Natürlich ist es gut für die Umwelt! Aber egal, Herr Czaja, das werden wir jetzt nicht diskutieren! – Die Grundwasserregulierung ist nicht die vornehmste Aufgabe der Wasserbetriebe, sondern es ist ein positiver Nebeneffekt. Deshalb wird auch bei allen Bewilligungsverfahren für die Wasserwerke gesehen, dass der größtmögliche Beitrag zur Grundwasserregulierung bei der Gelegenheit auch geleistet wird. – Vielen Dank!
Nun hat Kollegin Claudia Hämmerling von Bündnis 90/Die Grünen das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über
1. Für welche Flugrouten wird sich der Regierende Bürgermeister als Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft konkret einsetzen, insbesondere hinsichtlich der Starts auf der nördlichen Landebahn in westlicher Richtung?
2. Wird der Regierende Bürgermeister unter dem Druck der Bürgerproteste doch noch die Forderung der Grü
nen nach einem weitgehenden Nachtflugverbot unterstützen, obwohl das vor zwei Jahren hier im Hause von allen übrigen Fraktionen abgelehnt wurde?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hämmerling! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Regierende Bürgermeister wird sich dafür einsetzen, dass die Routen gewählt werden, die für die Bürgerinnen und Bürger so schonend wie möglich sind. Dabei ist es egal, ob sie in Berlin oder in Brandenburg wohnen. Das ist die Grundlage. Darüber hinaus habe ich mehrmals öffentlich betont – ich glaube, auch in der letzten Sitzung in diesem Hause –, dass für den Senat die bisherigen Planungen bezüglich der Nordbahn mit dem Geradeausflug die Grundlage auch für die Diskussion in der Fluglärmkommission sind. Das halten wir nach wie vor für richtig. Auch die eben schon einmal diskutierten 15-Grad-Abweichungen sind dann nur in einer Richtung und nicht in beide Richtungen nötig. Insofern ist das für uns die Grundlage, und so sind wir auch in der Lärmschutzkommission angetreten und werden das auch so weiterverfolgen.
Zu Ihrer Frage 2: Ich glaube, dass Ihnen bekannt ist, dass es ein Nachtflugverbot gibt. Das steht überhaupt gar nicht infrage. Was Sie meinen, sind vielleicht die Randzeiten.
Na, das weiß ich nicht – nicht weitgehend. – Es gibt ein Nachtflugverbot, und jetzt geht es um die Randzeiten. Bei den Randzeiten ist das Planfeststellungsverfahren ja gerade in der gerichtlichen Überprüfung, und dies wird abzuwarten sein. Aber wir verzichten nicht freiwillig auf die Nutzung von Randzeiten, und dementsprechend ist der Antrag von der Flughafengesellschaft gestellt worden. Das ist im Planfeststellungsverfahren bestätigt worden, und das wird jetzt in Leipzig beklagt. Dieses Verfahren muss abgewartet werden.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin JungeReyer hatte das letzte Mal gesagt, dass in einer Arbeitsgruppe bekannt war und auch diskutiert worden ist, dass diese Flugrouten um 15 Grad abknicken würden. Meine Frage ist: Wie kann es denn sein, dass es diese Erkenntnisse in der Arbeitsgruppe gab, dass sie aber in keiner
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hämmerling! Auch diese Frage ist hier nun mehrmals und hinlänglich diskutiert worden. Sie können sie auch immer wieder stellen. Es war ausdrücklich im Planfeststellungsbeschluss beinhaltet, dass aufgrund des Konzentrationsgebotes des Planfeststellungsverfahrens für den BBI die Flugrouten nicht festgestellt werden. Das ist das gesetzliche Verfahren. Das kann man für falsch halten. Aber das ist ein Verfahren, das nicht nur in Berlin oder in Brandenburg, sondern in der ganzen Republik gilt. Das macht ja auch im Prinzip einen Sinn, da sich zwischen dem Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben und der konkreten Situation, wenn der Flugplan aufgenommen wird, viele Dinge verändern. Dementsprechend kann man nicht kritisieren, dass das erst später passiert.
Hier ist hingegen zu kritisieren, dass die Flugsicherung offensichtlich ihre Pläne gemacht hat, dies aber vorher nicht kommuniziert, sondern der Fluglärmkommission vorgelegt hat. Dies hätte man sicherlich auch anders regeln können. Dann hätte man vielleicht auch mit Alternativen die Beteiligung der Gemeinden und der anderen Vertreter in der Fluglärmkommission besser gestalten können, als das jetzt der Fall ist. Wir werden weiter daran arbeiten, dass bessere Lösungen kommen, als sie jetzt vorgelegt worden sind. Das muss das Ziel sein.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wieder mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet werden.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Für die SPDFraktion beginnt Kollege Buchholz. – Bitte schön!
Danke sehr, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die Stadtentwicklungssenatorin: Frau Junge-Reyer! Wir mussten in den letzten Tagen lesen, dass die Bundesregierung und der Bundestag planen, die Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ drastisch zu kürzen. Wie bewerten Sie die vorgesehenen Kürzung um drei Viertel, und wel
che Auswirkungen erwarten sie für „Soziale Stadt“-Maßnahmen in Berlin und insbesondere für das Quartiersmanagement in belasteten Kiezen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Buchholz! Die Programme der Städtebauförderung sind in erheblichstem Umfang gekürzt. Zunächst ist festzustellen, dass sie insgesamt nicht, wie zunächst befürchtet und angekündigt, um die Hälfte gekürzt worden sind, sondern dass es der Initiative der Länder und auch dem Entschließungsantrag des Landes Berlin zu verdanken ist, dass die Kürzungen jetzt einen Umfang angenommen haben, der uns außerordentlich trifft, aber sie nicht um die Hälfte zugeschlagen haben.
Insbesondere die Mittel des Programms „Soziale Stadt“ sind allerdings im Rahmen dieser Kürzungen weit überproportional betroffen. Insgesamt in der Bundesrepublik haben wir eine Kürzung im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ von etwa 95 Millionen Euro auf knapp 30 Millionen Euro hinzunehmen. Das bedeutet, dass hier bewusst im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ Einsparungen vorgenommen worden sind.
Hinzu kommt allerdings – und das ist besonders gravierend –, dass für das Programm „Soziale Stadt“ durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages weitere Maßgaben verabschiedet worden sind, und zwar Maßgaben, die die bisherigen Modellprojekte erheblich gefährden. Die Maßnahmen, die wir vor Jahren als Investition in die soziokulturelle und in die Bildungsinfrastruktur definiert haben, gehören zu diesen Modellprojekten und sollen zukünftig nur noch nachrangig finanziert werden. Das bedeutet, dass die Mittel zunächst in Investitionen in das Bauen fließen sollen und dass wir solche Programme wie „Ein Quadratmeter Bildung“ und die Familienzentren nicht mehr fördern könnten. Deshalb ist es besonders wichtig, hier darauf zu dringen, dass die Bundesregierung auch nach einem Beschluss zum Haushalt, der jetzt zu erwarten ist, weitere Anstrengungen unternimmt, um das Programm „Soziale Stadt“ nicht so zu gefährden, wie ich es geschildert habe.
Frau Senatorin! Angesichts der Dramatik, die Sie eben geschildert haben, und vor dem Hintergrund, dass die Berliner Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP hier komplett gegen das Land Berlin und gegen die Berliner
und Berlinerinnen gestimmt haben, indem sie im Bundestag keiner Aufstockung der Mittel zugestimmt haben,
frage ich Sie: Sehen Sie Möglichkeiten, dass der Berliner Senat einen Teil der nun nicht mehr vom Bund zur Verfügung stehenden Mittel kompensieren kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Buchholz! Es laufen im Augenblick Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Ländern, um zunächst einmal feststellen zu können, wie hoch – bezogen auf ein einzelnes Land – diese Kürzungen für die „Soziale Stadt“Mittel sein könnten. Wir rechnen im Augenblick damit, dass die Größenordnung zwischen 5 und 8 Millionen Euro für das kommende Jahr und dann für alle folgenden Jahre liegen könnte. Ich gehe davon aus, dass wir noch im Dezember Genaueres wissen.
Ich muss allerdings sagen, dass ich nach wie vor an die Bundesregierung appelliere, sich für diesen Bereich der „Sozialen Stadt“ stärker verantwortlich zu zeigen, als sie es in den Haushaltsberatungen getan hat. Erst wenn dies nicht funktioniert, werden wir uns mit der Frage der Kompensation auseinandersetzen. Ich gehe allerdings davon aus, dass wir dann für Berlin alles tun – und das bereiten wir selbstverständlich vor –, um die Modellprojekte des Programms „Soziale Stadt“ und die Mittel für Bildung, für Ausbildung, für Kinder und Jugendliche nicht reduziert zu sehen.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Steuer von der CDU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Steuer!
Ich habe eine Frage an den Bildungssenator. – Herr Zöllner! Ich höre immer mal wieder von Schülern, die am Ethikunterricht teilnehmen, dass dort hanebüchener Unsinn erzählt wird.
Wie kann es sein, dass es vier Jahre nach Einführung des Faches Ethik noch etliche Schulen gibt, an denen es keine ausgebildeten Ethiklehrer gibt?
Ohne Ihre Bewertung des Unterrichtes jetzt bewerten zu können – wobei ich nicht ausschließe, dass in Einzelfällen in jedem Fach von einer Lehrerin oder einem Lehrer mal etwas gesagt wird, was nicht optimal dem Sachverhalt entspricht –, ist festzustellen, dass wir in vielen Bereichen Fachlehrer nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung haben. Das ist bei einem neu eingeführten Fach wie Ethik letzten Endes eher möglich als in schon lange etablierten Fächern. Die Weiterbildungsbereitschaft innerhalb der Berliner Schulen war so groß, dass wir eine gute Basis haben, aber es kommt tatsächlich in einigen Fällen vor, dass ein Sachverhalt vorliegt, wie Sie ihn beschrieben haben.
Herr Senator! Können Sie garantieren, dass im fünften Jahr des Faches Ethik alle verbliebenen Lehrer auch entsprechend fortgebildet werden, sodass sie fachlich kompetenten Unterricht machen können?