Cornelia Seibeld
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Wer in dieser Stadt Rechtsanwalt ist und dies schon seit 25 oder 30 Jahren, der kam noch in die privilegierte Situation, quasi gefragt zu werden, ob er nicht auch Notar
werden wolle, und brauchte die Zulassung letztlich nur noch zu beantragen.
Im Laufe der letzten 40 Jahre sind die Zulassungskriterien immer weiter verschärft worden. Nachdem es erforderlich war, dass der jeweilige Kollege einen bestimmten Zeitraum als Notarsvertreter tätig geworden war und weitere Prüfungen absolviert hatte, flossen weiter die Ergebnisse der Staatsexamina und viele weitere Faktoren mit ein, sodass sich de facto die Zahl der Jungnotare ohnehin schon sehr in Grenzen hielt.
Seit Mai 2011 ist der Nachweis der fachlichen Eignung für die Ausübung des Notarberufs durch die erfolgreiche Teilnahme an einer bundeseinheitlichen Fachprüfung – einem dritten Staatsexamen – zu erbringen. Gleichzeitig werden für die Bestenauslese nur noch die Note im zweiten Staatsexamen zu 40 Prozent und die Note der notariellen Fachprüfung zu 60 Prozent ausschlaggebend sein.
Aber damit nicht genug: Im Land Berlin gibt es die Allgemeine Verfügung über Angelegenheiten der Notarinnen und Notare, die besagt, dass Neuzulassungen von Notaren nur dann erfolgen können, wenn im Schnitt die Notarsgeschäfte eines Jahres pro Kopf jedes zugelassenen Notars eine Zahl über 325 übersteigt.
Diese Reglementierung beschränkt die Berufswahl, muss sich also wegen Artikel 12 GG an hohen Hürden messen lassen, wenn sie bestehen will. Begründung des Senats für diese Regelung ist die Gewährleistung der Qualität der Rechtspflege – ein ohne Zweifel hehres Ziel. Der Senat muss sich an dieser Stelle allerdings fragen lassen, ob die Festsetzung einer durchschnittlichen Anzahl von Notariatsgeschäften zum einen und die konkrete Zahl von 325 zum anderen ein taugliches Kriterium für die Sicherstellung der Qualität der Rechtspflege darstellen. Hinzu kommt die Frage, ob nicht auch der Markt die Qualität der Notare regeln würde, ohne dass ein staatliches Eingreifen erforderlich wäre.
Die Regelung ist nach der Wende Anfang der 90er-Jahre zustande gekommen und orientierte sich an den Gepflogenheiten einiger süddeutscher Bundesländer. Im Unterschied zu Berlin gibt es dort jedoch häufig das sogenannte „Nur-Notariat“, d. h. die Kollegen sind entweder Rechtsanwälte oder Notare, nicht aber beides in einer Person. Die Ausgangssituation ist folglich – wie übrigens auch in Brandenburg – schon eine ganz andere.
Aus meiner Sicht darf man über 20 Jahre nach der Wende durchaus die Frage stellen, ob ein damals unter Umständen taugliches Instrumentarium heute noch immer tauglich ist oder ob auch andere Möglichkeiten zur Sicherstellung der Qualität der Rechtspflege bestehen. Denken könnte man hier an regelmäßige Fortbildungen mit entsprechender Nachweispflicht und entsprechende Prüfungen. Denn ob über eine – letztlich willkürlich gegriffene – Durchschnittszahl die Qualität der Rechtspflege gesichert werden kann, darf bezweifelt werden. Insbeson
dere erscheint die Intention der Senatsverwaltung fraglich. Nur der Notar, der im Schnitt 325 Notargeschäfte im Jahr bearbeitet, soll hinreichend Erfahrung haben und ein ausreichendes Einkommen, um ein entsprechend qualifiziertes Büro vorzuhalten. Es dürfte außer Frage stehen, dass der Kollege, der im Jahr zwei Grundstückskaufverträge am Potsdamer Platz beurkundet, ein entsprechendes Büro vorhalten kann. Letztlich kann nämlich über die jetzige Regelung die Qualität der bereits vorhandenen Notare in keinster Weise sichergestellt werden. Die einzige Folge ist, dass nur alle paar Jahre einige wenige junge und zumeist hochqualifizierte Notare neu zugelassen werden.
Wir fordern den Senat daher auf, die jetzigen Zulassungskriterien bis zum 31. August 2011 zu evaluieren und darüber zu berichten. Trauen Sie den Berlinerinnen und Berlinern eine kritische Auswahl ihrer Notare zu, dann wird der Markt ganz von selbst die Qualität der Rechtspflege regeln, ohne dass der Staat einzugreifen braucht!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte meine Rede heute damit beginnen, dass sich die Never-ending-Story, nämlich der Antrag der Grünen, fortsetzt, das Wahlalter auf 16 zu senken. Allerdings ist es noch schöner, als ich gedacht habe. Die Kollegin Herrmann hält einfach ihre Rede vom letzten Mal noch mal.
Das wird auch daran deutlich, dass sie offenbar nicht gemerkt hat, dass zwischenzeitlich nicht mehr Herr Voßkuhle Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ist.
Das war er in der Tat, als sie beim letzten Mal geredet hat. Damals war es noch Herr Papier, heute ist es Herr Voßkuhle.
Richtig ist, dass mit Erlangen der erforderlichen Einsichtsfähigkeit Jugendliche zu Wahlen zugelassen werden sollten. Da sind wir gar nicht auseinander. Der Gesetzgeber in Deutschland und auch in Berlin hat dazu eine eindeutige Regelung getroffen, nämlich: Jugendliche sind mit Erreichen der Volljährigkeit, nämlich mit 18 Jahren, so weit einsichtsfähig, dass man ihnen auch das Recht zu wählen zubilligen kann. An die Volljährigkeit knüpfen sich – auch das habe ich hier beim letzten Mal schon gesagt – zahlreiche andere Rechte und Pflichten an, beispielsweise die volle Zivilrechtsfähigkeit, das Führen von Kraftfahrzeugen, ohne dass ein Erwachsener danebensitzt. Zu guter Letzt knüpft die volle Strafmündigkeit nach dem Erwachsenenstrafrecht auch erst an das Alter von 21 Jahren an, nicht 18 und auch nicht 16. Denn Jugendliche, die mit 16 oder 17 oder auch noch mit 20 Jahren Straftaten begehen, werden von der Rechtsordnung gerade eben so eingeschätzt, dass sie die Folgen ihrer Handlungen noch nicht vollständig übersehen können.
Wir könnten uns durchaus vorstellen, dass man das Wahlalter tatsächlich absenkt. Aber, liebe Grüne: Die Nur-Ro
sinen-Theorie funktioniert an der Stelle nicht. Dann müsste es so sein, dass man auch ab 16, 17 oder 18 Jahren – worauf immer man sich einigt – die volle Strafmündigkeit zubilligt.
Dann müssen Siebzehnjährige, die straffällig werden, eben auch nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Auf der einen Seite zu sagen, wir können noch nicht überschauen, was die Folgen unserer Handlung sind, und auf der anderen Seite bei den Wahlen zu sagen, das können wir wunderbar überschauen, das wird mit uns nicht funktionieren.
Die Grünen müssen sich an dieser Stelle auch die Frage stellen lassen, ob sie ernsthaft der Auffassung sind, dass die Wahlen zu einem Landesparlament weniger Verantwortungsbewusstsein erfordern als beispielsweise das Kaufen eines Fahrrads. Die Teilhabe an freien Wahlen ist die Basis unserer Demokratie. Kaum etwas in unserer Demokratie erfordert mehr Verantwortungsbewusstsein von den Wählern. Ob das im richtigen Verhältnis steht, sei hier dahingestellt.
Sie haben Ihren Änderungsantrag für die Verfassung von Berlin mit der Feststellung eingeleitet, die Zulassung der Sechszehnjährigen zu den Wahlen in den Bezirken habe sich bewährt. Da stellt sich die Frage: Was hat sich denn hier bewährt? – Das Einzige, was wir wissen, ist, dass in der Tat bei den letzten Wahlen 2006 auf Bezirksebene auch Unterachtzehnjährige wählen durften. Wir wissen weiter, dass sich 45 Prozent der zwischen Sechszehn- und Achtzehnjährigen beteiligt haben, also knapp 10 Prozent weniger als die Gesamtwahlbeteiligung beträgt. Die Wahlbeteiligung nimmt nämlich mit zunehmendem Alter zu und nicht ab. Auch das gehört zur Wahrheit. Es ist nicht so, dass Sechzehn- bis Achtzehnjährige Schlange stehen und nur darauf warten, mit erheblichem Anteil wählen zu gehen.
Eine Evaluation darüber, ob sich die Absenkung des Wahlalters auf Bezirksebene gelohnt hat – und das suggeriert die Einleitung, es habe sich bewährt, das Wahlalter herabzusetzen – gibt es gerade nicht. Es gibt weder Erhebungen darüber, ob die heute Einundzwanzigjährigen sagen würden, es war richtig, herabzusetzen, noch darüber, ob es zu mehr Jugendbeteiligung geführt hat, noch zu der Frage, ob in den Bezirken die Interessen Jugendlicher jetzt besser wahrgenommen werden, als dies vor der Herabsetzung des Wahlalters der Fall gewesen ist.
Zum Abschluss noch ein Wort zur SPD: Ich habe jetzt gehört, die SPD wird sich heute enthalten. Am 26. November 2006 hat der Kollege Dr. Felgentreu sich für die Beibehaltung des Wahlalters 18 Jahre ausgesprochen. Am 26. Juni 2010 hat der Landesparteitag der SPD
dann beschlossen, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Am 20. November 2010 hat der Kollege Treichel beim 10. Berliner Jugendforum vehement vertreten, die SPD wäre jetzt für die Herabsetzung des Wahlalters. Am 23. November 2010 hat die SPD-Fraktion sich dann gegen die Herabsetzung des Wahlalters entschieden. Und heute sagt der Kollege Dr. Felgentreu: Am kommenden Wochenende wird in das Wahlprogramm der SPD die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre aufgenommen. Fazit: Man muss den Eindruck gewinnen, dass sich die SPD noch nicht im Klaren darüber ist, ob die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre für ihre Wahlergebnisse gut oder schlecht ist. – Danke!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Lompscher. – Wie ist sichergestellt, dass im Rahmen des einzuführenden Smileysystems regelmäßige und vor allem flächendeckende Kontrollen in den Bezirken stattfinden werden?
Wie ist sichergestellt, dass es nicht zu einer Stigmatisierung von Restaurants kommt, die im Rahmen der ersten Einstufung eine negative Bewertung bekommen haben, die dann im Internet bzw. an den Restaurants verbleibt?
[Uwe Doering (Linksfraktion): Brauchen nur die Küche sauberzuhalten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute auf Wunsch der Grünen einen Antrag,
dessen konkretes Ziel – die verbindliche Lebensmittelkennzeichnung mit der Ampel – sich bereits erledigt hat. Nach der Bundesregierung hat sich – wir haben es heute schon gehört – nun auch der zuständige Ausschuss im EU-Parlament am 16. März festgelegt, und zwar gegen eine Ampelkennzeichnung. Die von den Grünen geforderte Bundesratsinitiative für eine Ampel ist daher in jedem Fall zum Scheitern verurteilt und überholt.
Nichtsdestotrotz teilen wir das grundsätzliche Anliegen der Grünen nach einer verständlichen und verbindlichen Lebensmittelkennzeichnung, die auf einen kurzen Blick Auskunft über die wesentlichen Nahrungsmittelbestandteile gibt. Aber richtige und gesunde Ernährung kann man eben nicht mit drei Farben umfassend erklären.
Verantwortlicher Verbraucherschutz braucht mündige und verantwortungsvolle Verbraucher. Die Ampelkennzeichnung würde dem gerade nicht gerecht werden. Beispielsweise bekäme Cola light, weil der Zuckeranteil durch Süßstoff ersetzt worden ist, einen grünen Punkt, während naturtrüber Apfelsaft wegen des Fruchtzuckergehalts „rot“ bekäme. Sie sehen also, ganz so einfach ist es nicht und lässt es sich auch nicht darstellen.
Wir wollen mit einem verbindlichen Kennzeichnungssystem die Menschen nicht zusätzlich verwirren und vor weitere Fragen stellen, sondern ihnen praktikable Hilfen an die Hand geben. Gesunde Ernährung besteht aus vielen verschiedenen Komponenten. Auch wer sich ausschließlich von grundsätzlich gesunden Äpfeln ernährt, wird Mangelerscheinungen bekommen. Diese Zusammenhänge müssen bei einer Kennzeichnung Berücksichtigung finden, auch wenn die Kennzeichnung dadurch etwas komplizierter gerät.
Für eine verantwortungsvolle und verbraucherorientierte Information bietet sich das von der Bundesregierung zu Recht präferierte „1 plus 4“-Modell an. Eine sinnvolle Lebensmittelkennzeichnung soll es dem Verbraucher ermöglichen, sich umfassend über die Nährwerte von Lebensmitteln zu informieren. Ziel ist es, dem Verbraucher eine vereinfachte Auswahl von Lebensmitteln für eine ausgewogene Ernährung zu ermöglichen. Das „1 plus 4“-Modell berücksichtigt den Energiegehalt und zusätzlich den Gehalt an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz. Diese Angaben, bezogen auf eine Portion, sollen in einheitlichen und wiedererkennbaren Symbolen auf den Lebensmittelverpackungen, und das möglichst auf der Vorderseite, erfolgen.
Anders als die Bundesregierung würden wir es allerdings in der Tat begrüßen, wenn diese Kennzeichnung verbindlich erfolgen würde. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie, Frau Schneider, an dieser Stelle zumindest erläutert hätten, warum Sie das Ampelmodell dem „1 plus 4“-Modell vorziehen und welche Nachteile Sie durch das mehrheitlich präferierte Modell befürchten.
Unser Fazit an dieser Stelle ist: Das Anliegen der Grünen nach einer verbindlichen, transparenten und verständlichen Lebensmittelkennzeichnung teilen wir. Die Hersteller von Lebensmitteln sollen keinesfalls einen Freifahrschein für verwirrende Aufschriften bekommen, aber der Ampel der Grünen müssen wir leider trotzdem „rot“ zeigen und werden deshalb gegen den Antrag stimmen. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich, als ich diese Rede geschrieben habe, ernsthaft gefragt, ob ich die von vor zehn Wochen noch mal nehmen soll. Wir haben das gleiche Thema vor zehn Wochen schon einmal besprochen. Damals waren vier Fraktionen dafür, heute sind vier Fraktionen dafür. Es hat sich zwischendurch nichts geändert. Das ist allerdings ein Zeichen dafür, dass es um einen reinen Placeboeffekt geht und dass es der Koalition nicht darum geht, tatsächlich die Kinderrechte zu stärken,
denn in praktischer Hinsicht ist in den letzten zehn Wochen überhaupt nichts passiert. Man hätte sich diese Rederunde hier heute guten Gewissens sparen können.
Es zeichnet sich genau das ab, was meine Fraktion immer an dieser Stelle befürchtet hat: Bei der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung handelt es sich um einen reinen Placeboeffekt, der nur der Gewissensberuhigung dient. Aber damit kein Missverständnis aufkommt: Selbstverständlich ist das Ziel, das mit der Verfassungsänderung verfolgt wird, richtig. Der Schutz von Kindern muss weiter ausgebaut werden und sollte uns allen ein wesentliches Anliegen sein. Aber das wäre auch mit der bisherigen Lage der Verfassung gegangen.
Ich habe schon vor zehn Wochen an dieser Stelle gesagt, dass es auch bislang nicht daran krankte, dass die Verfassung keine Kinderrechte vorgesehen hat, sondern an der Umsetzung, und zwar sowohl in der Gesellschaft als auch im Parlament und vor den Gerichten, der einfachgesetzlichen Möglichkeiten, die es zu diesem Bereich bereits gibt. Es ist auch jetzt nicht damit getan, den Kindern formal Rechte einzuräumen und diese in die Verfassung zu schreiben und ins Emissionsschutzgesetz quasi einen Freibrief für Kinderlärm, das allein macht noch keine kinderfreundliche Stadt aus.
Es wird abzuwarten bleiben, ob durch die jetzt erfolgende Verfassungsänderung der Schutz von Kindern tatsächlich verstärkt werden wird. Es hat sich allerdings auch im Hinblick auf die FDP zur Kinderkommission gezeigt, dass es großen Teilen in diesem Haus eben nicht darum geht, tatsächlich etwas für die Kinder zu tun. Da hätte es eine praktische Möglichkeit gegeben, einen Unterausschuss zu bilden und eine tatsächliche Möglichkeit, eine weitere Lobby für die Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt zu bilden. Das allerdings war dem Haus an dieser Stelle schon wieder zu weitgehend.
Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Verfassungsänderung nicht nötig gewesen wäre. Nichtsdestotrotz wurde dieser Antrag in diesem Haus so gesehen, dass es quasi Conditio sine qua non wäre, um wirksame Kinderrechte zu schaffen. Und da wir das Ziel des Antrags durchaus teilen, werden wir dem nicht weiter entgegenstehen, obwohl wir die Systematik durch die Verfassungsänderung nach wie vor für unzutreffend halten. Nichtsdestotrotz ist es ein Thema, das möglichst fraktionsübergreifend behandelt werden sollte. Insofern werden wir der Verfassungsänderung an dieser Stelle heute zustimmen.
Die Lobeshymnen, die es nun aus den entsprechenden Verbänden zu dieser Verfassungsänderung geben wird, sind nur Vorschusslorbeeren. Lassen Sie es dabei nicht bewenden, sondern widmen Sie sich tatsächlich dem aktiven Kinderschutz in unserer Stadt!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. In wie vielen Fällen haben die Berliner Ordnungsämter seit Jahresbeginn Verstöße gegen die Pflicht zur Schneeräumung festgestellt?
2. In wie vielen Fällen wurde bereits ein Bußgeldbescheid verschickt, und in wie vielen Fällen soll noch ein Bußgeld verhängt werden?
Herr Senator Körting! Können Sie sich vorstellen, dass die Versendung von Bußgeldbescheiden auch eine ab
schreckende Wirkung im Hinblick auf weitere Verstöße gehabt hätte, und hätte das nicht in Anbetracht des Umstandes, dass seit dem 1. Januar erheblicher Schnee liegt, dazu veranlassen sollen, die Bescheide unmittelbar nach Ablaufen der zweiwöchigen Anhörungsfrist zu versenden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Ist – vor dem Hintergrund von Presseberichten, dass die Justizverwaltung auf das Kammergericht Druck ausüben wolle, um das Verfahren im Streit um das Ergebnis der Ausschreibung des Baus der neuen JVA Heidering zu beschleunigen – die gewöhnliche Verfahrensdauer am Kammergericht für die Justizverwaltung nicht hinnehmbar?
2. In welcher Form soll dieser Druck ausgeübt werden, und wie ist das mit der richterlichen Unabhängigkeit zu vereinbaren?
Danke schön! – Mit welcher Verfahrensdauer rechnen Sie und welche Verzögerung ergibt sich daraus für den Bauverlauf in Heidering?
Ich glaube, wir haben es jetzt geklärt. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man konnte in den letzten Tagen den Eindruck gewinnen, der Verbraucherschutz ist ganz plötzlich in den Mittelpunkt des Interesses der Senatorin gerückt. Richtig ist, dass Verbraucherschutz in einer Welt des Konsums mit ihren mannigfachen Angeboten jeglicher Art immer wichtiger wird. Es ist Ihre Aufgabe, Frau Lompscher, die Menschen ausreichend zu informieren und zu beraten, damit sie als mündige Verbraucher agieren können.
Die Senatorin stellte kürzlich erstmalig den Verbrauchermonitor in Berlin vor. Die Einrichtung des Verbrauchermonitors begrüßen wir grundsätzlich durchaus, denn neben einer Bestandsaufnahme ist nun auch deutlich geworden, wo sich die Berlinerinnen und Berliner einen verstärkten Verbraucherschutz wünschen, bei der Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants, bei den Ekellisten, die im Internet einsehbar sein sollen, bei einfacher Lebensmittelkennzeichnung, einem besseren Jugendschutz vor allem im Bereich des Alkoholkonsums und bei einem besseren Lärmschutz. Gleichzeitig ist auch deutlich geworden, dass die Verbraucherschutzzentrale für viele Bürger große Bedeutung hat, denn jeder dritte Berliner hat hier schon einmal Rat und Hilfe gesucht.
Mit großem Elan kündigte die Senatorin nun an, auf der Grundlage dieser Ergebnisse des Verbrauchermonitors tätig zu werden. In der rot-roten Regierung scheint ein verbreitetes Problem zu sein, dass sich Erkenntnisse zu Missständen immer erst nach zahlreichen Jahren der Regierungsbeteiligung einstellen. Das erleben wir tagtäglich bei Herrn Buschkowsky, und auch der Ex-Senator Sarrazin weiß nachträglich genau, wo die Fehler im Integrationsbereich zu suchen sind. Insofern sind Sie, Frau Lompscher, wenn Sie mir zuhören würden, durchaus eine wohltuende Ausnahme, denn Sie haben immerhin noch zwei Jahre Zeit, um Ihren vollmundigen Ankündigungen auch Taten im Verbraucherschutz folgen zu lassen.
Allerdings muss die Frage erlaubt sein, mit welchen Mitteln der Ausbau des Verbraucherschutzes erfolgen soll. Zwar weist der Haushalt erfreulicherweise keine neuen Kürzungen auf, aber Spielraum für neue Schwerpunktsetzungen gibt er auch nicht her. Auch die Vorlage über den Bericht der verbraucherpolitischen Strategien für Berlin erschöpft sich mehr in schönen Ankündigungen denn in Taten.
Um nur drei Problembereiche herauszugreifen: Das Impfchaos beim Thema H1N1 haben Sie, Frau Senatorin, bravourös verwaltet, nicht aber gelöst. Hilfreiche und auch sachdienliche Anträge der Opposition sollten Sie wenigstens, wie auch in anderen Ausschüssen üblich, unter der Überschrift „Änderungsantrag“ zu Ihren eigenen machen. Damit wäre zumindest den Berlinerinnen und Berliner gedient.
Der zweite Bereich: Seit Jahren wird das Problem des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen immer deutlicher. Auch der Verbrauchermonitor hat dies noch einmal deutlich belegt, aber ein Konzept zur nachhaltigen Lösung des Problems konnten Sie bislang nicht vorlegen.
Auch beim Thema gesunde Ernährung ist deutlich geworden, dass das den Bürgern unserer Stadt zu Recht wichtig ist, aber es genügt nicht, einmal im Jahr Lunchbüchsen mit Biokost an Schulanfänger zu verteilen oder sich für die Qualität des gerade kürzlich wieder in die Kritik geratenen Schulessens einzusetzen. Hier fehlt es an einem umfassenden Konzept, das die unterschiedlichen Zielgruppen und Altersklassen umfasst.
Noch einen Blick in den Verbrauchermonitor: Nur 10 Prozent der Berlinerinnen und Berliner kennen die unabhängige Patientenberatung und die einheitliche Behördennummer. Das ist ein Armutszeugnis für die Öffentlichkeitsarbeit des Senats.
Frau Senatorin! Der von Ihnen hier vorgelegt Doppelhaushalt 2010/2011 lässt kaum hoffen, dass es in den nächsten beiden Jahren besser werden könnte. Das ist wieder ein Beweis dafür, dass es der rot-roten Regierung nicht um das Wohl der Berlinerinnen und Berliner geht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Herrmann! Man hat nach Ihrer Rede so ein bisschen den Eindruck, nicht einmal die Grünen wissen so richtig, warum sie das Wahlalter von 18 auf 16 senken wollen. Wir sind da nach wie vor skeptisch.
Die Herabsetzung des Wahlalters – eine never ending story, von der vor allem die Grünen nicht ablassen können. Aber mit dem beharrlichen Festhalten an einer Herabsetzung – egal, ob auf Europa-, Bundes- oder Landesebene – wird die Forderung nicht schlüssiger und auch nicht besser.
Denn Jugend an sich ist noch kein Wert für sich. Ich will an dieser Stelle gar nicht bestreiten, dass sich die Entwicklung von Jugendlichen in den letzten Jahrzehnten verändert hat, und richtig ist auch, dass eine Altersgrenze, egal, wo sie gezogen wird, immer ein Stück weit willkürlich ist und persönliche Entwicklung immer ein Stück weit außer Acht lässt. Aber das Wahlalter von 18 Jahren knüpft – wie Herr Felgentreu schon richtig gesagt hat – an
Clara Herrmann
die Volljährigkeit an. An diese wiederum schließen sich Rechte und Pflichten an, die in einem im Wesentlichen ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Würde man nun das Wahlalter allein herausgreifen und auf 16 senken, dann würde dieses Gleichgewicht ins Ungleichgewicht geraten.
Zivilrechtlich sind Jugendliche aus guten Gründen erst mit 18 Jahren voll geschäftsfähig. Bis dahin bedarf es der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter – das dürften meistens die Eltern sein –, um einen Vertrag abzuschließen. Damit wir uns hier nicht missverstehen: Dabei handelt es sich nicht um Verträge, um Häuser, Autos oder teure Fahrräder zu kaufen, sondern, mit Ausnahme des Taschengeldparagrafen, auch um ganz alltägliche Verträge wie beispielsweise einen Vertrag, zum Arzt zu gehen, sich gegen Halsschmerzen behandeln oder sich impfen zu lassen. Das ist Jugendlichen unter 18 Jahren nur mit Zustimmung ihrer Eltern möglich. Auch Auto fahren ohne Begleitung dürfen Jugendliche in unserem Land erst ab 18.
Beidem liegt die Überzeugung zugrunde, die der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht hat, dass die Gesellschaft verpflichtet ist, Jugendliche bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres zu schützen, weil sie die Folgen ihres Handelns nicht in vollem Umfang übersehen können. Im Strafrecht geht es sogar noch weiter: Bis zum Alter von 21 Jahren geht die Gesellschaft davon aus, dass Jugendliche nicht in jedem Fall wie Erwachsene zu behandeln seien, und legt daher einen Schwerpunkt auf den Erziehungsauftrag, je nach der besonderen Entwicklung. Auch die Wehrpflicht und die Verpflichtung, als Schöffe tätig zu werden, beginnen in unserem Land erst mit 18. Sämtliche Rechte und Pflichten eines Staatsbürgers sind somit an das Erreichen der Volljährigkeit angeknüpft. Dieses im Wesentlichen ausgewogene Gefüge würde man, wenn man dem Antrag der Grünen folgte, auseinanderreißen.
Und warum? Gehen die Grünen wirklich davon aus, dass mit Halsschmerzen zum Arzt zu gehen mehr Verantwortungsbewusstsein erfordert, als ein Landesparlament zu wählen? Die Rosinentheorie führt hier nicht weiter. Sich aus allem das Beste heraussuchen und sich bei den Pflichten des Staatsbürgers auf die noch nicht erreichte Volljährigkeit zurückziehen – das wird es mit uns nicht geben.
Auch das Argument verfängt nicht, dass die Interessen Jugendlicher derzeit schlecht vertreten würden, denn man darf annehmen, dass sich ein Großteil der Eltern bei seiner Wahlentscheidung durchaus überlegt, was auch im Interesse ihrer Kinder gut und richtig sein könnte.
Es ist gut und richtig, dass Jugendliche sich politisch engagieren möchten. Hierzu aber steht ihnen die Tür offen: in Vereinen, Bürgerinitiativen, in ehrenamtlicher Tätigkeit, in den Schulen und nicht zuletzt in den Jugendorganisationen der Parteien. Nur weil die Mitgliedszahlen bei den Jungen Grünen nicht so ausgeprägt sind, heißt das
nicht, dass es keine Interesse der Jugendlichen gibt, wie der Zuspruch bei der Jungen Union und den Jusos deutlich zeigt. Auch die seit Jahren durchgeführten U-18Wahlen bieten Jugendlichen eine gute Möglichkeit, sich politisch zu engagieren.
Die Grünen sind in ihren beiden Anträgen ein Argument dafür schuldig geblieben, warum das Wahlalter von der Volljährigkeit abgekoppelt werden soll. Würden wir an dieser Stelle wie die Grünen Klientelpolitik betreiben, müssten wir dem Antrag sogar zustimmen, denn bei den letzten Bundestagswahlen hat die CDU bei den 18- bis 21-jährigen Wählern mit Abstand am besten abgeschnitten und deutlich zugelegt.
Aber wir sind, auch in Anbetracht dessen, nach wie vor der Auffassung, dass eine Herabsetzung des Wahlalters auf Landesebene falsch wäre. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gehören Kinderrechte in die Verfassung? Mit dieser Thematik haben wir uns in diesem Haus schon des Öfteren befasst. Einig waren sich bislang alle in diesem Haus vertretenen Parteien über das Ziel, nämlich den Schutz der Kinder vor Gewalt und vor Vernachlässigung zu stärken. Meine Partei hat bislang in der Diskussion die Auffassung vertreten, dass die Verfassung von Berlin insbesondere in den Artikeln 12 und 13 das Kindeswohl bereits hinreichend berücksichtigt und der erforderliche Schutz des Kindes auch ohne Verfassungsänderung bereits gewährleistet ist. Das Wohl der Kinder ist auch bislang als zentrales Schutzgut in den Artikeln 12 und 13 enthalten. Bislang krankte unsere Gesellschaft nicht daran, dass Rechte von Kindern nicht in hinreichendem Maße in der Verfassung verankert waren, sondern daran, dass die Umsetzung durch den Staat und die Gesellschaft nicht in hinreichendem Maß erfolgte.
Das zeigt sich auch an den viel zu häufigen Fällen von Kindervernachlässigung und Kindesmisshandlung, die in den letzten Jahren öffentlich geworden sind. Es stellt sich aber die Frage, ob die Aufnahme weiterer Rechte in die Verfassung nicht eher zu einer Schwächung der Kinderrechte denn zu einer Stärkung führen würde, denn in den Artikeln 6, 7 und 8 Abs. 1 der Berliner Verfassung sind die Rechte aller Menschen, gleich welchen Alters, bereits so umfassend und vollständig geregelt, dass jede noch so gut gemeinte Ergänzung eigentlich nur noch eine Relativierung sein kann, die den Schutz der Kinder nicht stärkt, sondern schwächt. Ich darf in diesem Zusammenhang mit der Zustimmung des Herrn Präsidenten zitieren. Artikel 6 unserer Verfassung:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.
Artikel 7:
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 8, Abs. 1:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die großartige Leistung unseres Grundgesetzes und der daran angelehnten Berliner Verfassung besteht doch darin, dass ohne Einschränkung für jeden Menschen umfänglicher Grundrechtsschutz gewährleistet wird.
Unsere Bedenken gingen und gehen nach wie vor dahin, dass mit der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung auch zahlreiche weitere Bevölkerungsgruppen einen durchaus legitimen Anspruch auf besondere Nennung in der Verfassung erheben werden.
Offenbar hat sich in der Bevölkerung und auch in diesem Haus die Meinung verfestigt, dass weder das Parlament noch die Regierung noch die Verwaltung in Berlin in der Lage sind, auf der Grundlage der jetzigen Verfassungslage dem zweifelsohne erforderlichen Schutz der Kinder gerecht zu werden. Wir als CDU werden daher im Interesse der Kinder in unserer Stadt dem Wunsch nach einer Verfassungsänderung nicht länger entgegenstehen, sondern dem Antrag zustimmen, auch wenn wir handwerklich und systematisch nach wie vor davon ausgehen, dass das der falsche Weg ist.
In Anbetracht des Umstands, dass in der Verfassung von Berlin bereits zunehmend konkrete Rechte einzelner Bevölkerungsgruppen geregelt worden sind, werden wir nun der Aufnahme von Kinderrechten nicht länger entgegenstehen. Unsere Verfassung enthält schon jetzt in Artikel 11 das Recht und den Schutz behinderter Menschen, in Artikel 18 ein Recht auf Arbeit, in Artikel 28 ein Recht auf Wohnraum, in Artikel 31 den Schutz der Umwelt und den Tierschutz, in Artikel 32 die Sportförderung und in Artikel 33 den Datenschutz. In Anbetracht der bereits genannten Regelungen scheint es in der Tat beinahe alternativlos, nun auch die Kinderrechte in der Berliner Verfassung zu regeln.
Es wird aber abzuwarten bleiben, ob die Rechte und der Schutz von Kindern durch dieses Instrument tatsächlich gestärkt werden können, denn eines wird durch diese Verfassungsänderung ganz sicher nicht geschehen: Sie wird weder die Regierung noch das Parlament, noch die Verwaltung, noch die Gerichte und zu guter Letzt die Gesellschaft aus der Verantwortung entlassen, sich in den nächsten Jahren mit Vehemenz und Nachdruck für den Schutz und das Wohlergehen unserer Kinder einzusetzen. – Danke schön!
Sandra Scheeres
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich den Umgang des Senats mit Volksbegehren anguckt, dann fühlt man sich manchmal ein bisschen an Goethe erinnert, an den „Zauberlehrling“. Schon Goethe hat geschrieben, die Geister, die er rief, wurde er dann nicht wieder los.
Seit dem ersten Volksbegehren in dieser Stadt zum Flughafen Tempelhof weigert sich der rot-rote Senat vehement, den Bürgerwillen anzuerkennen. Das ist insbesondere deswegen bemerkenswert, weil Rot-Rot sich als besonders bürgernah darstellt. Doch diese Bürgernähe ist nur noch eine Farce.
Lassen Sie uns kurz die Historie der bisherigen Volksbegehren durchgehen! Zu Tempelhof sagte Herr Wowereit: An das Ergebnis werden wir uns nicht gebunden halten.
Bei Pro Reli versuchte der Senat, auch mit unlauteren Mitteln, mit einer Anzeigenkampagne, die nachträglich für unzulässig erkannt worden ist, Einfluss auf den Ausgang des Volksbegehrens zu nehmen, und gab 1,4 Millionen Euro zusätzlich dafür aus, um die Abstimmung nicht am gleichen Tag wie die Europawahl stattfinden zu lassen, nur um sich des Ergebnisses sicher sein zu können.
Jetzt kommen die Volksbegehren zu Kitas und Wasser. Hier geht der Senat sogar noch einen Schritt weiter und versucht, sie gleich im Keim zu ersticken, indem er sie erst gar nicht zulässt. Das Verfassungsgericht hat in seinen beiden Urteilen kein gutes Haar am Vorgehen des Senats gelassen. Schon eine vertiefte inhaltliche Prüfung, wie der Senat sie vorgenommen hat, sei gar nicht zulässig. Auch die Begründung der Ablehnung, die Volksbegehren würden in den Haushalt der Stadt eingreifen, hat das Verfassungsgericht – zu Recht – nicht gelten lassen. Zutreffend haben die Verfassungsrichter darauf hingewiesen, dass lediglich Eingriffe in den laufenden Haushalt unzulässig seien.
Denn was wäre ein Volksbegehren auch wert, wenn es nichts kosten dürfte? – Im Übrigen: Auch die Volksbegehren zu Tempelhof und Pro Reli hätten Kosten ausgelöst.
Natürlich kostet direkte Demokratie Geld, aber das war uns allen in diesem Haus doch von Anfang an klar. Die CDU war bekanntermaßen nicht immer ein Befürworter von mehr direkter Demokratie, aber anders als Rot-Rot stehen wir zu den Gesetzen, denen wir zugestimmt haben, auch dann noch, wenn uns die Ergebnisse nicht gefallen sollten.
Sehr geehrter Herr Körting! Es drängt sich der Eindruck auf, dass Ihnen wissend, dass das geänderte Abstimmungsgesetz etwas anderes vorsieht, jedes Mittel recht war, um die ungeliebten Volksbegehren zu torpedieren. Herr Körting! Es ist nicht Ihre Aufgabe, Volksbegehren zu verhindern, sondern auf die Einhaltung von Recht und Gesetz zu achten.
Ihre Grundeinstellung stimmt an dieser Stelle einfach nicht. Es geht hier nicht um die Frage, ob die Ziele der Volksbegehren ideologisch mit denen von Rot-Rot übereinstimmen.
Mit der Änderung des Abstimmungsgesetzes 2008 wurde gerade festgeschrieben, dass nicht mehr umfassend zu prüfen ist, ob Volksbegehren mit dem Grundgesetz, sonstigem Bundesrecht oder der Verfassung zu vereinbaren sind. Denn mit der Verfassungsänderung 2006 und mit der Änderung des Abstimmungsgesetzes 2008 wollten wir alle hier in diesem Haus die Hürden für Volksbegehren senken, nicht erhöhen. Ich darf Sie daran erinnern, dass die Hürden nach wie vor ausgesprochen hoch sind. In der dritten Stufe der Volksbegehren müssen 610 00 Berlinerinnen und Berliner zustimmen. Wie hoch diese Hürden sind, haben wir bei den letzten beiden gescheiterten Volksbegehren gesehen. Es lässt also tief blicken, wenn es Rot-Rot trotz dieser hohen Hürden für nötig hält, die Bürger dieser Stadt mit rechtswidrigen Zulässigkeitsprüfungen auszutricksen und es des Verfassungsgerichtshofs bedarf, um den Senat wieder auf den Boden unserer Verfassung zurückzubringen.
Das Verfassungsgericht hat mit seinen beiden Urteilen vom 6. Oktober weder eine Entscheidung zu Kitas noch zu Wasser getroffen, sondern vielmehr eine zu direkter Demokratie und dem Verantwortungsbewusstsein der Berlinerinnen und Berliner. Der Umgang des Senats mit der direkten Demokratie legt die Vermutung nahe, dass
die Volksbegehren in Berlin nur pro forma eingeführt worden sind, in jedem Fall aber eine echte Einflussnahme der Menschen in der Stadt verhindert werden soll. Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot, haben, solange Sie in der Opposition gewesen sind, für mehr Demokratie gekämpft und die entsprechenden Gesetzesänderungen dann auch mitgetragen. Aber Sie vermitteln, seitdem Sie in der Regierung sind, niemandem in der Stadt mehr den Eindruck, dass es Ihnen auf den Willen der Berlinerinnen und Berliner ankommt.
Ganz im Gegenteil: Statt ehrlicher Politik bieten Sie den Berlinerinnen und Berlinern nur Hütchenspielertricks. Ich kann den Senat nur auffordern: Haben Sie mehr Vertrauen zu den Berlinerinnen und Berlinern! – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ein Wort an den Kollegen Kohlmeier – so er mir denn auch zuhört: Lieber Herr Kollege Kohlmeier! Ein Gesetzentwurf, der sich mit der Verhinderung des Mobilfunkverkehrs im Erwachsenenvollzug befasst, dessen Kosten sich aber nach Aussagen der zuständigen Senatorin auf den Jugendstrafvollzug beziehen, in diesem Zusammenhang muss ich zu mangelhafter Gesetzestechnik und zu schlechter handwerklicher Arbeit nichts mehr sagen.
Das Problem ist allen bekannt. Es ist weder in Berlin noch in anderen Bundesländern bislang gelungen, Haftanstalten so zu führen, dass keine Handys in die Anstalten geschmuggelt werden können. Dank des technischen Fort
schritts ist außer Telefonieren und dem Verschicken von Kurzmitteilungen auch das Verschicken von MMS möglich, das Erstellen von Videos, das Erstellen von Fotos. Damit verbindet sich nicht nur eine Gefahr für die Planung von Straftaten, sondern auch die Gefahr der Begehung neuer Straftaten.
Die Lösung, die sowohl der Entwurf des Senats als auch der der CDU vorsieht, ist die Einführung von sogenannten Jammern oder Störern, die das Telefonieren mit Handys in den Haftanstalten verhindern. Ganz bemerkenswert ist allerdings, lieber Kollege Kohlmeier, dass unser Gesetzesentwurf aus dem September 2008 datiert, der Senat hat es dann immerhin sechs Monate später geschafft, einen fast wortgleichen abgeschriebenen Entwurf vorzulegen, nämlich immerhin schon am 17. März 2009. Da stellt sich wieder einmal heraus: Die Senatorin ist die Getriebene. Es ist immer das gleiche Spiel bei der rot-roten Regierung. Einen Antrag der Opposition, den auch Rot-Rot inhaltlich nicht ablehnen kann, übernimmt der Senat, macht eine eigene Gesetzesvorlage, die letztlich wörtlich fast identisch ist. Der Antrag der CDU ist noch weitergehender als der des Senats es ist,
er ermöglicht nämlich auch noch das vom Kollegen Behrendt beschriebene Auffinden von Handys mit der Wünschelrute. Ich glaube, das mit der Wünschelrute funktioniert nicht ganz so, aber jedenfalls ist das in unserem Antrag auch enthalten.
In der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses hat tatsächlich der Staatssekretär als einen der Unterschiede beider Anträge dargestellt, bei uns wäre die Rede von der Fläche der Haftanstalt, der Entwurf des Senats hingegen würde sich mit der Grenze um die Fläche der Haftanstalt befassen. Einmal geht es also um die Fläche und einmal um die Linie, die darum gezogen ist. Ob das ein qualifizierter Unterschied ist, der dazu führt, dass man den Entwurf des Senats abstimmen muss, müssen Sie selbst entscheiden.
Das vom Kollegen Behrendt bereits angesprochene Problem mit den Kosten ist in der Tat ganz bemerkenswert. In der Sitzung des Rechtsausschusses am 22. April, als die Sachverständigen angehört worden sind, stellte sich heraus, dass seriöse Angaben zu der Frage, welche Kosten in welcher Höhe entstehen werden, überhaupt nicht gemacht werden konnten. Auf die weitere Frage, woher die 2,5 Millionen Euro kommen, hat die Senatorin sich dann irgendwann zu der Antwort entschlossen, die 2,5 Millionen seien die Kosten, die für die Jugendstrafanstalt erforderlich wären.
Ich darf an dieser Stelle aus dem Senatsentwurf zu der Frage, welche Kosten für das Gesetz entstehen, zitieren:
Sven Kohlmeier
Das Gesetz wird mittelbar durch Anschaffung und Betrieb der technischen Geräte zur Störung und Unterbringung des Mobilfunkverkehrs Kosten verursachen. Sie sind abhängig von den technischen Systemen, die ausgewählt werden, und von den räumlichen Gegebenheiten in den Anstalten. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass insgesamt Kosten in einer Größenordnung von 2,5 Millionen Euro entstehen.
Von der Jugendhaftanstalt war an dieser Stelle nicht die Rede. Das heißt, die Gesamtkosten liegen in der Tat völlig im Dunkeln. Wir beschließen also heute ein Gesetz, von dem keiner weiß, was es im Ergebnis kosten wird.
Obwohl die Kostenproblematik in der Tat erheblich ist, hat sich die CDU-Fraktion in der Gesamtabwägung entschlossen, anders als die Regierung konstruktiv zu sein, und dem Ergebnis trotzdem zuzustimmen, denn das Ziel, das das Gesetz verfolgt, ist richtig, nämlich die Verhinderung von Telefonmöglichkeiten mit Handys im Strafvollzug.
Was die Kosten angeht, vertrauen wir auf Herrn Senator Nußbaum, dass er auf die Kostenbremse treten wird. Darauf konnte man sich auch schon bei seinem Vorgänger immer verlassen. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute augenscheinlich über Telefonüberwachung und die Inanspruchnahme von Eilkompetenzen der Strafverfolgungsorgane. Tatsächlich geht es aber nicht um diese beiden Bereiche, sondern um das grundsätzliche Dilemma, wie weit Einschränkungen in den Persönlichkeitsbereich vonseiten des Staats gehen dürfen und wie
weit der befürchtete Missbrauch eingegrenzt werden muss. Letztlich geht es also um eine Interessenabwägung.
Fakt ist, dass die Telefonüberwachung in den letzten Jahren in ganz erheblichem Maße zugenommen hat. Fakt ist auch, dass der Richtervorbehalt häufig von der Polizei sowie von der Staatsanwaltschaft in Berlin nicht in dem wünschenswerten Maß berücksichtigt wird. Der Ansatz, auf diese beiden Aspekte ein Augenmerk zu legen – deswegen diskutieren wir heute diesen Antrag der FDP –, ist also durchaus richtig. Die Frage ist, ob die vorgeschlagene Berichtspflicht tatsächlich der einzig richtige und wünschenswerte Weg ist, den Missbrauch zu vermeiden.
Die Telefonüberwachung hat zugenommen, darüber sind sich in diesem Hause alle einig. Die Frage ist, ob tatsächlich nur parlamentarische Mittel eine Vermeidung des Missbrauchs möglich erscheinen lassen. Aus meiner Sicht funktioniert die richterliche Kontrolle an dieser Stelle. Insofern sind parlamentarische Mittel nicht unbedingt erforderlich.
Für die Eilkompetenzen durch Polizei und Staatsanwaltschaft, z. B. im Fall der Hausdurchsuchungen, z. B. im Fall der Blutentnahme, ist es tatsächlich so, dass häufig von den Verfolgungsbehörden die Frage einer Eilbedürftigkeit unzutreffend bejaht wird, in den Nachtstunden gar nicht erst versucht wird, eine richterliche Entscheidung zu erreichen. Allerdings legt selbst der Antrag der FDP schon nahe, dass die Inanspruchnahme von Eilkompetenzen die richterliche Überprüfung in diesem Fall nicht leerläuft. Denn mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich aus dem Antrag der FDP zitieren:
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18. April 2007 … die Art und Weise der Ermittlungsarbeit sowohl der Berliner Polizei als auch der Berliner Staatsanwaltschaft gerügt und bestätigt, dass aufgrund erheblicher Verfahrensfehler die aus den Ermittlungen im betreffenden Verfahren gewonnenen Beweise nicht verwertet werden durften.
Fakt ist also, die richterliche Kontrolle funktioniert, denn der BGH hat festgestellt, es lagen Verfahrensfehler vor, deswegen keine Beweisverwertung. Fazit: Der Rechtsstaat funktioniert offenbar.
Die dem Rechtsstaat immanente Kontrolle führt dazu, dass fehlerhaft gewonnene Ermittlungsergebnisse aufgrund der vorliegenden Beweisverwertungsverbote letztlich nicht verwendet werden können. Dazu gibt es in diesem Land Strafverteidiger. Wer die Praxis kennt, weiß, Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote werden in jedem Strafverfahren – manchmal mehr, als einem lieb ist – gerügt. Dass tatsächlich falsch ermittelte Ergebnisse – auch im Instanzenzug – letztlich zu einer Verurteilung führen, ist ausgesprochen unwahrscheinlich.
Die CDU will weder Polizisten noch Staatsanwälte damit beschäftigen, monatelang mühsame Auswertungen ein
einzelner Akten zu betreiben. Uns ist es lieber, Polizei und Staatsanwaltschaft gehen ihrer Ermittlungstätigkeit nach, anstatt sich mit Bürokratie zu beschäftigen.
Als Fazit bleibt: Das Ziel der FDP, den Missbrauch bei den Ermittlungsorganen zu verhindern, ist richtig. Der vorgeschlagene Weg über die Berichtspflicht ist allerdings aus unserer Sicht der falsche. Deswegen werden wir uns heute an dieser Stelle enthalten. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über die Einführung eines Beauftragten für den Strafvollzug. Dieser ist weder eine Berliner Idee noch eine Idee allein der CDU. In NordrheinWestfalen hat die SPD kürzlich sogar beantragt, den dortigen Strafvollzugsbeauftragten bzw. Ombudsmann in der Landesverfassung zu verankern. Ich darf – mit Erlaubnis der Frau Präsidentin – aus der Rede des SPD-Abgeordneten im Landtag von NRW, Frank Sichau, zitieren:
Wir wollen mit unserem Antrag nicht, dass der Ombudsmann Verfassungsrang erhält wie der Wehrbeauftragte des Bundes. Das haben wir nicht im Sinn, auch wenn dies bei näherer Betrachtung das Amt zweifellos stärken würde. Wir wollen, dass ein Ombudsmann, eine Ombudsperson oder wie auch immer genannt ein Hilfsorgan des Parlaments wird. Uns ist neben Transparenz, Schutz und Kontrolle der Exekutive wichtig, dass er unabhängig von der Exekutive ist.
In Berlin dagegen wehren sich SPD und auch die Linke mit allen Mitteln gegen die Einrichtung eines ehrenamtlichen Strafvollzugsbeauftragten.
Welche Aufgaben soll der Strafvollzugsbeamte übernehmen, und wie soll er arbeiten? – Diese Fragen haben sich die Koalitionsparteien bei der Diskussion im Ausschuss erst gar nicht gestellt, sondern den Antrag letztlich ohne inhaltliche Diskussion abgelehnt – also wie immer eine Politik der Macht statt des Verstands.
Ich will Ihnen an dieser Stelle gar nicht erneut vor Augen führen, welche Probleme und Pannen es im Justizvollzug in den letzten Jahren in Berlin regelmäßig gegeben hat. Ich will Ihnen vielmehr vor Augen führen, welche Möglichkeiten ein Strafvollzugsbeauftragter hätte, Probleme zu lösen und mäßigend einzuwirken. Es liegt in der Natur der Sache, des Vollzugs, dass es zu erheblichen Reibungspunkten kommt. Konflikte der Häftlinge untereinander, Konflikte mit den zuständigen Justizvollzugsbeamten, Konflikte mit der jeweiligen Anstalt und Defizite in der Kommunikation mit den Angehörigen sind nur einige wesentliche Punkte. In Berlin wird dieses Konfliktpotenzial durch die andauernde Überbelegung, durch den verhältnismäßig hohen Krankenstand der z. T. überforderten Mitarbeiter im Vollzugsdienst und die verschiedenen aufeinandertreffenden Kulturen noch potenziert. Ein Vollzugsbeauftragter, beispielsweise ein ehrenamtlich tätiger ehemaliger Richter oder Staatsanwalt, könnte in viele der bestehenden Konfliktherde mäßigend eingreifen. Allein die Vollstreckungskammern bei den Gerichten sind jährlich mit zahlreichen Verfahren überflutet. Viele davon könnten durch die Einrichtung eines Vollzugsbeauftragten vermieden werden.
Sie, sehr geehrte Frau Senatorin, haben nun eingewandt, in Berlin gebe es bereits den Berliner Vollzugsbeirat – dem ich an dieser Stelle für seine ehrenamtliche Arbeit auch ausdrücklich Dank sagen möchte. Das ist richtig, allerdings definiert sich der Vollzugsbeirat in Berlin auf seiner eigenen Homepage dahingehend, sich für die Ziele und die Fortentwicklung des Berliner Strafvollzugs in den Haftanstalten und in der Öffentlichkeit zu engagieren. Der Berliner Vollzugsbeirat versteht sich also selbst als eine Organisation, die vollzugspolitische Anliegen verfolgt, sich also der dringend nötigen Verbesserung der Haftbedingungen im Allgemeinen widmet. Im Gegensatz hierzu bestünde die Kernaufgabe des Vollzugsbeauftragten in der Lösung von konkreten Einzelfällen, die an ihn herangetragen werden. Der Vollzugsbeauftragte versteht sich gerade nicht als vollzugspolitisches Gremium, sondern als Schlichter und Problemlöser im Einzelfall.
Ich appelliere an Sie, dem Antrag auf Einsetzung eines Vollzugsbeauftragten in Berlin zuzustimmen, denn so gut ist der Strafvollzug in Berlin beim besten Willen nicht, dass es Verbesserungen nicht mehr bedarf.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Lederer! Sie haben gesagt, der Vollzugsbeauftragte würde nicht zur Lösung von strukturellen Problemen beitragen. Das stimmt, dafür sind auch Sie verantwortlich. Sie sitzen nämlich in der Regierung, und Sie müssen die strukturellen Probleme, die es im Berliner Strafvollzug gibt, lösen.
Und wenn Sie sich vielleicht doch die Mühe gemacht hätten, den Antrag zu lesen, hätten Sie festgestellt, dass gerade das der Vollzugsbeauftragte auch nicht soll. Um es ein letztes Mal zu sagen: Die Idee des Strafvollzugsbeauftragten bezieht sich darauf, Einzelfallprobleme, Einzelfallkonflikte zu lösen, um gerade Bürokratie abzubauen, um eben nicht den Petitionsausschuss zu beschäftigen, um nicht die Gerichte zu beschäftigen, sondern vor Ort sinnvolle Lösungen zu finden. Das alles steht in unserem Antrag, den Sie offensichtlich bis heute nicht gelesen haben.
Ich habe eine Frage an Frau Senatorin von der Aue. – Frau Senatorin! Bleiben Sie bei Ihrer Position zu meiner Kleinen Anfrage vom 21. Mai 2008, wo Sie mitgeteilt haben, dass es Gefangenen im Berliner Strafvollzug verwehrt wird, sich bei Übernahme der Kosten auf eigenen Wunsch beispielsweise gegen Hepatitis A oder Hepatitis B impfen zu lassen?
Sind Sie der Meinung, dass das eine verfassungsgemäße Position ist? Wie schätzen Sie das als Juristin ein: Gibt es einen etwaigen Haftungsanspruch gegenüber dem Land Berlin, sollte sich ein Gefangener, der sich hat impfen lassen wollen, nachträglich anstecken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Presseberichte zu, dass der Justizstandort in der Kirchstraße aufgegeben werden soll, und wenn ja, kommt es dann zu einem Umzugskarussell, in dessen Folge neben dem Verwaltungsgericht in der Kirchstraße auch das Landgericht am Tegeler Weg, das Amtsgericht Mitte sowie das Sozialgericht an der Invalidenstraße umziehen sollen?
2. Falls die Berichte zutreffen, wo wird sich dann am Ende dieses Prozesses welches Gericht befinden, ab wann soll mit den Umzügen begonnen werden, und aus welchen Gründen sollen große Teile der Berliner Justiz ihre traditionellen Standorte verlassen?
Frau Senatorin! Ich wüsste gerne, warum Sie diese Überlegungen nicht im Rechtsausschuss, sondern in der Presse anstellen. Warum sind etwaige Überlegungen in den Haushaltsberatungen, obwohl sie haushaltsrelevant sein dürften, überhaupt nicht zur Sprache gekommen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein weiterer Schritt in der langen Geschichte, die in der Änderung der Verfassung im September 2006 mündete. Ich will hier nicht verhehlen, dass gerade die CDU in dieser Geschichte einiges hinzugelernt hat und dass sie im Ergebnis zu einer anderen Grundhaltung zu plebiszitären Elementen geführt hat.
Das Ergebnis dieses Lernprozesses ist es nun auch, dass es gerade die CDU gemeinsam mit der FDP sein wird, die das erste Volksbegehren zum Erfolg führen wird. Denn im Moment sieht es so aus, als wenn, nachdem fast 200 000 Berliner bereits für das Volksbegehren unterschrieben haben, auch der Volksentscheid eine echte Erfolgschance hat.
200 000 Unterschriften, das ist eine Größenordnung, an der selbst Ihre Arroganz, sehr geehrter Herr Wowereit, nicht vorbeikommen wird, denn rechtliche Verbindlichkeit hin oder her, den Mehrheitswillen der Bürger in unserer Stadt kann man auf Dauer nicht ignorieren.
Wenn ein Senat auf Dauer Politik an den Interessen der Berlinerinnen und Berliner vorbei macht, dann gerät er nicht zuletzt aufgrund der neuen Möglichkeiten, die die
direkte Demokratie bietet, unter Druck, und das ist auch gut so.
Ich habe die Meinungsbildung in der Union beschrieben. Bei der SPD und der Linken scheint der Prozess gerade umgekehrt verlaufen zu sein. Man gewinnt fast den Eindruck, dem rot-roten Senat passe die stärkere Bürgerbeteiligung nun überhaupt nicht mehr ins Konzept. Frau Michels, ich habe deswegen Ihr klares Bekenntnis zur Bürgerbeteiligung erfreut zur Kenntnis genommen. Ich hoffe, es gilt auch für Tempelhof.
Innerhalb der SPD-Fraktion besteht – das wurde bei den Verhandlungen deutlich – mittlerweile erhebliche Skepsis dem Anliegen gegenüber. Das hat sich auch darin gezeigt, dass die Einführung der Kostenerstattung für die Träger von Volksbegehren selbst zur Verwunderung des Koalitionspartners keine Mehrheit mehr gefunden hat. Es ist erstaunlich, wie lange das gedauert hat, bis man endlich in die Beratung über ein Ausführungsgesetz eingetreten ist. Die Verfassungsänderung datiert auf September 2006. Bis heute gibt es hierfür kein Ausführungsgesetz. Das, obwohl SPD und PDS die Stärkung der Elemente direkter Demokratie noch im vergangenen Jahr als politisches Kernanliegen bezeichnet haben.
Ich will niemandem etwas unterstellen, aber es entstand in den letzten Monaten der Eindruck, dass das Volksbegehren Tempelhof eine echte Erfolgschance hat und der Senat deswegen von seiner Bürgerbeteiligung soweit es ging zurückruderte. Bei diesen Vermutungen will ich es auch bewenden lassen, aber interessant war das Verhalten der SPD schon. Der Kollege Lux hat die Situation in der letzten Rechtsausschusssitzung schön zusammenfassend formuliert:
Die SPD in Berlin ist in Sachen direkter Demokratie nicht mehr zu einer sachlichen Betrachtung in der Lage. Sie ist förmlich tempelhofisiert.
Die vorliegenden Anträge wurden im Rechtsausschuss und im Innenausschuss ausführlich diskutiert. Vorausgegangen sind monatelange Verhandlungen aller Fraktionen, die weitestgehend einvernehmlich abgeschlossen werden konnten. Im Ergebnis wurde ein Änderungsantrag aller Fraktionen zum Senatsentwurf erarbeitet, der insbesondere die Einführung der sogenannten freien Sammlung enthält. Nicht einigen konnten sich die Fraktionen, wie schon gesagt, in der Frage der Kostenerstattung.
Trotzdem ist die CDU insgesamt mit dem Ergebnis der Beratungen zufrieden. Wichtig war und ist uns vor allem die Einführung der freien Sammlung. Mit der Einführung der freien Sammlung wird künftig die Unterschriftensammlung zu jeder Zeit und an jedem Ort in der Stadt möglich sein. Auch in diesem Punkt hat die CDU lange mit sich gerungen, bereits während der Verhandlungen zur Verfassungsänderung. Aber es hat sich gezeigt, dass
der Erfolg eines Volksbegehrens nur dann denkbar ist, wenn auch die freie Sammlung möglich ist.
Man muss sich vor Augen führen, dass trotz der Absenkung der Quoren immer noch hohe Anforderungen bestehen. 170 000 Unterschriften für den Erfolg des Volksbegehrens, über 600 000 Unterschriften bei der Wahl zum Volksentscheid, das sind hohe Hürden, die wir auch für richtig halten. Denn vor diesem Hintergrund kann niemand behaupten, dass nun ständig im Weg direkter Demokratie Regierungshandeln behindert würde.
Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister! Sehr geehrte Regierungskoalition! Man gewinnt fast den Eindruck, dass Sie die Geister, die Sie riefen, nun nicht wieder loswerden. – Danke schön!
Ich habe eine Frage an die Senatorin von der Aue: Trifft es zu, dass während des Urlaubs des kommissarischen Anstaltsleiters der JVA Tegel Anträge von Insassen und Rechtsanwälten nicht bearbeitet werden können, da eine Urlaubsregelung nicht existiert?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Senatorin! Jeden Tag hören wir von Ihnen Beteuerungen, heute in Ihrer Rede wieder, dass im Jugendstrafvollzug in Plötzensee alles seit Jahren bekannt und wunderbar sei. Mit genauso großer Regelmäßigkeit kommen jeden Tag Unregelmäßigkeiten und Unstimmigkeiten zutage, die es im Senat und in Ihren Ausführungen immer wieder gibt. So hören wir am heutigen Tag, dass die Vorsatzgitter, die angeblich in den nächsten Tagen für die Jugendstrafanstalt geliefert werden sollten, tatsächlich für die JVA Tegel bestimmt sind, um dort das neue Sicherheitskonzept einzuführen, das bein
haltet, dass die Wachposten von den Türmen abgezogen werden und dem ohnehin unterbesetzten allgemeinen Vollzugsdienst zur Verfügung stehen. Im Ergebnis führt das dazu, dass das neue Sicherheitskonzept in Tegel auf unbestimmte Zeit verschoben wird, aber immerhin Vorsatzgitter – wann, wissen wir auch nicht genau – in der Jugendstrafanstalt in Plötzensee geliefert werden.
Sehr geehrte Frau Senatorin! Es ist wunderbar, dass es in der Jugendstrafanstalt schon zwei Gitter gibt. Ich hoffe, es gibt demnächst auch die anderen.
Sehr geehrte Frau Senatorin! Wer hätte gedacht, dass wir uns eines Tages Frau Schubert und Herrn Flügge zurückwünschten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor genau 14 Tagen haben wir uns in diesem Hause bereits mit der katastrophalen Situation in der Berliner Justizverwaltung und im Strafvollzug befasst. Schon damals hat sich Frau von der Aue, statt konkrete Reformvorschläge zu unterbreiten, auf das Schönreden der Problematik beschränkt. Seitdem ist kaum ein Tag vergangen, an dem in den Berliner Zeitungen nicht die Überbelegungssituation in den Justizvollzugsanstalten, die angespannte Personalsituation, der Medikamentenskandal thematisiert worden sind. Ausgerechnet die Justiz, die normalerweise die Medien und die Bevölkerung nur bei Aufsehen erregenden Verbrechen interessiert, kommt aus
den Schlagzeilen nicht mehr heraus. Doch die Konsequenzen, die Frau von der Aue daraus zieht, sind immer die gleichen: schweigen und schönreden statt konsequente Problemanalyse und Ursachenbekämpfung.
Die aktuellen Ereignisse überschlagen sich förmlich, und offenbar mangelt es der Senatorin zwischenzeitlich selbst am Rückhalt im eigenen Hause. Jüngst erregte das Interview des Oberstaatsanwalts Roman Reusch die Gemüter. Roman Reusch ist Leiter der 47. Abteilung der Staatsanwaltschaft, zuständig für jugendliche Intensivstraftäter – bisher eine Vorzeigeabteilung der Berliner Staatsanwaltschaft, so zumindest die öffentliche Darstellung der Senatsverwaltung. Doch Roman Reusch zeichnet in seinem Interview ein anderes Bild: zu lange Verfahrenszeiten, zu wenig Personal und das Fehlen von Maßnahmen, die die jugendlichen Intensivstraftäter tatsächlich erreichen, kurz: die Hilflosigkeit von Staatsanwaltschaft und Gerichten, also des Staates, gegenüber jugendlichen Intensivstraftätern. Was die Senatorin bislang schuldig geblieben ist – nämlich eine schonungslose Problemanalyse –, lieferte nun ihr Oberstaatsanwalt. Anstatt sich jedoch hinter ihren Oberstaatsanwalt Roman Reusch zu stellen und Abhilfe zu schaffen, verpasste die Senatorin auch Roman Reusch einen Maulkorb. Öffentlich kündigte sie in den Medien Disziplinarmaßnahmen gegen ihn an.
Das Handeln der Senatorin hat Konzept. Der Rechtsausschuss dieses Hauses befasst sich zur Zeit mit dem Medikamentenskandal in der JVA Moabit. Neben dem ehemaligen Staatssekretär Flügge sollten auch dessen Gattin und weitere Beamte in leitenden Funktionen vor dem Ausschuss angehört werden, denn nach wie vor konnte nicht aufgeklärt werden, auf wessen Veranlassung und zu wessen Gunsten der – höflich ausgedrückt – zumindest sehr sorglose Umgang mit Medikamenten erfolgte. Doch statt zur Aufklärung beizutragen, entsteht der Eindruck, die Senatorin decke die Missstände bei der Medikamentenbestellung und -vergabe.
Statt sich um die Aussage ihrer Mitarbeiter zu bemühen und so zur Aufklärung beizutragen, handelte sie wieder nach dem Motto: Maulkorb statt Aufklärung.
Nach diesem Motto hat Frau von der Aue bereits ihre Amtszeit begonnen. Nach zahlreichen Suiziden in den Justizvollzugsanstalten waren die Reaktionen nicht Ursachenforschung und Problembekämpfung, sondern Suizide werden – entgegen der langjährigen Praxis der Senatsverwaltung – nicht mehr veröffentlicht, wieder frei nach dem Motto: Maulkorb statt Aufklärung.
Da Frau von der Aue untätig bleibt, ist das Parlament aufgefordert, die Missstände in der Berliner Justiz zu thematisieren und die längst fällige Debatte in Gang zu bringen. Die Senatorin hat schon zu viel Zeit tatenlos verstreichen lassen.
Die Aktualität der Problematik wird neben dem offenkundig bestehenden medialen und öffentlichen Interesse durch die Scharmützel deutlich, die sich die Senatorin derzeit mit Teilen ihrer Behörde liefert. Wann ist es schließlich vorgekommen, dass die Interessenvertretung der Berliner Staatsanwälte – wie vor einigen Tagen geschehen – durch einen offenen Brief in die Debatte eingreift und die Senatorin maßregelt? – Unabhängig davon, ob dies zu Recht oder zu Unrecht geschehen ist, zeigt es ganz deutlich: Frau von der Aue hat in wenigen Monaten das Vertrauen der ihr untergeordneten Mitarbeiter verloren. Statt sich Kleinkriege in der eigenen Verwaltung und in der eigenen Partei zu liefern, sollten Sie, Frau von der Aue, endlich aktiv werden und die Missstände in der Berliner Justiz angehen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Geflohene Strafgefangene – ob beim Freigang, im Gericht oder aus den Justizvollzugsanstalten –, der Angriff auf den ehemaligen Generalstaatsanwalt Karge in seinen Diensträumen, der Überfall auf eine Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Schöneberg, der aktuelle Medikamentenskandal, die chronische Überbelegungssituation in den Berliner Haftanstalten und eine hohe Zahl an Krankenfällen und Suiziden in den Berliner Justizvollzugsanstalten – das sind nur einige Beispiele aus der Liste der Ereignisse, die die Unglückssenatorin Schubert, aber auch die jetzige Justizsenatorin beschäftigen.
Dabei handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs. Tatsächlich finden sich in Berliner Haftanstalten Zustände, die seit Jahren als rechtswidrige Haftzustände bekannt sind. Seit langer Zeit ist dem Senat die zum Teil erhebliche Überbelegungssituation bekannt – zur Zeit findet sich in den Berliner Haftanstalten eine Überbelegung von 108 Prozent. Die einzige Reaktion des Senats ist die Verschiebung des Baubeginns der Haftanstalt Großbeeren auf das Jahr 2010. Auf gestiegene Suizidzahlen reagiert die Senatorin, indem die Senatsverwaltung Suizide nicht mehr veröffentlicht. In Moabit und Tegel herrscht bei Medikamenten offenbar eine Selbstbedienungsmentalität – eine Kontrolle, wer wofür Medikamente verbraucht, findet seit Jahren nicht mehr statt. Der ehemalige Anstaltsleiter der JVA Tegel, Herr Lange-Lehngut, warnte bezeichnenderweise kurz vor seinem Ruhestand in einem Interview im „Tagesspiegel“ vor drohenden Meutereien in den Berliner Haftanstalten. Der Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz legte – da die Zustände in den Haftanstalten auch und vor allem für die Mitarbeiter eine erhebliche Belastung darstellen – ein Sofortprogramm zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit in Berlins Haftanstalten vor, indem er dringend vor weiteren Personaleinsparungen warnt und außerdem Neueinstellungen zur Wahrung der inneren Sicherheit fordert.
Von all diesen Alarmanzeichen bleibt der Senat offensichtlich völlig unbeeindruckt. Die Überbelegung und der personelle Engpass sind seit Jahren bekannt – Konsequenzen hat der Senat daraus bislang nicht gezogen. Einzige Reaktion sind Einzelfallmaßnahmen, die einzelne
Missstände beseitigen, an der Gesamtsituation aber nichts zu ändern vermögen. Deswegen fordern wir für den Berliner Strafvollzug ein Sofortprogramm, die unstreitig bestehenden Missstände müssen strukturiert und mit einem stimmigen Gesamtkonzept begegnet werden, nicht wie in der Vergangenheit mit bloßen Einzelfallmaßnahmen.
Die CDU hat daher ein Sofortprogramm für den Berliner Strafvollzug vorgelegt und fordert die Justizsenatorin auf, neben einem Einstellungskorridor für den Allgemeinen Vollzugsdienst, den Bau der Haftanstalt in Heidering vorzuverlegen, durch eine unabhängige Kommission die Sicherheitszustände in den Justizvollzugsanstalten und Gerichten überprüfen zu lassen, ggfs. vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Meutereien in den Haftanstalten zu treffen, die räumlichen und personellen Voraussetzungen für eine Trennung von Strafvollzug und getrennter Sicherungsverwahrung in den Haftanstalten zu schaffen, die Informationspolitik der Senatsverwaltung zur Bekanntgabe besonderer Vorkommnisse und von Suiziden zu überdenken, die Teilprivatisierung in den Haftanstalten zu prüfen, eine engere Zusammenarbeit der Haftanstalten und privatwirtschaftlicher Unternehmen zu fördern und zu unterstützen und Informationstage in den Haftanstalten für die Bevölkerung und insbesondere für Schulklassen einzurichten.
In den kommenden Jahren wird vor allem in der JVA Tegel eine erhebliche Anzahl von Mitarbeitern in den Ruhestand gehen. Die ohnehin enge Personalbesetzung wird dadurch noch problematischer werden, den eigentlichen Aufgaben der Haftanstalten kann man damit nicht mehr gerecht werden. Neben einem Verwahrvollzug wird weiteres nicht mehr stattfinden, von Resozialisierung keine Rede mehr. Der Senat muss die Verantwortung dafür übernehmen, die Mitarbeiter im Vollzugsdienst unter diesen Bedingungen weiter tätig werden zu lassen, und er muss auch die Verantwortung für eventuelle Missstände, Meutereien oder Situationen, wie wir sie kürzlich erlebt haben, dass mehrere Justizwachmeister bei einem Angriff eines Gefangenen verletzt werden, übernehmen.
Die CDU-Fraktion unterstützt den Bau der Haftanstalt Heidering – zur Entlastung der Überbelegungssituation können 650 zusätzliche neue Haftplätze beitragen. Erforderlich ist allerdings, den Bau der Haftanstalt von 2010 auf 2008 vorzuverlegen.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen ist es möglich, die Missstände in den Berliner Haftanstalten zumindest zu einem Teil zu entschärfen, den Aufgaben der Haftanstalten wieder nachzukommen und auch für die Mitarbeiter ein annehmbares Arbeitsklima zu schaffen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin von der Aue! Treffen Informationen zu, wonach die Vollzugsdienstleiterin der Teilanstalt V oder weitere Vollzugsbedienstete zunächst beurlaubt worden sind, nachdem im Zusammenhang mit dem Todesfall in der JVA Tegel am 11. Februar 2007 der Verdacht aufgekommen war, dass der Gefangene in den vergangenen Monaten medizinisch nicht ausreichend oder schlecht versorgt worden ist?
Trifft es zu bzw. ist es Ihnen bekannt, dass laut Obduktionsbericht hinsichtlich des Gefangenen, der am 11. Februar 2007 verstorben ist, eine Medikamentenüberdosis als Todesursache festgestellt worden ist und das, obwohl Medikamente in der JVA in flüssig gelöster Form nur vom Anstaltspersonal verabreicht werden? Ist es weiterhin zutreffend, dass heute ein weiterer Gefangener der JVA Tegel verstorben ist?