Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Braun! Eine Nutzung des Tempelhofer Parks durch Volksfeste widerspricht dem Leitbild für die städtebauliche Entwicklung des Geländes. Durch die Adressbildung, die wir vorhaben, – damit beantworte ich gleichzeitig Ihre Frage 2 – wollen wir insbesondere innovative Produkte, zukunftsweisende Ideen präsentieren. Eine Bühne des Neuen ist das Tempelhofer Feld und gleichzeitig ein Ort für die Erholung der Bevölkerung, ein Ort, der – wie Sie wissen – jetzt schon in einer Art und Weise angenommen ist, wie Sie es vor anderthalb oder zwei Jahren wahrscheinlich noch nicht vermutet hätten. Es soll künftig der historischen Bedeutung und der besonderen Lage in der Stadt gewidmete und besonders verpflichtete Nutzungen aufweisen. Wir werden eine internationale Gartenbauausstellung durchführen. Es gibt die bekannten Planungen für die Durchführung einer internationalen Bauausstellung, die von Tempelhof ausgeht, und es sind – allerdings vornehmlich dann für die Bewertung ganz konkreter Nutzungen – naturschutzrechtliche Belange. Der Eingriff, der hier erforderlich wäre, insbesondere in die Natur, und die mögliche Belästigung der Bevölkerung bei Lärmemissionen würden eine Genehmigung so gut wie ausschließen. Dies sind die Gründe, aus denen man sich für die Genehmigung eines Volksfestes auf dem Tempelhofer Parkgelände, auch nicht des DeutschAmerikanischen Volksfestes, keine Hoffnung machen darf.
Nun sind wir auf die Nutzungskonzepte gespannt, insbesondere auf die Umsetzung, die Sie als Senatorin wahrscheinlich nicht mehr erleben werden. Aber vielleicht können Sie uns sagen: Ab wann kann man denn damit rechnen, dass all das, was Sie uns gesagt haben, auch tatsächlich auf dem Flughafengelände verwirklicht werden soll? Bisher sieht das Gelände zum großen Teil wie eine Brache aus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Braun! Das Gelände wird jetzt bereits genutzt. Die Nutzung, die Sie jetzt dort vorfinden, schließt bereits die Nutzung durch ein Volksfest aus. Schauen Sie sich den südlichen Bereich an! Ein Naturschutzgebiet, das dort definiert ist, kann nicht durch die Nutzung durch ein Volksfest infrage gestellt werden, und wir werden es nicht infrage stellen.
Wir sind im Augenblick dabei, wie Sie wissen, die planungsrechtlichen Grundlagen abschließend zu beraten. Wir werden Ihnen den Entwurf des Flächennutzungsplans darstellen. Wir werden Ihnen aber vor allen Dingen noch vor der Sommerpause das Leitbild und ebenfalls die Ausfüllung des Leitbildes zur Diskussion in den Ausschüssen zur Verfügung stellen, aber natürlich auch für die öffentliche Diskussion.
Besten Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Welche anderen Flächen kann sich der Senat denn für das Deutsch-Amerikanische Volksfest vorstellen, oder ist es ihm völlig egal, ob und wo dieses Volksfest in Berlin stattfindet?
Ich kann mir Orte für die Durchführung des DeutschAmerikanischen Volksfests sehr wohl vorstellen. Wenn
ich allerdings höre, dass die Vertreter des Schaustellerverbands die Präferenz haben, das Volksfest möglichst ausschließlich im ehemaligen amerikanischen Sektor unterzubringen, dann will ich sie darauf verweisen, dass diese Art des Denkens in Sektoren – ob nun eines amerikanischen, eines britischen, eines französischen oder eines sowjetischen – in Berlin wohl hoffentlich seit langer Zeit vorbei ist.
Ich weiß – und das konnten Sie der Presse entnehmen –, dass es inzwischen Abgeordnete gibt, die dieses Volksfest sehr herzlich zu sich in ihren Wahlkreis nach Marzahn einladen. Ich unterstütze das ausdrücklich und empfehle den Schaustellern, hier ein bisschen flexibler zu sein, insbesondere wenn ich dann sehe, dass es auch innerhalb des Schaustellerverbands offensichtlich unterschiedliche und einander widersprechende Vorstellungen gibt. Eignet sich das Messegelände nach der Aussage des einen, oder eignet es sich eher nicht? – Das muss nach meiner Einschätzung zunächst mal beim Schaustellerverband geklärt werden. Und wie gesagt, auch der Osten der Stadt ist für deutsch-amerikanische Volksfeste durchaus hervorragend geeignet.
[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion – Beifall von Özcan Mutlu (Grüne)]
Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem BGH-Urteil zur Unzulässigkeit der Direktvergabe des S-Bahnverkehrs?
1. Wie bewertet der Senat das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Direktvergabe des Bahnverkehrs bezüglich einer vom Senat erwogenen Direktvergabe des S-Bahnverkehrs?
2. Welche Strategie der Vergabe des S-Bahnverkehrs bevorzugt der Senat nach diesem Urteil, und wie bewertet er die Auffassung, dass seine Entscheidungsschwäche dem Ziel schadet, nach Ablauf des bestehenden S-Bahnvertrages wieder einen zuverlässigen S-Bahnverkehr sicherzustellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt. Danach ist die Spezialregelung des Eisenbahnrechts für die Vergabe von Schienenverkehrsleistungen nicht vor dem allgemeinen Vergaberecht vorrangig zu sehen. Damit sind die Direktvergaben auch im Schienenverkehr nur in den Fällen zulässig, in denen es das bereits heute gültige allgemeine Vergaberecht zulässt. Der Beschluss berührt also nicht die vom Senat geprüften Optionen für die Zukunft des S-Bahnverkehrs ab dem Jahr 2018 direkt. Der BGH-Beschluss schließt lediglich aus, dass das Land Berlin nach Auslaufen des S-Bahnvertrags das Gesamtnetz einschließlich des Teilnetzes, das für eine wettbewerbliche Vergabe in Betracht käme, Ende 2017 ohne Wettbewerb erneut langfristig an die S-Bahn direkt vergibt. Dieses Modell, das nach der früheren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg zulässig gewesen wäre, hat der Senat allerdings bisher nicht in Erwägung gezogen und tut dies auch zukünftig nicht. Vielmehr prüft das Land alternativ – wie Sie wissen – die mögliche Ausschreibung eines Teilnetzes oder dessen Vergabe an ein kommunales Unternehmen. Beide Varianten bewegen sich in dem vom BGH aufgezeigten Rechtsrahmen. Eine Direktvergabe von S-Bahnleistungen ist nach dem Konzept des Senats somit nur im Hinblick auf diejenigen Leistungen und für den Zeitraum geboten, in dem allein die S-Bahn Berlin GmbH auch nach 2017 noch über funktionsfähige Bestandsfahrzeuge verfügt. Für diesen Sonderfall erlaubt das allgemeine Vergaberecht die Direktvergabe. Dies würde sich also im Rahmen des Beschlusses des BGH bewegen.
Beim derzeit geltenden Verkehrsvertrag – so wie dies jetzt auch ist – gilt ja diese Ausnahmeregelung, dass eine freihändige Vergabe erlaubt ist, wenn für die Leistung aus besonderen Gründen – hier sind die besonderen Gründe in der ausschließlichen Fahrzeugverfügbarkeit bei der SBahn zu sehen – dieses eine Unternehmen ausschließlich in Betracht kommt. Soweit also die S-Bahn nach 2017 über einsatzfähige Spezialfahrzeuge verfügt, was nach bisheriger Kenntnis für drei Viertel des Fahrzeugbestands zutreffen könnte, kommt sie als einziger direkt zu beauftragender Betreiber in Betracht, wie bemerkt für drei Viertel der Leistungen, wobei die Laufzeit des Auftrags dann auf die Lebensdauer der Altfahrzeuge zu begrenzen wäre.
Wie bereits erläutert gibt es keinen Anlass, die gewählte Strategie einer gründlichen Bewertung der alternativen Vergabemöglichkeit nach dem BGH-Urteil neu zu bewerten. Wir werden zeitnah eine Entscheidung treffen. Dabei dürfen wir – so wie ich dies in der letzten Woche in dem Ausschuss bereits erläutert habe – selbstverständlich nicht übersehen, dass es ein Angebot des Bundesverkehrsministeriums bzw. der Deutschen Bahn gibt, mit uns gemeinsam zu prüfen, wie eine Fahrzeugbeschaffung durch die Deutsche Bahn, z. B. im Wege eines Rahmenvertrags,
sichergestellt werden könnte. Diese Gespräche laufen zurzeit sehr intensiv. Es ist mein Ziel, sie zeitnah abzuschließen.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage der Kollegin Hämmerling. Sie hat dazu das Wort.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Eine der Optionen ist die Vergabe an die BVG oder eine landeseigene Gesellschaft. Sie lehnen ja einen landeseigenen Fuhrpark aus Kostengründen ab. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie sollte sich denn gerade die BVG, die hoch verschuldet ist, oder eine andere landeseigene Gesellschaft die Züge beschaffen? Die fallen ja nicht vom Himmel. Wie stellen Sie sich denn da eine Finanzierung vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Für die Beschaffung von etwa 190 Viertelzügen wäre es – überschlägig berechnet – erforderlich, etwa 600 Millionen in die Hand zu nehmen. Der übliche Weg ist die Kreditaufnahme.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Meinen Sie nicht, dass im Mittelpunkt der Frage, wie man einen zuverlässigen S-Bahnverkehr auch ab 2017 wiederherstellt, die Frage der Fahrzeugbeschaffung liegt und nicht die Frage des Betriebs und der Ausschreibung für einen möglichen Betrieb?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaebler! Es geht tatsächlich nicht nur um die Fahrzeugbeschaffung. Sie ist allerdings eine Voraussetzung dafür, dass man mindestens ein Viertelnetz betreiben kann. Es ist nach meiner derzeitigen Einschätzung wohl erforderlich, hier Neufahrzeuge zu beschaffen, und zwar
völlig unabhängig von der Frage, wer ggf. Betreiber ist. Ob dies ein kommunales Unternehmen sein sollte oder ob z. B. im Wege einer Ausschreibung die S-Bahn wiederum Gewinner wäre oder ein drittes Unternehmen, dieses Unternehmen, das mit dem Vertrag beauftragt wäre, würde jeweils auf die Fahrzeugbeschaffung angewiesen sein. Die Kompetenz in der Frage, einen S-Bahnbetrieb zu betreiben, ist davon abhängig, aber es ist nicht die einzige Kompetenz, die erwartet wird. Die Kompetenz, die hier erforderlich ist, würde sich zunächst in der Spezifizierung bei der Fahrzeugbeschaffung beweisen müssen, aber vor allen Dingen auch in der Sicherung eines sicheren Betriebs auf einem Schienennetz, das dem Betreiber – wie bekannt – selbstverständlich von der Deutschen Bahn zur Verfügung gestellt werden müsste. Man müsste also in der Lage sein, einen solchen Betrieb des S-Bahnfahrens auf dem Ring einschließlich der Zulaufstrecke auch tatsächlich sicher gewährleisten zu können, und das mit Neufahrzeugen ab 2017.
Danke schön, Frau Senatorin! – Die Fragestunde ist wegen Zeitablaufs beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet werden.
Zuerst erfolgt die Wortmeldung nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Das erste Wort hat der Kollege Gaebler. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich ja nun nach fünfmonatigem Schweigen auch zu dem Thema Flugrouten geäußert und dabei den Eindruck erweckt, jetzt müsse es mal richtig losgehen und die Landesregierungen hätten hier eine völlig falsche Politik gemacht. Wie verstehen Sie das? Wie bewerten Sie diese Äußerungen hinsichtlich auch der Zuständigkeiten für diese Flugroutenplanungen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich finde es begrüßenswert, dass die Bundeskanzlerin als die Verantwortliche für die Bundesregierung sich ihrer Zuständigkeit bewusst geworden ist. Das hat ein bisschen lange gedauert, aber vielleicht lag es daran, dass der CDU-Landesparteitag so spät terminiert war. Hier gibt es die eindeutige Verantwortung: Die Flugsicherung und das Aufsichtsamt
unterstehen den Bundesbehörden. Neben der direkten Bundesverantwortlichkeit ist auch immer ein rechtliches Verfahren einzuhalten. Und dieses muss durchgeführt werden. Insofern ist es erstaunlich, dass, nachdem Bürgerinitiativen, die entsprechenden Gemeinden, die Bezirke, die Senatsverwaltungen und die Ministerien in Brandenburg dafür gesorgt haben, dass hier auch bei der Flugsicherung ein Umdenken passiert, nun die Bundeskanzlerin meinte, auch noch aufspringen zu müssen. Ich glaube, so kann man das dann insgesamt bewerten.
Inhaltlich hat sie recht. Sie hat darauf verwiesen, dass der Vertrauensschutz bei der Abwägung von Belastungen ein wichtiges Element ist. Das, was die Flugsicherung jetzt vorgestellt hat, ist ein deutliches Zeichen. Das heißt, es sind Menschen belastet. Sie haben sie quantifiziert. Die Belastungen sind je nach einzelner Variante unterschiedlich. Bei der Frage, wie man das gewichtet, muss auch der Vertrauensschutz eine Rolle spielen. Ich glaube, das ist gerade bei der nördlichen Startbahn ein Zusatzkriterium, das mit gewichtet werden muss.
Diese Gewichtung wird die Fluglärmkommission vornehmen. Sie haben jetzt die verschiedenen Varianten dargestellt bekommen. Es hat sich herausgestellt, dass die zweimalige Abweichung um 15 Grad für Parallelstarts nicht notwendig ist. Das ist jetzt nachgewiesen worden. Insofern ist die Geradeausvariante von der nördlichen Startbahn Richtung Westen möglich, und es sind flugsicherungstechnisch keine Abweichungen nötig. Das Land Berlin hat von Anfang an klargemacht, dass es den Geradeausflug von der nördlichen Startbahn Richtung Westen für die richtige Variante halten. Es hat sich aber auch gezeigt – und das finde ich positiv –, dass es bei dem Abknicken von der südlichen Startbahn Richtung Osten eine Variante gibt, die für die Bevölkerung schonender ist. Selbstverständlich müssen dann auch Änderungen zu den bisherigen Festlegungen vorgenommen werden. Dieser Abwägungsprozess muss gemacht werden.
Insofern wird es am Ende des Prozesses aus meiner Sicht nicht nur die alten Flugrouten geben, sondern es wird Variationen dazu geben. Aber für die Berlinerinnen und Berliner ist es besonders wichtig, dass man von der nördlichen Startbahn Richtung Westen auf die alten Flugrouten zurückgreifen kann und dies auch mit einer guten Begründung in der Abwägung. Das ist unser Fazit aus den verschiedenen Varianten, die die Flugsicherung jetzt vorgelegt hat.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Gaebler. – Bitte schön!