Mittlerweile ist offensichtlich, dass die GSW die mit dem Senat getroffenen Vereinbarungen nicht besonders ernst nimmt. Doch anstatt auf eine Änderung dieses Verhaltens seitens der GSW hinzuwirken, steht auch der mittlerweile rot-schwarze Senat da und hält Maulaffen feil.
Am 18. April hatten wir im Bauausschuss eine Anhörung zum Thema „Mieterrechte bei der GSW“. Als Anzuhörenden waren betroffene Mieter und Vertreter der GSW eingeladen. Letztere hielten es nicht für nötig, zur Anhörung zu erscheinen. Lediglich Herr Baumgarten von der Beteiligungsverwaltung, als Entsandter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der GSW, gab ein paar Allgemeinplätze zum Besten. Die betroffenen Mieter hingegen klagten über vielfältige Probleme, die sie mit der GSW haben. Ganze Häuser lässt man verfallen. Wir haben schockierende Fotos zu sehen bekommen. Es werden Luxussanierungen vorgenommen. Mieter werden vor einem Verkauf nicht einmal informiert. Und es besteht der Verdacht, dass die GSW beim Einzug viel zu niedrige Betriebskosten angibt, um den Mietern nachher hohe Nachzahlungsforderungen zu präsentieren.
Die angeblich für den Mieterkontakt eingerichtete Ombudsstelle scheint nur schwer erreichbar zu sein. Auf jeden Fall kümmert sie sich nicht um die Interessen der Mieter. Sicher erinnern sich manche noch an die ursprüngliche Bedeutung der drei Buchstaben GSW: Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft. Davon ist beim Gebaren dieser Aktiengesellschaft leider nichts übrig geblieben. Stattdessen spekuliert man an der Börse herum, und das mit Mietwohnungen und Häusern.
Darüber, dass so etwas nicht vorkommt und die GSW die mit Berlin getroffenen Vereinbarungen einhält, soll eigentlich ein sog. Implementierungsausschuss wachen. Aber was dieser Ausschuss genau treibt, konnte man uns in der Anhörung nicht sagen. Auf die von der Senatsverwaltung vor über einem Monat zugesagten Informationen warten wir heute noch.
Wenn die GSW meint, so mit ihren Mietern umspringen zu können, dann müssen diese sich gegen solch ein Verhalten zur Wehr setzen können. Hierzu müssen sie sich über die zwischen dem Land Berlin und der GSW vertraglich vereinbarten Mieterschutzrechte informieren können. Diese stehen in den Privatisierungsverträgen. Das Land Berlin und die GSW wollen den Mietern aber keinen Einblick gewähren. Angeblich hätten die Mieter auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz kein Recht zu sehen, was über sie vereinbart wurde.
Hier soll unser Antrag Abhilfe schaffen. Gleichzeitig wollen wir mit dem Antrag erreichen, dass die Öffentlichkeit über die Arbeit – oder wahrscheinlich eher über die Nichtarbeit – des Implementierungsausschusses informiert wird, hinter dem sich GSW und Senat ständig verstecken, wenn es um Mieterrechte bei der GSW geht.
Die Öffentlichkeit soll ruhig nachvollziehen können, wie sich ihre Repräsentanten in solchen Gremien verhalten. Wir lehnen uns dabei ausnahmsweise an das Motto der CDU an: Wer nichts Kriminelles zu verbergen hat, der kann auch solche Verträge veröffentlichen und über seine Arbeit informieren. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Höfinghoff! Mit Ihrer Drucksache 17/0318 fordern Sie auf, die GSW-Privatisierungsverträge inklusive Beschlüsse und Nebenbeschlüsse offenzulegen, ebenfalls die Ergebnisse der Kontrollarbeit des Implementierungsausschusse. Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss abgelehnt, deswegen finde ich es richtig, dass er heute hier noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt wird, auch zu solch später Stunde.
Erinnern wir uns – da haben Sie recht; Sie haben den Sachverhalt hervorragend dargestellt –: Die GSW wurde für 401 Millionen Euro an ein Tochterunternehmen der Finanzinvestoren Whitehall und Cerberus verkauft. In diesem Zusammenhang ist – auf Druck der SPD-Fraktion und auch unseres seinerzeitigen Koalitionspartners – die Sicherung von Mieterrechten, Dauerwohnrecht und Schutz vor Luxusmodernisierung – vereinbart worden. 2010 wurde eine weitere vertragliche Vereinbarung vorgenommen. Sie ist öffentlich. Durch die nachträgliche Zahlung von 30 Millionen Euro an das Land Berlin wurde der GSW gestattet, an die Börse zu gehen.
Sie wissen aber, dass die Offenlegung der GSW-Verträge eine andere Komplexität besitzt als die Erbpachtverträge zwischen dem Land Berlin und der Spreepark Berlin GmbH über die Sondernutzungsfläche Spreepark im Plänterwald – einer Ihrer früheren Anträge. Der Privatisierungsvertrag von 2004 – das bedauere ich – enthält eine Vertraulichkeitsklausel und wurde daher in dem zuständigen Ausschuss bisher nur vertraulich behandelt.
Begründet wurde diese Entscheidung von dem Käufer damit, dass der Kaufvertrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalte, die Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie sowie die Kostenkalkulation und die Entgeltgestaltung der GSW zuließen.
Ich habe in der letzten Legislaturperiode für die Offenlegung der GSW-Verträge geworben, nicht nur hier im Haus, auch an der Basis. Leider hat die GSW eine Offenlegung verwehrt. Ich habe das nicht nur mit Bedauern zur Kenntnis genommen, sondern punktuell interveniert. Es gelang der SPD-Fraktion, vielen Mieterinnen und Mietern Dauerwohnrechtszertifikate zu geben. Das war ein wichtiger Schritt. Es ist auch eine Aufgabe von Abgeordneten, diese Thematik hier im Haus weiter intensiv zu erörtern.
Wie ich dem Wortprotokoll vom 18. April 2012 entnehmen konnte, sprach sich die Staatssekretärin der Finanzverwaltung auch für eine Offenlegung der Verträge in einem nichtöffentlichen Raum aus. Ich würde diese Chance nutzen. Ich würde hier akribisch vorgehen und empfehle auch meiner Wohnungsbausprecherin, dass man hier zum Schutz der Mieterinnen und Mieter tätig sein sollte. Diese Möglichkeit muss parlamentarisch genutzt werden.
Unabhängig von dieser Entscheidung bin ich nicht der Auffassung, dass die Kontrollarbeit zur Einhaltung der Verträge durch die GSW diesen Vertrauensschutz beinhalten sollte. Da habe ich vielleicht eine andere Auffassung als andere hier im Haus. Allerdings bin ich irritiert durch das, was die seinerzeitige Anhörung im Bauausschuss ergab. Das Handeln des Aufsichtsrates und des Kontrollgremiums ist als überaus vorsichtig zu interpretieren. Nichtwissen scheint hier Trumpf zu sein. Auch da sollte parlamentarisch nachgehakt werden. Wie ich dem Protokoll entnehmen konnte, soll dies – so auch durch Frau Spranger – erfolgen. Dafür wäre ich ihr dankbar.
Anders verhält es sich mit den Ergänzungsvereinbarungen bezüglich des Börsengangs in der Beziehung. Die sind jederzeit lesbar. Für mich ist aber genauso transparent zu machen und offenzuhalten, was mit den 10 Millionen geschehen ist, die die SPD seinerzeit für den Börsengang herausgeholt hatte. Sie sollten wohnpolitischen Zwecken und für den Mieterschutz zur Verfügung stehen.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen! Ich würde Ihnen aber raten, sich nicht auf die GSW zu beschränken. Es gibt viele Wohneinheiten in dieser Stadt, die früher öffentlich waren, weil sie dem Bund gehörten, wo man nachhaken muss. Das habe ich in der letzten Wahlperiode auch getan. Ich kann nur empfehlen, einen Blick auf Fortress zu werfen, da ist viel zu tun in der Stadt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Lieber Herr Arndt! Ich freue mich ja, dass Sie jetzt sagen, dass Sie diese Vorkommnisse mit der GSW bedauern. Ich finde es nur ein bisschen merkwürdig, weil Sie schon ziemlich lange regieren. Wenn Sie sich schon ein bisschen früher um dieses Problem gekümmert hätten, dann müssten wir diesen Antrag hier gar nicht behandeln.
Die Anhörung im Ausschuss vor ein paar Wochen hat erneut bestätigt: Der Verkauf der GSW war die folgenschwerste wohnungspolitische Entscheidung der letzten Jahre. Zwar hat der damalige rot-rote Senat gemeinsam mit der Mehrheit dieses Hauses hier nach der Privatisierung der GSW immer wieder lautstark verkündet, dass angeblich besondere Mieterschutzrechte in den Verträgen festgesetzt wurden.
In der Praxis war davon aber wenig zu sehen. Angeblich wurde auch der sogenannte 8-Punkte-Plan für den Verhandlungen zugrundegelegt. Darin sollte den Betroffenen z. B. ein besonderes Vorkaufsrecht garantiert werden. Jetzt – acht Jahre danach – sehen wir, dass genau das Gegenteil eintritt. Wurden die für die GSW vertraglich festgesetzten Pflichten zur Instandhaltung der Häuser eingehalten? – Nein. Stattdessen wurden uns im Ausschuss Fotos von einem großen Schwamm in einem Haus und von brüchigen Treppen in einem anderen Haus gezeigt. Dort sind ganze Etagen teilweise nicht mehr bewohnbar. Die Praxis der GSW ist alles, aber nicht sozial. Es gibt Entmietungen durch Luxusmodernisierung, sogar Weiterverkäufe von den Häusern, ohne jegliche Information der Betroffenen. Und die GSW interessiert sich nur für ihre Gewinne und nicht für die Probleme der Bewohnerinnen und Bewohner.
Und was macht der Senat, fragen wir uns jetzt. Warum hat der Senat die vertraglich vereinbarten besonderen Mieterschutzrechte für die Mieterinnen und Mieter nicht durchgesetzt? Warum unterstützt der Senat die Mieterinnen und Mieter nicht endlich bei der Einsichtnahme in die Verträge? Noch vor ein paar Stunden hat uns doch Herr Schneider hier erzählt, sie seien für Mieterrechte. Dazu höre ich bisher nichts. Vor allem aus sozialdemokratischer, sozialpolitischer Sicht ist es nicht einzusehen, dass die GSW seit ihrem Verkauf ca. 700 Millionen Euro Gewinn gemacht hat, während die Mieterinnen und Mieter endgültig zum Spielball von Börsenspekulationen wurden und in Bruchbuden leben müssen, und das, obwohl der Senat sowohl im Aufsichtsrat der GSW als auch im Implementierungsausschuss vertreten ist. Das ist echt peinlich,
denn dieser Implementierungsausschuss hat den Auftrag, die Einhaltung der Verträge zu kontrollieren. Im Aus
schuss erklärte der Senat mir dann, der Implementierungsausschuss sei jedoch ein zahnloser Tiger, da er für den Mieterschutz angeblich nicht zuständig sei. Er antwortet noch nicht einmal auf Beschwerden der Betroffenen. Wenn dieser Ausschuss also nichts bringt, dann frage ich mich, lieber Senat, warum sie keinen wirkungsvollen geschaffen haben.
Die Mieterinnen und Mieter können sich noch nicht einmal auf die damaligen Vereinbarungen berufen. Der Senat musste im Ausschuss zugeben, dass er die damaligen Verträge unter dem Aspekt des Mieterinnen- und Mieterschutzes überhaupt nicht ausreichend verhandelt hat. Dazu wollten wir auch den Vorstand der GSW Immobilien AG befragen, aber die kamen noch nicht einmal offiziell zur Anhörung in den Ausschuss. Aber einen Zuhörer konnten sie schicken. Das ist unglaublich und zeigt, wie wenig Respekt die GSW auch vor dem Abgeordnetenhaus hat. Das darf der Senat der GSW nicht durchgehen lassen.
Liebe SPD! Schlimmer, als einen so gravierenden Fehler zu machen, ist, dass diese politische Fehlentscheidung von Ihnen nicht korrigiert wird, obwohl sie die Möglichkeit dazu haben, und das seit Jahren. Verhelfen Sie endlich den Mieterinnen und Mietern zu einem rechtssicheren Schutz! Entscheiden Sie sich endlich, auf wessen Seite Sie eigentlich stehen! Oder streichen Sie endlich das Wort „sozial“ aus Ihrem Parteinamen, das wäre wenigstens konsequent!
Die von uns und von den Piraten geforderte Transparenz der Kaufverträge ist die Voraussetzung dafür, dass die Betroffenen endlich über ihre Rechte informiert werden. Natürlich stimmen wir dem Antrag der Piraten deshalb zu, denn wir haben dazu ja selbst bereits vor einigen Wochen die gleichen Forderungen hier eingebracht.
Aber die Betroffenen brauchen mehr, sie brauchen vor allem verbindliche Zusagen des Senats. Erstens: Sie brauchen ein Moratorium über den Verkauf ihrer Häuser, damit es für sie überhaupt möglich ist, dass sie die Häuser aufkaufen bzw. Genossenschaften bilden. Zweitens: Auch muss endlich erklärt werden, was mit den 10 Millionen Euro passiert ist, die der Senat beim Verkauf der GSW damals zusätzlich in wohnungspolitische Projekte stecken wollte. Und drittens muss der Senat endlich die Erfüllung der Verträge kontrollieren. Notfalls können Sie da auch Vertragsstrafen geltend machen. Deswegen beweisen Sie endlich, dass Sie nicht nur von Mietern und Mietschutz reden, sondern auch bereit sind, gutzumachen, was Sie verbockt haben, und zwar, indem Sie die GSW endlich an die Zügel nehmen! – Danke!
Na ja, liebe Kollegin! Da muss man erst einmal Zügel haben. Es ist natürlich ein bisschen schwierig, wenn man das Pferd erst auf die Koppel gelassen hat, dann zu gucken, dass man die Zügel in der Hand hat, und das offensichtlich nicht so ganz greift.
Wenn es hier heißt, man müsse die GSW an die Zügel nehmen, dann frage ich mich natürlich, wo das Instrumentarium dazu sein soll.
Wir haben uns lange darüber unterhalten, dass offensichtlich, nach dem, was Sie gesagt haben, in dem Vertrag dem Senat keine entsprechenden Rechte vorbehalten wurden. Wenn Sie sich über diesen Vertrag äußern, dann scheinen Sie ihn ja doch zu kennen.
Aha! Dann stelle ich Ihnen doch die Frage, dann ist die Veröffentlichung doch der falsche Weg, sondern wir müssen uns darüber unterhalten, wie man die Rechte von Mieterinnen und Mietern, wenn sie mit Füßen getreten werden, wie Sie das behauptet haben, schützen kann.
Ja, aber Verzeihung, wenn es im Vertrag steht, dann ist doch das Thema Veröffentlichung der Verträge hier das völlig falsche. Dann ist das ja ein Thema von gestern.