1. Wie viele Mitarbeiter befanden sich per 28. Februar 2011 im Stellenpool, und wie viele von diesen durften bei vollen Bezügen zu Hause bleiben?
2. Warum hat der Senat die Vorschläge der CDU für eine vernünftige Konstruktion des Personalüberhangmanagements mit einem zweistufigen Stellenpool unbeachtet gelassen, und beabsichtigt der Senat tatsächlich in Folge seines verfehlten Vorgehens, den Stellenpool aufzulösen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1: Zum Stichtag 28. Februar 2011 befanden sich insgesamt 2 556 Personalüberhangkräfte im Stellenpool. Davon sind jedoch 560 Überhangkräfte in der laufenden Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit, sodass der verleibende Personalbestand knapp 2 000, genau 1 996 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beträgt. Dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei vollen Bezügen zu Hause bleiben durften, erfolgte nur in absoluten Ausnahmefällen, nämlich wenn das ZeP nach der Neuversetzung einer Dienstkraft oder dem Auslaufen eines Übergangseinsatzes nicht sofort ein dem statusrechtlichen Amt oder der arbeitsvertraglichen Verpflichtung entsprechendes Einsatzgebiet für die Überhangkraft bereitstellen konnte. Diese Zahl liegt derzeit bei ganzen elf Fällen – elf Fällen! Das ZeP kümmert sich in diesen Fällen natürlich intensiv um eine Vermittlung, respektive prüft die Einleitung anderer Maßnahmen, zum Beispiel von Zurruhesetzungsverfahren.
Das Abgeordnetenhaus hat die von der Fraktion der CDU in den Jahren 2003 und 2009 vorgelegten Gesetzentwürfe abgelehnt, und zwar aus guten Gründen. Die CDUEntwürfe sahen das Modell eines zweistufigen Stellenpools mit Bildung von dezentralen Stellenpools in den Dienststellen und eines zentralen Stellenpools für die in den Dienststellen nicht mehr vermittelbaren Dienstkräfte vor. Dieses Modell ist offensichtlich und klar ineffizient, weil es einen insgesamt höheren Verwaltungsaufwand verursacht. Die geforderte Zweistufigkeit hätte dazu geführt, dass nur schwer zu vermittelnde Überhangskräfte in einen zentralen Stellenpool zugeordnet worden wären, mit all den Folgen.
Das Zentrale Personalüberhangmanagement wurde im Jahr 2004 gegründet, um eine größtmögliche Transparenz bezüglich des landesweiten Personalüberhangs zu erzielen. Dabei hat man sich bewusst für die Herauslösung der Dienstkräfte aus ihren Herkunftsdienststellen entschieden, um effiziente Vermittlungsmöglichkeiten aus einer Hand zu gewährleisten. Die Zahlen belegen, dass das ZeP gerade auch in der Vergangenheit sehr erfolgreich gearbeitet hat und immer noch arbeitet. Seit Mai 2004, dem Gründungsjahr, wurden 9 954 Dienstkräfte in das ZeP versetzt. Davon wurden 7 958 Dienstkräfte wieder aus dem ZeP herausgelöst, darunter 3 880 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Stellen innerhalb der Berliner Verwaltung versetzt und 1 013 Dienstkräfte zu Dienststellen außerhalb des unmittelbaren Landesdienstes vermittelt. Die übrigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Prämienvereinbarungen, Ruhestand oder sonstige Gründe ausgeschieden.
Diese Zahlen waren nur durch ein Zentrales Überhangmanagement zu erzielen, da nur so ein Überblick über alle Einsatzmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung gewährleistet werden konnte. Und nur auf diese Weise können flächendeckende Übergangseinsätze in akquirierten Qualifizierungsmaßnahmen initiiert werden. Insgesamt hat das ZeP seit seinem Bestehen 10 680 Qualifizierungsmodule für Personalüberhangskräfte durchgeführt.
Ich selbst habe eine Diskussion angeregt respektive vorgeschlagen, den Stellenpool mittelfristig in seiner bisherigen Form aufzulösen. Das erfolgt vor dem Hintergrund, dass der Personalabbau im Land Berlin inzwischen sehr weit vorangeschritten ist und es den Verwaltungen inzwischen zunehmend gelingt, die Einsparvorgaben allein durch die bestehende Altersfluktuation zu erbringen. Entsprechend haben sich die Versetzungszahlen von Personal in das ZeP in den letzten Jahren stark rückläufig entwickelt. Im Jahr 2008 wurden beispielsweise nur rund 1 000 Dienstkräfte in das ZeP versetzt, 2009 waren es 242, 2010 282 und 2011 sind es bisher 36 Dienstkräfte.
Ein weiterer Grund ist außerdem, dass das ZeP zunehmend Schwierigkeiten hat, die spezifischen fachlichen Bedarfe der einzelnen Verwaltungen mit dem vorhandenen Personalbestand zu erfüllen. Deswegen wird sich der Senat mit der Frage der Zukunft des Stellenpools zeitnah befassen. Ich mache aber an dieser Stelle bereits aufmerksam, dass ein Auflösungs- oder Modernisierungs- oder Anpassungskonzept für das ZeP natürlich auch notwendigerweise mit einem Fahrplan für den konkreten Umgang mit den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, also mit dem Bestand an Überhangkräften, verbunden sein muss. Dabei ist aus meiner Sicht ein differenzierter Umgang notwendig. Manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können noch an andere Stellen vermittelt werden, andere nicht. Der nicht vermittelbare Personalbestand sollte auf jeden Fall weiter aus zentraler Stelle heraus betreut werden.
Es gibt aus meiner Sicht mehrere Modelle, die man diskutieren kann. Man kann über eine Befristung beispielsweise für zwei bis drei Jahre reden, um noch möglichst viele Beschäftigte zu vermitteln, man kann aber auch direkt eine zentrale Organisationseinheit, beispielsweise in der Senatsverwaltung für Finanzen, als zuständige Stelle des Überhangmanagements etablieren. Man kann aber auch den Stellenpool weiterentwickeln und in eine neue Personaldienstleistungsbehörde integrieren, die dann zentraler Ansprechpartner für die unterschiedlichen Stellen der Verwaltung sein könnte und ein entsprechendes Umsetzungscontrolling und eine entsprechende Umsetzungsunterstützung leisten kann. Jedenfalls – das muss man an der Stelle eindeutig sagen – kann man nicht einfach 2 500 Menschen – das sind die Beschäftigten des Perso
nalüberhangs derzeit – politisch wegbeschließen. Deswegen muss ein differenzierter Umgang, eine differenzierte Lösung gefunden werden, die einerseits den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ZeP gerecht wird, aber andererseits auch den Haushalt schont.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Finanzsenator Dr. Nußbaum! Mich wundert etwas, dass Sie gar keinen konkreten Fahrplan haben, wenngleich Sie doch vor zwei Wochen selbst als Finanzsenator diese Auflösung des Stellenpools sehr konkret pressemüßig gefordert haben. Deshalb meine Frage: Wann ist denn mit einer solchen Entscheidung im Senat wirklich zu rechnen, und was genau stellen Sie sich vor, wie der Personalüberhang gemanagt werden soll? Sollen die Mitarbeiter zurück in ihre ursprünglich Behörden – das wäre der Vorschlag, den wir gemacht hatten –, oder soll es Abfindungen geben?
Herr Graf! Ich hatte versucht, Ihnen diese Frage zu beantworten. Es kann keine allgemeine Antwort geben, sondern wir müssen ein differenziertes Konzept entwickeln, das mitarbeiterbezogen ist. Das wird ein Instrumentarium aus den unterschiedlichsten Maßnahmen sein. Das können Abfindungen sein, es können Rückversetzungen in die Dienststellen sein. Es wird natürlich zunächst noch den Versuch geben müssen, wirklich herauszukristallisieren, wer noch versetzungsfähig ist und wer nicht – das meinte ich mit „haushaltsschonend“. Es kann, wie gesagt, keinen Politikbeschluss zum Wegschließen dieser Mitarbeiter geben.
Zweitens werden wir das zeitnah machen. Auch das hatte ich in der Beantwortung Ihrer Frage eben schon ausgeführt.
Herr Senator! Ich stimme mit Ihnen überein, dass das bisherige Modell ZeP sicherlich ein Auslaufmodell ist. Aber welches Modell haben Sie denn für die auch zu
künftig notwendig werdenden Instrumente einer Personalumsteuerung, einer Personalqualifizierung, für das, was man allgemein Personalplanung und Personalentwicklung nennt? Das muss auch ressortübergreifend geschehen.
Das ist eine Frage, die deutlich über die Frage des ZeP hinausgeht. Das ZeP ist, wie gesagt, 2004 geschaffen worden, um das Thema Überhang in einem zentralen Stellenpool zu regeln. In anderen Ländern, beispielsweise in Bremen, sind wir diesen Weg nicht gegangen, weil dieser Weg Vor- und Nachteile hat. Aber das ist ja oft so, dass Maßnahmen Vor- und Nachteile haben.
Das ZeP hat aus meiner Sicht in der Vergangenheit – die Vermittlungszahlen belegen das eindeutig, auch wenn es manchmal negativ diskutiert wird – seine Leistung erbracht, aber – wie es ja des Öfteren ist – die Zeiten ändern sich, die Bedarfe ändern sich, die Voraussetzungen ändern sich. Deswegen ist es wichtig, jetzt mit dem ZeP anders umzugehen.
Das haben wir aufgenommen. Es wird erst einmal, wie gesagt, darum gehen, auf einer ersten Ebene noch einmal herauszukristallisieren, welches die nicht vermittlungsfähigen Kräfte sind. Dann muss mit diesen eine individuelle Lösung gefunden werden. – Das ist der zweite Punkt.
Die Frage, wie wir insgesamt mit einer Qualifizierung im öffentlichen Dienst umgehen – das wir Ihre Frage, Herr Schruoffeneger –, wie wir mit dem Thema „Überalterung im öffentlichen Dienst“ umgehen, wie wir insgesamt damit umgehen, auch in Zukunft für den öffentlichen Dienst Fachkräfte zu finden, wenn sie insgesamt knapper werden, das ist eine Frage, der sich der Senat widmen muss, die ich Ihnen an dieser Stelle aber nicht so kurz beantworten kann.
1. Inwieweit gibt es beim Senat Überlegungen, größere Bauflächen auf dem Tempelhofer Feld vorzusehen, als bislang in der Öffentlichkeit dargestellt, und in welchem Umfang sollen dabei Flächen innerhalb des Taxiways als Bauland ausgewiesen werden?
2. Was unternimmt der Senat, um auf dem Tempelhofer Feld Wohnungen für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen bereitzustellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Eichstädt-Bohlig! Die Parklandschaft in Tempelhof wird nicht verbaut, da können Sie sicher sein.
Es ist allerdings nach wie vor Ziel des Senats, die Parklandschaft mit dem städtischen Umfeld zu vernetzen und die bestehenden Quartiere, insbesondere in den Randbereichen zu ergänzen. Der Träger ist im Augenblick dabei, Flächen auszuweisen, die Grundlage für das Kosten- und Finanzierungskonzept sein können, also Grundlage für die Kofi sein werden. Diese Flächenausweisungen sind außerdem Grundlage für die folgenden politischen Abstimmungsprozesse zur FNP-Änderung.
Der Taxiway, nach dem Sie gefragt haben, bildet mit den Start- und Landebahnen das Grundmuster für die Flächengestaltung. Das heißt, die Lage, die Ausgestaltung, die Dimensionierung, die Funktion des Taxiways ist Gegenstand des noch offenen, noch nicht entschiedenen landschaftsplanerischen Wettbewerbs für die Parklandschaft. Mit der Konzeption, die Ränder zu bebauen, ist es möglich, Grundstücke für spezifische Wohnbedürfnisse zur Verfügung zu stellen. Wir lassen deshalb zurzeit ermitteln, zu welchen Wohnkosten hier gebaut werden könnte.
Wie Sie wissen, ist dies ganz wesentlich abhängig von der Geschossflächenzahl, von der GRZ, die erreicht werden kann, aber vor allen Dingen auch von der Frage, wie die Baukosten niedrig gehalten werden können. Letztere Frage ist auch eine nach dem Anspruch, den man als Mieterin oder Mieter an solche Wohnungen hat. Erste Ermittlungen zeigen, dass je nachdem, wie die Geschossflächenzahl und vor allen Dingen die GRZ gewählt wird, aber auch, welche Baukosten man erreichen kann, Mieten unter 8 oder 9 Euro hier kaum zu erreichen sein werden. Die Kostenmieten für diejenigen, die hier bauen, liegen wohl knapp unter 10 Euro, allerdings auch nicht wesentlich darunter.
Frau Senatorin! Sie haben sehr allgemein geantwortet. Darum möchte ich ganz konkret fragen, ob Sie mir erklären können, warum der im Wirtschaftsplan der Tempelhof Projekt GmbH, rote Nummer 2357 A, dargestellte Plan von Tempelhof etwa 15 Hektar mehr Baufläche ausweist als der Flächennutzungsplanentwurf, diese Änderung, die Sie selbst am 15. Juni 2009 zur öffentlichen Auslegung uns und der Öffentlichkeit bekannt gemacht haben.
Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete EichstädtBohlig! Der Träger ist aufgefordert worden, einen Wirtschaftsplan zu erstellen, der nach den bisherigen Vorgaben, die wir zum Beispiel im Haushalt 2011 haben, eine mögliche Refinanzierung durch den Verkauf von Grundstücken erreichen lässt. Wie Sie wissen, ist der Träger im Augenblick dabei, diese Werte zu ermitteln. Und wie ich Ihnen ebenfalls dargestellt habe, wird der Hauptausschuss im Rahmen der Erstellung einer Kofi noch vor der Sommerpause entsprechend informiert.
Danke schön! – Dann gibt es eine Nachfrage des Kollegen Buchholz von der SPD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Buchholz!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sind Sie, angesichts der nun doch größeren Baufläche, die ausgewiesen werden soll, mit mir der Meinung, dass mit dem gesamten Plan für das Tempelhofer Feld sichergestellt sein muss, dass die Sichtbarkeit des historischen Flughafengebäudes von nicht allen, aber von fast allen Punkten des Geländes gesichert werden muss, das heißt, dass keine Zubauung an den Randbereichen des Flughafengebäudes erfolgen darf?