Das Volksbegehren zum Nachtflugverbot zeigt wieder einmal ganz deutlich, dass die Politik die Bedürfnisse und die Wünsche der Bevölkerung ignoriert und wirtschaftliche Interessen höher stellt als das Wohlergehen ihrer Bürger.
Als Piraten unterstützen wir die Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen. Dafür sitzen wir auch hier im Parlament. Wir nehmen unsere Verantwortung wahr, indem wir uns das Anliegen des Volksbegehrens zu eigen machen.
Der Senat hingegen macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass er nicht allzu viel von dem Anliegen seiner Bürger hält. Hervorgehoben wird vor allem, dass die Verankerung im gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg keine bindende Wirkung auf die Luftverkehrsbehörden hat. Bei der Anhörung im zuständigen Ausschuss hat Senator Müller dann auch festgestellt, dass selbst ein erfolgreicher Volksentscheid nichts weiter ist als ein politisches Statement. Da kann ich nur sagen, dass auch die Haltung des Senats, der brandenburgischen Landesregierung und der Flughafengesellschaft politische Statements sind, und die verheißen für die Anwohner nichts Gutes.
Da beruft man sich immer wieder auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Zulässigkeit des Nachtflugs festgestellt hat. Als Begründung werden immer die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Fluggesellschaften genannt, die ja so viel wichtiger sein müssen als die Gesundheitsbelange der Anwohner, die beständig kleingeredet werden. Immer wieder wird auch das Argument ins Feld geführt, dass eine breite Mehrheit der Bevölkerung den Flughafen haben will. Die Proteste wären dagegen
nur lästige Störenfriede, die hier allen mal in die Suppe spucken wollen. Aber sind wir doch mal ehrlich, es dürfte keinen Fluggast dieses Flughafens freuen, zwischen 5 und 6 Uhr morgens oder zwischen 10 und 12 Uhr abends dort abfliegen und dann auch ein- und auschecken zu müssen.
Meine Damen und Herren! Ich bitte um etwas mehr Ruhe für den Redner. Der Geräuschpegel ist wirklich sehr hoch.
Die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen versuchen nun, die Abkürzung zu nehmen. Allerdings ist ja wohl allen Anwesenden hier klar, dass der Antrag von der Regierungskoalition abgelehnt wird.
Ja, schade, sicherlich! Kann man auch so machen, dann kann man hinterher beweisen, dass man sich schon immer für ein Nachtflugverbot eingesetzt hat.
Wir allerdings sind der Meinung, falls das Volksbegehren nun zu einem Volksentscheid führen sollte, dann erfahren wir immerhin, wie eine Mehrheit der Bevölkerung über das Thema denkt.
Es wird zwar teuer für Berlin, bindend für die rechtliche Situation am Flughafen ist es trotzdem nicht, aber wie Herr Müller so schön sagte, es ist ein klares politisches Statement. Als Votum des Bürgers wiegt es unserer Meinung nach deutlich schwerer als ein parlamentarischer Antrag der Oppositionsfraktionen.
Im Grunde haben wir in der letzten Plenarsitzung schon über das Problem Schallschutz geredet. Im Grunde können wir natürlich auch diesen Antrag befürworten,
aber die Argumente zum Schallschutzthema sind im Grunde alle gefallen. Deswegen komme ich jetzt hiermit zum Schluss und beende meine Ausführungen.
Sie erinnern sich, ich habe vorhin in a, b und c unterteilt, a war die Vorlage – zur Kenntnisnahme –. Ich stelle fest, dass das Haus die Vorlage zur Kenntnis genommen hat.
Dann gibt es die Drucksache 17/0233. Das ist der Antrag der Grünen. Da wird die sofortige Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Grüne und Teile bei den Piraten. Gegenprobe! – Das sind CDU und SPD. Enthaltungen? – Das sind Linke und drei Stimmen bei den Piraten. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dann kommen wir zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke. Das habe ich vorhin unter c verlesen. Auch hier wird sofortige Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne und Piraten, fast alle, wie ich sehe. Gegenprobe! – SPD und CDU! Enthaltungen? – Okay! Dann ist das mit Mehrheit abgelehnt. – Vielen Dank!
Hier ist keine Beratung mehr gewünscht. Zu dem Antrag wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Es gibt hier auch keine Beratung mehr. Zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zum Ände
rungsantrag der Piratenfraktion wird die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir entsprechend.
Tagesordnungspunkt 21 war bereits in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 10 behandelt worden. Tagesordnungspunkt 22 steht auf der Konsensliste.
Der Verkauf der Berliner Wohnungsbaugesellschaft GSW im Jahre 2004 mit rund 65 000 Wohn- und Gewerbeeinheiten war ein schwerer Fehler, weil damit die besten landeseigenen Wohnungen veräußert wurden und Berlin übervorteilt wurde. Aber das ist noch nicht alles, was schiefgegangen ist. Heute wissen wir, dass darüber hinaus auch die angeblich vereinbarten besonderen Rechte für die Mieterinnen und Mieter nichts wert sind – zumindest nicht, wenn Häuser durch die GSW verkauft werden und die Mieterschaft sich in angesagten Lagen üblicher Verwertungslogik ausgesetzt sieht, und weil Vertragsklauseln nur wirken können, wenn die Einhaltung des Vertrags kontrolliert wird oder diejenigen, die vermeintlich Nutznießer von Verträgen sind, etwas Schriftliches und Einklagbares in der Hand haben.