Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/4048

vorab an WiTechFrau

Lfd. Nr. 43: Antrag

Vollständige Sicherheitsüberprüfung des Berliner Forschungsreaktors vor Entscheidung über Weiterbetrieb

Antrag der Grünen Drs 16/4049

an GesUmVer (f) und WissForsch

Lfd. Nr. 44: Antrag

Prävention stärken und Drogenrisiken senken mit Drugchecking

Antrag der Grünen Drs 16/4051

an GesUmVer (f) und Recht

Lfd. Nr. 45: Vorlage – zur Beschlussfassung –

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz einer Teilfläche des öffentlichen Sportstandortes An der Wuhlheide 250-256 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick, zugunsten eines Ufer begleitenden Grünzuges

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4028

vorab an Sport (f), StadtVerk und Haupt

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen

Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 und § 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), für die Dauer von zwei Jahren mit sofortiger Wirkung folgende Personen gewählt:

Sven Weickert Mitglied

Kirstin Skaruppe Mitglied

Ralf-Michael Rath Stellvertreter

Jörg Matern Stellvertreter

„Schule in Freiheit“

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat sich am 13. Januar 2011 in einer ersten Lesung mit der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ befasst. Am 10. März 2011 haben die Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ das Anliegen der Volksinitiative der Beratung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie im Rahmen einer Anhörung vorgestellt und Fragen der Abgeordneten beantwortet. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfiehlt, zur Volksinitiative folgende Stellungnahme abzugeben:

Bürgerinnen und Bürger haben mit einer Volksinitiative ein Anliegen auf die Tagesordnungen des Parlamentes gesetzt und damit ein Instrument direkter Demokratie mit Leben erfüllt. Vor diesem Engagement hat das Abgeordnetenhaus großen Respekt.

Das Anliegen der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ greift Themen auf, die für die Entwicklung der Berliner Schulen wichtig sind. Das Abgeordnetenhaus sieht durchaus erheblichen Entwicklungsbedarf für die Berliner Schulen und hat dafür die bildungspolitischen Weichen gestellt. Die Politik steht in der Verantwortung, dabei die Qualität aller Schulen und damit die Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler im Blick zu haben. Allerdings reicht es nicht, die Freiheit und Selbstverwaltung der Schulen zu garantieren wie es die Volksinitiative vorschlägt. Der Staat ist auch in der Verantwortung, für alle Kinder und Jugendlichen ein gleichwertiges Bildungsangebot in der Stadt vorzuhalten und Chancengleichheit auch dort zu garantieren, wo die freie Initiative und das eigenverantwortliche Engagement von Schulen nicht oder noch nicht greifen. Weder können noch wollen wir es uns leisten, auch nur eine Schule als Verliererin

zurückzulassen. Dieses Risiko birgt aber die wortgetreue Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative.

Für uns hat eine ausreichende Finanzierung und Gewährleistung eines für alle zugänglichen, breiten und qualitativ hochwertigen öffentlichen Bildungsangebots Priorität.

In der Anhörung ist deutlich geworden, dass die Motive der Initiatorinnen und Initiatoren der Volksinitiative unterschiedlich sind und sich nicht auf die eingebrachten Forderungen reduzieren lassen. Deutlich wurde vielmehr, dass es ihnen auch um einen gemeinsamen Dialog zur Lösung gemeinsam erkannter Probleme geht, um einen Dialog darum, wie sich Schulen den gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit stellen können und müssen. Einige Vertreterinnen der Volksinitiative gaben in der Abhörung weiter zu verfolgende Anregungen für eine Pädagogik, die den Individuellen Lernprozess des einzelnen Schülers und der einzelnen Schülerin in den Mittelpunkt stellt.

Zu den Forderungen der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ im Einzelnen:

Pädagogische Freiheit

Das Abgeordnetenhaus von Berlin teilt im Grundsatz das Anliegen der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ auf die Pädagogische Freiheit und Verantwortung der einzelnen Schulen zu setzen. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass Schulen – wie in § 8 Schulgesetz vorgesehen – ihr eigenes pädagogisches Konzept entwickeln müssen, wenn sie der jeweiligen Spezifik ihrer Schüler- und Schülerinnenschaft und des regionalen Umfelds sowie den Anforderungen individuellen Lernens und individueller Förderung gerecht werden wollen. Auch wenn die Schulen in freier Trägerschaft hierfür größere Freiräume haben, macht das Abgeordnetenhaus darauf aufmerksam, dass es hierfür für die öffentlichen Schulen bereits jetzt Regelungen im Schulgesetz gibt. Dort heißt es u. a. in § 7, dass Schulen als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Unterricht, Erziehung, Schulleben und ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung gestalten und organisieren sollen. Nach § 8 haben die Schulen mit dem Schulprogramm, das sie sich selbst geben, weitere Entscheidungsspielräume, so z. B. für die Umsetzung der Rahmenlehrplanvorgaben in ein schuleigenes pädagogisches Handlungskonzept. Ein Kern der Schulstrukturreform ist die Stärkung der pädagogischen Verantwortung vor Ort in den Integrierten Sekundar

schulen. Im Rahmen der Pilotphase Gemeinschaftsschule haben Schulen die Möglichkeit, sich in einer Weise zu entwickeln, die von Vertretern oder Vertreterinnen der Volksinitiative in der Anhörung ausdrücklich begrüßt wurde. Auch ohne Beteiligung an der Pilotphase haben Schulen die Möglichkeit, von Vorgaben für die Schulorganisation abzuweichen.

Die Forderung der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ nach einer selbständigen Gestaltung der pädagogischen Inhalte und gleichzeitig der Qualitätsmaßstäbe durch die Schulen kann so nicht unterstützt werden. Diese Themen müssen voneinander getrennt betrachtet werden. Die berechtigte Forderung nach stärkerer Eigenverantwortung bei der Gestaltung pädagogischer Inhalte verlangt nach unserer Auffassung die Orientierung an Qualitätsmaßstäben und nach einem gesellschaftlichen Konsens über diese.

Der Staat soll den Schulen keine engen Vorgaben für die Gestaltung von Unterricht und Schulalltag machen. Aber er soll durchaus Qualitätsstandards für zu entwickelnde Kompetenzen setzen, wie es auch Anliegen der Rahmenlehrpläne ist. Und er sollte den Schulen auch inhaltliche Angebote machen, die sie nutzen können, von denen sie aber auch abweichen können. Um in den Berliner Schulen qualitativ hochwertige und in allen Bundesländern anerkannte Schulabschlüsse zu vergeben, bedarf es klarer Qualitätsstandards für die zu erreichenden Kompetenzen, für die die jeweiligen Abschlüsse stehen. An der Kompetenzorientierung von Qualitätsstandards ist weiter zu arbeiten. Wir halten darüber hinaus eine Debatte durchaus für sinnvoll, dass Schulen über die einheitlichen Schulabschlüsse hinaus zusätzliche Zertifikate selbst entwickeln und vergeben können.

Gleichberechtigte Finanzierung

Die Zahl der Schulen in freier Trägerschaft wie auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler in ihnen hat in den zurückliegenden Jahren stetig zugenommen.

Eine Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft zu den gleichen Bedingungen wie an staatlichen Schulen kommt aus Sicht des Abgeordnetenhauses derzeit nicht in Betracht. Dagegen spricht bereits, dass sich Schulen in freier Trägerschaft derzeit nicht in die bestehenden staatlichen Systeme – wie etwa bei den Einschulungsbereichen – einzuordnen haben, sondern bei der Ausgestaltung deutlich mehr Möglichkeiten haben. Allerdings erwartet das Abgeordnetenhaus ein deutlich transparenteres und für die Schulen planbareres Verfahren als bisher bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft.

Deshalb bleibt auch eine Wartefrist bei der Erstfinanzierung von Schulen neuer Träger unverzichtbar, die es dem Staat ermöglicht, auf die Einhaltung von Qualitätsstandards zu achten und gegebenenfalls zu reagieren. Ob es bei den Wartefristen wie bisher bleibt,

muss das neu zu wählende Abgeordnetenhaus entscheiden.

Selbstständige Organisation

Das Abgeordnetenhaus unterstützt grundsätzlich auch die Forderung der Volksinitiative nach mehr Autonomie in der Organisation der Schulen. Auch hierfür bieten die schulrechtlichen Vorgaben bereits jetzt Spielräume, die noch mehr genutzt werden müssen. So sieht § 7 vor, dass die Schule ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben organisiert. Durch die Schulen sollen schulbezogene Ausschreibungen und die Auswahl des Lehrpersonals und des sonstigen schulischen Personals erfolgen. Die Schulen erhalten damit eine Möglichkeit, ihr Personal auswählen zu können. Der Ausschuss gibt allerdings auch zu bedenken, dass dies nicht voraussetzungslos geschieht und gerade bei Personalwechsel, die arbeitsrechtliche Aspekt und Mitspracherechte der Personalvertretungen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus soll es – gerade angesichts einer angespannter Situation auf dem Arbeitsmarkt für pädagogische Berufe – staatliche Aufgabe bleiben, die Ausstattungsstandards für alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft zu sichern.

Mit diesem Beschluss und der abschließenden Aussprache über die Volksinitiative im Plenum ist das Verfahren der parlamentarischen Befassung der Volksinitiative nach der Verfassung von Berlin und dem Abstimmungsgesetz entsprechend abgeschlossen.

Neue Biogasanlage der BSR muss so klimafreundlich wie möglich werden

Die im Land Berlin anfallenden biogenen Abfallstoffe sind möglichst hochwertig, klimaschonend und schadlos in Anlagen mit hoher Energieeffizienz zu verwerten. Dementsprechend muss sichergestellt werden, dass bei geplanten Vergärungsanlagen im Land Berlin klimaschädliche Methanemissionen weitestgehend reduziert werden und die Vorgaben der TA-Luft mit dem Stand der Technik eingehalten werden. Darüber hinaus sollen die Anlagen besonders energieeffizient betrieben werden.

Die aktuell im Genehmigungsverfahren befindliche Biogasanlage in Ruhleben erfüllt als Anlage des landes- eigenen Unternehmens BSR hinsichtlich der erreichbaren Klimaentlastung zusätzlich eine besondere Vorbildfunktion. Folglich sind auch über den Stand der Technik hinaus gehende Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen.

Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, für die geplante Vergärungsanlage der BSR parallel zum laufenden Ge

nehmigungsverfahren insbesondere folgende Möglichkeiten auf ihre Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Klimaentlastung bei Bau und Betrieb der Anlage unabhängig prüfen zu lassen und jeweils eine Klimabilanz einschließlich der Stoffströme vorzulegen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2011 über die Ergebnisse zu berichten.

1. Thermische Behandlung der Abluft durch

a) Transport besonders methanhaltiger Abgasströme zu einer benachbarten thermischen Anlage mittels neu zu verlegender Rohrleitung und Mitverbrennung im dortigen Abluftstrom oder