Damit kommen wir zum Antrag Drucksache 16/3231 – Straßeneingruppierungskommission. Hierzu empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der FDP und der Grünen – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die Regierungsfraktionen und
Zum Antrag der Fraktion der Grünen Drucksache 16/2974 – Stichwort: Schnee und Glätte – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen Grünen und bei Enthaltung der CDU – die Ablehnung auch in neuer Fassung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Regierungsfraktionen und die FDP. Das ist die Mehrheit, sodass der Antrag abgelehnt ist. Die CDU enthält sich.
Nun kommen wir zur Gesetzesvorlage des Senats. Zunächst stelle ich den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3460-1 zur Abstimmung. Wer dem Antrag der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen sehe ich nicht.
Nun rufe ich den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/3631-1 auf. Wer dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD und die Linke. Das ist die Mehrheit. Die Gegenprobe! – Das sind die anderen drei Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen. Enthaltungen sehe ich nicht.
Zur Gesetzesvorlage Drucksache 16/3460 über das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage Drucksache 16/3460 mit den Änderungen – Drucksache 16/3631 – sowie den soeben beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Regierungsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind die drei Oppositionsfraktionen. Das erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag angenommen. Der fraktionslose Kollege Ueckert hatte mit der CDU gestimmt bzw. das Gesetz abgelehnt.
Damit ist das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes mit den von den Ausschüssen empfohlenen Änderungen sowie den heute beschlossenen Änderungen angenommen.
Hierzu liegt der Änderungsantrag der CDU vor, Drucksache 16/3267-1. – Den Dringlichkeiten wird offensichtlich nicht widersprochen.
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei bzw. drei Artikel miteinander zu verbinden, wozu ich keinen Widerspruch höre. – Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung sowie die jeweiligen Artikel I bis II und I bis III der Drucksachen 16/3428, 16/3267 und 16/3620 auf.
Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung.
Bevor wir aber damit beginnen, bitte ich alle diejenigen, die sich hier im Saal unterhalten, nach draußen zu gehen. Hier ist zu viel Unruhe.
Allein nicht! Sie haben sich ja beispielsweise nicht mit Ihrem Nachbarn unterhalten. Sie beide bleiben demnach schon einmal hier und wollen zuhören. – Alle anderen sollten aber rausgehen. Das wäre hilfreich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach zügiger, jedoch intensiver und konstruktiver Beratung im Abgeordnetenhaus werden wir die jüngste und umfangreichste Novellierung unseres fast zwanzig Jahre alten Berliner Landesgleichstellungsgesetzes erfolgreich abschließen. Das erfüllt mich mit Freude, auch mit Stolz – mit Stolz auf die wichtigen Verbesserungen, die wir durchsetzen konnten. Ich kann im Folgenden nicht auf alle Einzelheiten der Gesetzesänderung eingehen. Drei Punkte möchte ich hervorheben.
Erstens: Es ist uns gelungen, den Anwendungsbereich des Gesetzes klarzustellen. Auch für alle Vorstands- und Geschäftsführungspositionen in Eigenbetrieben und Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung gilt der Grundsatz der paritätischen Teilhabe von Frauen. Zweifel und Streitigkeiten sind ein für allemal ausgeschlossen.
Stellenbesetzungen und auch Vorstandspositionen werden in Form einer Ausschreibung öffentlich bekannt gemacht. Das schafft Transparenz. Eine Beschränkung auf innere Zirkel wird es nicht geben. Insgesamt werden dadurch
Zweitens: Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe werden mehr Unternehmen als bisher verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung einzuführen und umzusetzen. Das werden wir durch die Absenkung der Grenzwerte bei den Auftragssummen und durch die Einbeziehung von Aufträgen über Bauleistungen erreichen. Von einem Teil der betroffenen Unternehmen und – wie erstaunlich – von CDU und FDP ist zu hören: Durch diese Reform würde die Berliner Wirtschaft angeblich gefährdet, ja teilweise zerstört, wenn mehr Frauen beteiligt sind. Das wurde damals schon in grellen Farben an die Wand gemalt. Passiert ist damals nichts, und jetzt wird es auch nicht geschehen. Ganz im Gegenteil: Die Wirtschaft wird boomen mit den Frauen!
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Beifall von Anja Kofbinger (Grüne) – Ha, ha! bei der CDU]
Drittens: Die Rechte der Frauenvertreterinnen in den Verwaltungen und Unternehmen werden gestärkt. Damit wird an der bewährten Konzeption festgehalten, die Wahrnehmung der Rechte der Frauen zuallererst in die Hände der Frauen selbst und der von ihnen demokratisch gewählten Vertreterinnen zu legen. Diese Konzeption wird ausgebaut. Die Frauenvertreterinnen haben künftig noch stärkere Beanstandungsrechte – mit aufschiebender Wirkung – und sie können zur Wahrung ihrer Rechte auch gerichtlich vorgehen. Wir halten diese Regelungen für wirksamer als die von den Grünen beantragte Verbandsklage. So etwas mag bei der Geltendmachung von Vorschriften des Naturschutzes sachgerecht sein, bei der Wahrung von Frauenrechten jedoch ist es weder sinnvoll noch demokratisch, denn damit würde über die Köpfe der betroffenen Frauen hinweg agiert.
Nach den Abstimmungen im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen erwarte ich mir auch jetzt im Plenum eine deutliche Mehrheit, die über die Stimmen der Koalition hinausgeht. Ich begrüße das und zolle denen ausdrücklich Respekt, die in Einzelpunkten anderer Auffassung sind, aber insgesamt doch zustimmen können. Danken möchte ich auch für die konstruktiven Ausschussberatungen und für die Hinweise, die wir von den Verbänden und Einzelpersonen außerhalb des Parlaments erhalten haben. Dank gebührt dem Senat, vor allem der zuständigen Frauenverwaltung insbesondere für die Gesetzesvorlage, auf der wir aufbauend die Endfassung formulieren konnten.
Ich komme zum Schluss. – Dieses Gesetz war vor 20 Jahren eines der ersten Gleichstellungsgesetze. Wir hatten damals schon das Gefühl, dass wir etwas Besonderes auf den Weg gebracht hatten. Die, die damals dagegen gewesen sind, werden sich heute wahrscheinlich wieder verweigern. Wir haben das Gesetz bislang acht Mal den veränderten Bedingungen angepasst, weiterentwickelt und verbessert. Mit der jetzigen, der neunten Novelle, haben wir einen großen Schritt nach vorn getan. Berlin wird
nach dieser Gesetzesänderung in der Frauengleichstellung weiter führend, wird weiter Stadt der Frauen sein. Ich bitte um eine breite Zustimmung! – Danke!
Danke schön, Frau Kollegin! – Jetzt hat für die CDUFraktion Frau Görsch das Wort. – Bitte schön, Frau Görsch, ergreifen Sie es!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun liegt es wieder vor, in überarbeiteter Fassung: das LGG. Angesichts der lang andauernden Debatten und der endlosen Vorschläge zu diesem Entwurf der rot-roten Regierung hätte ich ein Top-Gesetz erwartet.
Warum haben der Bauindustrieverband, der Juristinnenbund, der Landesfrauenrat, die Frauenvertreterinnen und andere mehr ihre Vorstellungen und Änderungen praxisbezogen schriftlich eingebracht? – Damit Sie nicht berücksichtigt werden, Frau Baba-Sommer,
Meine Aufgabe als Mitglied der Opposition verstehe ich nun aber nicht nur im Meckern und Barmen über den kleinen Schwächling LGG, sondern ich will der hier praktizierten Politik meinen Widerstand entgegensetzen.
Ich habe in der Ausschussarbeit nicht meine Zuneigung und Mitarbeit verweigert. Hier nehme ich Bezug auf meine vielen Vorschläge, nachzulesen im Wortprotokoll vom 6. September
Es gibt auch etwas Positives: Wir brauchen dieses Gesetz, weil die Frauen ohne quotierte Unterstützung in technischen oder naturwissenschaftlichen Berufen in Führungspositionen oder in der Bezahlung benachteiligt werden. Das ist leider so, aber das liegt am System dieser Gesellschaft, an den Rahmenbedingungen, die die Politik geschaffen hat, auch nach neunjähriger Regierungszeit, an