Protokoll der Sitzung vom 17.02.2011

d) Dringliche Beschlussempfehlungen

Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen und Spielsucht (III): Spielsucht vorbeugen, Prävention ausbauen

Beschlussempfehlungen GesUmVer und Haupt Drs 16/3850 Neu Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/3777

in Verbindung mit

lfd. Nr. 42:

Spielstättenkonzept für Berlin: Suchtprävention, Städtebau und Spielangebot in Einklang bringen

Antrag der FDP Drs 16/3863

Wird den Dringlichkeiten widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die zweite Lesung zum Gesetzesantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 16/3456 und schlage vor, die Einzelberatung der 15 Paragrafen miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung und die Paragrafen 1 bis 15 – Drucksache 16/3456 –. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen.

Zum Gesetzesantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 16/3456 empfehlen der Wirtschaftsausschuss und der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen CDU bei Enthaltung der Grünen – die Ablehnung auch mit Änderungen. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist Drucksache 16/3456 abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag der Regierungsfraktionen auf Drucksache 16/3778 – Gesamtkonzept I. Hierzu empfehlen Fachausschuss und Hauptausschuss die Annahme mit einer Änderung, und zwar im Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU bei Enthaltung der FDP – und im Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen. Wer dem Antrag mit der Änderung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr auf Drucksache 16/3877 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das sind die Fraktion der FDP und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist Drucksache 16/3778 mit Änderung angenommen.

Wir kommen zum Antrag der Regierungsfraktionen auf Drucksache 16/3779 – Gesamtkonzept II. Hierzu empfehlen Fachausschuss und Hauptausschuss die Annahme, und zwar im Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU und FDP bei Enthaltung der Grünen – und im Hauptausschuss mehrheitlich – gegen FDP bei Enthaltung von CDU und Grünen. Wer dem Antrag auf Drucksache 16/3779 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das ist die Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Das sind die Fraktion der CDU und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist Drucksache 16/3779 so angenommen.

Wir kommen zum Antrag der Regierungsfraktionen auf Drucksache 16/3777 – Gesamtkonzept III. Hierzu empfehlen Gesundheitsausschuss und Hauptausschuss die Annahme, und zwar im Fachausschuss mehrheitlich – gegen FDP bei Enthaltung der CDU – und im Hauptausschuss mehrheitlich – gegen FDP. Wer dem Antrag auf Drucksache 16/3777 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist Drucksache 16/3777 so angenommen.

Wir kommen zum Antrag der FDP-Fraktion auf Drucksache 16/3863. Ich habe den Antrag vorab federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr überwiesen. Ich darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.

Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 stehen auf der Konsensliste.

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 9:

Erste Lesung

Gesetz zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3849

Ich eröffne die erste Lesung. Für den Senat möchte die Justizsenatorin die Gesetzesvorlage begründen. – Frau Senatorin von der Aue, Sie haben das Wort – bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen heute in erster Lesung zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetz zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg gehen die beiden Länder einen entscheidenden Schritt weiter auf dem Weg hin zu einer gemeinsamen Justiz. Vor beinahe sieben Jahren nahm dieser Weg seinen Anfang, als im April 2004 der Staatsvertrag über die Errichtung ge

meinsamer Fachobergerichte beschlossen worden ist. Dem lag der Wille zugrunde, in der Region BerlinBrandenburg eine effizientere Justizstruktur zu schaffen und nicht zuletzt auch das Zusammenwachsen beider Länder zu fördern. In der Folge haben zum 1. Juli 2005 das Oberverwaltungsgericht und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und zum 1. Januar 2007 das gemeinsame Finanzgericht und das Landesarbeitsgericht ihre Tätigkeit aufgenommen.

Diese Gerichte knüpfen an die gemeinsame Rechtstradition Berlins und Brandenburgs an und bringen die historische Zusammengehörigkeit der beiden Länder zum Ausdruck, die für viele Menschen einen einheitlichen Lebensraum bilden. Allerdings verlangen gemeinsame Gerichte auch ein gemeinsames Richterrecht. Dies haben die beiden Länder bereits beim Abschluss des Staatsvertrages erkannt. Dort heißt es in Artikel 4, Abs. 1, Satz 2:

Die Länder Berlin und Brandenburg sind bestrebt, ihre richterrechtlichen Vorschriften zu vereinheitlichen.

Die Notwendigkeit für ein einheitliches Richterrecht zeigte sich deutlich auch in der Praxis der vergangenen Jahre. Nach Errichtung der gemeinsamen Fachobergerichte haben die Justizverwaltungen der Länder Berlin und Brandenburg daher begonnen, in enger Kooperation ein neues, gleichlautendes Richterrecht für beide Länder auszuarbeiten. In den Entstehungsprozess waren von Anfang an die Präsidenten der Obergerichte und die Generalstaatsanwälte beider Länder eingebunden. Ende des Jahres 2008 legten die Fachabteilungen der beiden Häuser schließlich einen abgestimmten Referentenentwurf vor, der Anfang 2009 den Berufsverbänden und Vertretungsgremien zur Kenntnis gegeben wurde.

Angesichts der umfangreichen und teilweise auch kritischen Stellungnahmen, welche uns in der Folge erreichten, entschlossen sich die beiden Justizverwaltungen im Frühjahr 2009, jeweils eine umfangreiche mündliche Anhörung durchzuführen. Anfang Mai 2009 habe ich die Verbände und Gremien hierher in die Räume des Abgeordnetenhauses eingeladen, und alle hatten Gelegenheit, zu jedem Aspekt des geplanten Richtergesetzes ausführlich Stellung zu nehmen. Dies möchte ich vor allem auch angesichts der teilweise erhobenen Vorwürfe einer unangemessen kurzen Beteiligungsfrist nochmals ausdrücklich betonen. Lassen Sie mich Ihnen auch versichern: Bei der Senatsverwaltung für Justiz sind die Positionen aller beteiligten Verbände und Gremien im Einzelnen bekannt. Sie sind auch in dem weiteren Verfahren den Überlegungen zu dem Gesetzentwurf zugrunde gelegt worden, auch wenn sie naturgemäß nicht alle Berücksichtigung finden konnten.

Insbesondere wäre z. B. die Schaffung von Selbstverwaltungsgremien wie dem derzeit u. a. diskutierten Modell eines Justizverwaltungsrats nur mit einer Änderung des Grundgesetzes zu verwirklichen. Denn dieses schreibt, Artikel 95 Abs. 2 und Artikel 98 Abs. 4 des Grundgesetzes, bei statusrelevanten Personalentscheidungen eine

Mitwirkung des Justizministers vor. Wenn man das Ziel ernst nimmt, für die Länder Berlin und Brandenburg so bald wie möglich ein gemeinsames Richterrecht zu schaffen, dann wird man sich auf Unwägbarkeiten einer Grundgesetzänderung nicht einlassen können. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die gerichtliche Eigenverantwortung und Selbstverwaltung in der Berliner Justiz in vielen Bereichen bereits etabliert ist. Denn im Rahmen der Justizreform ist die Fach- und Ressourcenverantwortung bereits in erheblichem Umfang dezentralisiert worden. Und die Senatsverwaltung für Justiz nimmt auf die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden bezogene Aufgaben lediglich noch insoweit wahr, als sie nicht nur von operativer, sondern auch von strategischer Bedeutung sind.

Zum Ende des Jahres 2010 konnten dann mit Brandenburg abgestimmte und weitestgehend gleichlautende Referentenentwürfe vorgelegt werden, die im Januar von den Regierungen beschlossen wurden. Am 7. Februar haben mein Amtskollege Dr. Schöneburg und ich in Berlin den Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg unterzeichnet. Der ist auch Bestandteil des Ihnen vorliegenden Gesetzespakets. Der erste Schritt hin zum gemeinsamen Richterrecht ist damit vollzogen. Das weitere Verfahren liegt nun in Ihren Händen. Daher möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich für den Gesetzentwurf werben und einige wesentliche Regelungen herausgreifen und Ihnen diese kurz erläutern.

Zu einer kontroversen Diskussion hat die Regelung geführt, dass ein Urlaub ohne Dienstbezüge oder eine Teilzeitbeschäftigung nur genehmigt werden darf, wenn die Richterin oder der Richter sich anschließend mit einer Verwendung in einem anderen Gericht desselben Gerichtszweigs einverstanden erklärt. Die so nur in Berlin vorgesehene Regelung, die dem bisherigen Berliner Richtergesetz folgt, ist teilweise als wenig familienfreundlich kritisiert worden. Diese Kritik ist jedoch in meinen Augen nicht gerechtfertigt. Familiäre Belange sind bei der Entscheidung über die künftige Verwendung zu berücksichtigen. Dies stellt die vorgesehene Norm ausdrücklich klar. Sofern dies nicht unter stellenwirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen ist, ist die Richterin oder der Richter nach Rückkehr in dem bisherigen Richteramt zu verwenden. Die Vorschrift bringt zum Ausdruck, dass die Justizverwaltung bei personellen Entscheidungen nicht allein familiäre Belange der Richterinnen und Richter zu berücksichtigen, sondern auch für eine reibungslos funktionierende Rechtspflege Sorge zu tragen hat.

Ein Kernstück des neuen Richterrechts sind die Vorschriften zum Richterwahlausschuss. Diesem sollen künftig zwölf Mitglieder angehören, von denen acht Abgeordnete sein sollen. Diese Überzahl der Abgeordneten ist auch teilweise kritisiert worden.

[Dirk Behrendt (Grüne): Zu Recht!]

Bei allem Verständnis für Ihre Arbeitsbelastung in einem Teilzeitparlament halte ich der Kritik entgegen, dass es

die Stellung der Richter in einem demokratisch verfassten Staat stärkt, wenn sie durch unmittelbar demokratisch legitimierte Volksvertreter gewählt werden. Der Richterwahlausschuss kann sich dabei auch weiterhin der Expertise erfahrener Praktiker bedienen.

Abweichend von dem Brandenburger Entwurf ist für Berlin nicht vorgesehen, den Richterwahlausschuss auch über Versetzungen entscheiden zu lassen. Das richtige Gremium für die Befassung mit Versetzungen ist aus Berliner Sicht der nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 des Entwurfs zu beteiligende Präsidialrat. Versetzungen von einem Gericht an ein anderes sind nicht mit einem Statuswechsel verbunden, der die besondere demokratische Legitimation der Entscheidung durch den Richterwahlausschuss erfordert. Daher ist der erhebliche Verwaltungsaufwand, den eine Befassung des Richterwahlausschusses mit sich bringt, in Zeiten der Personalknappheit nicht zu rechtfertigen. Diesen Hinweis erlaube ich mir gerade auch mit Blick auf die aus Ihren Reihen geäußerte Befürchtung, die Abgeordneten würden durch ihre Tätigkeit im Richterwahlausschuss übermäßig belastet.

Bei den Beteiligungsgremien geht der Gesetzentwurf neue Wege. Zum einen soll ein Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat geschaffen werden. Dies trägt der fachlichen Nähe der beiden Berufsgruppen Rechnung wie ebenso der angestrebten erhöhten Durchlässigkeit zwischen richterlichem und staatsanwaltlichem Dienst. Bei den Beteiligungsrechten standen die beiden Länder vor der Aufgabe, die jeweiligen Kataloge der bestehenden Richtergesetze in Einklang zu bringen. Bei der Ausgestaltung der Beteiligungskataloge haben wir darauf geachtet, möglichst viele der traditionellen Tatbestände aus beiden Ländern zu übernehmen, diese zu systematisieren und miteinander in Einklang zu bringen und behutsam zu modernisieren. Zu diesem Zweck haben wir den Blick auch über den Tellerrand von Berlin und Brandenburg hinaus in andere Länder gerichtet. Auf diese Weise ist ein Beteiligungskatalog entstanden, der den Vergleich mit anderen Ländern nicht zu scheuen braucht und der den berechtigten Beteiligungsinteressen der Richterschaft Rechnung trägt, ohne die Funktionsfähigkeit der Justiz aus dem Blick zu verlieren. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden im Hinblick auf die Beteiligungsrechte den Richtern gleichgestellt.

Im Hinblick auf die Mitbestimmung in gemeinsamen Angelegenheiten ist es im Vorfeld offenbar zu Missverständnissen gekommen, die ich an dieser Stelle gern ausräumen möchte. Bei gemeinsamen Angelegenheiten richtet sich das Verfahren auch künftig nicht etwa nach dem Richtergesetz, sondern wie bislang nach dem Personalvertretungsgesetz. Den Beschäftigten des nichtrichterlichen Dienstes gehen also keine Rechte verloren. Dies stellt der Entwurf in § 40 Satz 2 ausdrücklich klar.

Und der Gesetzentwurf wirkt nun auch darauf hin, dass die Gremien geschlechterparitätisch besetzt sind. § 88 Abs. 2 des Richtergesetzentwurfs sieht vor, dass Vor

schlagslisten ebenso viele Frauen wie Männer benennen sollen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich appelliere zum Schluss noch einmal an Sie alle. Die Länder Berlin und Brandenburg sind mit im Wesentlichen gleichlautenden Entwürfen für ein neues Richterrecht dem Ziel einen wesentlichen Schritt näher gekommen, die Rechtstradition beider Länder in dieser recht speziellen, aber für eine funktionierende Justiz entscheidenden Rechtsmaterie aneinander anzunähern. Um dieses Ziel zu erreichen war auf beiden Seiten ein Maß an Kompromissbereitschaft erforderlich. Wir haben einen langen und streckenweise auch sehr mühevollen Weg zurückgelegt, um Ihnen heute diesen gemeinsamen Gesetzentwurf präsentieren zu können. Ich bitte Sie, im Bewusstsein Ihrer Verantwortung für die Justiz nun Ihren Beitrag zum Gelingen des Vorhabens zu leisten und dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Senatorin von der Aue! – Das Wort für die Fraktion der Grünen hat jetzt Dr. Behrendt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Frau Senatorin! Ich glaube, wenn man sich die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes anguckt, besteht wenig Anlass für Sie, sich in dieser Frage zu loben. Ich muss daran erinnern: Dieses Haus und auch die Brandenburger haben einen Staatsvertrag bereits im April 2004 geschlossen und sich darin verpflichtet, bis zum Jahr 2006 ein gemeinsames Richterrecht zu schaffen, das ist sage und schreibe fünf Jahre her. Wir sind also hier fünf Jahre in Verzug. Von daher wäre ich mit dem Lob ein bisschen zurückhaltend. Es spricht ja auch Bände, dass die beiden großen Richtervereinigungen, der Richterbund und die Neue Richtervereinigung, die für die betroffenen Richter sprechen, heute in einer Presseerklärung von einem halbherzigen Entwurf sprechen.

Zunächst zu dem Punkt, der uns als Abgeordnetenhaus am allermeisten beschäftigt in diesem Gesetzentwurf, nämlich zu den Reformen zum Richterwahlausschuss: Es bleibt völlig unklar, warum eigentlich die bewährte Berliner Zusammensetzung, die so aussah, dass der Richterwahlausschuss zur Hälfte aus von Richtern, Staatsanwälten und Anwälten vorgeschlagenen Personen und zur anderen Hälfte aus von den Fraktionen vorgeschlagenen Mitgliedern bestand, aufgegeben und hier eine Neuregelung eingezogen werden soll, die sagt: Wir wollen jetzt in der Mehrzahl Abgeordnete und auch die Möglichkeit abschaffen, dass die Fraktionen Externe vorschlagen. Wir wollen eine erdrückende Mehrheit von Parlamentariern im Richterwahlausschuss haben. – Dafür gibt es aus unserer Sicht überhaupt keine Notwendigkeit.

[Beifall bei den Grünen – Beifall von Nicolas Zimmer (CDU)]

Gerade fachliche Aspekte, die von den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten immer wieder in den Richterwahlausschuss hineingetragen wurden, sollten bei den personalpolitischen Entscheidungen im Justizbereich im Vordergrund stehen und nicht so sehr durch parteipolitische Erwägungen verdrängt werden. Oder – um es deutlicher auszudrücken – das in den Regierungsfraktionen übliche Stromlinienförmige – so möchte ich es mal nennen – soll keinen Einzug in den Richterwahlausschuss halten. Das scheint ja der einzige Grund zu sein, Frau Senatorin, wenn Sie ehrlich sind, weil Sie ein paarmal mit Personalvorschlägen dort baden gegangen sind, zuletzt sogar zweimal bei der Besetzung der Präsidentenstelle beim Amtsgericht Schöneberg. Das hat Ihnen nicht gepasst, und das wäre natürlich anders, wenn die Regierungsfraktionen hier eine Mehrheit hätten. Dann wäre es viel einfacher, hier eine stromlinienförmige Mehrheit zu organisieren. Das ist der einzige Grund für diese Reform. Sachliche Gesichtspunkte sind bisher überhaupt keine vorgebracht worden, auch von Ihnen heute nicht.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Wir wollen auch nicht – diese Gefahr besteht ganz deutlich –, dass die Personalpolitik in der Justiz in Zukunft auf Gerüchten basiert. Das würde passieren, das würde in viel größerem Umfang passieren, weil nämlich die Abgeordneten, die Sie aus diesem Haus dorthin schicken wollen, wenig Chancen haben, die Personen, um die es geht, zu kennen. Bei den bisherigen Vertretern aus Richterschaft und Staatsanwaltschaft besteht zumindest die Chance, dass sie die zu befördernden Personen kennen – es geht ja u. a. um die Besetzung von Spitzenpositionen in der Berliner Justiz im Richterwahlausschuss – und dass in Zukunft die Personalentscheidungen eben nicht auf Gerüchteebene – „Ich habe gehört, der und der und die und die soll ganz gut sein“ – getroffen werden, sondern dass die Fach- und Sachkompetenz der in der Justiz Arbeitenden in den Richterwahlausschuss einfließen und wir die Chance haben, hier sachlich und fachlich und nicht nach Parteibuch oder anderem oder auf Gerüchtebasis zu entscheiden.

[Beifall bei den Grünen]