Protokoll der Sitzung vom 13.09.2012

[Kurze Unterbrechung]

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen, um das spannende Ergebnis verkünden zu können. Es haben alle über den soeben diskutierten Antrag abgestimmt. Zu diesem Antrag Drucksache 17/0246 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen die Grünen, die Linken und die Piraten die Ablehnung.

Dem Antrag haben 54 Abgeordnete zugestimmt. Mit Nein haben 82 Abgeordnete abgestimmt. Enthaltungen gab es keine. Bei 136 abgegebenen Stimmen ist der Antrag damit abgelehnt.

Diejenigen, die weiter an der Sitzung teilnehmen wollen, bitte ich darum, sich hinzusetzen, um die hintere Blockbildung etwas aufzulösen.

Ich fahre nunmehr in der Tagesordnung fort und erinnere daran, dass wir Tagesordnungspunkt 10 als Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten und der Tagesordnungspunkt 11 bereits vorgezogen behandelt wurde.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, möchte ich noch mitteilen, dass ich darauf hingewiesen wurde, dass im Saal verschiedentlich fotografiert und gefilmt wurde. Wir werden darüber im Ältestenrat noch einmal sprechen, um klare Regularien zu vereinbaren. Ich bitte, jede Form von Fotografieren oder Filmen zu unterlassen. Wie ich soeben erfahre, wurden auch noch Reihen gefilmt. Das ist ein ziemlich unsinniges Verhalten. Ich bitte, dieses zu unterlassen. Wir werden darüber im Ältestenrat sprechen, damit jeder weiß, wie er sich zu verhalten hat.

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 12 A:

Ausstellungsvergütungen für Bildende Künstlerinnen und Künstler

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 20. August 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. September 2012 Drucksache 17/0503

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0193

Wird der Dringlichkeit widersprochen? Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu dem Antrag Drucksache 17/0193 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der Linken und den Piraten die Annahme in geänderter Fassung. Wer dem Antrag in geänderter Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung des Kulturausschusses Drucksache 17/0503 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU und SPD sowie die Grünen. Wer ist dagegen? – Das ist ein Pirat und die Linksfraktion. Wer enthält sich? – Das sind die Piraten. Damit ist der Antrag angenommen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 13:

Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/0492

Von den Verordnungen wurde hiermit Kenntnis genommen.

Ich komme nun zur

lfd. Nr. 14:

Stellungnahme des Senats zu dem Volksbegehren „Neue Energie für Berlin – demokratisch, ökologisch, sozial“ (Besprechung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drucksache 17/0452

Die Besprechung soll heute vertagt werden. – Widerspruch höre ich nicht. Dann ist die Vertagung beschlossen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 15:

Ankauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin – Rückkauf nur mit Vorbehalt

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0379

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0379-1

Auch hier haben die Fraktionen eine Beratungszeit von jeweils bis zu fünf Minuten. Es beginnt die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Kollegin Bayram hat das Wort. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag fordern wir den Senat auf, Vorbehaltsklauseln in den sogenannten Unternehmenskaufvertrag zum Ankauf der RWE-Anteile aufzunehmen. Damit wollen wir die Berlinerinnen und Berliner vor einem erneuten Vertrag zu ihren Lasten schützen. Wir fordern, dass für den Fall der Preissenkung eine Anpassung des Kaufpreises stattfindet. Weiter fordern wir, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird, sobald feststeht, dass die Verträge aus den Jahren 1998 und 1999 durch ein Gericht zu Fall gebracht werden.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Das Geschäft ist so, wie es jetzt geplant ist, nicht gut für Berlin. Die spezifischen Risiken des Unternehmenskaufvertrages werden weder vom Senat offen angesprochen, noch wird dargestellt, welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn Veolia, die gegen das Geschäft vor Gericht gezogen sind, von seinen vertraglich verbrieften Rechten Gebrauch macht. Die juristischen und auch die wirtschaftlichen Risiken können dazu führen, dass die Wasserpreise extrem steigen und einmal wieder die Berlinerinnen und Berliner für die Unfähigkeit ihrer Regierung zahlen müssen.

Die Beutegemeinschaft des Landes Berlin mit RWE und Veolia hat viele Diskussionen und Kritik in der Bevölkerung ausgelöst. Über 666 000 Berlinerinnen und Berliner haben dem Senat ihr Misstrauen ausgedrückt und die Offenlegung, das heißt, vollständige Transparenz für die in der Vergangenheit sowie künftig zu schließende Verträge gefordert. Dieser Bürgerinnen- und Bürgerwille ist Gesetz geworden. Nun ist es unsere Aufgabe als Parlament, besonders genau hinzuschauen, was der Senat daraus macht. Daher fordern wir, dass vor einem abschließenden Votum des Wasserausschusses keine Fakten geschaffen werden.

[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Was ist die Antwort des Senats auf das Volksgesetz? Transparenz wird einmal wieder kleingeschrieben. Die Beratungen über den Vertrag und seine Auswirkungen werden in den Vermögensausschuss geschoben. Die Beratungen im Sonderausschuss Wasser finden unter Ausschluss des Finanzsenators statt und werden von einem Abgeordneten geleitet, der alles unternimmt, um die Arbeit des Ausschusses zu behindern. Die Qualität der juristischen Stellungnahmen durch die Finanzstaatssekretärin wird an dem Beispiel deutlich, dass sie die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf den Unternehmenskaufvertrag ausschließt, obwohl in dem Vertrag selbst unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz die Veröffentlichung des Vertrages geregelt ist.

RWE und Veolia haben ein Shareholder-Agreement vereinbart. In dieses Shareholder-Agreement tritt als Rechts

nachfolger das Land Berlin für Veolia ein. Der Senat weigert sich aber hartnäckig, diesen Vertrag zu veröffentlichen. Das ist eine Unverschämtheit. Dass selbst das Volksgesetz eine Veröffentlichung von Nebenabreden, in die dann eingetreten wird, vorsieht, nimmt der Senat überhaupt nicht zur Kenntnis. Auch aus haushaltsrechtlicher Sicht ist das Gesetz angreifbar. Hier will ich auf einen Aufsatz von Willi Weinzen, SPD-Mitglied, in der „Berliner Stimme“ hinweisen. Die Ausgaben sind hier in der Bibliothek einsehbar. Dort führt er zutreffend aus, dass der Rückkauf der RWE-Anteile nicht ohne Weiteres durch die Investitionsbank Berlin als Platzhalter durchgeführt werden kann. Dem steht Artikel 87 unserer Verfassung entgegen, der den Gesetzvorbehalt auch für das Handeln der Exekutive in zivilrechtlicher Form fordert.

Herr Nußbaum, als gelernter Unternehmer, betont bei jeder Gelegenheit, dass er wie ein Unternehmer denkt, und genau darin liegt eine Gefahr für das Gemeinwohl. Staatliche Gewalt ist in unserem Land dem Gemeinwohl verpflichtet. Das Land Berlin sollte nicht wie ein Unternehmer im Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern handeln. Die Bürgerinnen und Bürger sind Wasserverbraucher und verdienen insoweit auch den Schutz als solchen. Wasser ist Gemeingut und unverzichtbar. Daher hat der Umgang damit verantwortungsvoll zu erfolgen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

An alle Kolleginnen und Kollegen meine dringende Bitte: Informieren Sie sich! Sehen Sie sich im Datenraum die Unterlagen an! Sie sind dazu berechtigt und gegenüber denen, die Sie repräsentieren, auch verpflichtet. Wenn Sie danach dem Geschäft wirklich zustimmen wollen, dann kann Ihnen niemand mehr helfen.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank, Frau Bayram! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Stroedter das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt grundsätzlich das Vertragsangebot zum Rückkauf der RWE-Anteile. Selbstverständlich, Frau Kollegin Bayram, werden wir den Vertrag genau prüfen und dann zu gegebener Zeit eine abschließende Entscheidung treffen.

Es ist richtig, dass aus dem klaren Ergebnis des Volksentscheids die Konsequenzen gezogen werden, sowohl durch einen Rückkauf der Anteile von RWE als auch – in der Perspektive, wenn das möglich ist – der Anteile von Veolia, damit eines Tages wieder 100 Prozent im Bereich Wasser im Besitz des Landes Berlin sind.

[Beifall bei der SPD]

Es ist auch klar, dass die damalige Teilprivatisierung – dazu muss man, auch als Sozialdemokrat, stehen – falsch war und die abgeschlossenen Verträge für die Berlinerinnen und Berliner, aber aus meiner Sicht auch für das Land Berlin, ungünstig waren.

Es ist richtig, dass der Finanzsenator so verhandelt hat, dass das Land Berlin in die RVB eintritt, da nur so die sogenannte Gelddruckmaschine der privaten Anteilseigner abgestellt werden kann. Es war auch richtig – das sage ich bewusst auch im Hinblick auf Harald Wolf, der heute nicht da ist –, dass das Bundeskartellamt eingeschaltet worden ist; denn nur hierdurch ist überhaupt eine Reduzierung der Wasserpreise ermöglicht worden. Der Ankauf wird haushaltsneutral erfolgen. Die bisherigen Entscheidungen des Kartellamts sind in die Finanzierung eingepreist. Auch das begrüße ich ausdrücklich.

Umso erstaunlicher ist Ihr Antrag, Frau Bayram! Wer diesen Antrag beschließt – und das wissen Sie eigentlich –, fordert den Senat faktisch auf, den Vertrag mit RWE platzen zu lassen.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Oliver Höfinghoff (PIRATEN)]

Glauben Sie ernsthaft 13 Jahre nach Abschluss der Verträge an eine Nichtigkeit und eine Rückabwicklung? Ihr Ansatz führt dazu, dass es bei einer Teilprivatisierung bleibt und die Preise weiter steigen. Und leider muss ich auch deutlich sagen – obwohl es mir bei Ihnen schwer fällt, verehrte Kollegin –: Typisch für Ihre Fraktion ist, maximale Forderungen zu stellen und am Ende nichts zu erhalten.