von einer geräteabhängigen Gebühr, wir fordern seit Langem
die Umstellung des Systems auf eine steuerfinanzierte Medienabgabe ohne GEZ und ohne Ausnahmetatbestände. – Frau Michels! Wir verstehen es, denn wir wollen eine Reform, die diesen Namen auch verdient.
Leider ist der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine Reform, sondern eine Stabilisierung des bestehenden Gebührenmodells unter einem neuen Namen auf einer Basis, die für den Öffentlich-Rechtlichen wesentlich einträglicher ist. Letztendlich wird dieses vorgelegte Reformmodell nach wie vor von dem Wunsch geleitet, möglichst alle Endgeräte zu erfassen, im Haushalt, Kfz, Zweitwohnungen und nicht zuletzt bei den Betriebsstätten.
Wir lehnen diesen Vertrag in der vorliegenden Fassung ab. Wir haben nicht nur starke Bedenken wie die Grünen, Frau Ströver, sondern wir lehnen den Vertrag ab, denn die notwendigen grundlegenden Strukturveränderungen mit deutlicher Stärkung und Fokussierung auf den Grundversorgungsauftrag bleibt aus. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Nachbereitung der Behandlung des Seniorenmitwirkungsgesetzes in dieser Legislaturperiode kommt man zu einigen sehr interessanten Schlüssen zum sozialen Verständnis von Rot-Rot.
Wir haben es hier mit einem eigentlich eher schlechten Beispiel von Sonntagsreden und dem tatsächlichen politischen Handeln zu tun. Der rot-rote Senat klopft sich zu Recht auf die Schulter dafür, dass er als erstes Bundesland – mit Unterstützung der Opposition – ein Seniorenmitwirkungsgesetz verabschiedet hat. Hier hört der Grund zur Schulterklopferei aber auch wieder auf.
Das Gesetz selbst hat sich in einigen Teilen als unbrauchbar erwiesen, denn der Senat hat es nicht erreicht, er
folgreich erstens die Interessen von Senioren schlagkräftig zu vertreten, zweitens Senioren gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und drittens das Gesetz optimal umzusetzen.
Der Senat zeigt sich unfähig oder er hatte nach Verabschiedung des Gesetzes einfach kein Interesse mehr daran. Die Beteiligung an den Wahlen der Vorschlagslisten war desaströs: nur ein Ort und ein Termin pro Bezirk. Was diejenigen machen, die nicht mehr uneingeschränkt mobil sind, war dem Senat auch hier wieder einmal egal,
genauso wie bei S-Bahn- und Schneechaos oder beim Sonderfahrdienst. Das ist die Teilhabe, die der rot-rote Senat den Berliner Senioren bietet. Das nenne ich soziale Kälte.
Ich verzichte darauf, die weiteren Probleme aufzuzählen. Wir haben im Ausschuss eingehend darüber gesprochen, Herr Pauzenberger. Immerhin existieren trotz – und zwar nicht wegen, sondern trotz – des Gesetzes sehr gut funktionierende Seniorenvertretungen in den Berliner Bezirken und auf Landesebene. Diese könnten aber noch effektiver arbeiten, wenn es nicht die bekannten Probleme gäbe.
Die Vorschläge, die Rot-Rot hier gemacht hat, sind in keinerlei Weise dazu geeignet, die Probleme zu lösen. Rot-Rot – typisch – beschränkt sich auf die Symptome, statt Ursachen zu beheben. Die Novellierung ist nicht ausreichend. Wir sehen keine qualitativen Verbesserungen der Novellierung, so wie Sie es, Frau Senatorin Bluhm, im Ausschuss versucht haben, glaubhaft darzustellen.
Von den Seniorenvertretern wurden sinnvolle Vorschläge gemacht, wie das Gesetz und dessen Umsetzung optimiert werden könnten, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Sicherlich waren einige Vorstellungen sehr weitgehend und tatsächlich verfassungspolitisch nicht machbar. Andere Vorschläge hätten aber längst übernommen werden können. Jedoch, es blieben alle Vorschläge unberücksichtigt. Frau Dott, die Begründung der Seriosität zählt ja auch nicht. Man hätte sehr wohl einige Vorschläge berücksichtigen können.
Selbst Ihren eigenen Antrag haben Sie am Donnerstag ein weiteres Mal verwässert, da einige Vorschläge nicht mit dem Bezirksverwaltungsgesetz in Einklang stehen. Haben Sie nur ein Mal daran gedacht, statt dessen vielleicht einen im Wege stehenden Punkt im Bezirksverwaltungsgesetz zu ändern? – Nein. Das zeigt die Wertigkeit von Senioreninteressen in Ihrer Politik. Beim Integrationsgesetz waren Sie bedeutend großzügiger. Da wurden verfas
sungspolitische Einwände beiseite geschoben. Sie betreiben Politik nur für bestimmte Klientele. Die Senioren gehören nicht dazu.
In Sonntagsreden betonen der rot-rote Senat immer die Wichtigkeit von Senioren und deren gesellschaftlicher Teilhabe. In den Sonntagsreden singt Rot-Rot das Hohelied auf die Förderung des bürgerschaftlichen sozialen Engagements. Wenn es aber dann darauf ankommt, Farbe zu bekennen, fehlt es an Farbigkeit und Rot-Rot versteckt sich hinter den Vorbehalten der Verwaltungsjuristen. Das tatsächliche politische Verhalten und Regierungshandeln der Koalition steht dem konträr entgegen.
Sie sehen sich in der Lage und sind bereit, unnötigste und unsinnigste Spaßprojekte aus dem Berliner Haushalt zu finanzieren. Wenn es aber darum geht, mit 4,20 Euro für eine Hin- und Rückfahrt mit der BVG Senioren soziales Engagement zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen, gilt ein Finanzierungsvorbehalt. Wie wir eben schon wieder gehört haben, auch von Frau Radziwill, haben Sie keine Lösung finden können für die Aufwandsentschädigungen und die Durchführung der Briefwahl. Das ist soziale Kälte, wie sie Rot-Rot seit fast zehn Jahren in Berlin verbreitet.
Wir werden Ihrem Antrag auf Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes so nicht zustimmen können.
Den Ersetzungsantrag der CDU, dem wir Liberalen im Wesentlichen zustimmen können, kommt dem Bemühen der Seniorenvertreter wesentlich mehr entgegen als der unsägliche Vorschlag der Koalition. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gutzeit! Ich möchte mit einem Zitat des Bundespräsidenten Christian Wulff beginnen, welches dem Bericht vorangestellt ist:
Es ist für mich jedenfalls erschreckend, wie verklärend viele heute rückblickend auf die DDR schauen. Wer dank der Akten die Fakten kennt, kann sich zur Wehr setzen gegen Aussagen wie: „War doch alles gar nicht so schlimm“. Viele Täter ver
harmlosen heute die Folgen ihres Handelns. Manche verhöhnen ihre einstigen Opfer immer dreister. Wir müssen ihnen lauter und vernehmlicher widersprechen.
Die SPD hat vor zehn Jahren durch die Koalition mit den politischen Erben der DDR einen riesigen Beitrag zur Verharmlosung geleistet.
Leider greift auch die Ideologie der Planwirtschaft auf die anderen Fraktionen hier im Haus über. Die Folgen sind erstens Rekommunalisierungsgedanken, zweitens Zwangszuweisungen auf Schulen
und drittens immer strengere Vorgaben für Unternehmen. Auch Grüne und CDU sind auf diesen Zug schon längst aufgesprungen
und haben den Weg der Vernunft verlassen.
Ich komme damit auch gleich zu den Bereichen, die von dem Bericht nicht abgedeckt werden. Wo steht die Stadt gut 20 Jahre nach der Wiedervereinigung? In welchen Bereichen gibt es immer noch Profiteure des DDRRegimes? Wo haben wir noch immer alte Seilschaften in der Verwaltung oder der Politik, die gepflegt werden, um die Genossen von damals auch heute noch zu versorgen? Damit kennt sich ja auch die SPD bestens aus.
Es ist doch auffällig, dass in Brandenburg fast täglich ehemalige IMs aufgedeckt werden, die auch heute noch eine Führungsrolle in der Verwaltung und Politik haben, und in Berlin, der Hauptstadt der DDR-Funktionäre, keine Fälle bekannt werden. Offensichtlich fehlt es hier am Willen der beiden Regierungsparteien, eine ernsthafte Aufklärung zu betreiben.
Der Fall Kurras war eher ein Zufallsfund.
Neben der in Berlin zu kurz kommenden Aufdeckung gibt es zwei weitere Säulen bei der Aufarbeitung der DDRDiktatur: die Opferhilfe sowie die Aufklärung und Erinnerung. Diese beiden Säulen werden vom Landesbeauftragten abgedeckt. Herr Gutzeit hat in seinem Jahresbericht erneut aufgezeigt, dass viel getan wird, aber auch künftig noch viel Arbeit vor uns liegt. Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion bei Herrn Gutzeit und seinem Team für seine gute und geleistete Arbeit!
Weil es immer mehr Menschen gibt, die die Teilung nicht persönlich miterlebt haben und damit einen anderen Zu
gang zu dieser Thematik finden, verschieben sich einerseits die Schwerpunkte der Arbeit, andererseits muss sich auch die Art der Vermittlung verändern. Wir Liberale haben bereits mehrfach hier im Haus gefordert und angemahnt, dass auch das DDR-Unrecht fester Bestandteil des Unterrichts werden muss. Neben Angeboten an die Lehrkräfte ist es jedoch auch die Aufgabe der zuständigen Senatsverwaltungen, dafür Sorge zu tragen, dass die Aufarbeitung des DDR-Unrechts genauso im Unterricht ihren Platz findet wie andere Epochen der deutschen Geschichte.
Es ist besorgniserregend, wenn der Landesbeauftragte auf Seite 24 seines Berichts darauf hinweisen muss, dass auch 20 Jahre nach dem Untergang der SED-Diktatur das Wissen darüber in der Bevölkerung wenig zufriedenstellend ist. Bei dem Wissen geht es weniger darum, wie sich die Realitäten der Betroffenen darstellen, wie im Bericht anhand einzelner Fallbeispiele aufgeführt wird. Es geht vielmehr darum, dass bei vielen Schülern bereits die allgemeinen Kenntnisse, wie zum Beispiel über den Mauerbau, fehlen.
In der oft zitierten Schröder-Studie antworteten fast 70 Prozent der Schüler, dass sie im Unterricht gar nichts oder zu wenig über das DDR-Unrecht erfahren. Auch der Landesbeauftragte hatte hier mehrfach darauf hingewiesen und Berlin aufgefordert, mehr in diesem Bereich zu machen. Das erfolgt nicht. Auch hierbei ist davon auszugehen, dass es politisch nicht gewollt ist.
Ich fühle mich in meiner Eingangsbehauptung bestätigt, dass die SPD mit Abschluss des Koalitionsvertrages mit den Nachfolgern der SED zu einer Verharmlosung und mangelnden Aufklärung des DDR-Unrechts in Berlin beigetragen hat. Ich kann nur für die Stadt und insbesondere die Opfer des DDR-Unrechts hoffen, dass dies am 18. September dieses Jahres ein Ende findet und die Bremsen bei der Aufdeckung und Aufklärung gelöst werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin zählt zu den Top Ten der Städte mit hoher Lebensqualität – das konnten wir in der letzten Woche der Presse entnehmen. Berlin ist eine Metropole, die über alle Standortvorteile verfügt, die eine Stadt zum Älterwerden benötigt. Diesen Status hat die Stadt aber nicht wegen, sondern trotz der unsozialen Politik des Senats erreicht.
[Beifall bei der FDP – Martina Michels (Linksfraktion): So ein Quatsch! – Uwe Doering (Linksfraktion): Das müssen Sie noch mal durchlesen! – Zurufe von der SPD]
Vieles ist noch zu verbessern, insbesondere in der sozialen Daseinsvorsorge für ältere Menschen. Bei der Herstellung einer barrierefreien Mobilität für alle Berlinerinnen und Berliner liegt ein einziges großes Versagen des Senats vor. Auch wenn die Menschen älter werden und damit verbunden in ihrer Mobilität eingeschränkter werden, müssen sie nicht zu Hause in ihren vier Wänden verweilen oder womöglich in Alters- oder Pflegeheimen verbleiben. Nein, sie haben ein Recht darauf, dass sowohl im öffentlichen Raum und im ÖPNV als auch im Sonderfahrdienst die Angebotsstruktur auf ihre mobilen Erfordernisse ausgerichtet wird und flexible Alternativen für Mobilität angeboten werden!
Der Senat bleibt bei diesem Thema inaktiv und einfach unfähig. Die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mussten in den beiden letzten Wintern wochenlang in ihren Wohnungen verbleiben und konnten sich nicht selbst versorgen, weil sie auf den vereisten Bürgersteigen und im Schnee mit ihren Rollatoren weggerutscht oder steckengeblieben sind.
Während die zuständigen Senatorinnen Lompscher und Bluhm auf Nachfrage stets lächelnd wiederholten, dass alles in Ordnung sei, bekamen die Menschen, die nicht aus ihren Wohnungen kamen, Depressionen und hegten auch Selbstmordgedanken.
Das lag an dem Schneechaos, das gehört auch dazu, das zu beseitigen! –
Diejenigen, die noch dank ihrer Kraft mobil genug sind, stehen wartend an Haltestellen, auf zugigen Bahnhöfen oder finden aufgrund von Unregelmäßigkeiten im ÖPNV und aufgrund des seit Jahren andauernden S-Bahnchaos in überfüllten Zügen keine Sitzplätze. – Ja, so sieht es aus in dieser „Sozialen Stadt“ des rot-roten Senats, in der man nicht gut versorgt alt werden kann!
Wir können, nein, wir müssen die Liste des Senatsversagens aber noch fortsetzen. Kommen wir zum Sonderfahrdienst!
Eine unendliche Geschichte! Seit Jahren gibt es Klagen: nicht erreichbar, unzuverlässig, unfähig, unfreundlich im Umgang mit den Kunden und so weiter und so fort.
Wie schon bei der S-Bahn lässt sich der Senat von einem unfähigen Betreiber auf der Nase herumtanzen.
Es findet keinerlei politische Steuerung statt. Die Sozialsenatorin Bluhm und ihr Staatssekretär betonen stets, dass alles in Ordnung sei. Sie legen dann Schönwetterumfragen vor, die belegen, dass alle Kunden zufrieden seien. Mancher Nutzer des Sonderfahrdienstes kann sich ja schon glücklich schätzen, dass er vom Fahrer unfreundlich und unhöflich angesprochen wird, denn dann ist der Sonderfahrdienst wenigstens gekommen, und der Kunde wird zu seinem Ziel gefahren. Ans Ziel zu kommen, ist das eine. Irgendwann steht dann auch eine Rückfahrt an. Hier geht das Glücksspiel weiter. Kommt der Wagen zu früh? Kommt er zu spät? Mit wie viel Verspätung? Und kommt der Wagen überhaupt? – Es ist ein untragbarer Zustand, dass letztendlich Polizei oder Feuerwehr für eine Sicherstellung der Mobilität älterer Menschen sorgen müssen.
Und wenn der Senat das Problem stets ignoriert, rufen viele Menschen, die viele Stunden vergeblich auf den Sonderfahrdienst warten müssen, in ihrer Hilflosigkeit die Notrufnummern an.
Sehr geehrte Damen und Herren, den Antrag der CDU werden wir Liberalen unterstützen,
denn es wird hier auf Missstände beim Angebot des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht und deren umgehende Beseitigung gefordert. Frau Dott! Der Antrag der CDU hat sich nicht erledigt.
Wir Liberale stehen a) für Teilhabe und b) für Wahlfreiheit bei der Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger. Hierzu gehört auch die Nutzung des Sonderfahrdienstes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr erstaunt darüber, dass Sie, meine Damen und Herren von der SPD, nun Medienkompetenz zum präferierten Thema der Aktuellen Stunde machen. Wir Liberalen haben mehrfach – die Antragsnummern, Besprechungspunkte kann ich Ihnen gern nennen – die Notwendigkeit betont, Medienkompetenz politisch zu fördern und in allen Altersklassen zu stärken.
Unsere Forderungen wurden nicht nur ignoriert, nein, sie wurden von Ihrer Seite – Herr Zimmermann, Sie werden sich sicher erinnern – explizit als überflüssig abgetan, und das Thema wollten Sie zügig abhaken. Bereits in der Besprechung im Ausschuss am 21. April 2010, vor knapp einem Jahr, haben wir Liberalen diesen Punkt erneut angemeldet, und diese machte den dringenden Handlungsbedarf deutlich. Die Anhörung hat noch mehr gezeigt, wie hochbrisant das Thema ist. Nun, die Realität hat Sie eingeholt.
Herr Prof. Zöllner! Sie müssen zugestehen, dass bereits vor diesem tragischen Unglück aufgrund des Cybermobbings schon klar war, dass im Bereich Medienkompetenz einiges im Argen liegt und vieles versäumt wurde. Wobei
wir jetzt in der Debatte trennen müssen: Mobbing ist Mobbing, ob real oder virtuell. Strafrechtliche Verfehlungen sind strafrechtlich zu ahnden. Und hier ist unser Rechtssystem ausreichend, aber unser Entwicklungsstand im Umgang mit diesen neuen Medien ist äußerst bedenklich.
Dass das schwierig ist, eine strafrechtliche Verfolgung von Anbietern im World Wide Web, das wissen wir. In diesem Punkt werfe ich Ihnen das auch nicht vor. Aber in Bezug auf Aufklärung und didaktische Stärkung des Einzelnen, vor allem der Jugendlichen, im Umgang mit den Möglichkeiten und den Risiken des Netzes, da, liebe Vertreter des Senats und liebe Kollegen von der Koalition, haben Sie versagt. Und wenn Sie jetzt einwenden, die MABB bietet Seminare usw. an, es gibt viele private Anbieter, da kann ich Ihnen nur sagen: Ja, die gibt es. Aber das reicht nicht. Wir haben es jetzt thematisiert: Alle Schulen haben das Themenfeld Neue Medien zu vermitteln. Das Nutzen der Neuen Medien gehört inzwischen zur gängigen Praxis in der allgemeinen Kommunikation. – Meine Redezeit ist gleich zu Ende. – Der Hinweis von Dr. Dix hat uns auch noch mal gezeigt, wie sensibel wir mit diesem sozialen Netzwerk umgehen müssen und wie sehr wir in der Politik gefordert sind, hier das Rüstzeug zu liefern, damit wir nämlich den jungen Menschen vor allem helfen können und verhindern, dass strafrechtliche Verfolgungen von Mobbing erforderlich werden.
Noch einen Satz! – Es geht hier um Datenschutz, Informationsfreiheit, Persönlichkeitsrechte und gesellschaftliche Normen. Hier sind wir aufgefordert, etwas zu tun. Wir fordern Sie auf, schaffen Sie jetzt, zeigen Sie uns, geben Sie uns ein Konzept zur Stärkung der Medienkompetenz! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag zunächst mit einem herzlichen Dankeschön an diejenigen verbinden, über deren Arbeit wir heute sprechen. Danke an die vielen Mitglieder der bezirklichen und der Landesseniorenvertretung sowie des Landesseniorenbeirats!
Sie haben trotz teilweise schlechter Rahmenbedingungen in den letzten Jahren hervorragende Arbeit geleistet, von der nicht nur die Berliner Senioren, sondern das gesamte Berliner Gemeinwesen profitiert haben.
Meine Fraktion hatte in der letzten Legislaturperiode dem Seniorenmitwirkungsgesetz zugestimmt. Wir brauchen aktive Teilnahme älterer Menschen in unserer Gesellschaft. Mit ihrer Lebenserfahrung leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der gesellschaftlichen und demographischen Herausforderungen und zur Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements.
Wie jedes Gesetz muss auch dieses Seniorenmitwirkungsgesetz darauf überprüft werden, inwieweit es seinen Zielen gerecht geworden ist und ob Optimierungsbedarf besteht. Es ist ein besonderes Verdienst der Landessenio
renvertretung und des Landesseniorenbeirats, dass sie sich eben auch dazu Gedanken gemacht haben, wie man zu einer besseren und einer breiteren Seniorenmitwirkung kommen kann. Auch die Koalitionsvertreter stellen sich hier heute hin und betonen, wie wichtig die Seniorenmitwirkung ist. Als es um die Behandlung der Vorschläge der Seniorenvertreter ging, war davon nichts mehr zu spüren. Der Senat karrte ein ganzes Aufgebot an Verwaltungsjuristen zur Anhörung im Sozialausschuss an, um klarzumachen, dass es tiefgreifende Veränderungen und Verbesserungen nicht geben wird. Anstatt zu beleuchten, was rechtlich möglich ist, haben sich Senat und Koalition auf das „Was-geht-nicht“ beschränkt. Das war und ist ein klares Anzeichen dafür, wie wenig ernst der Senat und die Koalition die Seniorenvertreter und deren Arbeit nehmen.
Das war bereits bei der Entwicklung des Gesetzes so und hat sich bei dessen Novellierung wiederholt. Sehr geehrte Damen und Herren! So geht man nicht mit Senioren um! Dass die Koalition auch anders kann, haben wir beim Integrationsgesetz gesehen. Während man sich den Wünschen der Seniorenvertreter mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken verweigerte, wurden mindestens ebenso berechtigte verfassungsrechtliche Einwände beim Integrationsgesetz einfach beiseitegeschoben und ignoriert. Mit den jetzt vorgelegten Anträgen wollen Sie über Ihre Ignoranz gegenüber den Senioren hinwegtäuschen. Die vorgelegten Änderungen am Gesetz sind in keiner Weise dazu geeignet, dessen Ausführung zu verbessern. Teilweise bekämpfen Sie nur die Symptome von Problemen statt deren Ursachen, so z. B. in Punkt 2. Wenn man sieht, dass es in vielen Vertretungen Probleme damit gibt, die Mindestanzahl an Mitgliedern zu erreichen, dann muss man Sorge dafür tragen, dass weniger Mitglieder die Motivation an der Mitarbeit verlieren und nicht einfach den unerwünschten Zustand legalisieren.
Ob die Wahlbeteiligung maßgeblich erhöht wird, wenn zukünftig drei bis fünf statt einer Wahlveranstaltung pro Bezirk stattfinden, wage ich zu bezweifeln. Wer Probleme mit seiner Mobilität hat, dem wird auch zukünftig von der Koalition die Teilnahme verweigert bzw. nicht ermöglicht. Ihr Antrag zur Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes ist nicht zustimmungsfähig.
Nun kurz zum zweiten Antrag, der verdeutlicht, in welchem Zustand sich die Koalition befindet: Man kann sich nur noch darauf verständigen, Selbstverständlichkeiten und die eigene Pflichterfüllung zu fordern. Der Senat hat gesehen, dass fast niemand an den Wahlen der Vorschlagslisten teilgenommen hat. Dann gehört es doch zum Einmaleins des Regierungshandelns, nachzusteuern und beim nächsten Mal mehr Öffentlichkeit herzustellen. Eigentlich müsste man den Antrag umformulieren: „Der Senat wird aufgefordert, seine Hausaufgaben zu machen.“ Dort sieht auch meine Fraktion erhebliche Defizite, und deshalb können wir uns dieser Forderung nur voll und
ganz anschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Dott! Ich verwahre mich gegen Ihren Hinweis oder Ihre Anschuldigung. In der Ausschusssitzung sind Vertreter der Justizverwaltung, der Bezirksverordnetenversammlungen usw.
anwesend gewesen. Wenn ich das Protokoll nachlese: Sie haben auch teilweise die Äußerungen angemahnt und immer wieder verwiesen und zurückgerufen, dass sie zurückrudern sollen. Hier geht es darum, die Wünsche und die Belange der Senioren zu berücksichtigen und ihnen gerecht zu werden. Das werden Sie mit diesem Gesetz nicht. Die Senioren werden nicht genug einbezogen mit ihren Möglichkeiten, auch ihren Wünschen und ihren Vorstellungen, sich einzubringen. Ich verwahre mich dagegen, dass Sie uns als Liberalen jetzt meinen als Koalitionsfraktion vorwerfen zu können, wir würden hier irgendjemand diskriminieren. Das ist nicht der Fall.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister. – Herr Wowereit! Der Presse war zu entnehmen, dass der Senat als Zielmarke eine Verdoppelung der Exporte der Berliner Wirtschaft innerhalb der kommenden fünf Jahre plant. Welche nennenswerten Impulse werden in diesem Zusammenhang für die Berliner Wirtschaft aus der Delegationsreise nach Saudi-Arabien erwartet?
Vielen Dank, Herr Wowereit, für die ausführliche Darstellung! Mit welchen Maßnahmen glaubt der Senat, in diesem prognostizierten Zeitraum diese Initiative noch flankierend unterstützen zu können?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an Herrn Senator Dr. Körting: Welche Ursachen gibt es dafür, dass in einzelnen Bezirken jeder dritte Schüler am Ende der dritten Klasse noch nicht ausreichend schwimmen kann? Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um deutliche Verbesserungen zu erzielen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Warum lehnt der Senat den Antrag der FDP-Fraktion ab, der im Sportausschuss gestellt wurde, entsprechend dem Bremer Modell für den Schwimmsport auf Trainer der Schwimmverbände und Schwimmvereine und somit auf besonders geschultes und erfahrenes Personal zurückzugreifen und dieses dafür einzusetzen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an die Stadtentwicklungssenatorin. – Frau Senatorin! Treffen Medienberichte zu, dass im Sommer parallel zum Baubeginn der Avus-Sanierung auch die Bahngleise der Regionalbahntrasse nach Potsdam ausgetauscht werden sollen, und welche Absprachen gibt es hier mit der Deutschen Bahn, um ein ausreichendes Verkehrsangebot sicherzustellen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Senatorin! Die Frage lautet: Gibt es darüber hinaus Gespräche mit der S-Bahn, auch im Rahmen des Notfahrplans ein verstärktes Angebot auf den Strecken S 1 und S 7 anzubieten, und welche Maßnahmen werden hier verhandelt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin für Stadtentwicklung und Verkehr, Frau Junge-Reyer: Wie reagiert der Senat auf die Kritik von Seniorenverbänden, die die mangelhafte Schneeräumung an Bus- und Straßenbahnhaltestellen bemängeln, für deren Räumung nach der neuen Gesetzeslage die BSR verantwortlich ist?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Nachfrage an die Frau Senatorin: Es hat sich gezeigt, dass dies über die Hilfe durch drittbeauftragte Firmen nicht so funktioniert hat. Was gedenken Sie zu tun, um die BSR noch stärker dazu zu bewegen, ihren Pflichten nachzukommen und die Barrierefreiheit so herzustellen, dass auch die Schneeberge, die sich dadurch, dass die Straßen geräumt worden sind, am Fahrbahnrand befinden, dann, wenn sich mildere Temperaturen zeigen, weggeräumt werden, damit die älteren Menschen und die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowohl den öffentlichen Nahverkehr benutzen als auch die Straßen überqueren können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun reden wir heute zu dieser dringlichen Beschlussempfehlung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, doch alle befassen sich seit Langem – und insbesondere unser Ausschuss gestern mit seiner Anhörung – mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Trotzdem gilt: Ja, es ist
dringlich, sich mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu beschäftigen. Das zeigte die emotionale Debatte gerade eben sehr deutlich. Aber es ist nicht so dringlich, weil dieser in anderen Landesparlamenten bereits verabschiedet wurde und am 1. Januar in Kraft treten soll. Nein! Die Befassung ist dringlich, weil wir verlässliche Rahmenbedingungen mit klaren Definitionen für einen angemessenen Jugendschutz im Netz brauchen.
Diese notwendige Sachdiskussion droht zu scheitern, denn wir Abgeordnete erhalten den Entwurf erst dann in einer Fassung zur Kenntnis, wenn er bereits „finalisiert“ erscheint. Wir können in erster und zweiter Lesung und nach Anhörungen dazu Stellung nehmen, aber wirklich Einfluss nehmen können wir kaum. Für die Ministerpräsidenten ist das Vertragswerk immer bereits erledigt. Herr Wowereit! Abgenickt wird es.
Wir konnten im Sommer mit einem einstimmigen Beschluss im Ausschuss – für den ich mich noch einmal bei meinen Sprecherkollegen bedanken möchte, insbesondere bei den Sprechern der Koalition – wenigstens das Verfahren noch einmal anhalten und das Ganze dorthin holen, wo es hingehört: in das Parlament.
Ja, es wurde nachgebessert, hier und da etwas mehr angepasst. Aber von Passgenauigkeit kann noch überhaupt keine Rede sein. Wir als Liberale haben noch massive Bedenken in Bezug auf diesen Staatsvertrag. Diese Bedenken sind nicht politisch-taktischer, sondern inhaltlicher Natur. Wir wissen sehr wohl, dass auch in Regierungen mit FDP-Beteiligung das Abnicken und Durchwinken des Staatsvertrages in Mode ist. Aber wir sind erstens hier im Haus in der Opposition und zweitens qua Grundsatz eine freiheitliche Partei. Beides gibt uns das Recht, so zu votieren, wie wir es aus rein sachlichen Erwägungen für richtig halten. Richtig ist: Dieses Thema fordert nicht Kalkül, sondern Ernsthaftigkeit.
Deshalb lehnen wir diese Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages ab, weil diese damit weder die Jugend schützt, noch eine klare Definition des Medienraumes der schönen, neuen Online-Welt bietet. Die Vorkommnisse der letzten Zeit haben uns vorgeführt, was das Internet alles kann. Google-Street-View, Wikileaks und anderes zeigen uns eindrucksvoll, welche Eigendynamik Inhalte entwickeln können, sobald sie mal im Internet stehen, und welcher Missbrauch möglich ist. Hierzu gesellt sich noch die Geschwindigkeit der Datenübertragung. Eingaben, mal eben gemacht, stehen bald überall und erlauben Zugriffe – weltweit. Internet ist ein Medium ohne Sperrstunde, rund um die Uhr für alle verfügbar. Kennzeichnungspflichten und Altersbegrenzungen sollen helfen, Entwicklungsbeeinträchtigungen zu verhindern – also Kinder und Heranwachsende zu schützen. Jedoch sie verwirren in der vorgelegten Fassung. Sie dienen weder Nutzern noch Anbietern.
Mit der Realität der Medienwelt hat das Ganze leider wenig zu tun. Natürlich sind Rechtsbegriffe unbestimmt. Das heißt aber keineswegs, dass sie nicht auf Realität gerichtet sind und diese nicht begreifen können. Vielmehr ist genau das ihre Funktion. Diese Funktion wird im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Es gähnt eine Leerstelle. Wir können diese Leerstelle füllen, indem wir uns für die Stärkung der Medienkompetenz bei den Nutzern der Neuen Medien einsetzen. Aber das ist nur eine notwendige Hilfskonstruktion, solange entsprechende Definitionen und Rahmenbedingungen fehlen. Was brauchen wir stattdessen? – Wir brauchen eine Definition, die einen digitalen Schutzraum schafft und keine Übertragung von klassischen, analogen Begriffen, die im globalen World Wide Web nicht funktionieren können. Das zu versuchen, ist absurd. Doch dieses Gesetz versucht es.
Noch haben wir einen gültigen Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Wir bewegen uns also nicht im rechtsfreien Raum. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition! Deshalb ist auch keine Gefahr im Verzug. Wir müssen hier nichts durchpeitschen. Aus diesem Grund unterstützen wir den dringlichen Antrag der Grünen.
Letzter Satz! – Noch haben Sie, meine Damen und Herren vom Senat, die Möglichkeit, erstens dieses Konstrukt ohne angemessene Definition zurückzunehmen, zweitens die Ergebnisse der Enquete-Kommission im Bundestag abzuwarten und drittens ein stimmiges Gesetz vorzulegen, das den Voraussetzungen der digitalen Welt gerecht wird. Nutzen Sie diese Chance! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Körting. Welche Konsequenzen werden nach dem Veruntreuungsskandal von Bußgeldern, die in bar entrichtet worden sind, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gezogen? Wird sich der Senat dafür einsetzen, dass die Bezirksämter künftig in die Lage versetzt werden, dem Missbrauch bei der Bareinzahlung von Bußgeldern wirkungsvoll entgegenzuwirken?
Sehr gern! – Nach dem vorliegenden Fall im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wurde argumentiert, dass weder eine Abweichung noch fehlende Bareinnahmen in den Unterlagen sichtbar geworden sind, in die dann mit dem Vieraugenprinzip Einsicht genommen worden ist. Wie soll man das in Zukunft wirkungsvoll darstellen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Solange Menschen und nicht Computer Fahrzeuge lenken, solange der Mensch vor Entscheidungen steht – schaffe ich die Ampel bei dunkelgelb oder mache ich eine Vollbremsung? –, solange man vom Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer abhängig ist, so lange wird es auch Unfälle geben. Aufgabe der Politik kann es nur sein, Maßnahmen zu ergreifen, um das Unfallrisiko zu reduzieren.
Der Antrag der Grünen bringt uns da leider nicht weiter.
Was wollen die Grünen? – Sie wollen fest installierte, stationäre Blitzer an geschwindigkeitsbedingten Unfallschwerpunkten. Auf den ersten Blick könnte man sagen: Warum eigentlich nicht? – Bei näherer Betrachtung müssen wir jedoch feststellen, dass bereits jetzt die mobilen Messanlagen an Unfallschwerpunkten aufgestellt werden, es gibt sie dort. Blitzer können hier jedoch nur bedingt helfen, weil geschwindigkeitsbedingte Unfälle häufig gar nicht die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit als Ursache haben, sondern geschehen, weil die Geschwindigkeit den Straßen- und Sichtverhältnissen nicht angepasst wurde. Dieses Problem wird sich durch die Messanlagen nicht beheben lassen.
Der Nachteil von festen Blitzern ist zudem, dass die Ortskundigen diese kennen und kurz abbremsen und überwiegend die Ortsunkundigen durch die Grünen abkassiert werden sollen. Dass es den Grünen allein um die Abzocke der Autofahrer geht, zeigt sich auch daran, dass in der Begründung lediglich die Kosten der Anschaffung und die verhängten Bußgelder verglichen werden. Maßgeblich für den Erfolg der Maßnahme sollte jedoch der Vergleich sein, in welchem Umfang sich die Unfallzahlen in diesem Bereich verändert haben.
Die Grünen wollen darüber hinaus feste, stationäre Blitzer an Stellen, an denen Verkehrsunfälle gravierende Auswirkungen haben können. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass auch bei einer Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern ein Unfall tödliche Folgen haben kann – das ist wohl unstreitig eine gravierende Auswirkung –, muss man zum Ergebnis kommen, dass die Grünen an jedem Ort Blitzer installieren wollen.
Die FDP lehnt eine solche Totalkontrolle total ab!
Wir setzen auf Prävention – z. B. durch eine Verbesserung der Verkehrsschulen oder durch die Ausweitung von Dialog-Displays. Für die Fachfremden: Dialog-Displays sind die Anzeigen, die häufig vor Schulen stehen und
durch eine Leuchtanzeige den Fahrer durch ein „Langsam!“ darauf hinweisen, dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, oder durch ein „Danke!“ ein korrektes Geschwindigkeitsverhalten signalisieren. Die bisherigen Erfahrungen mit einem solchen Dialog-Display sind sehr positiv – es kam zum Teil zu deutlichen Geschwindigkeitsrückgängen.
Zur Unfallprävention gehört es aber auch, die Verkehrsteilnehmer durch eine intelligente und abgestimmte Verkehrslenkung – z. B. durch grüne Wellen – für die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu belohnen,
statt sie durch ein Dauerrot zu bestrafen und sie zu nötigen, die Höchstgeschwindigkeit deutlich zu überschreiten, um die nächste Ampel noch bei Gelb zu durchfahren. Hier hat der Senat in den letzten Jahren versagt.
Prävention allein reicht leider nicht. Natürlich brauchen wir auch Kontrollen und Sanktionen. Im Gegensatz zu den Grünen möchte die FDP jedoch nur dort Geschwindigkeitskontrollen, wo diese für die Bürger nachvollziehbar sind und nicht lediglich der Abzocke dienen.
Die FDP ist für eine verstärkte Kontrolle vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Seniorenheimen – während der Nutzungszeiten. Hier geht es klar darum, die betroffenen Personengruppen zu schützen. Die FDP ist jedoch gegen die Abzocke durch das Aufstellen von Blitzern an großen Hauptstraßen, wenn es nicht darum geht, Geschwindigkeitsexzesse zu bekämpfen, sondern allein darum, die Staatskasse zu füllen.
Den Antrag der Grünen lehnen wir natürlich ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich habe schon mehr zu sagen als nur einen Satz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird immer schneller, immer kleiner und es kommt mit immer weniger Papier aus, das moderne, mobile Büro. Was man nicht weiß, das lässt sich googeln oder man schaut schnell bei „Wikipedia“ nach. Die Neuen Medien ermöglichen es, jederzeit und überall für seine Kunden und Mitarbeiter erreichbar zu sein. Video- und Telefonkonferenzen sparen Reisekosten und ersetzen stundenlange Meetings.
Die Familie verbringt den Alltag vor dem Computer. Jeder in seinem Zimmer – bewegt sich in Chatrooms, die dank Webcams das persönliche Erscheinen nicht mehr erforderlich machen. Ganze Menüs werden dank „Call a Pizza“ und Co. tischfertig angeliefert, natürlich hat man zuvor die Menükarte im Internet studiert und online bestellt. So wie eben bei allen anderen Einkäufen auch. Online-Schnäppchen ersteigert man bei Ebay oder bei LetsBuyIt.com. Geliefert wird dann per Paketdienst direkt nach Hause, bei Nichtgefallen geht es retour, der Rücksendeschein liegt schon dabei. Stadtspaziergänge durchlebt man mit Google-Street-View, dabei kann man das eine oder andere bekannte Gesicht erkennen. Die eigenen vier Wände müssen nicht mehr verlassen werden. So sieht die Realität aus. Diese Entwicklung ist sehr praktisch, aber nur ein geringer Beitrag zur Gesellschaft und hat nur wenig mit Geselligkeit zu tun, geschweige denn mit gelebter Nachbarschaft.
Aber ebenso wahr ist: Die Neuen Medien erleichtern uns unsere Arbeit im Beruf und im Alltag sehr. Sie unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber in der Gesellschaft sollte immer noch der Mensch im Mittelpunkt stehen, der direkte Kontakt, „face to face“. Um diese beiden Sphären nicht zu getrennten Welten werden zu lassen, brauchen wir eines: Medienkompetenz.
Die umfangreiche und fundierte Medienkompetenz soll es uns ermöglichen, die Chancen des Internets zu nutzen, aber auch die Risiken im Blick zu behalten und den Realitätsbezug nicht zu verlieren. Somit ist unabdingbar mit der Vermittlung der Medienkompetenz auch die Prävention gegen Mediensucht zu verbinden – und zwar für alle Altersgruppen. Auch die Fähigkeit zum Abschalten der Medien gehört dazu. Die Devise sollte nicht nur „on“, sondern auch „off“ lauten.
Wir haben in unserem Antrag drei Punkte hervorgehoben, die mit der Mediennutzung einhergehen: erstens Vermittlung von Medienkompetenz, zweitens gesetzliche Rahmenbedingungen, die auf die Erfordernisse der Neuen Medien ausgerichtet sind, und drittens den passgenauen Datenschutz. Nicht jedes Onlinespiel ist ein Killerspiel. Doch verlieren viele Menschen, nicht nur Jugendliche, auch Erwachsene, den Realitätsbezug durch das Spielen und Erleben der Simulations- und Rollenspiele. Spiele
können Werte vermitteln, können zur Persönlichkeitsbildung beitragen, aber nur dann, wenn sie mit Vernunft und Verstand betrieben werden.
E-Mails sind nicht mehr wegzudenken aus unserem Alltag. Der Geschäftsbrief wird in Kurzform elektronisch verschickt mit dem Begleittext: Hallo, hier die Infos. Siehe Datei im Anhang. – Hin- und Herschicken von Daten, Onlinebanking, der elektronische Brief, all das geht nur, wenn die Sicherheit im Netz gewährleistet wird.
Datenschutz ist für Bürger aller Altersgruppen unverzichtbar.
Aber die Erfahrung lehrt: Am häufigsten sind Senioren und Jugendliche Ziel und Opfer von Kriminalität mittels neuer Medien. Der beste Schutz dagegen ist Aufklärung und damit die Schaffung von Medienkompetenz. Denn vergessen Sie bei allen Gefahren und Risiken nicht die Chancen, die die Neuen Medien bieten. Senioren wird es ermöglicht, ihr Leben länger eigenverantwortlich und selbstständig zu gestalten. Die Hersteller stellen Ihre Produktlinien um und ermöglichen durch innovative Lösungen, internetunterstützt, ein weitgehend selbstständiges Leben im Alltag. Neue Angebote, Telemedizin, Notrufhandys und anderes helfen zuverlässig auch in Krisensituationen. Der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, das Vermeiden von Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte, ebenso wie das Verhindern von Straftaten auf der einen Seite, aber auch die Nutzung der Chancen und Möglichkeiten der Neuen Medien auf der anderen Seite, dies ist Intention unseres Antrags. Dafür bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Her Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Am 2. September 2010 fand die Weltpremiere der Revue „Yma“ im Friedrichstadtpalast statt. Als einer der Unterstützer ist „RBB Radio 88,8“ aufgeführt. In welcher Höhe hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Inszenierung aus Gebühren unterstützt?
2. Aus welchem Grunde und mit welcher Berechtigung wird eine Revue aus Mitteln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanziert? In welchen Punkten ist dies mit dem Grundauftrag vereinbar?
Gibt es oder sind weitere Projekte geplant, in denen Varietes oder Revuen oder andere Veranstaltungen dermaßen unterstützt werden?
Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Wie bewertet der Senat die Äußerung des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, der die deutsche Einheit als Anschluss bezeichnete?
Werden Sie diese politische Auseinandersetzung mit ihm führen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind zwar alle bereits seit langem mit dem 15. Staatsvertrag befasst, trotzdem ist es wichtig, den 14. Staatsvertrag noch einmal aufzurufen. Geht es hier doch um den Jugendschutz im Umgang mit Medien, vor allem mit Onlinemedien. Die vielfältigen Möglichkeiten und positiven Effekte der voranschreitenden Entwicklung des Internets mit immer neuen Medienformen und Medienangeboten bringen neue Herausforderungen mit sich. Kinder und Jugendliche müssen vor Inhalten, die sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen können, geschützt werden. Das liegt zuvorderst in der Verantwortung und im Interesse der Eltern und Erziehungsberechtigten. Der Staat ist in der Pflicht, verlässliche Rahmenbedingungen bereitzustellen, um die Eltern in ihrer Verantwortung zu unterstützen. Das ist unbestritten.
Aber: Der Staat sollte weder an Jugendlichen und ihren Nutzungsgewohnheiten noch an den Möglichkeiten der Anbieter vorbei eine gesetzlich fixierte Medienutopie schaffen.
Leider tun Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, genau das. Sie konstruieren im vorliegenden Gesetzesentwurf ein mediales Paradies, aber eines aus Beschränkungen und Kennzeichnungen. Mit der Realität hat das Ganze leider wenig zu tun.
Das zeigt sich sowohl bei den Pflichten für die Anbieter als auch bei den Schutzregelungen für die Nutzer. Die Kennzeichnungspflicht ist im Jugendmedienschutzstaatsvertrag so umfangreich, dass eine Kennzeichnungsflut geradezu gefordert wird. Allgemein gilt: Die vertrauten Regelungen aus dem Rundfunk gelten im globalen Kommunikationsmedium World Wide Web nicht. Sie sind dort schlicht nicht anwendbar. Das Internet ist zeitlos, immer verfügbar, und Inhalte entstehen in Permanenz. Eine permanente Kontrolle aller Inhalte ist nicht zu leisten. Da scheint in Ihrem Gesetzestext immer noch der lineare Rundfunkbegriff durch, von dem wir uns in unserer Lebenswelt schon lange verabschiedet haben.
Außerdem – damit bin ich bei den Schutzrechten der Nutzer angelangt – generieren Zugangscodes bei Sperren – etwa über Altersangaben – massenhaft persönliche Daten. Wer garantiert den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten? Gerade diese Form der Ausweitung des Schutzraums für Kinder und Jugendliche im Netz durch zusätzliche persönliche Angaben erzeugt eine Datenmasse, die wiederum vor Missbrauch geschützt werden muss.
Dabei gibt es Möglichkeiten, bereits bei den Grundeinstellungen eine zusätzlich notwendige Freischaltung durch den Nutzer anzulegen. Es existieren heute bereits zuverlässige und effektive Filterinstrumente, die eingesetzt werden könnten, um Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten zu schützen. Diese praktikablen Regelungen sieht dieses Gesetz nicht vor.
Positiv bewerten wir die vorgesehenen Mechanismen der Selbstkontrolle, die sich bisher bewährt haben, wie etwa die FSM, die Freiwillige Selbstkontrolle MultimediaDiensteanbieter. An deren Kriterien halten sich bereits die großen Netzwerke. Das gilt für Social Networks wie studiVZ und Facebook genauso wie für die populären ChatDienste und Messenger wie MSN und ICQ.
Für uns Liberale gilt: Aufklären statt verbieten! So gut ein Gesetz auch sein mag: Dieses ist es nicht! Entscheidend ist die Ausbildung von Medienkompetenz als unverzichtbare Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der modernen Informationsgesellschaft.
Grundsätzlich ist im Umgang mit Jugendschutz in erster Linie auf Aufklärung und Ausbildung zu setzen, um eine Eigenverantwortung erreichen zu können. Hierfür bedarf es aber eines gesetzlichen Rahmens, der tatsächlicher Medienwelt und Mediennutzung gerecht wird, sowohl was die Anbieterseite als auch und vor allem die Nutzerseite betrifft.
Hier erscheint uns der vorliegende Staatsvertrag als ungenügend. Jugendschutz im Internet muss für uns Liberale dem globalen, freien und partizipativen Netzwerk und dessen rasantem Wandel gerecht werden. Das leistet diese Vorlage nicht. Deshalb lehnen wir den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Flughafen BBI ist nicht nur das größte gemeinsame Infrastrukturprojekt von Berlin und Brandenburg, sondern das größte Flughafenprojekt in Europa. Eine „never ending story“ ist der Eröffnungszeitpunkt.
Nun wird der Flughafen BBI nach dem letzten Stand erst neun Monate später eröffnet. Das kann aber nicht heißen, dass wir mit der Anbindung noch länger warten können. Denn irgendwann ist es endlich so weit, und der erste Flieger ist „ready for take-off“. Die Anbindung wird gebraucht, ja sie ist schon längst überfällig, denn bereits jetzt wird ein Passagieraufkommen am Flughafen Schönefeld registriert, das eigentlich erst für den Zeitpunkt der Eröffnung im Oktober 2011 prognostiziert wurde.
Gerade unter umweltpolitischen Gesichtspunkten sollte es möglich sein, dass Flugreisende alle Verkehrsträger nutzen können, um von Schönefeld, später vom BBI aus, an ihre gewünschten Destinationen reisen können. S-Bahn und BVG können diesen Shuttleservice nicht alleine leisten. Man fragt sich bereits heute: Wie sollen die Viertelzüge bereitgestellt werden, um das hohe Fahrgastaufkommen zu bewerkstelligen?
Die Dresdner Bahn erst wird den BBI nahverkehrstechnisch für die Metropolregion erschließen. Die Tunnellösung ist zwar teurer – wir haben das jetzt hier alles diskutiert –, hat jedoch drei wesentliche Vorteile. Erstens: Umfangreiche Schutzbestimmungen ermöglichen, dass der Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit in den Unterführungen gewährleistet werden. Zweitens: Städtebaulichen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten wird in viel größerem Maße Rechnung getragen. Die Teilung in den Bezirken Lichtenrade und Marienfelde wird verhindert. Kein Zug rattert durch die Schlafzimmer der Bürger und Bürgerinnen im Berliner Süden.
Drittens: Die Untertunnelung bietet mehr Lärmschutz als jede Lärmschutzwand. Sie ist unabhängig von Flugrouten. Den Bürgerinnen und Bürgern wird weder die Sicht noch die Ruhe genommen. Wir sind mit den Bürgerinnen und Bürgern und mit der CDU einig, dass die Tunnellösung die einzig richtige Alternative darstellt.
Auch wir fordern den Senat auf, sich bei der Planung und dem Neubau aktiver einzusetzen und die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit unverzüglich die Bauarbeiten beginnen können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Grünen! Die Überschrift Ihres Antrags klingt vielversprechend, ja lässt mich zur Zustimmung neigen, aber wenn Sie doch nur die letzten Worte streichen würden: „statt Verlängerung der Autobahn A 100“.
Wie soll das gehen? Der Schienenverkehr ist gut geeignet zum Transport von Gütern und Personen. Aber wie soll der Wirtschafts- und Warenverkehr der kleinen und mittelständischen Unternehmen funktionieren, wenn wir keine ausreichende Straßeninfrastruktur vorhalten bzw. bauen?
Weder S-Bahn oder Regionalexpress noch IC haben zurzeit Container an die Züge nach Schönefeld angehängt, in denen Waren, Werkzeuge oder Baumaterialien transportiert werden könnten. Sollen künftig Kabeltrommeln und Werkzeuge in mehreren S-Bahnfahrten befördert werden – zum Fahrradmitnahmetarif? Wie ist es aktuell? – Lkws brettern durch die Stadt, durchqueren die Umweltzone oder fahren durch Wohngebiete, wenn die richtige Plakette fehlt.
Das ist nicht klimaverträglich, nicht umweltverträglich und das ist auch nicht bürgerfreundlich.
Sie können nicht das eine tun und das andere lassen. Es ist richtig, dass wir uns für einen Ausbau der A 100 starkmachen. Wir freuen uns, dass die SPD uns auf diesem Wege nun folgen will und Frau Senatorin Junge-Reyer die Mittel gern sekundenschnell entsperren würde. Die Verkehrsprognose bis 2025 für Berlin bestätigt, dass es trotz des demografischen Wandels nur eine leicht rückläufige Tendenz des Verkehrsaufkommens geben wird. Deshalb müssen wir dem Antrag der Grünen die Zustimmung verweigern. Die Entwicklung der Metropolregion und des Flughafenumfeldes wird nur nachhaltig erfolgen können, wenn wir nicht nur ausreichende, sondern auch die richtige Infrastruktur bereithalten. Ich bitte darum, unseren Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke, Frau Präsidentin! – Ich frage die Senatorin für Stadtentwicklung: Die S-Bahn hat sich verpflichtet, mit der Eröffnung des BBI statt 562 dann mindestens 575 Viertelzüge einzusetzen. Auf Grundlage welcher Statistiken ist der Schluss gezogen worden, dass 13 weitere Züge ausreichend sein werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man spricht gern von Berlin als einer Stadt der unbegrenzten Möglichkeiten, Kulturmetropole, Hauptstadt, Regierungssitz, Tourismusmagnet, Stadt ohne Sperrstunde, ein Standort, der rund um die Uhr die vielfältigsten Angebote für Besucher, Bewohner und Unternehmer bietet. Wie aber sieht die Realität aus? – Konzerne wandern wieder ab, Ansiedlungsbemühungen internationaler Investoren scheitern – vor allem an der unprofessionellen und wenig kooperativen Verwaltung.
Allein die Tatsache, dass Touristen sonntags am Hauptbahnhof nicht einkaufen dürfen, zeigt, auf welch niedrigem Niveau sich diese Stadt befindet.
Posemuckel an der Spree! Diejenigen, die Verantwortung dafür tragen, dass Berlin sich auf ganzer Linie blamiert, wollen gleichzeitig dafür sorgen, dass ein riesiges Infrastrukturprojekt Wohlstand und Arbeitsplätze für Berlin und sein Umland bringt? Die bisherige Performance war dementsprechend schlecht.
Das größte Infrastrukturprojekt in der Metropolregion Berlin-Brandenburg ist die Errichtung des Großflughafens BBI, eine schier endlose Geschichte, die mit immer neuen Problemen und Verzögerungen aufzuwarten weiß – im Rahmen der Aktuellen Stunde haben wir heute bereits darüber gesprochen. Es wurden ebenso die damit verbundenen verheerenden Auswirkungen auf die hiesige Wirtschaft zum Ausdruck gebracht.
Sicherlich kann man sich einige Probleme damit erklären, dass es drei Gesellschafter des Flughafens gibt – Bund, Berlin und Brandenburg. Über die verschiedenen Gesellschafter wurde eine Gremienvielfalt geschaffen, die zu unflexibel ist und nur mühsam zu Entscheidungswegen führt. Es fehlt die konsistente und handlungsleitende Strategie.
Berlin und Brandenburg sind mehr oder weniger wie siamesische Zwillinge miteinander untrennbar verbunden. Wenn sie eine prosperierende Zukunft haben wollen, müssen sie gemeinsam die einmaligen Chancen, die der Flughafen Berlin Brandenburg bietet, nutzen. Sie müssen ein solches Projekt gemeinsam zum Erfolg führen. Neben vielen Lippenbekenntnissen gibt es erste Ansätze einer Zusammenarbeit der beiden Länder, aber es fehlt nicht nur an Nachhaltigkeit, sondern vor allem auch an Nachdruck. Hier ist die Politik gefordert!
Aus dem jährlich erscheinenden Fortschrittsbericht, der über die wachsende Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg berichtet, können wir lediglich Schrittchen herauslesen. Im Schneckentempo zu einem prosperierenden wirtschaftlichen Verflechtungsraum? – Das ist zu langsam, zu lahm, die Uhr tickt, und die anderen Metropolregionen schlafen nicht.
Die zügige und nachhaltige Umfeldentwicklung des BBI ist für die gesamte Region von existenzieller Wichtigkeit und hat Strahlkraft weit über die Metropolregion hinaus bis hin in das benachbarte Polen. Dieses Image und Potenzial muss genutzt werden, und die erforderliche Infrastruktur mit Erschließungsstraßen muss zügig komplettiert werden. Irgendwann wird der Flughafen dann fertiggestellt sein und hoffentlich boomen, sich vielleicht auch mal zum Luftdrehkreuz entwickeln und dadurch dem Land Brandenburg zu ordentlichen Steuereinnahmen verhelfen. Berlin hat dann keinen Flughafen mehr und auch keine Steuereinnahmen daraus.
Der Berliner Senat muss deshalb dafür Sorge tragen, dass die Gebiete der Flughafenplanung, die in der Zukunft Einnahmen für das Land Berlin bedeuten können, mit genauso viel Ressourcen vermarktet werden wie der Flughafen selbst. Das ist die einzige Chance für Berlin, wegbrechende Einnahmen, die durch die Schließung von Tegel zu erwarten sind, zu kompensieren. Dazu gehört die Vermarktung der Gewerbeflächen im Umfeld des BBI und insbesondere der Flächen, die sich auf Berliner Gebiet befinden und später zu Steuereinnahmen für den Berliner Landeshaushalt führen werden. Darum muss das Potenzial, das der BBI-Businesspark bietet, professionell ausgeschöpft werden.
Der Wirtschaftsraum braucht Wirtschaftskraft. Es liegt im Interesse beider Länder, die Gebiete um den BBI effektiv und gut zu vermarkten. Das Schlecht- oder Gar-nichtVermarkten muss ein Ende haben. Das endlich durchzusetzen, ist die Intention unseres Antrags. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Klemm! Ich beantworte gern Ihre Fragen. In unserem Antrag ist sehr deutlich herausgestellt worden, dass wir keine neuen Strukturen schaffen, sondern Investoren anwerben wollen. Wir brauchen Investoren am BBI Business Park. Hier handelt es sich um einen Investor, der eine fast monopolartige Stellung bekommen hat und zurzeit aus dieser Stellung heraus seine Investitionen angehalten hat, verzögert. Wir möchten, dass das Umfeld von BBI weiter durch Investoren belebt und bespielt wird und dass wir dadurch Einnahmen generieren, um damit die Metropolenregion zu entwickeln. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, dass es beim Thema Petitionen und bei der Arbeit in diesem Ausschuss weniger auf politische Profilierung als mehr auf parteiübergreifende Zusammenarbeit im Sinn unserer Petenten und einer Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens, seiner rechtlichen Regelungen und deren Ausführungsorgane ankommt.
Ich bin noch nicht so lange Mitglied des Petitionsausschusses, jedoch kann ich bereits jetzt sagen, dass im Ausschuss in ruhiger und angenehmer Atmosphäre gearbeitet wird. Was ist das Besondere am Petitionsausschuss? – Alle Mitglieder setzen sich fraktionsübergreifend für die Petitionen und deren Einreicher ein. Es wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. Für die bisherige, zwar kurze, aber harmonische Zusammenarbeit möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken.
Ein herzlicher Dank gebührt aber vor allen Dingen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusses, die mit sehr viel Engagement unsere Arbeit begleiten und vor- und nachbereiten. – Vielen Dank!
Dank gilt auch den Mitarbeitern der anderen Verwaltungen, die unsere Anfragen meist umfangreich und schnell beantworten.
Nicht immer ist es die große Politik, die die Menschen bewegt, meistens sind es die kleinen, eher persönlichen Dinge des Lebens oder auch die eigenen Betroffenheiten. Betroffenheiten, die auch aus rechtlichen Regelungen und deren Anwendungen durch unterschiedliche Ämter und Behörden resultieren. Darum gehört in dieses Haus nicht nur die große Politik, sondern wir müssen uns als Seismograph auch mit diesen persönlichen Betroffenheiten der Menschen beschäftigen.
Die Problemstellungen der eingereichten Petitionen lassen uns erkennen, wie sich die hier beschlossenen Sachverhalte und Regelungen in der Anwendung auf die betroffenen Menschen auswirken. Auch für unsere parlamentarische Arbeit ist es wichtig, dass wir uns mit diesen Anliegen der Bürger befassen, auch um diese Regelungen entsprechend weiterentwickeln zu können. Hilfreich sind die Petitionen, die auf Missstände hinweisen, z. B. den unnötigen Energieverbrauch durch auch am Tag brennende Straßenlaternen. Hin und wieder werden jedoch auch Petitionen eingereicht, die nicht geeignet sind und die wir von vornherein negativ bescheiden müssen.
Die Hilfe, die wir vielen Petenten zukommen lassen, ist eines. Mindestens genauso wichtig ist es, die richtigen Schlüsse aus den Petitionen zu ziehen und Verbesserungen dort, wo sie notwendig sind, anzumahnen.
Dass Verbesserungen in vielen Bereichen erforderlich sind, zeigt auch der heute zu behandelnde Bericht. Anscheinend ein Dauerbrenner ist der Bereich Soziales. Leider schaffen es die Jobcenter sehr oft nicht, ihre Kunden zur vollen Zufriedenheit zu bedienen. Die hohe Zahl an positiv oder teilweise positiven Beschlüssen in diesem Bereich der Petitionen spricht Bände. Leider hat sich hier keine Verbesserung gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum ergeben. Senat und Bundesagentur für Arbeit stehen hier in der Pflicht, schnellstmöglich Verbesserungen herbeizuführen.
Viele Antragsteller werden beim Jobcenter auf die Möglichkeit verwiesen, Wohngeld zu beantragen. Frustrierend ist es dann aber, wenn man etliche Monate auf den Bescheid warten muss. Ob immer Personalmangel – wie von den zuständigen Verwaltungen angegeben – der Grund ist, sollte auch einmal hinterfragt werden.
Es ist anzunehmen, dass auch hier noch Optimierungspotenzial durch organisatorische Veränderungen oder eine bessere Motivation der Mitarbeiter gegeben ist.
Alles in allem freue ich mich, dass wir vielen Menschen helfen konnten. Darum begrüße ich auch, dass der Ausschuss das Parlament verlässt und auf die Menschen zugeht.
Je mehr Menschen wir erreichen, desto besser für unsere Arbeit! Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusses. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Ist es zutreffend, dass Wirtschaftssenator Wolf im Bereich der IT-Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg unbestrittenen Verbesserungsbedarf erkannt hat?
2. Welche konkreten Verbesserungen im Bereich der ITZusammenarbeit sind nach Ansicht des Wirtschaftsse
nators prioritär, um bei der Entwicklung der konstruktiven Zusammenarbeit innerhalb der Metropolregion unterstützend zu wirken?
Ja. – Neben dem dritten IT-Gipfel – welche wesentlichen Bereiche wollen Sie von Berliner Seite aus noch mehr vorantreiben, dort wo auf Brandenburger Seite noch gezögert wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Jahr feiern wir die Wiedervereinigung bereits zum 20. Mal. Nur wenige hätten im Jahr 1990 daran gedacht, dass 40 Jahre DDR auch nach 20 Jahren noch immer nicht aufgearbeitet sind. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl hat im Jahr 1990 blühende Landschaften im Osten prophezeit und 1991 hierfür einen Zeitraum von drei bis vier Jahren angekündigt. Heute freuen wir uns darüber, dass einzelne Pflanzen blühen. Von blühenden Landschaften kann noch längst keine Rede sein. Umfragen belegen, dass die Erwartungen der Bürger in Ost und West nur zum Teil erfüllt wurden.
Die Unzufriedenheit über die eigene wirtschaftliche Situation wächst, und der Anteil derer, die mit der DDR positive Eigenschaften verknüpfen, steigt stetig. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob die Zeit des Unrechts in der DDR verdrängt oder vergessen wird oder ob sich nicht nur eine Nostalgie, sondern eine Ostalgie breitmacht.
Der Anteil derer, die erst nach dem Mauerfall geboren wurden, steigt täglich an, so dass es geboten ist, die fol
genden Generationen nicht nur über die Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch über das mit dem Sozialismus der DDR verbundene Unrecht aufzuklären.
Noch heute leiden zahlreiche Menschen unter den Folgen des DDR-Regimes. Es ist daher geboten, den Opfern des DDR-Regimes die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Es ist ein Ärgernis, dass wir in den jährlichen Berichten immer wieder lesen müssen, dass erstens die Bearbeitungszeiten der Anträge sehr zu wünschen übriglassen und es nicht selten ist, dass die Opfer altersbedingt versterben, bevor über ihren Antrag entschieden wurde.
Zweitens: Die Jobcenter behandeln, wie im aktuellen Bericht zu Recht moniert wird, entgegen der Rechtslage die Opferrente als Einkünfte und nicht als Entschädigung für erhaltenes Leid und wollen diese auf die Sozialleistungen anrechnen.
Drittens: Bereits in den letzten Jahren haben wir mehrfach kritisiert, dass die Opfer des Stasi-Unrechts nunmehr Opfer der Verwaltung werden. Der Senat ist hier offensichtlich nicht gewillt, Abhilfe zu schaffen.
Das Interesse der Öffentlichkeit an den Unterlagen der Staatssicherheit ist ungebrochen hoch. Auch im Jahr 2009 gingen über 100 000 Anträge ein. Der Fall Kurras hat gezeigt, dass eine Aufarbeitung auch künftig notwendig sein wird.
Wie wir alle wissen, haben die Tätigkeiten der Stasi nicht an den Grenzen haltgemacht. Der Umfang der Tätigkeiten von informellen Mitarbeitern in den Behörden der BRD und insbesondere in Westberlin ist bis heute ungeklärt. Die FDP-Fraktion hat aus diesem Grund mit einem Antrag die wissenschaftliche Aufarbeitung gefordert. Es sollte eben nicht darum gehen, die einzelnen Mitarbeiter mit Sanktionen zu belegen. Dies dürfte schon rechtlich schwierig sein. Nein, es geht der FDP darum zu klären, welchen Einfluss die Stasi auf Entscheidungen und Entscheidungsträger in Westberlin hatte.
Die Koalition hat sich leider für ein Unter-den-TeppichKehren und gegen eine umfassende Aufarbeitung entschieden. Das ist sehr bedauerlich.
Mit jedem Jahr des Abwartens wird die Aufarbeitung schwieriger. Bedauerlich ist auch, dass der Bericht in diesem Jahr umfassend auf Versäumnisse hinweisen muss.
Der Bericht macht deutlich, an welchen Punkten noch angesetzt werden muss. Ein Dauerbrenner in den Berichten – und das macht mir große Sorgen – sind die Wissensmängel in der Bevölkerung, unabhängig vom Bildungsgrad, zum Thema SED-Diktatur. Positiv zu bewerten ist, dass zumindest im Jubiläumsjahr des Mauerfalls das Interesse von Lehrkräften an Fortbildungsve
ranstaltungen im Jahr 2009 leicht gestiegen ist und in den Schulen entsprechende Projekttage durchgeführt wurden.
Die FDP-Fraktion hat auch hier bereits entsprechende Vorschläge unterbreitet, dass weitere Fortbildungen ausgeführt werden. Es ist gefährlich, dass nach einer Studie der FU Berlin über 50 Prozent der Schüler kein oder ein stark geschöntes Bild von der DDR haben.
Dass die Linken das mit der Aufarbeitung nicht so ernst nehmen, können wir aktuell in Brandenburg sehen. Man ist ja fast geneigt, nur noch darüber zu spekulieren, wann und nicht ob beim nächsten Abgeordneten die StasiVergangenheit an die Öffentlichkeit gelangt.
Dass die SPD aber aus Gründen der Machterhaltung dazu beiträgt, dass sogar zum Teil ehemalige Stasi-Mitarbeiter hoffähig gemacht werden, zeigt deutlich, dass auch die SPD ihren Beitrag zur Verklärung der DDR-Geschichte leistet.
Der letzte Satz! – Die FDP wird auch weiterhin an der Seite des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen gegen ein Vergessen des DDR-Unrechts kämpfen und bedankt sich auch hier noch einmal ganz herzlich bei Herrn Gutzeit und seinem Team für die getane Arbeit.