Protokoll der Sitzung vom 08.11.2012

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und mitberatend an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr, an den Aus

(Vizepräsident Andreas Gram)

schuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Zur lfd. Nr. 4.5 ist keine Priorität benannt worden, sodass ich jetzt aufrufen kann

lfd. Nr. 5:

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 17. Oktober 2012 Drucksache 17/0574

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/0491

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/0491 auf. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zum Gesetzesantrag auf Drucksache 17/0491 empfiehlt der Rechtsausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –

[Zurufe – Unruhe]

Ich gehe mal davon aus, dass ich eben einige eingeschläfert habe. – Das ist ein Antrag von allen Fraktionen. – Wer stimmt dagegen? – Ich sehe keine Gegenstimmen.

[Zuruf von Alexander Morlang (PIRATEN)]

Ist das eine Gegenstimme, Herr Kollege, oder nicht? – Nein! Gibt es Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag bzw. das Gesetz so beschlossen worden.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

Gesetz zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 17. Oktober 2012 Drucksache 17/0591

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0425

Zweite Lesung

Auch hier eröffne ich die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu

verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 und das entsprechende Abkommen auf – Drucksache 17/0425. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zur Gesetzesvorlage auf Drucksache 17/0425 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Piraten – die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linksfraktion, Grüne, SPD und CDU.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE) und Uwe Doering (LINKE): Geht doch!]

Wer ist dagegen? – Das ist eine Stimme aus der Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Die restliche Piratenfraktion enthält sich. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0588

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. Auch hier steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und ich erteile dem Kollegen Mutlu das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin hat im Reformeifer von PISA vor sieben Jahren die sogenannte Früheinschulung per Gesetzesänderung eingeführt. Das war eine ganz banale Änderung des Stichtags zur Einschulung, und damit waren am Ende fünfeinhalbjährige Kinder schulpflichtig. Wir haben damals diesen Schritt begrüßt, weil wir der Meinung waren, dass es durchaus notwendig ist, die Kinder so früh wie möglich an die Schule heranzuführen.

Allerdings sind seither Jahre vergangen, und wenn man sich anguckt, wie sich das entwickelt hat, wie sich die Zahl der Kinder entwickelt hat, die z. B. in der Schulanfangsphase länger verweilen, und wie sich die Zahl der Kinder entwickelt hat, die auf Elternwunsch hin zurückgestellt werden, muss man schon konstatieren: Diese Reform scheint nicht den Erfolg gebracht zu haben, den wir uns hier in diesem Haus gewünscht haben.

Ich finde, wir sollten Reformen, die sich als nicht erfolgreich erwiesen haben, wieder zurücknehmen, und das ist das Ziel dieser Gesetzesänderung. Hierzu bitte ich um Ihre Zustimmung.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Berlin hat damals diese Reform gemacht, und Berlin war nicht das einzige Bundesland, das diese Reform durchgeführt hat. Mehrere Bundesländer sind diesen Weg gegangen, aber zwischenzeitlich ist Berlin das einzige Bundesland, das an dieser Regelung festhält. Kein anderes Bundesland hat eine Einschulung mit fünfeinhalb Jahren, und unser Nachbarland Brandenburg hat wie viele andere Bundesländer auch den Stichtag auf den 30. September zurückgelegt. Wir sind der Meinung, auch im Interesse der gemeinsamen Bildungsregion Berlin-Brandenburg sollte in Berlin dieser Schritt ebenfalls gegangen werden, sodass die Kinder, die bis zum 30. September des Jahres schulpflichtig werden, in die Schule kommen und die anderen, die nicht in die Schule kommen, weiter in der Kita bleiben können.

Das bedeutet, dass wir mehr Kitaplätze schaffen müssen – ca. 6 000 zusätzliche Kitaplätze. Das ist eine Aufgabe für uns alle. Das bedeutet aber auch, dass wir aufgrund der Veränderung des Stichtages vermutlich einen leichten Personalüberhang in der Schule haben werden. Diesen leichten Personalüberhang sollten wir wohlwollend annehmen und im Schuletat belassen. Das ist unsere Auffassung. Wir sollten diesen leichten Überhang in den Bereichen einsetzen, wo der Bedarf am größten ist und Hilfe und Unterstützung am nötigsten sind. Das ist in den sogenannten sozial benachteiligten Gebieten der Fall, in den Schulen, die mit Problemen behaftet sind. Die freuen sich über jede weitere Lehrerstunde, über jeden weiteren Lehrer und über jede weitere Lehrerin.

Liebe Kollegen von der SPD und von der CDU! In der Presse habe ich wiederholt gelesen, dass Sie auch diese Früheinschulung kritisch sehen. In dem Sinne hoffe ich, dass Sie dieses Angebot, das wir Ihnen mit der Stichtagsänderung bzw. dieser Gesetzesänderung machen, annehmen und diesen Weg mitgehen und vielen Eltern und vielen Schülerinnen und Schülern, aber auch den Schulen diese Last nehmen. Eltern und Schulen beschweren sich, dass Kinder viel zu früh in die Schule kommen, und Schulen beschweren sich, dass sich Lehrerinnen und Lehrer aufgrund der verschiedenen Reformen der letzten Jahre überhaupt nicht auf diese ganz jungen Kinder einstellen können.

Sicherlich gibt es Kinder, die mit fünfeinhalb so gut sind und vom Intellekt her dem Unterricht folgen und gleich einsteigen können, aber für überaus viele Kinder ist das ein Problem. Das sehen wir auch anhand der Zahlen der Kinder, die länger in der Schulanfangsphase verweilen, wie ich anfangs gesagt habe. Bei der Einführung der Früheinschulung lag die Zahl der Kinder, die länger in der SAPh, also der Schulanfangsphase, bleiben mussten, bei 230. In der Zwischenzeit reden wir von 3 300 Kindern, die ein Jahr länger in der Schulanfangsphase bleiben müssen – Tendenz steigend. Dasselbe gilt für die Zahl der Rückstellungen. Die Zahl der Rückstellungen ist

in den letzten Jahren immer wieder angestiegen – im letzten Schuljahr auf insgesamt 2 300 Schülerinnen und Schüler, auch hier Tendenz steigend. Es sind nahezu zehn Prozent der Schüler, die die Rückstellungsmöglichkeit in Anspruch genommen haben.

Meine Damen und Herren von der Koalition! Das sollten für uns Signale sein, dass diese Reform, die sich nicht als erfolgreich erwiesen hat, zurückgenommen wird.

Sie müssten bitte zum Ende kommen, Herr Kollege!

Ich komme zum Ende. – Ich kann meinen Appell an Sie wiederholen: Lassen Sie das Spiel von Opposition und Regierung! Lassen Sie uns gemeinsam im Interesse der Eltern, der Schulen und der Schülerinnen und Schüler an dieser Stelle eine Reform erneut reformieren und Zustände schaffen wie in allen anderen Bundesländern auch! – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei den GRÜNEN]

Danke sehr, Herr Kollege! – Für die Fraktion der SPD erteile ich jetzt dem Kollege Özışık das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einschulungsregelung zielt darauf ab, über die vorgezogene Schulpflicht für alle Kinder frühzeitig verpflichtend die schulische Förderung zu ermöglichen. Vorliegende Befunde und internationale Erfahrungen – insbesondere die PISA-Studien – zeigen, dass eine verstärkte individuelle Förderung aller Kinder höhere Erfolgsaussichten verspricht. Durch die Neufassung des Schulgesetzes ist hinreichend Flexibilität geschaffen, um über den individuell bestmöglichen Förderort für ein Kind zu entscheiden. Wir gehen davon aus, dass der Senat in Kürze einen Auftrag für eine wissenschaftliche Untersuchung der Effekte des Schuleintrittsalters vergeben wird.

[Özcan Mutlu (GRÜNE): Wann denn?]

Dann liegen uns aussagekräftige Erkenntnisse über die Wirkung der Früheinschulung vor, um den Erfolg einschätzen zu können. Uns wird der Zusammenhang zwischen dem Einschulungsalter und den Leistungen der Schüler nicht ganz klar. Das kann man am Beispiel Berlin, Hamburg und Bremen sehen. Gemäß dem IKB – Entschuldigung! –, IQB-Ländervergleich