Dann gibt es noch einen Absatz, der das noch ein Stück erweitert. Da steht schon etwas von Vorteil, Herr Behrendt. Das müssen wir nicht mehr ins Gesetz aufnehmen. Ob es schlau ist, die Liste – das ist ja das, was eigentlich noch hinzukommt – ins Gesetz aufzunehmen und „insbesondere“ davor zu schreiben, würde ich im Ausschuss gerne ernsthaft diskutieren.
In anderen Ländern gibt es das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken. Von einzelnen Behörden sollen Listen erlassen werden, in denen das konkreter gefasst wird. Kurioserweise ist Baden-Württemberg gar nichts eingefallen. Die haben nur eine Regel zum Ausscheiden von Beamten und Richtern, nämlich dass dann die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und das Verbot zur Annahme von Belohnungen und Geschenken fortgilt. Das halte wir ja wohl für selbstverständlich.
Wenn wir der Sache dienen wollen, dann brauchen wir größere Klarheit. Das funktioniert mit dem derzeitigen Gesetzentwurf wohl eher nicht. Wir müssen das systematisch sauber machen. Dazu dient der Entwurf auch nicht wirklich, weil er den Begriff des Vorteils, der vorne eingeführt ist, hinten noch einmal verwischt. Mein Vorschlag ist: Wenn wir der Sache dienen wollen, sollten wir auf Schnellschüsse verzichten. Wir sollten genau schauen, was lebensnah und praktikabel ist. Im Zweifelsfall sind eine kurze Regelung und die Verpflichtung zu einer Selbstverständigung des Senats, die in einem Kodex mündet, der öffentlich diskutierbar ist und zum moralischen und politischen Maßstab wird, eine schlauere Lösung, als das Gesetz aufzublähen. Aber das können wir gerne diskutieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist bereits alles gesagt worden, ohne den Redebeitrag der Piraten vorwegnehmen zu wollen. Die Debatte läuft, wie sie vorherzusehen war. Dem Grunde nach sind sich alle hier vertretenen Fraktionen darin einig, dass Klarstellung gut ist, die im übrigen auch den Politikerinnen und Politikern, den Senatoren hilft zu wissen, was erlaubt ist und was nicht. Wie soll es aber im Detail aussehen? Herr Dr. Lederer hat bereits gesagt, dass es da mit dem Antrag der Grünen ein bisschen schwierig wird. Das muss man sich im Ausschuss im Ruhe anschauen. Kann man das so detailliert regeln, wie es der Antrag der Grünen mit dieser Aufzählung vermuten lässt? Ist das dann abschließend? Werden alle Fälle erfasst oder nicht? Ziel des Gesetzentwurfs ist es,
verlorengegangenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und die Menschen, die sie gestalten, zurückzugewinnen.
Jedoch will ich mir den Hinweis erlauben, dass das Misstrauen der Menschen in die Politik und in diejenigen, die Politik gestalten, vielleicht auch etwas damit zu tun hat, wie Politiker untereinander, miteinander und gegeneinander agieren. Das fördert vielleicht auch nicht gerade das Vertrauen der Bevölkerung in die politisch Tätigen.
Ich denke, ein Grund für das verlorengegangene Vertrauen kann auch sein, dass es nicht immer klare und eindeutige Regelungen gibt. Es mag Fälle geben, wo – auch für den betroffenen Politiker – nicht sicher erkennbar ist, was erlaubt ist und was nicht. Deshalb ist eine Klarstellung zu begrüßen, sofern man es kann. Grauzonen sollten – wie immer im Leben – so klein wie möglich gehalten werden.
Das grundsätzliche Anliegen, lieber Kollege Behrendt, teilen wir, auch wenn vieles bei Ihnen eher deklaratorischen Charakter hat. Vieles ist – Kollege Zimmermann hat darauf hingewiesen – bereits vorhanden, weil es mittelbar über die Vorschriften des Beamtenrechts gilt. Wir werden beraten, was wir tun können. Ob Ihr Antrag dazu mit seiner Kleinteiligkeit das Richtige ist, werden wir sehen. Ich bin gespannt, Herr Behrendt, von Ihnen zu hören, wie sich der Amtsbezug genau darstellt und was nach ihrer Vorstellung einem Politiker, der Teil eines sozialen und gesellschaftlichen Lebens ist, erlaubt sein soll. Das werden wir in Ruhe im Ausschuss prüfen, wenn der Antrag dort aufgerufen wird.
Ich bin sicher, dass wir dabei auch vor Augen haben werden, dass auch ehemalige Politiker, um die es hier ja wohl gehen soll, im Ergebnis nicht schlechtergestellt werden sollten als andere Menschen ohne politische Vorgeschichte. Auch ehemalige Politiker sollten die Mög
Auch wenn Herr Rissmann die Debatte schon zusammengefasst hat, bin ich froh, als Letzter zu sprechen. Hätte ich als Erster gesprochen, wäre mir nicht viel mehr eingefallen, als kurz und prägnant zu sagen, warum das Anliegen des Antrags sinnvoll ist. Das wäre dann relativ kurz geworden. Jetzt hat Herr Behrendt das vorhin schon gesagt, und ich habe die Möglichkeit, auf ein paar Dinge einzugehen, die dazu gesagt worden sind.
Es ist richtig, dass das es immer eine Frage der Abgrenzung ist, wenn man von solchen Themen redet. Das ist aber unabhängig von der rechtlichen Ebene der Fall, auf der man sich befindet. Wenn auch einige Dinge mittelbar über das Beamtenrecht bzw. das Senatorenrecht geregelt sind, kann es meiner Meinung nicht schaden, das im Gesetz explizit zu machen. Das ist ja auch in anderen Bundesländern, beispielsweise in Niedersachsen, so. Ich muss zugeben, dass es mich zuerst amüsiert hat, als ich die detaillierte Auflistung, die in dem Gesetzentwurf vorhanden ist, gelesen habe – mit diesen Jetons, Baumaschinen und Einladungen zur Jagd. Das, was da steht, ist aber keine abschließende Aufzählung, sondern es sind Beispiele. Das kann im Sinne der Verständlichkeit und Klarheit nur sinnvoll sein, wenn man bedenkt, dass zum niedersächsischen Ministergesetz, das hier das Vorbild war, in dem bekannten Fall von Herrn Wulff diskutiert wurde, ob eine Kreditvergabe zu vergünstigten Bedingungen eine Vorteilsnahme im Sinne des Gesetzes ist. Insofern ist eine Konkretisierung nur hilfreich. – Mehr will ich jetzt nicht sagen.
Danke, Kollege Weiß! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin (Fraktionsgesetz – FraktG)
Antrag der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion Drucksache 17/0267
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die erste Lesung. Auch hier ist eine Beratung nicht vorgesehen. Auch hier wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Wer der Einsetzung des Kuratoriums „Louise-SchroederMedaille“ auf der Grundlage der Drucksache 17/0264 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit ist das mit einer Enthaltung angenommen.
Ich bitte die Fraktionen noch einmal um schnellstmögliche Benennung der Kuratoriumsmitglieder sowie der Stellvertreter. – Herzlichen Dank!
Keine Umgehung der Grunderwerbsteuer: Initiative zum Schließen von Schlupflöchern im Grunderwerbsteuerrecht
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/0189 – Stichwort: Spitzensteuersatz – empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und SPD. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Piraten ist damit der Antrag abgelehnt.
Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/0198 – Stichwort: Grunderwerbsteuer – empfiehlt der Hauptausschuss ebenfalls mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Die Linke und die Grünen. – Wer ist dagegen? – Das sind CDU und SPD. – Enthaltungen? – Enthaltung bei den Piraten, gleiches Stimmergebnis wie eben! Damit ist der Antrag abgelehnt.