Protocol of the Session on May 26, 2011

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[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank für diesen Schlusssatz! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorabüberweisung an den Hauptausschuss hatten Sie bereits zugestimmt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 23:

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Abs. 1 Satz 3 VvB

Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering

Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 16/4143

Die Vorlage soll heute vertagt werden. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 24:

Zusammenstellung

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB

Drs 16/4153

Von der Verordnung wurde Kenntnis genommen.

Der Tagesordnungspunkt 25 wurde bereits zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 3 behandelt. Tagesordnungspunkt 26 war Priorität der Fraktion der FDP unter Nummer 4.3.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 27:

Antrag

Neuzulassung von jungen Notarinnen und Notaren statt geschlossener Veranstaltung

Antrag der CDU Drs 16/4149

Die vorbereiteten Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit.

Wer in dieser Stadt Rechtsanwalt ist und dies schon seit 25 oder 30 Jahren, der kam noch in die privilegierte Situation, quasi gefragt zu werden, ob er nicht auch Notar

werden wolle, und brauchte die Zulassung letztlich nur noch zu beantragen.

Im Laufe der letzten 40 Jahre sind die Zulassungskriterien immer weiter verschärft worden. Nachdem es erforderlich war, dass der jeweilige Kollege einen bestimmten Zeitraum als Notarsvertreter tätig geworden war und weitere Prüfungen absolviert hatte, flossen weiter die Ergebnisse der Staatsexamina und viele weitere Faktoren mit ein, sodass sich de facto die Zahl der Jungnotare ohnehin schon sehr in Grenzen hielt.

Seit Mai 2011 ist der Nachweis der fachlichen Eignung für die Ausübung des Notarberufs durch die erfolgreiche Teilnahme an einer bundeseinheitlichen Fachprüfung – einem dritten Staatsexamen – zu erbringen. Gleichzeitig werden für die Bestenauslese nur noch die Note im zweiten Staatsexamen zu 40 Prozent und die Note der notariellen Fachprüfung zu 60 Prozent ausschlaggebend sein.

Aber damit nicht genug: Im Land Berlin gibt es die Allgemeine Verfügung über Angelegenheiten der Notarinnen und Notare, die besagt, dass Neuzulassungen von Notaren nur dann erfolgen können, wenn im Schnitt die Notarsgeschäfte eines Jahres pro Kopf jedes zugelassenen Notars eine Zahl über 325 übersteigt.

Diese Reglementierung beschränkt die Berufswahl, muss sich also wegen Artikel 12 GG an hohen Hürden messen lassen, wenn sie bestehen will. Begründung des Senats für diese Regelung ist die Gewährleistung der Qualität der Rechtspflege – ein ohne Zweifel hehres Ziel. Der Senat muss sich an dieser Stelle allerdings fragen lassen, ob die Festsetzung einer durchschnittlichen Anzahl von Notariatsgeschäften zum einen und die konkrete Zahl von 325 zum anderen ein taugliches Kriterium für die Sicherstellung der Qualität der Rechtspflege darstellen. Hinzu kommt die Frage, ob nicht auch der Markt die Qualität der Notare regeln würde, ohne dass ein staatliches Eingreifen erforderlich wäre.

Die Regelung ist nach der Wende Anfang der 90er-Jahre zustande gekommen und orientierte sich an den Gepflogenheiten einiger süddeutscher Bundesländer. Im Unterschied zu Berlin gibt es dort jedoch häufig das sogenannte „Nur-Notariat“, d. h. die Kollegen sind entweder Rechtsanwälte oder Notare, nicht aber beides in einer Person. Die Ausgangssituation ist folglich – wie übrigens auch in Brandenburg – schon eine ganz andere.

Aus meiner Sicht darf man über 20 Jahre nach der Wende durchaus die Frage stellen, ob ein damals unter Umständen taugliches Instrumentarium heute noch immer tauglich ist oder ob auch andere Möglichkeiten zur Sicherstellung der Qualität der Rechtspflege bestehen. Denken könnte man hier an regelmäßige Fortbildungen mit entsprechender Nachweispflicht und entsprechende Prüfungen. Denn ob über eine – letztlich willkürlich gegriffene – Durchschnittszahl die Qualität der Rechtspflege gesichert werden kann, darf bezweifelt werden. Insbeson

dere erscheint die Intention der Senatsverwaltung fraglich. Nur der Notar, der im Schnitt 325 Notargeschäfte im Jahr bearbeitet, soll hinreichend Erfahrung haben und ein ausreichendes Einkommen, um ein entsprechend qualifiziertes Büro vorzuhalten. Es dürfte außer Frage stehen, dass der Kollege, der im Jahr zwei Grundstückskaufverträge am Potsdamer Platz beurkundet, ein entsprechendes Büro vorhalten kann. Letztlich kann nämlich über die jetzige Regelung die Qualität der bereits vorhandenen Notare in keinster Weise sichergestellt werden. Die einzige Folge ist, dass nur alle paar Jahre einige wenige junge und zumeist hochqualifizierte Notare neu zugelassen werden.

Wir fordern den Senat daher auf, die jetzigen Zulassungskriterien bis zum 31. August 2011 zu evaluieren und darüber zu berichten. Trauen Sie den Berlinerinnen und Berlinern eine kritische Auswahl ihrer Notare zu, dann wird der Markt ganz von selbst die Qualität der Rechtspflege regeln, ohne dass der Staat einzugreifen braucht!

Der vorliegende Antrag befasst sich mit einer zwar speziellen, aber dennoch ernst zu nehmenden Frage, die auf den ersten Blick in erster Linie eine überschaubare Berufsgruppe, tatsächlich jedoch wichtige rechtliche Vorgänge mit erheblicher Tragweite für den Einzelnen betrifft.

Berlin hat, wie einige andere Bundesländer auch, für die Notariate den Weg des Anwaltsnotariats gewählt, die Kombination von Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und gleichzeitiger Beleihung als Notar. Diese – inzwischen traditionelle – Ausgestaltung des Notariats bringt es in der Regel mit sich, dass die beliehenen Notaranwältinnen und -anwälte in einer anderen Wettbewerbssituation hinsichtlich der Akquise stehen, als dies in Ländern mit einer ausschließlichen Notariatszulassung der Fall ist. Die Folge ist eine starke Spreizung der Urkundenrollennummern im Vergleich der einzelnen Kanzleien. Darauf wiederum fußt nicht nur eine unterschiedliche Routine, sondern auch eine unterschiedliche Qualität in der Ausstattung der Kanzleien. Insbesondere jedoch ist eine divergierende Kapazität in der Bewältigung komplexer Beurkundungen die Folge, da die Spezialisierung auch in diesem Bereich ein stark unterschiedliches Know-how ausprägt.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat sich konsequent mit den daraus resultierenden Anforderungen an die Zulassung weiterer Notarinnen und Notare auseinandergesetzt und ein klares Konzept für die aktuellen Anforderungen erarbeitet. Im Vordergrund steht dabei u. a. die Notwendigkeit, die unterschiedliche Qualität der einzelnen Beurkundungen zu erfassen und von der Gewichtung adäquat einzuordnen. Gewährleistet wird dies durch die Einführung eines bereinigten Urkundenschlüssels, der dem Umstand Rechnung trägt, dass die Beurkundung eines komplexen Immobilientransfers andere Voraussetzungen und Kapazitäten erfordert als die schlichte Unterschriftenbeglaubigung. In einem zweiten Schritt muss

genau analysiert werden, wie viele Bedürfnisstellen es aktuell tatsächlich gibt. Hier ist die Erhöhung der Bedarfsschwelle, des Werts der durchschnittlich an Urkundenrollennummern in einem Bezirk von den ansässigen Notaren erbrachten Beurkundungen, von derzeit 325 auf 400 ein wichtiger Schritt, um die notwendige Routine zu gewährleisten. Schließlich ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es in den Jahren 2007 und 2009 nicht zur Ausschreibung von Altersstrukturstellen gekommen ist, was nunmehr durch eine Anhebung der jeweiligen Zahlen von 20 auf 30 in den Jahren 2008 und 2011 in wesentlichen Teilen ausgeglichen werden soll.

Die Forderungen vonseiten der Union, es müsse vor allem eine Evaluation der Bedürfnisrechnung und der bisherigen Anzahl von 325 vorgenommen werden, greift hingegen zu kurz und geht, insbesondere in Verbindung mit den weiter erhobenen Forderungen zum Nachweis geeigneten Personals, an den wesentlichen Erfordernissen vorbei. Hier ist es den Notarinnen und Notaren zu überlassen, auf welches Personal sie zurückgreifen wollen, da es die Berufsträger selbst sind, die das Ergebnis des Notariats in toto vertreten müssen, und es daher allein ihrer Auswahl und Entscheidung obliegen kann, wie sie die geforderte Leistung der Beurkundung am besten erbringen. Insgesamt stärkt die Planung des Senats insbesondere die Qualität der zukünftigen Notariatsleistungen und sichert die notwendigen Voraussetzungen für deren Erbringung.

Ihr Antrag zielt auf eine Überprüfung der derzeitigen Bestellungspraxis für Notarinnen und Notare ab. In einem Punkt haben Sie recht: Mit Blick auf die anderen Landesregelungen ist die derzeitige Bedürfniszahl von 325 Notarsgeschäften eine frei gewählte – die Länder wählen hier unterschiedlichste Grenzen zwischen 275 und 400.

Ihr Ansinnen ist dabei, jungen Notarinnen und Notaren größere Chancen auf Neuzulassung zu ermöglichen. Wie Sie ja in Ihrer Begründung aus der Beantwortung der Senatsjustizverwaltung auf Ihre Kleine Anfrage 16/15 349 abgeschrieben haben, geht die derzeitige Berechnung auf einen Anstieg von Kleinstnotariaten zurück. Mich wundert aber, dass Sie beim Lesen der Beantwortung der Anfrage nicht wahrgenommen haben, dass die Senatsjustizverwaltung selbst Folgendes zusichert:

Es wird jedoch in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Regelung in Nr. 1 Abs. 3 AVNot im Hinblick auf gegebenenfalls veränderte tatsächliche Rahmenbedingungen einer Anpassung bedarf.

Hier wäre doch ein Verweis auf diese Zusage in Ihrem Antrag hilfreich gewesen. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren, ob eine angemessene Altersstruktur durch das bestehende Verfahren ausreichend sichergestellt werden kann oder ob sich die Rahmenbedingungen in diesem Sinne verändert haben! Ob dazu das von Ihnen beantragte Berichtswesen nötig ist oder ob sich dieses Thema bereits im Ausschuss darstellen lässt, werden wir dort erkennen.

Zum Antrag Drucksache 16/4149 wird die Überweisung an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung vorgeschlagen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 28:

Vorlage – zur Beschlussfassung –

Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Sybelstr. 20-21 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg, zwecks Umnutzung als schulischen Multifunktionsraum

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/4095

Ich habe die Vorlage vorab federführend an den Ausschuss für Sport und mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung hierzu feststellen. Für die Beratung jeweils fünf Minuten! Das Wort hat die CDU durch den Kollegen Statzkowski.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorhin sagte der Kollege Graf, man redet nicht allzu oft zu Dingen, die mit Vermögensgeschäften zu tun haben. So könnte man bei der Aufgabe von Sportanlagen auch seine Rede beginnen. Wie viele Sportanlagen sind in den letzten zehn Jahren aufgegeben worden? – Es sind insgesamt 54 Sportanlagen, die aufgegeben worden sind oder die sich im Verfahren befinden, davon in den Jahren 2001 bis 2007 ganze 9 Anlagen und in den letzten vier Jahren 45 Sportanlagen, die aufgegeben worden sind oder sich im Verfahren befinden, und das, obwohl im gleichen Zeitraum die vereinsgebundenen Sportler und Sportlerinnen einen Zuwachs von 13,2 Prozent zu verzeichnen hatten und im betreffenden Bezirk CharlottenburgWilmersdorf immerhin noch 12,2 Prozent. Das ist in erster Linie mit dem Konsolidierungsdruck zu erklären – wie dies Herr Körting auch 2008 freimütig zugegeben hat. Das heißt mit anderen Worten, dass der Sport hier einen ganz erheblichen finanziellen Beitrag zur Gesundung unserer Stadt liefert. Das ist wichtig festzuhalten.

Die Vorlage, über die wir heute diskutieren, hat allerdings einen anderen Hintergrund. Es handelt sich um eine Vorlage des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Ich bin dem Sportfördergesetz dankbar, dass es die Möglichkeit gibt, heute im Plenum über dieses Thema zu reden. Bisher gab es einen Konsens im Bezirk CharlottenburgWilmersdorf, dass die Schaffung von gedeckten Sportanlagen eines der wesentlichen Ziele einer bezirklichen Politik darstellt. Dieses ist in der Investitionsplanung der letzten Jahrzehnte abzulesen.

Diese Vorlage kündigt den gesellschaftlichen Konsens im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auf, und das, obwohl es lediglich einen Versorgungsgrad von 59 Prozent – so die letzten Aussagen der Senatssportverwaltung – zur Deckung der notwendigen Sporthallen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt, und das, obwohl die Senatsschulverwaltung freimütig eingeräumt hat, dass die Ganztagsschulen die Versorgung mit gedeckten Sportanlagen weiter verschärfen wird. Das heißt mit anderen Worten, dass die 59 Prozent jetzt schon nicht ausreichen und bei einer weiteren Aufgabe von Sporthallen sich die Situation weiter verschärfen wird.