Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es gibt eine Wortmeldung von Frau Kapek von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine Angst, ich werde die fünf Minuten nicht ausschöpfen, aber Sie werden sicherlich verstehen, dass man auf die Rederunde nicht gänzlich verzichten kann, wenn es sich um einen Dringlichkeitsantrag handelt – vor allem vor dem Hintergrund, dass wir erst gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt erfahren haben, dass der Senat nicht, wie in den letzten Wochen und Monaten suggeriert, von seinem vertraglich gesicherten Rückkaufsrecht für das Riesenradgrundstück am Zoo Gebrauch machen wird. Wir haben heute in der Spontanen Fragestunde erfahren, dass dieses Grundstück zudem mit einer hohen Grundschuld belastet ist. Wie hoch diese genau ist, können wir in einer Spontanen Fragestunde natürlich nicht klären. Allerdings bleibt im Ergebnis: Dieser ganze Vorgang ist mehr als unglücklich und mit Sicherheit nicht im Sinne der Stadt Berlin und nicht im Sinne der City West und deren Aufwertung erfolgt.
Zumindest all diejenigen, die in der letzten Wahlperiode hier schon anwesend waren, werden sich daran erinnern, dass wir im Zusammenhang mit den damaligen Vertragsverhandlungen zugesichert bekommen haben, dass uns bei allen Zweifeln, die es auch damals schon an dem Investor gab, versprochen wurde, dass es keinen Schaden für das Land Berlin geben wird. Nach den Ausführungen von Herrn Finanzsenator Nußbaum heute, dass dieses Grundstück verschuldet ist, kann man von keinem Schaden nicht mehr sprechen. Die Frage ist also: Wenn Sie sogar in den Vertrag hineingeschrieben haben, dass das Grundstück im Fall eines Rückkaufs lastenfrei zurückgegeben werden muss, wie es dann sein konnte, dass eine Grundlast für dieses Grundstück eingetragen wurde. Haben Sie entweder falsch verhandelt oder haben Sie sich betrügen lassen? Denn offensichtlich durfte der Investor oder der Eigentümer keine Last eintragen. So oder so, Schaden ist entstanden, denn das Grundstück ist verschuldet. Es ist in dieser Form unbebaubar. Es ist in dieser Form unverkäuflich. Und vor allem haben eine ganze Reihe von kleinen Berliner Anlegern hohen Verlust gemacht. Und das ist mehr als ärgerlich. Das finden wir schändlich.
Es handelt sich hier nicht um irgendein Grundstück, es handelt sich um ein Grundstück, das direkt am Bahnhof Zoo gelegen ist, umgeben von universitären Standorten und mit Sicherheit mit einem hohen Bodenwert, wenn man dort das Planungsrecht ändern würde. Das Land Berlin hat dieses Grundstück für 25 Millionen verkauft. Je nach Rechenexempel könnte man es für wesentlich weniger Geld zurückkaufen, wenn es eben diese Lastenfreiheit gäbe. Wir hätten also schon in diesem Schritt einen Gewinn gemacht. Würde man das Planungsrecht ändern, könnte man natürlich auch mit Wertsteigerungen weiterverkaufen.
Viel entscheidender als die haushälterische Komponente ist allerdings, dass an dieser Stelle das Land Berlin doch selbstverständlich Einfluss darauf behalten muss, in welcher Form eine städtebauliche Weiterentwicklung erfolgt. Jetzt habe ich vorhin Herrn Nußbaum auf dem Gang getroffen. Er sagte, ach, ist doch alles nicht so schlimm, das Grundstück läuft uns doch nicht davon. Ich frage mich ganz ehrlich, warum in dieser Stadt mit zunehmender Tendenz der Finanzsenator die Stadtentwicklungspolitik macht und nicht die Zuständigen.
Denn eines ist klar: Selbst wenn Sie darauf spekulieren, dass das Baurecht Ende 2013 ausläuft und man dann nach § 34 BauGB bebauen könnte, erfolgt dieses nur unter der Maßgabe, dass der jetzige Eigentümer, wer auch immer das ist, der pleitegegangene Investor A. oder die Bank B., die dahintersteht, dies auch bleibt; diese sind aber selbstverständlich in der Lage, das Grundstück in der Zwischenzeit weiterzuverkaufen, selbst wenn wir hier nur das Planungsrecht für ein Riesenrad haben. Immobilienspekulationen sind damit nämlich trotzdem nicht ausgeschlossen.
So kann man mit dieser Stadt nicht umgehen. Das ist keine Aufwertung der City-West. Das ist auch mit Sicherheit auch nicht das, was wir von einer Stadtentwicklungspolitik hier erwarten. Wir fordern Sie deshalb auf: Überprüfen Sie diesen Vorgang, schauen Sie bitte – und da spreche ich alle beteiligten Verwaltungen an – noch einmal in das Grundbuch hinein, um was für eine Grundlast es sich hier tatsächlich handelt, machen Sie bis Ende des Monats klar, ob Sie von dieser Rückkaufoption Gebrauch machen können oder nicht! Ich finde, das Versprechen, das Sie uns 2007 oder 2008 – das konnte ich wegen der Dringlichkeit nicht mehr genau recherchieren – hier gegeben haben, sind Sie uns auch heute noch schuldig. Das fordern wir in dieser Form ein. Deshalb beantragt meine Fraktion auch eine Sofortabstimmung.
Vielen Dank! – Sie haben Ihr Versprechen eingehalten und sind sieben Sekunden unter der Zeit geblieben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die antragstellende Fraktion beantragt die sofortige Abstimmung. Die Koalition beantragt die Überweisung an den Hauptausschuss. Hierüber lasse ich zuerst abstimmen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der Piraten. Gegenstimmen? – Das sind die Grünen und andere Teile der Piraten. Enthaltungen? – Eine Stimme bei der Fraktion Die Linke. Damit ist es überwiesen.
Damit es auch im Protokoll steht: Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es die Verständigung, dass die anderen Redner, wenn sie wollen, ihre Rede zu Protokoll geben können.
Gestatten Sie mir noch, heute einen besonderen Dank an unsere Mitarbeiter der Technik auszusprechen, die es doch noch geschafft haben, dass wir die Plenarsitzung so durchführen konnten.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin