ich glaube, es ist jetzt einfach mal an der Zeit, dass ich die Dinge, so wie ich sie sehe, in einem Zug vortragen kann.
[Beifall bei der CDU – Christopher Lauer (PIRATEN): Die Antwort steht nicht auf seinem Sprechzettel!]
Festzuhalten bleibt somit, dass die Berliner Behörden umgehend die Generalbundesanwaltschaft und das BKA über die besagten neuen Erkenntnisse informiert und damit ihre rechtlichen Pflichten vollumfänglich erfüllt haben.
Ebenso ist unstreitig, dass mein Haus den beiden die Berliner Behörden betreffenden Beweisbeschlüssen des Bundestagesuntersuchungsausschusses nachgekommen ist. Das sei an dieser Stelle – weil das immer wieder durcheinander gebracht wird –
noch mal betont. Daher bin ich weiterhin der festen Überzeugung, dass sowohl Frau Koppers als auch ich uns juristisch korrekt verhalten haben.
Aber nicht alles, was damals nicht falsch war, muss heute richtig sein. Die Vorwürfe, über die wir hier reden, beziehen sich also auf eine nichtjuristische Ebene. Und ja, das habe ich jetzt sowohl am vergangenen Dienstag und diesen Montag im Innenausschuss als auch am vergangenen Mittwoch im Verfassungsschutzausschuss klar und unmissverständlich eingeräumt: Ich habe seinerzeit offenbar nicht immer mit der notwendigen Sensibilität gehandelt. Im Nachhinein, Herr Wolf, sage auch ich, dass ich jenseits der formaljuristischen Ebene einen Weg hätte finden sollen, die Mitglieder des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum einen und Sie, die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhaus zum anderen, in diese
Ich erwarte, dass wir uns jetzt wieder den entscheidenden Fragen zuwenden. Mein Angebot und meine Bitte sind, dass wir uns jetzt mit aller Kraft der Aufklärung widmen. Ich habe vorhin betont, das muss absolute Priorität haben.
Die Berliner Polizei und mein Haus haben auch auf die Kritik, die nach dem 13. September geäußert wurde, umgehend reagiert. Wir haben die Akten erneut gesichtet, Kopien angefertigt und diese dem Untersuchungsausschuss des Bundestages und den Mitgliedern des Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um die vollständige VP-Akte inklusive Klarnamen des V-Mannes.
Jetzt geht es darum, die noch offenen Fragen zu klären. Richtig ist, ich habe heute Herrn Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg als Sonderermittler beauftragt. Ich bin zuversichtlich, dass er mit seinen ausgewiesenen Fachkenntnissen und seiner Überparteilichkeit alle aufgeworfenen Fragen mit der nötigen Sorgfalt, dem gebotenen Nachdruck und ohne Ansehen von Personen aufklären wird. Er hat den Auftrag zu prüfen, ob bei der Auswahl und Anwerbung der fraglichen Vertrauensperson des LKA, bei ihrer weiteren Führung und bei der Auswertung und Verarbeitung der durch sie erlangten Informationen alle einschlägigen rechtlichen und fachlichen Erfordernisse beachtet wurden. Das bezieht sich auch auf die Frage möglicher Vorstrafen der Vertrauensperson oder auf die Weitergabe relevanter Informationen an andere betroffene Dienststellen.
Ebenso soll er sich mit der Frage befassen, ob nach der Aufdeckung der NSU-Verbrechen in meinem Verantwortungsbereich Fehler gemacht wurden.
Seine Arbeit wird nicht in Konkurrenz, sondern in Ergänzung zur Arbeit des Bundestagsuntersuchungsausschusses stehen, denn auch das Land Berlin hat ein großes Interesse daran, möglichst zeitnah eigene Strukturen und etwaige Versäumnisse intensiv zu beleuchten.
Ich habe Herrn Oberstaatsanwalt Feuerberg mit allen Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet, die er für seine Arbeit benötigt. Er wird mir direkt zuarbeiten und selbstverständlich auch das Abgeordnetenhaus in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Arbeit informieren. Ich bin zuversichtlich, dass er bereits in drei Monaten Ergebnisse präsentieren wird; aber er wird die Zeit bekommen, die er insgesamt braucht.
Von seiner Arbeit erhoffe ich mir nicht zuletzt Erkenntnisse, wie wir für die Zukunft mit der Anwerbung und Führung sowie mit den von V-Leuten gewonnenen Erkenntnissen optimierter umgehen können. Parallel zur Arbeit des Sonderermittlers verspreche ich mir insbesondere auch von den Facharbeitskreisen der Innenministerkonferenz, die derzeit gemeinsame Leitlinien für den Einsatz von V-Leuten erarbeiten, wichtige Impulse.
Ich will das an dieser Stelle noch einmal betonen, was ich im Ausschuss gesagt habe: Ich stelle den Einsatz von V-Personen an sich nicht zur Disposition.
Insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität und des politischen Extremismus sind sie ein wichtiges und aus polizeilicher Sicht unverzichtbares Instrument.
Als für die innere Sicherheit unserer Stadt verantwortlicher Senator kann ich es nicht verantworten, auf dieses Instrument zu verzichten.
Das käme einer Kapitulation vor den konspirativ organisierten und damit gefährlichsten kriminellen und extremistischen Gruppen in unserer Stadt gleich.
Mein Angebot, Herr Wolf, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibt bestehen: Ich lade Sie alle ein, gemeinsam die noch offenen Fragen in diesem Zusammenhang aufzuklären und die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.
Vielen Dank, Herr Senator! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Piratenfraktion, und das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Weiß. – Bitte sehr!
Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir den Senat auf, eine Bundesratsinitiative zur Streichung des Delikts der Erschleichung von Beförderungsleistungen, vulgo: schwarzfahren, aus dem Strafgesetzbuch. Was man dabei voranschicken sollte: Es geht uns dabei nicht darum, dass das Schwarzfahren künftig erlaubt sein soll oder es in Zukunft leichter gemacht werden soll.