Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung und an den Hauptausschuss empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Wissenschaft empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 19. April 2012 Drucksache 17/0272
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/0302
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Überweisung der Verordnung lfd. Nr. 1, – Nr. 17/035 – „Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem
Infektionsschutzgesetz“ – an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Eine Beratung ist nicht mehr gewünscht. Zu dem Antrag wird die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfohlen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Der Tagesordnungspunkt 21 war Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 4.4. Die Tagesordnungspunkte 22 bis 25 stehen auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 26 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.3. Die Tagesordnungspunkte 27 bis 30 stehen wiederum auf der Konsensliste.