senschaftlichen Parlamentsdienst, und deswegen unser Änderungsantrag: kurze Übergangsfristen, wenig Ausnahmeregelungen. Dann haben wir dieses Problem relativ zügig erledigt. Dafür werbe ich um Zustimmung.
Frau Bung! An einer Stelle muss ich Ihnen widersprechen. Sie haben gesagt, die Diskussion hätte mit dem heutigen Tag ihren Abschluss gefunden. Das hat sie nicht. Wir wollen weiterhin auch gegen die Spielautomaten in Gaststätten vorgehen. Da gab es vor Kurzem – vor fünf Jahren ungefähr – eine Liberalisierung von zwei auf drei. Wir sind sehr dafür, dass das wieder rückgängig gemacht wird. Denn in Gaststätten oder Imbissen gibt es überhaupt keinen Jugendschutz, überhaupt keine Hinweise auf Suchtprävention. Deswegen muss man da ran und im Berliner Gaststättengesetz entsprechende Regelungen aufnehmen.
Ein allerletzter Punkt, auf den ich schon hingewiesen habe: Der Wertungswiderspruch bleibt, dass der Regierende Bürgermeister beim Glücksspielstaatsvertrag die Sportwettenbüros in diesem Land legalisieren möchte – das hängt ja eng damit zusammen, auch mit der Spielsucht – und auf der anderen Seite die Spielhallen schließen möchte. Das passt überhaupt nicht zusammen. Deswegen werden wir auch über die Sportwettbüros weiterhin reden müssen. – Ich danke Ihnen!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Behrendt! – Für die Linksfraktion hat der Abgeordnete Klemm das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Spielhallengesetz ist hier in diesem Haus alles schon gesagt worden und noch dazu wirklich von jedem –
von jedem auch noch mehrmals. Deshalb sind alle Reden, die ich zu dem Thema schon gehalten habe, richtig. Es ist auch alles so eingetroffen, wie wir es angekündigt haben. Wir sind mit dem Gesetz schneller gewesen. Ich war jetzt relativ gespannt auf die Frage, ob in der Debatte, die wir nicht beantragt haben, noch mal neue Aspekte reinkommen. Das ist irgendwie nicht recht gelungen. Aber es liegen immerhin zwei Änderungsanträge vor, über die wir auch schon in mehreren Ausschüssen debattiert haben. Darauf kann man noch mal eingehen.
Im Grundsatz möchte ich zumindest noch mal – aber hier haben viele vieles noch mal festgestellt – feststellen, dass wir in Berlin einen Riesenschritt gegangen sind, dass wir in Berlin Vorreiter sind. Im Übrigen ist der Gesetzentwurf nicht von der CDU aufgeschrieben worden, sondern vom
Wirtschaftssenator. Es ist auch ganz selten, dass ein Gesetz eins zu eins so beschlossen wird, wie es vom Senat eingebracht wurde. Ich kann mich überhaupt nicht daran erinnern, dass das in dem Sinne bei einem so komplizierten Gesetz schon passiert ist. Wir haben in einem schnellen Tempo Entscheidungen getroffen. Wir haben die Vergnügungssteuer erhoben, und soweit mir bekannt ist, hat sich die CDU dann bei der Entscheidung um die 20 Prozent wohl doch enthalten. Aber ich möchte mich jetzt auf die Debatte nicht im Detail einlassen. Die Mehrheit des Hauses hat beschlossen, Rot-Rot hat vorgeschlagen und beschlossen.
Wir haben mit der Einführung von Abstandsregelungen zwischen den Spielhallen, mit der Reduzierung von Geräten in den Spielhallen, mit dem Verbot von Mehrfachkonzessionen entsprechende Schritte gemacht. Wir haben die Sperrzeit deutlich verlängert, eine eingeführt. Und wir haben dann mit der Übergangsfrist, dass die jetzigen Konzessionen nur noch fünf Jahre laufen, noch mal juristisches Neuland betreten. Insgesamt – das möchte ich an der Stelle immer wieder sagen, auch wenn über Rechtsgutachten geredet wird, auf die ich dann kurz noch einmal eingehe – ist dieses Paket ein erheblicher Einschnitt in die Gewerbefreiheit. Der muss breit getragen werden, der muss genau geprüft werden, und der muss rechtssicher sein. Deshalb haben wir uns auch eine gewisse Zeit gelassen und vieles noch einmal sehr genau nachgeprüft, um dort so rechtssicher wie möglich zu sein. Es bleibt dabei, wir betreten juristisches Neuland.
Der Gesetzentwurf ist jetzt so gut, dass die CDU sagt, wir haben den im Prinzip bei ihr abgeschrieben. Sie haben immer recht, Frau Bung, wenn Sie sagen, Sie haben das erste Gesetz hier eingebracht. Wir haben Teile der Intention übernommen. Die Debatte dazu ist breit. Sonst hat die Opposition das gemacht, was sie gerne tut, nämlich danach, wenn sie ein Gesetz richtig prima findet und wirklich gar nichts mehr daran zu mäkeln hat – das machen wir übrigens auch manchmal, wenn wir Opposition sind –, dann noch ein paar Änderungsanträge zu bringen, die zeigen: Es geht noch höher, schneller, weiter.
Die CDU beantragt also die 1 000-Meter-Abstandsregelung. Da komme ich wieder auf meine Bemerkung zum Gewerberecht: Wenn Sie einen Zirkel um jede Kita, jede Schule, jeden Spielplatz und jede bestehende Spielhalle drehen wollen, aber Sie können die anderen Einrichtungen nehmen, und gucken bei einem 1 000-Meter-Abstand, wo dann noch Spielhallen möglich sind, dann werden Sie in Berlin kaum noch einen Ort finden. Wer Spielhallen nicht will – ich kann damit leben, finde den Gedanken sympathisch –, der muss es so beantragen. Aber ich habe auf den Eingriff ins Gewerberecht hingewiesen, und ich halte diese 1 000 Meter für nicht vertretbar. Wir haben als Gesetzgeber in Berlin nicht die Möglichkeit, Spielhallen völlig zu verunmöglichen. Das müsste der Bundesgesetzgeber machen, da sind wir gerne an Ihrer Seite. – Dass mit den 50 000 Einwohnern doppelt gemoppelt zu beantragen – das möchte ich jetzt nicht kommentieren.
Dass Sie bei Ihrem zweiten Punkt gemerkt haben, dass die Art, wie Sie die Übergangsfrist beantragt haben, dann doch Quatsch ist, und heute noch einen anderen Antrag nachgeschoben haben, ist in Ordnung. Aber der zweite Punkt, dass Spielhallen nicht genehmigt werden dürfen, wenn es Probleme für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gibt, das ist auch so ein Nicht-Antrag, denn diese Genehmigung müsste in jedem Fall versagt werden, einfach nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz.
Schade ist, dass ich jetzt auf die Anträge der Grünen nicht mehr eingehen kann. Aber wir haben im Ausschuss darüber noch mal debattiert, auch wie das WPD-Gutachten zu bewerten ist. Ehrlich gesagt, liebe Grüne: Ich habe ja als Allererstes Gleisbauer gelernt, bin kein Jurist. Ich kann bis heute noch eine Weiche reparieren, auch wenn das lange her ist, weil wir das ganz gut beigebracht bekommen haben.
Ich verstehe nicht, warum es offensichtlich bei den Grünen, wenn es WPD-Gutachten gibt, keinen Juristen gibt, der in der Lage ist, den Inhalt des WPD-Gutachtens so zu lesen und so zu bewerten und zu den Schlüssen zu kommen, die einfach da drin stehen. Sie sagen da mehrmals Quatsch zu den Dingen. Das WPD-Gutachten tut nur eines, es gibt unserem Ansatz 100 Prozent recht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute sicherlich keinen Tag, der besonders gut ist für diese Stadt
oder gar besonders gut für die Bürgerinnen und Bürger Berlins. Was wir heute erleben, ist der Höhepunkt einer Bevormundungspolitik von Rot-Rot, einer Bevormundungspolitik von Rot-Rot-Grün und einer Bevormundungspolitik von Grün-Schwarz.
Wir haben oftmals unser Motto, man kann alles verbieten, verortet beim rot-roten Senat, aber heute haben wir eine Verbotsorgie hier zu gewärtigen. Und da nehmen alle dran teil bis auf uns, und das ist auch gut so.
Herr Buchholz! Sie haben ja einige Daten genannt. Es gibt durchaus erhebliche Umsätze in der Berliner Glücksspielwirtschaft. Es gibt viele Arbeitsplätze dort. Und es gibt auch viele Berlinerinnen und Berliner, die gerne auch am Feierabend oder am Wochenende oder auch zwischendurch mal Glücksspiele betreiben. Und es gibt Menschen, die das gerne tun. Und solange die nicht spielsüchtig sind, meinen wir, sollten die das auch weiter tun können. Und sie sollten es auch in Berlin weiter tun können. Was Sie sich hier leisten, meine Damen und Herren von der ganz großen Koalition inklusive CDU, ist nichts weiter als ein unglaublicher Etikettenschwindel. Was sehen wir? – In einigen Quartieren unserer Stadt gibt es tatsächlich eine sehr unerwünschte Häufung von Spielhallen. Die Schlusslichtposition Berlins, was die Dichte von Spielhallen und Geldspielgeräten im Bundesvergleich angeht, ist möglicherweise tatsächlich in Gefahr. Wir könnten vielleicht auf den vorletzten Platz, was die Spielhallendichte, Spielautomatendichte angeht, aufrücken. Und der Spielerschutz – da sind wir uns durchaus einig – ist nicht ausreichend gewährleistet. Aber gerade da bringt Ihr Antrag eben in beiden Punkten nicht wirklich Weiterführendes. Statt marktwirtschaftlicher Regulierung begehen Sie einen ordnungspolitisch geradezu irrsinnigen Kahlschlag. Und diesen Kahlschlag können wir Ihnen nicht durchgehen lassen.
Statt Baugebiete und Spielstättenstandorte zu planen und sinnvoll eine Spielstättenansiedlung zu steuern mit einem stadtweiten Spielstättenkonzept, so wie wir das gefordert haben, versuchen Sie es mit einer Abstandsregelung. Jetzt hat mich ja wirklich interessiert, Herr Buchholz, und ich wollte es auch gerne wissen, deswegen habe ich etwas früher als Sie auch die Anfrage an den Senat gerichtet, wie das in Zukunft mit der 500-Meter-Abstandsregelung aussehen soll, mit der 1000-Meter-Abstandsregelung. Wo können denn dann nach dem Willen dieser Koalition und des Senats tatsächlich Spielhallenstandorte stattfinden? Wo kann sich also ein solches Gewerbe in Berlin künftig ansiedeln?
Das Ergebnis ist so mager wie einfach: Der Senat konnte überhaupt keinerlei Auskunft darüber erteilen. Und deswegen, Herr Buchholz, bleibt festzuhalten: Rot-Rot mit der Unterstützung von Grün-Schwarz macht hier eine Gesetzgebung ins Blaue hinein. Man weiß nicht, wo man irgendwas ansiedeln möchte. Man weiß nur, man möchte irgendwas irgendwie verbieten. Und deswegen ist Ihre Gesetzgebung insoweit einfach untauglich.
Besonders untauglich ist auch der Änderungsantrag der CDU, die u. a. beantragen will, die Erteilung einer Erlaubnis muss unter Berücksichtigung einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Spielhallen im Stadtgebiet erfolgen. Da frage ich mich: Was soll das denn? – Wir brauchen doch keine gleichmäßige Verteilung von Spielhallen im Stadtgebiet. Spielhallen gehören nicht in
Wohngebiete. Spielhallen gehören allenfalls in Kerngebiete, dorthin, wo sie verträglich sind. Das muss man doch nicht überall in der Stadt gleichmäßig verteilen. So einen Unsinn hier lesen zu müssen, zeigt, dass Sie sich als CDU-Fraktion selber eine ordnungspolitische Bankrotterklärung ausgestellt haben.
Letztlich: Auch beim Spielerschutz – das haben wir hier schon vielfach diskutiert – bleiben eklatante Mängel bestehen. Sie haben es eben nicht geschafft, einen umfassenden technischen Spielerschutz beispielsweise durch Anschaltung eines wenigstens stadtweiten Sperrsystems, so wie die Spielbanken beispielsweise das bundesweit unterhalten, aufzunehmen, wenigstens einen technischen Spielerschutz durch eine Spielerkarte. Das wären wirksame Maßnahmen gewesen. Was Sie aufgenommen haben, eine Selbstsperrung für einzelne Spielhallen durch den Spieler selbst, die in anderen Spielhallen nicht bekannt ist, und das Unangetastetlassen jeglicher Gaststättenspielautomaten, wo jeder im Grunde genommen Spielsüchtige aus der Spielhalle rausstolpert in die nächste Gaststätte rein, dort sein Geld verspielen kann, das ist doch keine sinnvolle Spielerschutzpolitik. Auch da haben Sie versagt.
Und es bleibt nur eines übrig – und damit komme ich zum Schluss –: Was Ihnen hierdurch gelingt, ist, tatsächlich den Betrieb von solchen Spielstätten vollkommen unwirtschaftlich zu gestalten. Sie verdrängen die Spieler und die Betreiber in die Illegalität und ins Internet. Dort werden sie auch landen.
Und das Einzige, was Sie leisten – und damit komme ich zum Schluss –: Sie werden einen ganzen Wirtschaftszweig in unserer Stadt plattmachen. Und Sie werden das legale Spiel in diesem Bereich ab 2016 tatsächlich abschaffen. Das ist Ihr Verdienst. Das ist das Einzige, was Sie heute hier mit diesem untauglichen Gesetz umsetzen werden.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jotzo! – Das Wort für eine persönliche Erklärung hat der Abgeordnete Goetze.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Kurzintervention von vorhin muss ich zurückziehen. Ich habe mich geirrt. Das kollektive Gedächtnis des Hauses ist präziser. Frau Bung, Herr Buchholz, Herr Klemm haben es ja gesagt: Die CDU-Fraktion hatte sich bei der Abstimmung über den Steuergesetzentwurf enthal
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetze! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/4027-1 abstimmen. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion.
Ich glaube, ich habe mich deutlich ausgedrückt. Wir lassen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 – – Und jetzt stimmt auch die Fraktion Bündnis 90 zu. Die Gegenprobe! – Das sind die FDP-Fraktion und die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Fraktionslose Kollegen sind nicht mehr im Haus. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Nun stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4027-2 neu ab. Der zunächst verteilte Änderungsantrag Drucksache 16/4027-2 ist ersetzt und gegenstandslos geworden. Wer dem Änderungsantrag Drucksache 16/4027-2 neu seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die FDP-Fraktion und die Koalitionsfraktionen. Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist auch der Änderungsantrag neu abgelehnt.
Zum Gesetzesantrag Drucksache 16/4027 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen FDP – die Annahme. Wer dem Antrag Drucksache 16/4027 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Das ist die FDP. Enthaltungen? – Kann dann eigentlich nicht sein. Damit ist das Berliner Spielhallengesetz beschlossen.