Protokoll der Sitzung vom 08.11.2012

an Recht und Haupt

Lfd. Nr. 25:

Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2011 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0595

an Haupt

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 3:

Aktuelle Stunde

gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

b) Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012/2013 – NHG 12/13)

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. November 2012 Drucksache 17/0612

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0500

Zweite Lesung

Der Berliner Senat soll ab 2013 eine zusätzliche Finanzierung der Stadtteilzentren und Nachbarschaftszentren durch eine Kontingentverstärkung aus EU-Fördermitteln in Höhe von 1,1 Millionen Euro sicherstellen. Dies ist möglich, da ein gleich hoher Betrag von Fördermitteln in dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bewirtschafteten Teilprogramm „Bildung im Quartier“ nicht gebunden wird. Die Kofinanzierung durch Landesmittel erfolgt aus dem Kapitel 1150, Titel 68455, Zuschüsse zur Bildung und Förderung von Stadtteilzentren.

Zu lfd. Nr. 7 A:

Wahl des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Dringliche Wahl Drucksache 17/0609

Das Abgeordnetenhaus hat auf Vorschlag des Senats gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land Berlin vom 20. November 1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Mai 2007,

Herrn Martin Gutzeit

zum Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gewählt.

Zu lfd. Nr. 13:

Leitlinien und Regeln für Social Media in der öffentlichen Verwaltung

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 22. Oktober 2012 Drucksache 17/0596

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0248

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat keine grundsätzlichen Bedenken, wenn sich der Senat oder die Senatsverwaltungen in sozialen Netzwerken präsentieren; den jeweiligen Fachverwaltungen wird freigestellt, ob sich diese in sozialen Netzwerken darstellen wollen.

Dabei ist der Einsatz einer Anti-Tracking-Software zu prüfen.

Der Senat wird aufgefordert, die von ihm erarbeiteten Leitlinien zu Social Media in der Berliner Verwaltung nach Fertigstellung dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Zu lfd. Nr. 14 A:

Nr. 14/2012 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. November 2012 Drucksache 17/0613

Dem Verkauf von insgesamt 17.308 m² großen Grundstücken in der Gemarkung Rüdnitz, Flur 4, Flurstück 80 und 81, eingetragen beim Amtsgericht Bernau, Grundbuch von Rüdnitz Blatt 1349 sowie der Flurstücke 67, 68, 69, 75 und 78 der Flur 4, eingetragen beim Amtsgericht Bernau, Grundbuch von Rüdnitz Blatt 1377 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 13.6.2012 (Urkundenrolle-Nr.: B 229/2012 des Notars Frieder Buchmann, Berlin) wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 14 C:

Höhere Genauigkeit bei der Ermittlung des Kostenrahmens bei öffentlichen Baumaßnahmen

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 17. Oktober 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. November 2012 Drucksache 17/0615

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/0268

Der Senat wird aufgefordert, die bestehenden Verfahren zur Ermittlung des Kostenrahmens bei öffentlichen Baumaßnahmen einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Ziel ist es, die Kosten für öffentliche Baumaßnahmen in jeder Phase der Planung noch exakter und realitätsnäher als bisher zu prognostizieren. Hierbei sind u. a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:

1. In allen Planungsphasen sollen sich die Angaben zur Kostenschätzung und Kostenberechnung auf den beabsichtigten Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme beziehen, mithin eine prognostizierte Kostensteigerung für den Zeitraum von der Planung bis zur Baufertigstellung enthalten. Diese ist realitätsnah auf Basis einer Bauindexentwicklung der vergangenen Jahre vorzunehmen.

2. Für die in den vergangenen drei Jahren umgesetzten Baumaßnahmen soll die in den Kostenschätzungen und -berechnungen sowie sonstigen Finanzierungsvorlagen ausgewiesene Position „Unvorhergesehenes“ ausgewertet werden. Sollte sich hierbei herausstellen, dass es in den Abrechnungen dieser Baumaßnahmen – im Vergleich zu den ursprünglich geschätzten Kosten – bei der Position „Unvorhergesehenes“ zu häufigen Überschreitungen des angesetzten Kostenrahmens gekommen ist, soll bei allen künftigen Planungen die Position „Unvorhergesehenes“ generell höher als bisher üblich angesetzt werden.

3. In den Bauplanungsunterlagen und sonstigen Vorlagen zur Finanzierung von Baumaßnahmen ist eine Erklärung vorzusehen, die die Kosten im Zusammenhang mit baupolizeilichen und brandschutzrechtlichen Anforderungen abschließend benennt.

Im Zusammenhang mit den unter Punkt 1. bis 3. genannten Aspekten sind die bestehenden „Verfahren zur frühen Ermittlung von Hochbaumaßnahmen“ weiterzuentwickeln. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2012 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 14 D:

Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu den Flächen im Gebiet des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64 im Bezirk Mitte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. November 2012 Drucksache 17/0616

Dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, dem Bezirksamt Mitte und der CA Immo Deutschland GmbH über Flächen des „Mauerparks“ wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 14 E:

Entwurf des Bebauungsplans XV-51c-1 für die Baugrundstücke zwischen der Straße Am Studio, Justus-von-Liebig-Straße, Volmerstraße und Albert-Einstein-Straße sowie zwischen Straße Am Studio, Richard-Willstätter-Straße, Volmerstraße und Justus-von-Liebig-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 19. September 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. November 2012 Drucksache 17/0617

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0448

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 14. August 2012 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans XV- 51c-1 zu.