Katrin Schmidberger
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Spranger! Ja, Sie haben recht, Sie haben Druck ausgeübt. Deswegen gab es die Mietpreisbremse damals ganz schnell in Berlin. Ich muss Sie aber noch einmal daran erinnern: Ich hätte mir damals auch mehr Druck von der SPD gewünscht, als es darum ging, im Bundesrat die Mietpreisbremse überhaupt erst zu einer funktionierenden Bremse zu machen, denn dann würden wir uns heute diesen Tagesordnungspunkt sparen
können. Aber leider hat da Ihr Druck nicht ausgereicht bzw. Sie haben keinen ausgeübt.
Seit mehr als zehn Jahren steigen die Mieten in Berlin, das wissen wir alle, und dabei ist der Anstieg der Mieten nach Neuvertragsabschluss exorbitant höher als die Bestandsmieten, und das klafft immer weiter auseinander. Diese Entwicklung liefert den Vermietern einen großen ökonomischen Anreiz, auf einen Wechsel des Mietverhältnisses hinzuwirken, sprich: die Mieterinnen und Mieter loszuwerden. Nicht dass das nicht schon schlimm genug wäre, nein, die teuren Neuvertragsmieten heizen auch die Bestandsmieten im Mietspiegel an. Deswegen ist es extrem wichtig, dass wir diese Mietpreisbremse endlich zu einem funktionierenden Instrument machen.
Die Entwicklung der Bestandsmieten ist auch vor dem Hintergrund besonders besorgniserregend, dass sich der Mangel an preiswerten Wohnungen, die wir in Berlin noch haben, immer weiter verschärft. Das liegt auch daran, dass immer noch mehr Sozialwohnungen jährlich aus der Bindung fallen, und zwar mehr, als neu gebaut oder angekauft werden. Das heißt, wir steuern in Berlin auf eine Wohnungsnot zu. Deswegen sagen wir Grünen: Wir brauchen jedes einzelne Instrument für den Mieterschutz, und vor allem muss es funktionieren.
Die Mietpreisbremse erleidet zwar kein komplettes Bremsversagen, aber eine extrem verminderte Bremswirkung, denn gerade einmal bei 40 Prozent der Mietverhältnisse greift sie in Berlin überhaupt. Ja, es gibt eine Wirkung, die aber weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt. Stichproben des Berliner Mietervereins haben sogar ergeben, dass bei privaten Vermietern die nach der Mietpreisbremse zulässige Höchstmiete um 3 Euro pro Quadratmeter überschritten wird. Die Mieten liegen im Durchschnitt immer noch mehr als 30 Prozent über der Mietpreisbremse. Das ist fast schon eine Vermieterpreisgarantie. Das war leider bereits damals bei der Einführung absehbar, die diversen Ausnahmen waren sogar politisches Kalkül der großen Koalition auf Bundesebene. – Das wussten Sie auch, liebe Berliner SPD! Sie haben vor einem Jahr abgelehnt, die Mietpreisbremse zu verbessern. Ich begrüße es jetzt, dass Sie nachbessern wollen, und Sie haben es schon breit angekündigt, aber wir müssen darüber reden, was Sie genau machen wollen.
Bisher liest man, dass der Senat nun plant, eine Bundesratsinitiative zu starten, um die Vermieter dazu zu verpflichten, die Neumieterinnen und Neumieter über die Vormiete zu informieren. Das ist positiv, denn dass die Mieter bisher die Beweislast tragen, sorgt gerade dafür, dass sich Mieterinnen und Mieter überhaupt nicht beschweren. Das ist eine total absurde Situation! Mit dieser Änderung werden aber nicht die eigentlichen Ursachen
(Iris Spranger)
für die verminderte Bremswirkung beseitigt, deshalb bringen wir heute gemeinsam mit der Linken diesen Antrag ein. Denn was bringt es mir als Mieterin oder Mieter, wenn ich zwar weiß, wie hoch die Vormiete war, aber meine überhöhte Miete Bestandsschutz genießt, sprich, ich nichts dagegen tun kann, dass die Miete zu hoch ist, nur weil ich Pech habe und mein Vermieter bereits vor Einführung der Mietpreisbremse überhöhte Mieten verlangt hat? Er wird jetzt für seine Wuchermiete sogar noch belohnt, das ist doch ein komplett falsches Anreizsystem. Gesetzlich subventionierte Abzocke nenne ich so etwas!
Der Bestandsschutz für überhöhte Mieten muss fallen, Frau Spranger, sonst bringt Ihre Bundesratsinitiative nichts.
Auch, dass die Mietpreisbremse bei umfassenden Modernisierungen nicht gilt, schadet dem Berliner Wohnungsmarkt. Gerade in Berlin gehören überteuerte Modernisierungen zum Geschäftsmodell Immobilienspekulation. Damit heizt diese Ausnahmeregelung die Spekulation mit Wohnraum sogar noch an. Deshalb muss auch diese Gerechtigkeitslücke geschlossen werden.
Beim Neubau ist es etwas differenzierter, da wollen wir keine generelle Befreiung von der Mietpreisbremse, sie soll erst ab der zweiten Vermietung gelten. Damit wird der Neubau nicht gedrosselt, wie immer behauptet wird – wobei wir alle wissen, dass es ausreichend Baugenehmigungen in der Stadt gibt, aber eben nicht gebaut wird, weil man mit den Grundstücken erst einmal spekulieren will.
Total unlogisch wird es beim Thema Sanktionen für den Vermieter. Im Moment ist die Mietpreisbremse so angelegt, dass der Vermieter sie risikofrei missachten kann, ohne dass ihm eine Geldstrafe oder irgendetwas droht. Wenn aber Mieterinnen und Mieter ihre Miete nicht ganz oder zu spät bezahlen, kann der Vermieter Sanktionen aussprechen, und zwar den Mieter abmahnen, irgendwann kündigen oder sogar zwangsräumen lassen. Es wäre doch fair, wenn das auch andersherum gilt und der Vermieter nicht komplett aus der Verantwortung entlassen wird. Das ist sonst ein Freifahrtschein für Mietwucher und Betrug, deshalb fordern wir, eine Missachtung als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können.
Liebe Frau Spranger, es ist schön zu hören, was Sie als SPD wollen, aber die Leute da draußen wollen hören, was der Senat macht und nicht, wofür die SPD im Moment im Wahlkampf steht.
Deswegen appelliere ich noch einmal an Sie: Kommen Sie in die Pötte!
Legen Sie los! Wir warten alle schon auf die Vorlage. Wir haben gehört, letzten Dienstag wurde es verschoben, jetzt bin ich gespannt, was nächsten Dienstag passieren wird. Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Glück!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Spranger! Wir müssen leider heute mal feststellen, dass wir in den letzten drei Jahren ziemlich viel Zeit vergeudet haben. Nicht nur, dass das Gesetz erst 2013 kam – ich muss leider trotzdem noch mal darauf aufmerksam machen, dass viele Bezirke, gerade die Innenstadtbezirke, bereits 2008 Alarm geschlagen haben, dass Wohnraum zweckentfremdet wird –, sondern auch die Nachbesserung, die Sie heute hier ankündigen bzw. eingereicht haben, wird nicht dafür sorgen, dass wir die Probleme innerhalb des Gesetzes auch wirklich lösen werden. Es reicht schon, dass Sie sozusagen selbst ein Gesetz aufgelegt haben, wo Sie jetzt feststellen, dass Sie da Fehler gemacht haben und es eklatante Probleme gibt. Das ist auch okay. Aber wenn wir jetzt schon an das Gesetz herangehen und Nachbesserungen anstellen, dann müssen wir uns doch die Frage stellen: Wird das Gesetz danach auch wirklich umgesetzt, und wird es danach auch wirklich funktionieren, sodass zweckentfremdeter Wohnraum wieder Wohnraum wird?
Und da muss ich leider sagen: Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie sich hier selbst feiern – wir hatten vorhin eine RBB-Runde dazu –, das Gesetz wird auch jetzt nicht funktionieren. Ich kann Ihnen auch erklären, warum. Das Gesetz ist weiter in der Vollzugskrise, weil die Ferienwohnungen oft nicht aufgespürt werden können, die Anträge oft nicht bearbeitet werden können, die Wohnungen oft nicht kontrolliert werden. Es gibt auch sehr viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die dann klagen. Ein Bezirk muss dann erst mal ein, zwei Jahre damit leben, dass ein illegales Geschäft weiterbetrieben wird, während das Personal sich um die anderen 5 000 Anträge kümmert. So haben wir leider keinen Wohnraum gewonnen, sondern es wird weiterhin eine Ferienwohnung sein.
Wir rennen der Entwicklung immer noch hinterher. Da verstehe ich nicht, dass Sie es nicht endlich mal einsehen, dass nicht nur ein paar befristete neue Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bezirke notwendig sind, die jetzt wieder in Ein-, Zweijahresverfahren eingestellt werden müssen, sondern dass man jetzt langfristig Stellen braucht, die sich nicht nur um Ferienwohnungen kümmern, sondern um spekulativen Leerstand und um Abriss, die wirklich effektiv kontrollieren können, sodass das Gesetz auch wirklich funktionieren kann und wir Wohnraum effektiv schützen können.
Bitte verstehen Sie endlich: Gute Wohnungspolitik geht nur mit starken Bezirken. Wir müssen uns darum kümmern, auch mal den Bezirken zuzuhören, was sie überhaupt brauchen, um ein Gesetz umzusetzen. Da können
(Iris Spranger)
wir uns hier alle wunderschön Gedanken machen, aber wenn die Bezirke da draußen in der Stadt mit diesem Gesetz nicht arbeiten können, dann müssen wir doch mal einsehen, dass wir da Fehler gemacht haben. Und dann, finde ich, muss man sich das Gesetz noch mal ganz genau angucken und auch weitere Nachbesserungen vornehmen.
Es ist doch absurd, dass es in einer Stadt wie Berlin möglich ist, Abriss durchzubekommen, auch gerichtlich, auch wenn ein Bezirk ihn gerne unterbinden möchte, und dabei bezahlbarer Wohnraum verlorengeht, während der Ersatzwohnraum aus teuren Eigentumswohnungen besteht. Dass Sie mit dieser Situation weiter leben können und diese Ungenauigkeit im Gesetz nicht endlich klarstellen und verbessern, kann ich nicht nachvollziehen. So werden wir weiterhin zugucken müssen, dass die Bezirke immer mehr vor Gericht scheitern, wenn sie den Abriss von preiswerten Mietwohnungen verhindern wollen. Das kann es doch nicht sein!
Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel. Es gibt Hauseigentümer, die mit illegalen Zweckentfremdungen über 1 Million Euro pro Jahr verdienen.
Was passiert dann? – Dann schickt das Bezirksamt eine Mahnung raus. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit maximal 50 000 Euro bestraft. Das zahlt dieser Eigentümer aus der Portokasse. Der lacht sich doch tot über uns! Das kann doch nicht der Sinn dieses Gesetzes sein! Die Strafe muss doch auch in Relation zum entstandenen Schaden und zum Verlust von preiswertem Wohnraum stehen!
Also auch wir fordern einige Nachbesserungen. Ich will nur ein paar aufzählen: Neben mehr Personal und endlich auch einem Leerstandskataster, das auch kontrolliert wird, brauchen wir endlich auch die genaue Definition von Ersatzwohnraum.
Wir brauchen auch ein Treuhändermodell. Es gibt in dieser Stadt Häuser, die stehen seit ein, zwei Jahren leer. Der Eigentümer sitzt irgendwo in Luxemburg. Der Bezirk schreibt den Eigentümer an, kann aber nicht mehr machen. Die Bezirke selbst haben kein Personal, um sich um dieses Haus zu kümmern. Da geht ganz wertvoller Mietwohnungsraum verloren. Deswegen brauchen wir endlich dieses Treuhändermodell für Berlin.
Wir brauchen leider auch höhere Geldstrafen, das habe ich gerade schon erklärt. Ansonsten läuft die Drohkulisse ins Leere.
Ich befürchte, wir werden in ein, zwei Jahren wieder hier stehen und das Gesetz wieder nachbessern müssen. Bis dahin haben wir noch mehr Zeit vergeudet, und es werden noch viel mehr Wohnungen zweckentfremdet werden, und es wird noch mehr preiswerter Wohnraum abgerissen werden. Und dabei brauchen wir doch so dringend jede einzelne Wohnung hier in Berlin. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Laut IBB sind die Mieten im sozialen Wohnungsbau seit der Diskussion zum Wohnraumversorgungsgesetz bereits um ungefähr 1 Euro gestiegen. Deshalb möchte ich gern vom Senat wissen, ob der Senat überlegt, generell den Zuschuss, der ja gerade auf 2,50 Euro begrenzt ist, zu erhöhen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über das Wohnraumversorgungsgesetz. Dass wir in dieser Legislaturperiode überhaupt noch erleben dürfen, dass es dieses Gesetz gibt, ist schon mehr als erstaunlich, denn ohne den Druck der Stadtgesellschaft wäre hier gar nichts passiert.
Es ist in erster Linie den Berlinerinnen und Berlinern zu verdanken, dass es dieses Gesetz heute gibt. Dieses Gesetz ist tatsächlich ein erster Schritt in die richtige Richtung. Und weil wir den Erfolg der Berliner Mieterbewegung nicht schmälern wollen, werden wir diesem ersten Schritt heute auch zustimmen.
Richtig! Nicht, weil die SPD das will! – Aber reicht ein erster Schritt für eine echte Lösung? – Leider nein! Der Senat hat nach wie vor in der Berliner Wohnungspolitik noch viel zu tun. Ich könnte Ihnen ganz viele Baustellen auflisten, aber das erspare ich Ihnen heute. Die zentrale Lehre aus dem Mietenvolksbegehren und den Gesprächen der vergangenen Monate ist deshalb nicht dieser Gesetzentwurf, sondern das Signal: Die Berlinerinnen und Berliner erwarten mehr. Sie fordern: Schluss mit dem Zögern und Zaudern! Der Senat muss vom Getriebenen auch zum Treiber einer sozialen und ökologisch nachhaltigen Wohnungspolitik werden.
Das Ziel, die Bezahlbarkeit Berlins zu sichern, ist mit dem heutigen Gesetzentwurf noch nicht erreicht. Das gehört zur Wahrheit dazu.
Was mit dem vorliegenden Wohnraumversorgungsgesetz aber erzielt wurde, ist, dass der soziale Versorgungsauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nun endlich gesetzlich verankert wird. Mehr als die Hälfte der landeseigenen Wohnungen wird künftig nach sozialen Kriterien vergeben. Das ist ein Fortschritt. Und ebenso positiv am vorliegenden Gesetz ist, dass der Vorschlag eines revolvierenden Fonds für Neubau, Ankauf und Modernisierung – und damit auch energetische Modernisierung – vom Senat weitgehend übernommen wurde.
(Iris Spranger)
Das ist ein Novum in der Berliner Wohnungspolitik, denn mit dem Gesetz werden neben dem Neubau auch endlich die bereits bestehenden Mietwohnungen dieser Stadt in den Fokus gerückt. Das ist längst überfällig, denn es kommt auf diese 1,6 Millionen Mietwohnungen in Berlin an. Die dürfen wir nicht verlieren. Wenn wir die Berliner Bevölkerung aktiv vor Verdrängung schützen wollen, dann müssen wir diese Wohnungen bezahlbar halten.
Auch wenn der Etat des Fonds noch recht klein ist, es steckt großes Potenzial darin. Stocken Sie ihn auf, und dann haben wir noch sehr viel mehr davon!
Das ist nicht das einzige, was an dem Gesetz halbherzig ist. Das Hauptproblem ist die Härtefallregelung für Mieterinnen und Mieter in landeseigenen Wohnungen und in Sozialwohnungen. Die Nettokaltmiete bei 30 Prozent des Nettoeinkommens zu kappen, reicht einfach nicht aus. Viele Familien werden trotzdem fast die Hälfte ihres Einkommens für Wohnen, Heizung und Strom ausgeben. Das haben auch der Berliner Mieterverein und der Republikanische Anwaltsverein in der Anhörung im Bauausschuss kritisiert. So ist es leider auch nicht verwunderlich, dass diese geplante Härtefallregelung nur 20 Prozent der Sozialmieterinnen und -mieter helfen wird. Wie lange das wirken wird, ist fraglich. Ich finde, eine echte Brückenlösung ist das nicht. Das Handeln des Senats ist also weniger ein Anfall von sozialer Verantwortung als vielmehr Augenwischerei. Leider! Nicht umsonst fordern Sozialverbände wie die AWO hier eine Nachbesserung. Und auch wir wollen nach wie vor eine Härtefallregelung, die die Mieter auch tatsächlich entlastet.
Was in dem Gesetz aber komplett fehlt, ist eine Lösung der Probleme im sozialen Wohnungsbau. 60 Prozent der Sozialwohnungen sind immer noch teurer als Wohnungen auf dem freien Markt. Das wird sich durch das Gesetz auch weiterhin nicht ändern. Das Problem der überhöhten Baukosten und der weiter steigenden Mieten bleibt bestehen. Da wird noch einiges auf uns zukommen. Wenn man heute das Wohnraumgesetz ändert, hätte es sich doch angeboten, das Problem dieser überhöhten Kosten beziehungsweise Mieten von damals und der fiktiven Kostenmieten anzugehen.
Dass es möglich ist, haben wir mit einem Rechtsgutachten gezeigt. Deshalb bringen wir heute auch einen Entschließungsantrag zu dieser Thematik ein, der konkrete Lösungswege aufzeigt. Seit über 30 Jahren ist bekannt, dass der soziale Wohnungsbau in Berlin zu teuer ist und übrigens noch nicht einmal funktioniert. Das Gesetz wäre die historische Chance der SPD, die alten Fehler im sozialen Wohnungsbau zu korrigieren. Es wäre die Chance, allen Sozialmieterinnen und Sozialmietern Unterstützung
zukommen zu lassen und gleichzeitig nicht wieder in die alte Förderung mit den alten Fehlern einzusteigen. Die jährlichen Mietsteigerungen und die hohen, teils fiktiven Kostenmieten könnten überprüft und insgesamt gesenkt werden.
Es ist ein Skandal, dass die Eigentümer nicht finanziell an den Mietsenkungen beteiligt werden. Sie können sich immer noch eine goldene Nase verdienen – und das, obwohl es seit dem Jahr 2006 möglich ist, diese Praxis zu verändern. Mit dem Gesetz hätten wir die Chance, eine absurde Renditegarantie für Neueigentümer von Sozialwohnungen abzuschaffen. Die Regelung, die es Eigentümern erlaubt, Kosten auf die Miete umzulegen, die ihnen nachweislich nie entstanden sind, könnten Sie hier und heute abschaffen. Sie haben es in der Hand, dass nicht noch mehr Sozialmieter Sorge haben müssen, entmietet zu werden.
Liebe Frau Spranger! Wer handelt heute hier verantwortungslos? Statt die Mieterinnen und Mieter zu unterstützen, schützt der Senat heute leider auch wieder die Eigentümer – und das auch noch zulasten des Landeshaushalts –, ohne davon auch nur einen wohnungspolitischen Vorteil zu haben. Das ist total absurd. Es kann doch nur in unserem gemeinsamen Interesse liegen, diesen Missstand im sozialen Wohnungsbau zu beseitigen.
Um gesetzliche Möglichkeiten auszuloten, haben wir Grüne ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses zeigt ganz klar: Es gibt einen rechtlichen, einen gesetzgeberischen Weg, um die Probleme im sozialen Wohnungsbau zu lösen. Es ist möglich, die überhöhten Baukosten zu überprüfen. Deshalb fordern wir mit unserem Entschließungsantrag:
Erstens: Dieses Unrecht der fiktiven Kostenmieten muss schnellstens beseitigt werden.
Zweitens: Die überhöhten Baukosten, woraus sich dann die Kostenmieten speisen, müssen endlich überprüft und korrigiert werden.
Drittens: Wir brauchen eine soziale Richtsatzmiete, die allen Sozialmietern und -mieterinnen zugutekommt und auch endlich die Eigentümer finanziell mit in die Pflicht nimmt.
Dafür schlagen wir eine Expertenkommission mit externer Beteiligung vor, die schnellstmöglich eingesetzt wird und dann noch das Wohnraumgesetz entsprechend nachbessert.
Es freut mich, dass die SPD jetzt auch mal auf die Idee gekommen ist. Sie hatten ja 20, 30 Jahre Zeit. An uns
wird es nicht scheitern, dass wir dieses Problem endlich mal in den Griff bekommen.
Von daher nehme ich Ihr Signal heute positiv wahr.
Aber ganz glauben kann ich es noch nicht. Wir müssen uns erst mal über die Details unterhalten, wie diese Expertenkommission überhaupt aussehen soll und welchen Auftrag sie genau bekommen soll.
Denn eins ist klar: Den Mieterinnen und Mietern läuft die Zeit davon. Es wird immer mehr Probleme geben, die in der Koloniestraße, die im Fanny-Hensel-Kiez, die in vielen anderen Bezirken und Gebieten auch. Deswegen kommt es jetzt darauf an, dass wir schnellstmöglich handeln und nicht erst wieder ab Herbst 2016.
Wir Grüne müssen heute eine gemischte Bilanz ziehen. Das Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es ist zwar viel mehr, als die SPD je von selbst auf den Weg gebracht hätte,
aber es ist auch deutlich weniger, als die Mieterbewegung und wir erreichen wollten. Am Ziel sind wir also leider noch lange nicht. Es gilt weiterhin, den Senat zu treiben. Schaffen Sie endlich ein Wohnraumversorgungsgesetz, das seinen Namen auch verdient. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es komisch und auch irgendwie ein bisschen witzig, dass die SPD hier den Antrag der Linken kritisiert, aber selbst in dem Punkt nichts Dergleichen vorzuweisen hat.
Lieber Herr Dr. Arndt! Sie könnten doch einfach mal selbst initiativ werden und es von mir aus auch besser machen als die Linken, aber Sie sollten einfach mal was tun.
Gute Frage! – Wohnraumrückgewinnungsprogramm – über diesen verschrobenen Titel will ich mich jetzt hier nicht äußern, aber die Probleme, die in diesem Antrag angesprochen werden, müssen wirklich dringend angepackt werden.
Seit Jahren steigt die Zahl der Personen, die besonderen Wohnbedarf haben oder von Obdachlosigkeit betroffen sind – und das bei immer weniger Angebot. Das Wohnungslosenhilfesystem in Berlin ist praktisch kollabiert. Wir erleben eine neue Wohnungsnot in dieser Stadt. Menschen, die es schaffen, aus der Wohnungslosigkeit heraus und in die Wohnungslosenhilfe hineinzukommen, müssen von sozialen Trägern nach Jahren wieder auf die Straße gesetzt werden. Das ist eine absurde Situation, die viel kostet und fast nichts bringt. Deshalb unterstützen wir Grünen auch den Antrag der Linken.
Viele Punkte, die in dem Antrag genannt werden, sollten übrigens auch selbstverständlich für die zuständigen Senatsverwaltungen sein. Wenn wir jetzt darüber debattieren müssen, welche zusätzlichen Vereinbarungen zu schließen sind und welche rechtlichen Ergänzungen wir möglicherweise brauchen, dann zeigt das doch deutlich, dass die Koalition und der Senat den Schuss leider immer noch nicht gehört haben.
Der Antrag fordert, dass die Bezirke auch finanziell in die Lage versetzt werden sollen, leer stehende Wohnungen zu beschlagnahmen beziehungsweise anzumieten. Dass eine Beschlagnahmung rechtlich möglich ist, zeigt die derzeitige Praxis des LAGeSo. Hier würde es den Bezirken bereits helfen, wenn sie vom Senat einen garantierten Ausgleich der entstandenen Kosten bekämen. Die Hürden sind hoch. Da hat Herr Czaja recht, aber so, wie er behauptet, dass das rechtlich nicht möglich sei und wir erst BVG-Bahnhöfe beschlagnahmen und nutzen müssten, stimmt das nicht. Das ASOG ermöglicht diesen notwendigen Spielraum. Die grundgesetzlich zugesicherte Eigentumsfreiheit der Eigentümer ist aus gutem Grund dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und öffentlichen Frieden untergeordnet.
Zu dem Beispiel Kreuzberg, das die SPD anbringt: Der Eigentümer von Riehmers Hofgarten war jetzt nur bereit, Wohnungen zur Verfügung zu stellen, weil ihm eine Beschlagnahmung angedroht wurde.
(Dr. Michael Arndt)
Wichtig wäre nun – nach dem Vorbild der rot-grünen Regierung in Hamburg –, die Verfahren dazu zu vereinfachen, damit in der Krisensituation schnell agiert werden kann und es keine Einzelfallprüfungen geben muss.
Ja, gerne!
Derzeit weiß ich, dass der Eigentümer mit unserer Bezirksbürgermeistern, Frau Herrmann, im Gespräch ist. Die verhandeln das gerade, und zwar nicht nur, wie viele Wohnungen das sind, sondern auch, um welche Preise es geht. Wir haben da einige Probleme. Der Eigentümer hat nämlich sehr lange behauptet, die Wohnungen würden genutzt. Komischerweise standen vor ein paar Tagen Umzugswagen vor der Tür, und es wurden frisch gekaufte Möbel reingestellt. Aber ich glaube, dass wir da auf einem guten Weg sind. Außerdem ist es ein Beispiel. Wir brauchen viel mehr in der gesamten Stadt.
In dieser angespannten Situation brauchen wir menschenwürdige Unterbringung. Dazu gehören auch leer stehende Wohnungen. Laut Berliner Mieterverein sind es bis zu 5 000 in der ganzen Stadt. Es kann nicht sein, dass wir Obdachlose und Geflüchtete in Traglufthallen oder Zelten menschenunwürdig unterbringen und gleichzeitig mehrere Tausend Wohnungen in dieser Stadt leer stehen. Ich finde, das können und dürfen wir uns in dieser Notlage nicht leisten.
Was wir darüber hinaus aber noch viel dringender brauchen, ist mehr dauerhaft zur Verfügung stehender Wohn
raum. Auch weil das Neubauprogramm des Landes Berlin erst anläuft, wäre es zentral, den Bestand an Wohnraum endlich in den Fokus Ihrer Wohnungspolitik zu rücken, Herr Geisel. Deshalb muss endlich der Leerstand kontrolliert werden. Seit einem Jahr haben wir in Berlin ein Zweckentfremdungsverbot, und trotzdem wissen wir immer noch nicht, wie viele leer stehende Wohnungen es in der Stadt wo gibt. Wären die Bezirke damals von Anfang an mit genügend Personal für die Umsetzung des Gesetzes ausgestattet worden, hätten wir heute eine Übersicht über bestehenden Leerstand in der Stadt. Im besten Fall hätten wir sogar gar keinen spekulativen Leerstand mehr. Wie sollen, Herr Dr. Arndt, mit 34 neuen Stellen 1,6 Millionen Mietwohnungen in dieser Stadt kontrolliert werden? – Das geht nur mit genügend Personal. Hier sparen Sie an der falschen Stelle, Herr Geisel.
Der Antrag fordert Vereinbarungen auch mit den privaten Wohnungsunternehmen. Das ist auch sehr sinnvoll und auf jeden Fall dringend notwendig, weil wir leider nur 16 Prozent der Wohnungen in Berlin im Landesbesitz haben. Warum haben Sie sich bisher nicht bemüht, Kooperationen mit den großen privaten Wohnungsunternehmen zu vereinbaren – außer früher einmal mit der GSW? Sie selber sagen doch immer, dass es ohne die private Wohnungswirtschaft nicht geht. Dann sorgen Sie jetzt auch dafür, dass große Anbieter endlich Verantwortung in dieser Stadt übernehmen können!
Uns fliegt der ganze angespannte Wohnungsmarkt um die Ohren, und es entsteht zu wenig neuer bezahlbarer Wohnraum. Bis Sie so viel neu gebaut haben, wie wir brauchen, wird sich die Zahl der Wohnungslosen leider nahezu verdoppeln. Wohin soll das führen, wenn wir jetzt nicht alle erdenklichen Maßnahmen in die Wege leiten? Deshalb bin ich der Meinung: Es lohnt sich, um jede einzelne bezahlbare Wohnung in dieser Stadt zu kämpfen.
Genau! Bevor ich anfange, würde ich auch darum bitten, dass der zuständige Sozialsenator den Raum betritt.
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Czaja! Schön, dass Sie sich auch mal zu uns gesellen! – Mich erreichen derzeit unzählige Notrufe aus der Wohnungslosenhilfe. Und auch wenn Herr Senator Czaja gerade in der Fragestunde suggeriert hat, er sei auf den Winter vorbereitet, so melden uns die sozialen Träger, sie fänden bisher leider kein Gehör beim Senat. Bis vor zwei Wochen wurden die Anfragen der Träger der Kältehilfe völlig ignoriert. Der Senat hat sogar seine Unterstützung bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten verweigert und die Träger einfach an die BIM verwiesen. Das Ergebnis ist, dass wir bisher nicht mal die theoretisch finanzierten 600 Plätze haben. Wir wissen auch nicht, ob es überhaupt noch 700 werden. Die Organisatoren und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer stehen hier vor schier unlösbaren Aufgaben. Ich finde, das ist verantwortungslos, Herr Senator Czaja!
Deshalb versuchen wir heute gemeinsam mit den beiden anderen Oppositionsfraktionen, die alarmierenden
(Christopher Lauer)
Weckrufe ins Parlament zu bringen. In diesem Winter müssen wir nämlich mit einer gefährlichen Überlastung der Berliner Kältehilfe rechnen. Schon in den letzten Jahren hat sich die Situation immer weiter zugespitzt, und die Zahl der Notübernachtungen hat stark zugenommen. Allein die Berliner Stadtmission, die die Hälfte der Kälteplätze in Berlin stellt, hatte im letzten – vergleichsweise milden – Winter über 3 300 Menschen versorgt. Ich bin sehr dankbar, dass die Träger so unbürokratisch sind, trotz absoluter Überlastung alle Menschen aufzunehmen.
Außerdem hat sich die Gruppe derjenigen, die im Winter eine Notübernachtung aufsuchen, deutlich ausdifferenziert. Immer häufiger dient die Kältehilfe als Überwinterungshilfe für EU-Zuwanderinnen und -Zuwanderer ohne jede andere Unterstützung. Zudem suchen verstärkt Flüchtlinge die Notunterkunft auf, zum Beispiel, wenn sie trotz Übernachtungsgutschein keine andere Schlafmöglichkeit finden. Immer mehr Hilfesuchende sind krank oder psychisch stark belastet. Besonders alarmierend ist die steigende Zahl von Frauen und Kindern, die in der Kältehilfe Schutz suchen. Offiziell gibt es sie gar nicht; Herr Senator Czaja hat gerade gesagt, Kinder gehören nicht in die Kältehilfe.
Ja, das stimmt. Das ist ein richtiger Anspruch, aber die Wirklichkeit sieht leider anders aus, und zwar auch deshalb, weil Sie zu wenige Angebote für von Wohnungslosigkeit bedrohte Familien bereitstellen.
Kinder und Frauen brauchen unseren besonderen Schutz und endlich unsere Aufmerksamkeit, nicht nur 30 Wohnungslosenplätze. Der Senat selbst hat noch im Juni auf einer Veranstaltung der überparteilichen Fraueninitiative versprochen, Abhilfe zu schaffen. Passiert ist seitdem leider nichts. Deshalb benötigen wir sowohl sofort in der Kälte- als auch in der Wohnungslosenhilfe Kontingente für Frauen und Kinder. Blicken Sie der Realität endlich ins Auge!
All diese Gruppen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen stehen in Konkurrenz um gerade einmal 600 bzw. 700 Plätze. Die Berliner Kältehilfe ist zum letzten Anker für all jene geworden, die durch die Maschen des Systems fallen und anderweitig nicht versorgt werden können. Deshalb braucht es endlich einen Sozialsenator, der nicht nur Sonntagsreden hält und bei dem Thema zumeist seinen Staatssekretär schickt, sondern der den Ernst der Lage kapiert und auch handelt.
Die regulären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe werden immer häufiger zu Langzeiteinrichtungen, da die Integration in den Wohnungsmarkt nicht mehr funktio
niert. Somit sind viele der sogenannten ASOGEinrichtungen und Trägerwohnungen belegt und stehen in immer geringerem Maße für neue Fälle zur Verfügung. Die Kältehilfe muss im Augenblick all das ausgleichen, was der Senat mit seiner missglückten Wohnungs- und Wohnungslosenpolitik in den letzten Jahren verpfuscht hat.
Ich will verhindern, dass Menschen auf der Straße erfrieren. Wenn der Senat keine Kältetoten beklagen will, muss er die Zahl der Notschlafplätze deutlich aufstocken; da reichen 700 nicht. Deswegen beantragen wir eine Erhöhung der Kapazität auf mindestens 1 000 Plätze.
Man muss ehrlicherweise sagen, die Träger sagen, es brauchte sogar eine Verdopplung, wenn nicht sogar eine Verdreifachung, aber ich weiß, dass es sehr schwierig ist, das jetzt kurzfristig aufzubauen, und wenigstens diesen Anspruch sollten wir haben. Wir könnten es schaffen, wenn der politische Wille da wäre, Herr Czaja.
Die Diskussion um die Unterbringung von Flüchtlingen, die momentan alles zu beherrschen scheint, darf nicht die wachsenden Schwierigkeiten auf dem Gebiet der Obdach- und Wohnungslosenhilfe verschleiern. Vielmehr muss sie als Chance genutzt werden. Wenn der Senat Immobilien und Flächen auf ihre Tauglichkeit zur Unterbringung von Flüchtlingen prüft, muss er die anderen Bedarfsgruppen mitdenken. So können kurzfristig unbefristet verfügbare Räumlichkeiten für die Kältehilfe bereitgestellt werden, wenn sie für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht geeignet sind.
Daneben muss auch endlich mal geprüft werden, welche Immobilien und Flächen langfristig und auf Dauer für die Wohnungslosenhilfe nutzbar sind. Sie können und Sie müssen der stetig wachsenden Konkurrenz unter den Bedarfsgruppen endlich entgegenwirken, statt die Situation sogar noch anzuheizen.
Herr Senator Czaja! Ein Sozialsenator, der soziale Kämpfe anheizt und Wohnungslosigkeit verstärkt, muss sich die Frage stellen, ob er seinem Jobprofil noch gerecht wird. Zeigen Sie uns, dass Sie wenigstens im Winter Verantwortung für die vielen obdachlosen Menschen in dieser Stadt übernehmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat bereits Anfang 2014 gefordert bzw. beantragt, das Dragoner-Areal zum Sanierungsgebiet zu erklären. Ich weiß, dass es nicht unbedingt in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt, frage Sie aber dennoch, ob Sie mir erklären können, warum Sie jetzt erst dazu die notwendigen Voruntersuchungen beschlossen haben. Warum kommt es so spät?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 48 000 Menschen haben für das Berliner Mietenvolksbegehren unterschrieben.
Die erste Hürde auf dem Weg zum Volksentscheid wurde damit souverän genommen. Das ist ein starkes Signal an die Öffentlichkeit und vor allem auch an uns hier im Berliner Abgeordnetenhaus. Dafür bedanke ich mich und gratuliere der Initiative.
Fest steht aber auch: Dieses Mietenvolksbegehren ist ein Misstrauensvotum gegen den Senat und eine Politik, die es schlicht verpennt hat, die Probleme und Fehlentwicklungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt anzugehen.
Wenn der Berliner Senat heute behauptet, alle Mittel in der Wohnungspolitik ausgeschöpft zu haben, stellen sich die Fragen: Warum gibt es dann überhaupt ein Volksbegehren für günstige Mieten, warum steigen die Wohnkosten in Berlin schneller als die Reallöhne, und warum kommt die Bekämpfung der Wohnungsnot nicht endlich voran? – Die Wohnungsmisere ist längst zu einer, wenn
nicht zu der entscheidenden sozialen Frage in Berlin geworden.
Das liegt daran, dass der Senat in den letzten Jahren viel versprochen hat, aber letztlich keinen echten Kurswechsel in der Mietenpolitik vollzogen hat. Gehandelt wurde viel zu spät und halbherzig, und in den zentralen Fragen blockieren sich SPD und CDU bis heute gegenseitig oder belassen es allein bei schönen Worten. Da ist es doch kein Wunder, dass es keine spürbare Wirkung für die Berlinerinnen und Berliner gibt. Fakt ist: Berlins Mieterinitiativen haben mit Unterstützung der drei Berliner Mieterverbände ein Gesetzentwurf vorgelegt, weil der Senat schlicht seinen Job nicht gemacht hat.
Bis heute hat der Senat z. B. kein Konzept, wie mit den rund 120 000 bestehenden Sozialwohnungen umzugehen ist. Die jährlichen Mietssteigerungen und hohen, teils fiktiven Kostenmieten müssen und könnten auch durch ein neues Wohnraumgesetz gesenkt werden. Das fordern Betroffene und Mieteninitiativen übrigens seit Jahren. Der Senat hat aber wie so oft nichts getan, und das, obwohl man auf diese Weise auch die Kosten für die öffentliche Hand senken könnte, und zwar, indem wir die Eigentümer endlich finanziell mit in die Verantwortung nehmen.
Wenn die Koalition die Initiative dafür kritisiert, dass sie mit ihren Vorschlägen nicht sämtliche Probleme auf dem Wohnungsmarkt löst, ist das ein Armutszeugnis, denn es ist nicht die Aufgabe der Mieterinnen und Mieter, die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu lösen, nein, es ist die Aufgabe des Senats, und wenn man sich die Mietenentwicklung anschaut, dann hat der Senat an dieser Stelle fundamental versagt.
Natürlich kann man einige Punkte des Volkbegehrens kritisch sehen, aber wie gestern im Hauptausschuss zu behaupten, dass der Gesetzentwurf der Initiative nur 4 Prozent der Mieterinnen und Mieter zugutekomme, ist schlicht falsch. Ein Viertel von Berlins Mieterinnen und Mietern würden von ihm direkt profitieren, und indirekt hilft der Gesetzentwurf auch allen anderen, zum Beispiel durch die Förderung von Modernisierung und Neubau. Langfristig würden die Maßnahmen sogar eine mietpreisdämpfende Wirkung für die ganze Stadt entfalten.
Im Hauptausschuss mussten sich beide, Senat und Initiative, in der Kostenfrage korrigieren. Wir reden von jetzt bis zu 2 Milliarden Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre. Natürlich ist das viel Geld, aber ich sage Ihnen: Die Berliner Mischung gibt es nun mal nicht für umsonst, und wenn wir die wachsende Spaltung in der Stadt nicht stoppen, werden die sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten ungleich höher sein.
Wenn Sie die finanziellen Auswirkungen des Mietenvolksbegehrens kritisieren, dann möchte ich Sie fragen: Wie viel darf denn eine soziale Wohnungspolitik kosten, und was würde eigentlich die Umsetzung all der SPDParteitagsbeschlüsse zur Wohnungspolitik kosten? Oder waren das nur warme Worte?
Ein bisschen hoffnungsvoll hat mich gestern die große Einigkeit im Hauptausschuss über die Ziele des Volksbegehrens gestimmt. Alle Fraktionen, selbstverständlich mit Ausnahme der CDU, haben sich dazu bekannt. Darauf können und müssen wir jetzt aufbauen. Wir alle sollten deshalb das Mietenvolksbegehen nicht als eine Bedrohung, sondern als eine Chance für einen Neustart in der Berliner Mietenpolitik begreifen. SPD und CDU müssen sich entscheiden: Wollen Sie auf die Initiative zugehen, oder setzen Sie auf Konfrontation?
Mal ganz ehrlich: Es bleibt Ihnen doch gar nichts anderes übrig, als sich mit der Initiative zu einigen. Ihre Klage vor dem Verfassungsgericht wird nicht durchkommen, und wenn es zum Volksentscheid kommt, wissen Sie bereits heute, dass Sie diesen verlieren werden. Also sollten Sie weniger schimpfen und mehr verhandeln.
Wir Grüne setzen auf den Dialog. Es braucht jetzt ein konkretes Angebot, und zwar des ganzen Senats, auf der Grundlage der Vorschläge der Initiative. Verhandeln Sie, und lassen Sie uns gemeinsam einen Gesetzentwurf machen, besser heute als morgen, besser spät als nie, denn Berlins Mieterinnen und Mieter haben auf eine soziale Wohnungspolitik lang genug gewartet!
Frau Spranger! Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Wenn alles so gut läuft, wie Sie das beschreiben, und wenn Sie sich schon so lange für eine soziale Wohnungspolitik und überhaupt für ein soziales Berlin einsetzen, warum haben wir denn dann in letzter Zeit so viele Volksbegehren? Warum hatten wir eines zu Kita? Warum hatten wir eines zu Wasser? Warum hatten wir eines zu Energie? Warum haben wir jetzt eines zu Schulen und Mieten? – Weil die Leute da draußen sich von Ihnen nicht verstanden fühlen und weil sie nicht das Gefühl haben, dass Sie die Probleme wirklich ernst nehmen!
Ich finde, da sollten Sie langsam ein bisschen ehrlicher sein, auch zu sich selbst. Die Stadt ist unzufrieden und erwartet von uns, dass wir Lösungen präsentieren – und das haben Sie leider nicht getan.
Ich sage Ihnen, bei der Wohnungspolitik – weil Sie immer behaupten, es wird alles gemacht werden – stimmt das so nicht! Sie weigern sich zum Beispiel, endlich das Vorkaufsrecht für die Bezirke einzuführen, damit wir den Spekulanten die Häuser eher entziehen können, damit wir mit den Spekulanten Vereinbarungen treffen können, damit Mieter nicht verdrängt werden. Sie kümmern sich nicht um das Thema Zwangsräumungen. Sie weigern sich, eine Wohnungslosenstatistik zu veranlassen, um überhaupt mal das Problem der Wohnungslosen in der Stadt zu erfassen. – Also, bitte! – Wir haben kein Wohnungsaufsichtsgesetz, das den Problemen Herr wird, das die Bezirke auch wirklich ausstattet, sodass sie etwas gegen Vermieter tun können, die Leute verdrängen. Wir haben keine Räume für soziale Träger,
(Iris Spranger)
und wir haben auch keine Räume mehr für die Kreativen in dieser Stadt. Deswegen erzählen Sie jetzt bitte nicht, alles sei super, sondern wir haben viele Probleme.
Als letzten Punkt, zu den Sozialwohnungen: Frau Spranger! Sie waren leider bei der Expertenrunde zum sozialen Wohnungsbau, die der Senat einberufen hat, nie anwesend. Da kann ich Ihnen nur sagen: Die Initiativen versuchen seit über vier Jahren, mit dem Senat eine Lösung zu finden, was das Problem des sozialen Wohnungsbaus betrifft. Der Senat hat von Anfang an gesagt, es wird kein neues Wohnraumgesetzes geben, es wird keine Änderungen des Wohnraumgesetzes geben, um die Vermieter auch mehr in die Pflicht zu nehmen.
Das, was Sie gerade machen, nämlich zu sagen, dass von den Vorschlägen der Initiative nur die Vermieter profitieren, das stimmt so nicht ganz. Sie müssen auch ehrlicherweise sagen: Von dem Vorschlag des Senats, die Mieten für die Sozialmieter auf höchstens 30 Prozent des Einkommens zu senken, profitierten auch die Vermieter. Sprich: Wir müssen aus dieser Systematik des alten Wohnungsbaus heraus, und da haben wir Ihnen schon einige Vorschläge gemacht. Da stehen wir immer zur Verfügung, um endlich Lösungen zu erarbeiten.
Deswegen, liebe Frau Spranger: Wo bleibt denn Ihre soziale Gerechtigkeit im Land Berlin?
Herr Senator Geisel! Wir hatten ja das Thema Neukölln heute schon, und zwar ist es so, dass der Bezirk Neukölln sich mal wieder nicht an die Leitlinien halten und keinen geförderten Wohnungsbau auf dem Ex-Blub-Grundstück ermöglichen möchte. Ich möchte von Ihnen gern wissen: In den Leitlinien steht:
In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen zulässig.
Würden Sie sagen, dass das eine Ausnahme ist, die der Bezirk Neukölln trifft, die wirklich zulässig ist, obwohl wir alle wissen, dass der Mietendruck gerade in Nord
(Senator Andreas Geisel)
Neukölln extrem hoch ist und wir dort mehr bezahlbare Wohnungen brauchen?
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Inwiefern wird die Äußerung des Senators Geisel, das Mietenvolksbegehren vor Gericht auf seine Verfassungsgemäßheit prüfen zu lassen, vom Innensenator, der dafür zuständig ist, geteilt und aus welchen Gründen?
Herr Senator! Sie sind leider im Moment nur beschränkt konkret geworden, deswegen muss ich noch mal nachfragen. Können Sie mir sagen, welche inhaltlichen Gründe im Moment dafür sprechen, dass der Senat überhaupt darüber nachdenkt, die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs infrage zu stellen, oder ist es so, dass der Eindruck zutreffend ist, dass es nur darum geht, das Volksbegehren auf die lange Bank und damit auch auf einen Zeitpunkt nach der nächsten Berlinwahl zu schieben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal zunächst Frau Spranger! Ich möchte Sie mal darauf hinweisen, die Bauaufsicht war schon vor Ort, also das jetzt wieder so ein bisschen an den Bezirk
abzuschieben, das funktioniert nicht, das Spielchen, und es ist so, dass wirklich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für diesen Bereich zuständig ist, und deswegen ist es schon richtig, dass es diesen Antrag heute gibt. Es ist nur die Frage, ob der Inhalt so der richtige ist.
Es ist sicherlich zutreffend und vollkommen nachvollziehbar, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Wilhelmstraße seit Jahren unter großer Anspannung stehen und auch berechtigte Sorgen haben, soll doch ihr Lebensmittelpunkt den Profitinteressen eines Investors geopfert werden. Es fing an mit Ferienwohnungen, mit unterlassenen Instandhaltungen, das Leerziehen, und leider wird es auch irgendwann einen Abriss des Hauses und somit auch die Vernichtung des Wohnraumes geben.
Klar ist allerdings auch, dass das Land Berlin hier wieder einmal eine unrühmliche Rolle spielt, hat es doch dem damaligen Eigentümer über einen städtebaulichen Vertrag den Abriss der Wohnungen überhaupt erst zugebilligt.
Die konkrete Gefahr besteht mindestens seit 2008 mit der Genehmigung des Bauvorhabens zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage. Diese Genehmigung ist unbefristet und umfasst den Abbruch des Bestandsgebäudes. Es steht also seit wenigstens sieben Jahren fest, dass das Haus abgerissen wird.
So, und jetzt sollten wir uns vielleicht mal daran erinnern, wer damals in Berlin die Regierung gestellt hat. Richtig: SPD und Linke!
Und auch in den kommenden drei Jahren, die Ihnen noch bis zur Wahl damals 2011 blieben, wurde nichts Hilfreiches in die Wege geleitet, das verhindert hätte, dass uns heute ein Trümmerhaufen in der Wilhelmstraße droht.
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2005 wurde dem Senat im November 2007 vom Oberverwaltungsgericht in Teilen um die Ohren gehauen. Anfang 2008 hieß es dann, der Senat werde den B-Plan nachbessern und erneut zur Beschlussfassung bringen. Der damals verkündete Termin gegenüber dem Bezirk Mitte war Juni 2009. So, das ist nun genau sechs Jahre her, und damit hätte der Plan eigentlich aufgehen müssen, aber was ist jetzt mit einem rechtssicheren B-Plan? – Nein, haben wir nicht. Wir haben dafür einen städtebaulichen Vertrag des Landes Berlin, der dem Eigentümer den Abriss der Wohnungen auch noch zugebilligt hat. Vielen Dank!
Wurden seit der besagten Gerichtspleite von 2007 in den vergangenen acht Jahren die Voraussetzungen zum Erlass einer städtebaulichen Erhaltungssatzung geprüft, was effektiv wäre, wie es zum Beispiel auch die BVV Mitte vorschlägt? – Nein, ist nicht passiert! Und deshalb bleibt unterm Strich leider zu konstatieren, Rot-Rot und Rot-Schwarz haben auf ganzer Strecker versagt, und die
Leidtragenden sind mal wieder die Mieterinnen und Mieter.
Ja, ich weiß, da kann man eigentlich nicht klatschen, und ich muss auch noch mal darauf hinweisen, wir haben vielleicht noch mehr von diesen Fällen, die uns in der Wilhelmstraße bevorstehen.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass es ein Treffen des Investors mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 27. Mai gab. Es wäre sehr hilfreich und gut, wenn wir bis zu der Ausschussberatung noch einmal die konkreten Ergebnisse erfahren würden. Dann können wir besser beraten. Ich möchte aber trotzdem gerne noch einmal wissen: Sind die Vorwürfe gegen den Investor am 27. Mai ausgeräumt? Oder sind das erste Maßnahmen eines beginnenden Abrisses?
Es tut mir wirklich leid, es sagen zu müssen, aber der Antrag der Linken dazu erscheint mir nicht hilfreich. Vielmehr müssen wir gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die Wohnhäuser in der Wilhelmstraße planungsrechtlich zu sichern, und zwar durch eine städtebauliche Erhaltungssatzung.
Gelingt das nicht, dann haben wir in den nächsten Jahren eine neue Art von Kahlschlagsanierung, die diesmal zwar nicht direkt vom Land Berlin produziert wurde, allerdings trägt Berlin hierfür die politische Verantwortung. Ich bin gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum brauchen wir Milieuschutz? – Damit die Umwandlungsverordnung in der Stadt überhaupt wirken kann. Denn diese beiden Instrumente sind aneinander gebunden. Nur in Milieuschutzgebieten wird die Umwandlungsverordnung gelten. Nur dort können die Berlinerinnen und Berliner vor Immobilienspekulation geschützt werden. Deshalb brauchen wir eine großflächige Ausweitung von Milieuschutzgebieten in der Stadt.
Leider gibt es immer noch zu viele Bezirke, die keinen Milieuschutz haben, auch wenn die Gründe dafür vielfältig sind. In Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf zum Beispiel blockiert die SPD dieses Instrument, in Reinickendorf wiederum die CDU. Aber es gibt eben auch einige Bezirke, die dieses Instrument einführen wollen – wie z. B. Steglitz-Zehlendorf, TreptowKöpenick oder auch Lichtenberg. Zwar spät, aber immerhin! Vorhanden ist Milieuschutz nur in den Bezirken, in denen sich grüne Baustadträte dafür eingesetzt haben. Ich finde, das muss sich dringend ändern.
Dazu brauchen die Bezirke aber auch Geld und Personal, also die Unterstützung des Senats. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht. Ich kann nur immer wieder appellieren. Unterstützen Sie ihn, dann bleibt die Haltung des Senats auch keine hohle Phrase, wie es bisher der Fall war!
In Milieuschutzgebieten können Bezirke auch ein Vorkaufsrecht wahrnehmen, sofern der Senat sie dazu endlich in die Lage versetzt. Das Beispiel TempelhofSchöneberg hat doch gerade gezeigt, wie erfolgreich Bezirke ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten einsetzen können. Dem Bezirk ist nämlich gelungen, was der Senat nicht geschafft hat: die Rettung von preiswerten Wohnungen, der Schutz von Mietern und Mieterinnen und vor allem der Schutz vor der BImA und vor den Spekulanten!
Nur durch das Instrument des Milieuschutzes konnte das bisher erreicht werden. Doch leider verweigert der Senat hierbei seine dauerhafte Unterstützung. Im Ausschuss haben Sie, Herr Senator Geisel, ausgeführt, dass es keine pauschale Regelung zum Vorkaufsrecht in Berlin geben wird. Herr Geisel! Das brauchen wir auch nicht. Aber wir brauchen ein umsetzbares Verfahren für die Stadt, mit dem die Bezirke und die zuständigen Baustadträte arbeiten können. Die Bezirke brauchen vor allem Geld, damit sie in Kooperation mit Genossenschaften oder städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf die Mieterinnen und Mieter eingehen können. Das würde auch dazu beitragen, dass wir eine bessere Verteilung der landeseigenen Wohnungen über die ganze Stadt erreichen. Da haben wir nämlich ein ganz großes Problem.
Insgesamt muss ich auch noch mal feststellen, dass der Senat immer noch nur auf verwässerte Kompromisse statt auf eine nachhaltige Mietenpolitik setzt. Das haben wir beim Zweckentfremdungsverbot und auch bei der Umwandlungsverordnung erlebt. Die wurde drei Jahre lang angekündigt – eine, wie ich finde, unendliche Zeitspanne, in der noch mal 25 000 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt wurden, damit auch noch der letzte Spekulant zum Zuge kommt.
Was geht in der Folge in Berlin so ab? Schauen wir uns in der Stadt um. Wir haben die heftigsten Mietsteigerungen seit 20 Jahren, flächendeckend in ganz Berlin, und das, obwohl die Einkommen kaum gestiegen sind. Immer noch wird tagtäglich preiswerter Wohnraum durch Abriss, teure Modernisierungen, Umwandlungen und Zweckentfremdung zerstört. Neu gebaut werden immer noch mehrheitlich Eigentumswohnungen und viel zu wenige preiswerte Sozialwohnungen. Verdrängung aus der Nachbarschaft und Zwangsräumung sind heute für viele Menschen leider bittere Realität.
Das beweist: Die rot-schwarze Wohnungspolitik ist geprägt von Blockade, bewusster Verschleppung und Schlampigkeit. Deshalb wundere ich mich übrigens auch nicht, dass es jetzt ein Mietenvolksbegehren in Berlin gibt. Dieses Volksbegehren ist die rote Karte für Ihre verfehlte Wohnungspolitik, und ich finde, dass Sie die auch verdient haben.
(Präsident Ralf Wieland)
Ich kann uns und vor allem Ihnen nur wünschen, dass dieses Volksbegehren uns dazu bringen wird, dass wir endlich eine intensive Debatte über eine nachhaltige und soziale Wohnungspolitik hier im Haus haben – eine Wohnungspolitik, die nicht weiterhin Wohnungsnot produziert, sondern vor Verdrängung schützt. Die Berlinerinnen und Berliner wollen sich einfach nur ihre Miete leisten können und in ihrer Wohnung bleiben, und ich finde, dass sie dazu auch ein Recht haben.
Wenn dieser Senat nicht einen echten Paradigmenwechsel einleitet und das möglichst schnell, muss diesem Senat auch die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Herr Senator! Leider muss man bei Ihren Ausführungen zu dem Schluss kommen, dass der Senat in der Krisenpolitik mit der BImA versagt hat – übrigens nicht nur in der Großgörschen- und Katzlerstraße, sondern auch beim Dragoner-Areal. Deswegen möchte ich wissen: Nehmen Sie jetzt in Kauf, dass diese Häuser wahrscheinlich entmietet und in Eigentumswohnungen umgewandelt werden und darauf Luxus gemacht wird? Wird der Senat das akzeptieren? Verstehe ich das richtig so?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in meine Rede einsteige, möchte ich noch kurz mein Bedauern darüber ausdrücken, dass Herr Senator Geisel zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend ist. Ich glaube, es wäre sehr interessant für ihn gewesen, mit uns über den Milieuschutz zu diskutieren.
Steigende Mieten, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und teure Modernisierungsankündigungen gehören für viele Mieterinnen und Mieter in Berlin inzwischen zum traurigen Alltag. Die Berliner erleben tagtäglich, wie es ist, wenn Häuser entmietet werden und sie sich ein neues Zuhause suchen müssen. Genau da setzt unser Antrag heute an.
Der sogenannte Milieuschutz will die Bevölkerungszusammensetzung in den ausgewiesenen Gebieten schützen. Das ist nur ein Instrument von vielen, aber es kann dem Treiben von gewissenlosen Spekulanten zumindest in einigen Fällen das Handwerk legen. Deshalb braucht Berlin mehr von diesen Gebieten.
Ich nenne Ihnen vier gute Gründe, die für die flächendeckende Anwendung des Instruments sprechen:
Erstens: Der Milieuschutz schützt preiswerte Wohnungen zumindest vor überteuerten Luxussanierungen.
Zweitens: Wohnungszusammenlegungen, die kleine Wohnungen vernichten, oder auch Nutzungsänderungen können damit eingeschränkt werden.
Drittens: Ferienwohnungen bekommen in Milieuschutzgebieten keinen zweijährigen Bestandsschutz mehr, sondern können direkt untersagt werden, sofern das ausreichende Personal da ist.
Viertens können die Bezirke in diesen Gebieten ein Vorkaufsrecht wahrnehmen, sofern der Senat sie endlich dazu in die Lage versetzt.
Wenn dieses Instrument aber so viele Vorteile mit sich bringt – warum haben wir davon in Berlin eigentlich nicht mehr? – Ganz einfach! Die Frage, ob ein neues Milieuschutzgebiet ausgewiesen wird, liegt bei den Bezirken. Diese müssen aber ein sogenanntes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial nachweisen. Um so einen Nachweis erbringen zu können, muss der willige Bezirk zunächst einmal Studien und Gutachten erstellen. Wenn die Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass ein solches Verdrängungspotenzial besteht, können die Be
(Vizepräsident Andreas Gram)
zirksämter eine solche Erhaltungssatzung erlassen. Das ist ein sehr aufwendiges und auch kostenintensives Verfahren und daher für viele Bezirke eine eklatante finanzielle Überforderung. Genau deshalb fordern wir mit unserem Antrag vom Senat ein, die Bezirke künftig dabei zu unterstützen, für Milieuschutz und damit für mehr Mieterschutz zu sorgen.
Damit wir einordnen können, worum es geht: Die Bezirke haben keine andere Handlungsmöglichkeit für den Mieterschutz. Der Milieuschutz ist das einzige Instrument, das ihnen zur Verfügung steht. Die Bezirke hier zu unterstützen, würde aber für wenig Geld große Wirkung für die Berliner Mieter entfalten. Also rundherum ein guter Deal für Berlin! Denn der Milieuschutz wirkt mietpreisdämpfend, sprich: Weniger Leute müssen aus- oder umziehen oder werden wohnungslos. Studien zeigen: Die Mietenentwicklung konnte mit Hilfe dieses Instruments gebremst werden. So ist z. B. die durchschnittliche Miete um knapp 1 Euro niedriger als ohne Milieuschutz. Außerdem wohnen mehr Familien mit Kindern in den Gebieten, und es gibt mehr bezahlbaren Wohnraum für ALG-II-Bezieher. Rentner sind in den Milieuschutzgebieten übrigens fast dreimal so häufig anzutreffen. Genau diese Leute haben es sonst in Berlin echt schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden, ein Grund mehr, finde ich, Ja zur sozialen Erhaltungssatzung zu sagen.
Gerade in einer wachsenden Stadt wie Berlin müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Entstehung von Armutsquartieren zu verhindern. Ich weiß, Kritiker mögen jetzt vielleicht entgegenhalten, na ja, der Milieuschutz ist doch eher ein zahnloser Tiger. Da muss ich sagen: Tja, so ganz unrecht haben Sie da nicht. – Denn tatsächlich wurden diesem Tiger 2002 mit der Abschaffung der Mietobergrenzen die Zähne ausgeschlagen. Aber das Gute ist: Wir haben jetzt endlich die Aussicht auf eine Berliner Umwandlungsverordnung. Genau diese ist direkt an den Milieuschutz gebunden, sprich: Nur in diesen Gebieten kann dann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersagt werden. Das heißt, dass unser Tiger jetzt wenigstens wieder ein Gebiss bekommt. Je mehr Milieuschutzgebiete Berlin hat, desto besser kann er zubeißen.
Die Argumente sind klar: Die Menschen in unserer Stadt haben Angst um ihr Zuhause, und das leider auch zu Recht. Es darf nicht sein, dass nur noch Gutverdiener mit dem Wohnungsmarkt mithalten können, sprich: Wir haben eine Wohnungsnot in dieser Stadt. Das müssen wir hier alle zur Kenntnis nehmen. Deshalb stehen wir auch in der Pflicht, jedwedes Instrument zu nutzen, damit der
Wohnungsmarkt sich wenigstens ein bisschen mehr nach den Bedürfnissen der Berlinerinnen und Berliner richten muss. Denn nicht die Menschen sind für die Häuser da, sondern die Häuser für die Menschen. – Vielen Dank!
Weil Sie gerade das Thema Treptow-Köpenick aufgerufen haben, muss ich doch mal fragen: Ist Ihnen denn bekannt, dass die Grünen in Treptow-Köpenick einen Antrag für mehr Milieuschutz im Karl-Kunger-Kiez eingebracht haben und Die Linke daraus Prüfaufträge gemacht hat?
Herr Brauner! Dass Sie der Lobbyist der Vermieter sind bzw. die CDU überhaupt, war mir schon klar, aber das, was Sie hier gerade von sich gegeben haben, kann man nur noch als schwach und sinnlos bezeichnen. Sie sagen, es gebe keine wissenschaftlichen Studien, die den Effekt des Milieuschutzes belegen. Ich kann Ihnen gern ein paar zusenden, das ist gar kein Problem. Es muss nämlich immer wieder neue Untersuchungen geben, wenn ein Milieuschutzgebiet erlassen worden ist, und dann wird das auch überprüft. Die mietpreisdämpfende Wirkung von einem Euro habe ich Ihnen vorhin erklärt, aber ich schicke Ihnen gern die Unterlagen zu. Schauen Sie sich das doch mal an.
Zur Rechtssicherheit, die Sie auch angesprochen haben: Das letzte Gerichtsurteil, das es zum Milieuschutz gab, war ein Urteil bezüglich von Pankow. Da hat der Bezirk Pankow untersagt, dass es in diesem Gebiet Ferienwohnungen geben dürfe. Der Bezirk hat das gewonnen. Das nur dazu. Ich glaube, Sie stecken ein bisschen in den Anfang-Zweitausendern fest. Da haben Sie recht, da gab es viele schlechte Urteile, aber was Sie behaupten, ist im Moment nicht mehr der Fall.
Ständig mit der Neubaukeule zu kommen und den Bestandsschutz der Wohnungen und den Neubau gegeneinander auszuspielen und so zu tun, als wäre das die einzige Lösung, macht wirklich gar keinen Sinn, denn Sie können gar nicht so viel neu bauen, wie im Moment dem Wohnungsmarkt bezahlbarer Wohnraum verlorengeht. Schauen Sie sich die Zahlen mal an!
Ich weiß nicht, in welcher bezirklichen Realität Sie leben, aber in den Bezirken gibt es kein Geld. Die Bezirke haben massive Probleme. Wir haben nicht mal mehr genug Personal in den Bürgerämtern. Gehen Sie mal bitte hin und schauen sich das an! Reden Sie mal mit Ihren CDUBaustadträten darüber, die mir nämlich immer erzählen, sie hätten nicht ausreichend Geld für Milieuschutz, abgesehen davon, dass sie sich auch politisch dagegen sperren. – Das nur dazu.
(Matthias Brauner)
Ich möchte Ihnen noch mal sagen: Es lohnt sich, um jede Wohnung zu kämpfen. Wenn Sie das nicht machen wollen und wenn Sie weiterhin immer nur für die Vermieter eintreten und aus unserer Stadt München machen wollen, dann versuchen Sie das. Wir werden dagegen kämpfen.
Vielen Dank! – Herr Senator Geisel! Die Mieter hatten dem Senat auch angeboten, mit ihm gemeinsam kreative Lösungen zu erarbeiten. Da gibt es einige Ansätze, sprich: Sie sind auch bereit, in Zukunft mehr Miete zu bezahlen – das nur nebenbei. Ich möchte von Ihnen jetzt noch mal ganz konkret hören: Sollte der Bundestag dem Verkauf der Häuser zustimmen, sind Sie dann bereit, dem Bezirk das Geld bereitzustellen, damit er sein Vorkaufsrecht wahrnehmen kann?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir brauchen endlich eine Reform bei der Vergabe von Grundstücken! Da sind wir uns hoffentlich hier im Haus alle einig.
Jetzt muss es aber auch, liebe Frau Spranger, bald eine Bundesratsinitiative geben, wenn vom Bund kein Einlenken kommt. Ich hoffe, daran werden Sie sich zu gegebener Zeit auch noch erinnern.
Das kenne ich nicht anders!
In Berlin wird ein Grundstück nach dem anderen zum Höchstpreis verkauft, während wir hier diskutieren. Und wir wissen alle, dass das eine sehr fatale Entwicklung ist. Denn während hier immer mehr Tafelsilber über die BImA-Ladentheke geht, wächst die Not in der Stadt. Ob für Flüchtlinge, für Studenten, für ältere Menschen, für
ärmere Menschen, für Kulturschaffende, für alle brauchen wir dringend Wohn- und auch Gewerberaum.
Deshalb ist es für eine soziale Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik auch so zentral, dass wir nicht noch mehr Grundstücke und noch mehr Wohnungen verlieren, deshalb brauchen wir Direktvergaben, und deshalb brauchen wir auch endlich ein anderes BImA-Gesetz. Das kommt aber nicht, indem wir hier alle immer wieder diskutieren, sondern das kommt, indem man zum Beispiel endlich eine Bundesratsinitiative startet.
Im Oktober haben wir aus diesem Haus ein klares Signal vom Bund in Sachen BImA gefordert, und es hat es ja auch gegeben, denn die BImA ist dann auch wirklich mit dem Senat in Verhandlung getreten. Wir wissen alle, dass die BImA kein Wohlfahrtsverband ist, aber siehe da: Die BImA lässt mit sich reden, und das sogar über den Preis. Es war vom Verkehrswert zu hören und eben nicht vom Höchstpreis.
Auch deshalb sind heute Mieterinnen und Mieter aus der betroffenen Großgörschen- und Katzlerstraße hier und hoffen darauf, dass Sie, dass der Senat sich endlich einen Ruck gibt. Ihre Antwort aus der Fragestunde, Herr Geisel, lässt leider nichts Gutes ahnen. Der Senat schaut anscheinend lieber zu, wie die Häuser zu spekulativen Zwecken verkauft und Mieter verdrängt werden, als die fehlenden 800 000 Euro für den Kaufpreis aufzutreiben. Das ist wirklich bitter für die Mieterinnen und Mieter, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass sie der eigentliche Motor dafür waren, dass wir überhaupt Verhandlungen mit der BImA führen können.
Deswegen bitte ich Sie noch einmal, Herr Geisel: Kämpfen Sie für die Wohnungen! Es lohnt sich wirklich, für jede einzelne Wohnung und für jeden einzelnen Mieter in dieser Stadt zu kämpfen.
Bei den Wohnungen gibt es zwar Verhandlungen, aber wir brauchen eben nicht nur Wohnungen in dieser Stadt, sondern wir brauchen auch viel mehr Flächen. Berlin braucht deshalb auch ein klares Bekenntnis zum Ankauf aller BImA-Grundstücke. Also: Machen Sie dem Bund ein Angebot, und zwar schnell, und warten Sie nicht darauf, dass der Bund Ihnen ein Angebot macht, sonst sind nämlich alle Filetgrundstücke verloren, bevor Sie überhaupt in die Gänge gekommen sind!
Dass so etwas leider nicht unwahrscheinlich ist, zeigt exemplarisch das Dragoner-Areal. Es handelt sich hierbei
(Iris Spranger)
um eines der letzten großen innerstädtischen Flächen, wo preiswerter kommunaler Wohnungsbau in einem großen Maßstab möglich ist. Sie sollten dieses Potenzial für die Stadt endlich sichern. Auch wir Grünen müssen sagen: Wir wollen unbedingt, dass dort 700 Wohnungen gebaut werden. Das ist ganz wichtig. Deswegen fordere ich Sie auf: Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen!
Sogar die SPD in Friedrichshain-Kreuzberg fordert von ihren eigenen Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene, den Verkauf zu stoppen.
Die Ausrede, das Grundstück sei bereits verkauft und jetzt könne man nichts mehr machen, stimmt nicht, liebe Frau Spranger. Das wissen Sie auch ganz genau. Denn sofern der Investor überhaupt die Kaufsumme hinterlegen wird – was auch noch nicht klar ist –, muss der Haushaltsausschuss des Bundestages dem BImA-Geschäft auch erst noch zustimmen. Das heißt, es gibt jetzt noch Spielraum. Genau hier sind Sie auch gefordert, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, denn sowohl im Bund als auch im Land regieren Sie als Koalition zusammen. Da frage ich mich schon, warum es nicht zusammen geht.
Deshalb fordere ich Sie auch auf: Statt wie bei der letzten entscheidenden Abstimmung den Saal zu verlassen, sollten die Abgeordneten von SPD und CDU im Bundestag bleiben und diesmal mit den Grünen und mit den Linken gemeinsam gegen den Ausverkauf der Stadt stimmen.
Das Bündnis „Stadt von unten“ bringt es, finde ich, ganz gut auf den Punkt: Das Dragoner-Areal ist der Lackmustest für eine neue Liegenschaftspolitik des Bundes. Wer an dieser zentralen Stelle Chancen für Mietenpolitik blind dem Verkauf aussetzt, kann in seinem wohnungspolitischen Engagement nicht ernst genommen werden.
Deshalb fordern wir Grünen erneut: Schluss mit dem Verkauf zum Höchstpreis und Schluss mit der kurzsichtigen Verkaufspolitik, die uns übrigens alle später teuer zu stehen kommen wird!
Lieber Herr Geisel! Gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt haben Sie gesagt: Abtauchen in der Politik gilt nicht! – Da haben Sie absolut recht. Deshalb appelliere ich noch einmal an Sie: Tauchen Sie hier jetzt nicht ab, sondern bekennen Sie Farbe und kämpfen Sie für das Dragoner-Areal!
Herr Senator! Da Sie die Umwandlungsverordnung erst im März erlassen werden: Was würden Sie den Baustadträten, vor allem jenen von Bündnis 90/Die Grünen, in Bezirken mit Milieuschutzgebieten raten? Wie sollen die mit den bis dahin eingegangenen Abgeschlossenheitsbescheinigungen, sprich: Anträgen auf Umwandlung, umgehen?
Wir brauchen uns nicht darüber zu streiten, ob es eine Steigerung um 9, 10 oder 6 bzw. 7 Prozent geben wird. Erfreulich werden die Ergebnisse des Mietspiegels sicherlich nicht werden. Ich frage Sie daher: Wird sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzen, dass in Zukunft in den Mietspiegeln nicht nur die Mieten, die sich in den letzten vier Jahren verändert haben, einfließen, sondern alle Mieten, die es in Berlin gibt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie viele der 600 vom Senat zugesagten Kältehilfeplätze stehen derzeit wirklich zur Verfügung, und welche Ergebnisse hat die Prüfung geeigneter leerstehender Gebäude für die Kältehilfe durch den Senat ergeben?
Wir haben ja das Problem, dass wir in Berlin mittlerweile sehr viele wohnungslose Familien mit Kindern haben. Deswegen würde ich gerne dazu eine Nachfrage stellen: Herr Senator Czaja! Könnten Sie sich vorstellen, für diese wohnungslosen Familien mit Kindern in Zukunft auch dauerhafte, ganztägige und adäquate Notunterbringungen
nach ASOG zur Verfügung zu stellen, statt nur solche im Rahmen der Kältehilfe, wie es auch einige soziale Träger fordern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Haußdörfer! Bei Ihnen ist anscheinend immer das kleinste Glied in der Kette in der Verantwortung. Ich möchte Sie nur mal daran erinnern: Sie sind im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, hier auf Landesebene und auf Bundesebene in Regierungsverantwortung. Ich finde, Sie machen es sich gerade ein bisschen einfach!
Das Dragoner-Areal ist für Berlin eigentlich ein Glücksfall. Es ist zentral gelegen und angebunden und steht in öffentlicher Hand. Auf diesem Gelände besteht nun die seltene Chance, innerstädtisch preiswerten Wohnraum zu schaffen. Es ist sogar eine der letzten Gelegenheiten, ein großes Bauvorhaben in der Berliner Innenstadt zu verwirklichen. Eigentlich alles gut, wäre nicht der Bund der Eigentümer. Erschreckend, wie die öffentliche Hand hier einmal mehr als Immobilienspekulant auftritt. Damit wird der Glücksfall schnell zum Fluch. Das müssen wir verhindern!
Warum ist das Grundstück für den Wohnungsneubau so wichtig? – Die Initiative „Stadt von unten“ spricht von rund 72 000 qm möglicher Wohnfläche. Frühere Untersuchungen haben sogar ein Potenzial für 800 Wohnungen ermittelt. Das sind ungefähr genauso viele, wie die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WBM in den nächsten Jahren neu bauen will. Wir alle hier bemängeln zu Recht, dass es zu wenig Grundstücke in der Innenstadt gibt, die dem Land Berlin gehören und für Neubau geeignet sind. Umso ärgerlicher ist es aber doch, dass Sie es bisher nicht geschafft haben, das Gelände der Spekulation zu entziehen, Frau Haußdörfer!
Stattdessen müssen wir heute wieder einmal über die skandalösen Folgen der BImA-Höchstpreispolitik reden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU! Da haben Sie mal wieder Ihre Hausaufgaben nicht gemacht!
Der Senat bemüht sich zwar um einen Ankauf der 5 000 BImA-Wohnungen, aber bei den Grundstücken
(Ellen Haußdörfer)
haben Sie versagt. Wir brauchen nicht nur ein Verkaufsmoratorium für Wohnungen, nein, wir brauchen auch ein Verkaufsmoratorium für alle Bundesgrundstücke.
Das hätte uns auch das Dragoner-Areal gerettet. Stattdessen wird es jetzt für 36 Millionen Euro vom Bund verhökert. Das ist drei Mal mehr als der Verkehrswert. Wir alle wissen doch: Diese Höchstpreispolitik führt dazu, dass Käufer ihre Rendite über Luxusbau erzielen müssen. Das hat Ihnen, Herr Müller – ich weiß gerade nicht, wo er ist,
ah ja, hallo Herr Müller! –, sogar der Kollege Saleh im jüngsten SPD-Machtkampf vorgeworfen. Und das auch zu Recht, denn der Bedarf in dieser Stadt ist doch ein ganz anderer. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Berlinerinnen und Berliner.
Wir Grüne fordern deshalb sowohl in Berlin als auch im Bund: Weg vom Verkauf zum Höchstpreis, hin zu Direktvergaben für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt!