Wie gesagt: Hier ist im Moment eine solche nachweisliche Diskriminierung aus einem bestimmten Grund nach unserer Kenntnis nicht so deutlich geworden, wie es auf den ersten Blick aussieht. Wir gehen diesem Verdacht dennoch mit Vehemenz nach, und wir versuchen alles herauszufinden, um einen solchen Fall der Diskriminierung gegebenenfalls dann auch aufzuklären.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Arndt. – Bitte schön, Herr Dr. Arndt!
Frau Senatorin! Unabhängig von der abschließenden Nachprüfung: Sind der Senatorin bzw. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ähnliche Fälle der Eigentümermitverantwortung in dieser Stadt bekannt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Arndt! Es ist bekannt, dass es bei Objekten, die nach dem Wegfall der Grundförderung im Rahmen der Anschlussförderung nicht weitergefördert werden, solche Forderungen auf die Kostenmiete gegeben hat und noch gibt. Es ist uns
kein unmittelbarer Zusammenhang zur Herkunft, zur Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder, wie Sie es dargestellt haben, ethnischen Situation nachweisbar bekannt. Dass allerdings Menschen sehr unterschiedlicher Herkunft betroffen sein können, und zwar völlig unabhängig von der Frage der Nationalität oder einem möglichen Migrationshintergrund, ist ebenfalls statistisch mit Sicherheit bei einzelnen Objekten zu betrachten – deshalb unsere Nachfrage bei der IBB nach der Situation bezogen auf einzelne konkrete Mietverhältnisse.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Otto von Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Otto!
Sehr geehrte Frau Senatorin! Wir haben vor einem Jahr anlässlich des Falls Fanny-Hensel-Kiez hier schon einmal so ähnlich diskutiert. Das war alles nicht so richtig befriedigend, was dort vonseiten des Senats passiert ist. Was wollen Sie tun, um – vor dem Hintergrund, dass a) Ihr Wohnraumgesetz noch nicht einmal hier im Parlament angekommen ist und dass Sie b) bisher auch eine Verordnung gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht auf den Weg gebracht haben und dass Sie c) unser Ankaufmodell, das besagt, dass solche Gebäude im Einzelfall auch anzukaufen sind und nicht an Dritte zu veräußern sind, ablehnen – zukünftig derartige Fälle vermeiden zu können? All das haben Sie bisher nicht getan, vom Senat liegt nichts vor. Was wollen Sie in Zukunft tun?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Otto! Das Wohnraumgesetz ist im Entwurf fertig. Es befasst sich mit dieser Frage, die bundesweit leider keine Parallelität hat. Wir haben es in Berlin mit einem System der Wohnraumförderung zu tun, das nicht mit anderen Ansätzen vergleichbar ist, die ähnliche Folgen im Bezug auf das Mietrecht gehabt hätten. Deshalb wollen wir mit diesem Entwurf dieses Wohnraumgesetzes eine landesrechtliche Regelung einführen, die nach dem Wechsel des Eigentümers dazu führt, dass die Kostenmiete nicht mehr in dem Umfang geltend gemacht werden kann, wie das jetzt der Fall ist. Wie gesagt, ein Sonderfall in der Bundesrepublik Deutschland, den wir mit einer landesgesetzlichen Regelung in den Griff bekommen wollen. Wir werden Sie nach einer kurz bevorstehenden Senatsbefassung ebenfalls in Kürze als Abgeordnetenhaus bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Zum Schutz vor Umwandlung bzw. vor Kündigungen bei der Umwandelung in Eigentumswohnungen gilt die derzeitige gesetzliche Regelung bzw. die Verordnung bis zum 31. August 2011. Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung. Wir werden sie ebenfalls so zeitnah vorlegen, dass die neue Verordnung mit der Definition der Gebiete, die ebenfalls geschützt sein werden, zum 1. September 2011, also nahtlos im Anschluss an die bisherige Verordnung in Kraft treten kann.
Zum dritten Punkt, den Sie angesprochen haben: Die gemeinsame Vorlage der Senatsverwaltungen für Finanzen und für Stadtentwicklung zur Frage des möglichen Kaufs aus der Insolvenz heraus wird Ihnen in Kürze vorgelegt werden.
Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 7 des Kollegen Andreas Statzkowski von der Fraktion der CDU zu dem Thema
1. Inwiefern treffen Informationen zu, wonach beim Bau der neuen Eissporthalle an der Glockenturmstraße Mehrkosten angefallen sind, zu deren Übernahme der Senat derzeit nicht bereit sein soll, sodass Verzögerungen im Bauablauf entstehen?
2. Welche Folgen hat diese Verzögerung für die derzeit in einem Hangar des ehemaligen Flughafens Tempelhof beheimateten Eissportvereine?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Statzkowski! Es trifft zu, dass bei einer bezirklichen Baumaßnahme des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, zu der die Bauplanungsunterlage unter der Verantwortung des Bezirksstadtrats Gröhler (CDU) aufgestellt wurde, anstelle der in der Bauplanungsunterlage angegebenen 13 Millionen Euro nunmehr Kosten von 15 686 000 Euro entstehen.
Dazu gibt es einen Beschluss des Abgeordnetenhauses, in dem das Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2009 beschlossen hat: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, wenn bestimmte Überschreitungen – ab 250 000 Euro – entstehen, eine entsprechende Vorlage an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu richten, die Sachlage zu erläutern und gleichzeitig einen Deckungsvorschlag zu machen. Dazu hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin am 26. Januar 2011 eine Vorlage an den Hauptausschuss losgeschickt. Als Deckungsvorschlag wurde vorgeschlagen, dass der Senat die Deckung vornehmen möge. Nun, ich meine, das ist eine recht pragmatische Lösung, wie das immer so ist. Jedenfalls hat sich der Bezirk außerstande gesehen, eine Deckung vorzunehmen.
Ich darf mein Erstaunen zum Ausdruck bringen, dass bei einer Bauplanungsunterlage aus dem Jahr 2009 eine Kostensteigerung von ungefähr 20 Prozent bis zum Jahr 2011 eingetreten ist. Das weckt in mir den Verdacht, dass man bei der Aufstellung der Bauplanungsunterlage nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist.
Ich sage das auch deshalb, weil wir ursprünglich darüber diskutiert haben, dass wir dem Bezirk 11 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dann wurde nachgeprüft und geplant, und dann waren es erst 13 Millionen, nun sind es 15 686 000 Euro.
Trotzdem wird der Senat natürlich alles daran setzen, dass diese Eissporthalle fertig wird, denn wir haben uns dazu entschieden, dass wir diese Halle bauen. Zurzeit laufen innerhalb des Senats die Fäden heiß, wie man diese Finanzierung jetzt hinbekommt. Ich werde mich als der für den Sport zuständige Senator dafür einsetzen, Frau JungeReyer ist mit im Boot, der Finanzsenator ist mit dabei – der hat es am einfachsten, der muss das Geld ja nur geben!
Die zweite Frage, die sich stellt: Wie werden wir was sicherstellen? – Ich erinnere daran, dass wir, als wir den Bau dieser Eissporthalle beschlossen haben – und gleichzeitig die Deutschlandhalle nicht mehr zur Verfügung stand –, bereit waren, im Interesse des Eissports viel Geld in die Hand zu nehmen, um eine provisorische Lösung in Tempelhof im Flughafen zu erreichen. Wir haben die Eissportler nicht gezwungen, über zwei Jahre hinweg beengt im Erika-Heß-Stadion oder sonst wo ihrem Sport nachzugehen, sondern wir haben eine provisorische Lösung im Flughafen Tempelhof gefunden, wo Eissport getrieben werden kann. Ich hoffe, er wird dort auch angenommen. Ich habe natürlich sofort erst einmal die Beschwerden erhalten, dass das jetzt nicht mehr um die Ecke
gelegen ist, dass man jetzt mit der U-Bahn fahren muss, dass das alles schrecklich ist. Das ist mir alles klar! Aber wir haben eine Lösung gefunden. Wenn es jetzt aufgrund der Mehrkosten, die in der Bauplanungsunterlage des werten Herrn Kollegen Gröhler, CDU, zu ersehen sind, zu einer Verzögerung kommt, dann werden wir nicht wieder für Hunderttausende diese Eisportanlage auf dem Tempelhofer Flughafen weiter betreiben können, sondern dann werden wir die Eissportler bitten, im Hinblick auf die wunderschöne neue Halle, die entsteht, vielleicht einige Wochen lang dem Eissport etwas beengt nachzugehen.
Herr Senator! Ist Ihnen bekannt, dass der Bezirksstadtrat Gröhler, CDU, beruflich kein Geologe ist und deshalb auch vor dem Baubeginn nicht bekannt war, um was für einen Bauuntergrund es sich an der Glockenturmstraße handelte, und dass dieser geologische Untergrund die Hauptursache für die erheblichen Mehrkosten ist, und zweitens – –
Selbst dann nicht! Wir kennen die deutsche Grammatik. Also fahren Sie bitte fort! Stellen Sie Ihre zweite!
Wann ist damit zu rechnen, dass die abgestimmten Vorlagen dem Hauptausschuss vorgelegt werden, sodass eine Bauunterbrechung vermieden werden kann?
[Jutta Matuschek (Linksfraktion): Fragen Sie doch mal Ihren Kollegen im Hauptausschuss! – Andreas Gram (CDU): Die Kollegin stört!]
Herr Kollege Statzkowski! Ich habe vollstes Verständnis, dass Sie sich vor Herrn Gröhler stellen. Das hat er in dieser Frage auch nötig, wenn ich das richtig sehe. Mir ist jetzt durch Ihre Frage bekannt geworden, dass er nicht Geologe ist. Es ist natürlich nicht nur eine geologische Frage. Machen wir uns mal nichts vor! Wir bauen da eine relativ einfache Halle auf einem ehemaligen Parkplatz. Da hat es übrigens auch Untersuchungen des Grund und Bodens gegeben. Mit welcher Intensität, das lasse ich mal dahingestellt, aber es hat sie gegeben. Die Geologie hat mit dem Schallschutz, der jetzt verbessert werden soll, auch nicht unmittelbar etwas zu tun. Und auch mit den zusätzlichen Urinalen, die eingebaut werden, hat das alles nichts zu tun. Das heißt, es ist eine Vielzahl von Maßnahmen, die jetzt gemacht werden müssen. Ich gebe Ihnen gern zu: Wenn man das jetzt wirklich gründlich macht, muss man das machen. – Aber das hätte man vielleicht auch schon im Jahr 2009 planen können, und dann hätten wir uns alle überlegen können, ob wir das auch wirklich für 15 686 000 Euro machen wollen. Da hätten wir gesagt: Okay, machen wir auch! – Aber so fühlt man sich etwas düpiert, muss ich sagen.
Herr Senator! Angesichts dieser von Ihnen geschilderten Umstände: Wie würden Sie es bewerten, wenn wir uns in Berlin endlich mal darauf verständigen könnten, dass bei auftretenden Mehrkosten für Bauvorhaben jeweils die Verwaltung mit den Kosten belastet wird, die diese Mehrkosten verursacht hat – also bei Planungsfehlern die Planungsverwaltung, bei erhöhten Kosten der Bauausführung die baudurchführende Verwaltung oder bei zusätzlichen Anforderungen wie z. B. Schallschutz die anfordernde Stelle?