Vielen Dank! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Kollege Dregger das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege Dregger!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es ja ganz schön, dass die Opposition unseren Job übernimmt, ihre eigenen Anträge zu versenken. Dann habe ich hier nicht mehr so viel Arbeit.
Aber zurück zum Ernst! Uns liegt ein Antrag der Piraten vor, der die Einführung einer Meldepflicht für Kameras öffentlicher Stellen und Privatpersonen zum Gegenstand hat. Immerhin kann ich jedenfalls Ihrem Antrag nicht entnehmen, dass Sie die Videoüberwachung durch Überwachungskameras wie bisher per se ablehnen.
Dazu möchte ich Sie beglückwünschen. Das ist auch das Beste an Ihrem Antrag. Leider haben Sie das gerade in Ihrer Rede richtiggestellt, lieber Herr Lauer.
Die Videoüberwachung ist ein wichtiges Mittel, um Straftaten aufzuklären. Wer das leugnet, nimmt die Realität nicht wahr. Daher hat die Koalition aus CDU und SPD im vergangenen Jahr zu Recht die Speicherfristen für das Videomaterial von 24 auf 48 Stunden ausgeweitet. So hat es die CDU-Fraktion bereits in der letzten Legislaturperiode beantragt. Dadurch können die Strafverfolgungsbehörden im Falle von Straftaten in weit mehr Fällen Zugriff auf dieses wichtige Beweismaterial nehmen, bevor es gelöscht wird. Das dient letztlich auch der Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Nein, danke! – Nun wollen Sie die Videokameras, die den öffentlich zugänglichen Raum überwachen, registriert sehen. Dabei geht es nicht nur um die Kameras in den U- und S-Bahnhöfen, sondern auch in Kaufhäusern, Parkhäusern, Tankstellen und anderswo.
Zur Begründung Ihres Antrags verweisen Sie auf den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen, die von diesen Kameras erfasst werden.
Wozu werden diese Überwachungskameras eigentlich eingesetzt und warum? Geschieht das aus Voyeurismus?
sondern es geschieht, weil Menschen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ein Bedürfnis haben, sich und die körperliche Unversehrtheit ihrer Mitarbeiter und Kunden zu schützen, ihr Eigentum zu schützen und ihre freie Willensausübung zu schützen.
Nein, danke! – Herr Lauer! Sie haben gesagt, die Videoüberwachung sei ein rechtsfreier Raum. Das stimmt so nicht. Die Videoüberwachung ist nicht ungesetzlich oder verfassungswidrig, sondern gesetzlich zugelassen, unter anderem in § 31b Berliner Datenschutzgesetz. Dort ist geregelt, dass die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume zulässig ist, soweit der Einsatz der Videoüberwachung zur Aufgabenerfüllung oder zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Dabei ist auf die Videoüberwachung selbst und den Betreiber der Kameras hinzuweisen.
Mir ist bis heute keine Anzeige eines Bürgers bekannt, der sich darüber beschwert hätte, dass eine einzelne Kamera, die er im öffentlichen Raum sieht, seine Rechte beeinträchtigt. Deswegen, glaube ich, eröffnen Sie hier eine reine Phantomdiskussion.
Mit diesen Bestimmungen sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen eingehalten, die von diesem Kameras erfasst werden.
Sie wollen jetzt die Menschen, die durch die Überwachungskameras geschützt werden, vor diesen Kameras schützen. Und diesen Schutz wollen Sie durch ein Melderegister herbeiführen, in dem alle Kameras mit Standort, Bildradius, Bildauflösung usw. anzugeben sind.
Alle Achtung! Wir werden das im zuständigen Datenschutzausschuss beraten. Ich bin dann sehr gespannt zu hören, was die Registrierungspflicht eigentlich bringen soll. Sicher ist, dass sie einen erheblichen Bürokratieaufwand erzeugt und erhebliche Kosten auslösen wird.
Welchen Nutzen also soll dies aufwiegen? – Sie werden sagen, hier liegt ein Grundrechtseingriff vor und der muss überwacht werden. Aber wird er denn effektiv durch eine Registrierungspflicht überwacht?
Denken Sie an Straßenschilder, an Straßenverkehr, an Ampeln im Straßenverkehr, die häufig auf Rot schalten, an Ordnungsämter, die Bußgelder verhängen,
an Lehr- und Prüfungsämter, die Zensuren erteilen. Das alles sind Grundrechtseingriffe, und ich frage Sie, ob Sie auch deren Registrierung fordern.
Ich bin gespannt, ob Sie im Ausschuss darzulegen in der Lage sind, dass der Bürokratie- und Kostenaufwand, den Ihr Antrag im Falle seiner Annahme auslöste,
in einem vernünftigen Verhältnis zu den Nutzen steht, den Sie auch mal zu erklären versuchen könnten. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Dregger! – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt der Kollege Doering das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme erst einmal aus der Debatte mit, dass – die Linksfraktion mitgezählt – die SPD, die Grünen und die Piraten gemeinsam dafür sind, dass die Videoüberwachung möglichst eingeschränkt wird und auf das Notwendigste begrenzt wird.
Aber schauen wir uns mal an, was in dieser Woche Medien berichten. Da wird auf der Bundesebene von CDU
und FDP ein Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert, der zwar die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz verbieten soll, im Gegenzug aber die offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlauben soll, wenn die Beschäftigten darüber informiert werden. Es soll also ausgeweitet werden. Zur Information der Beschäftigten reicht es, dass es einen allgemeinen Hinweis im Betriebsgelände oder im Büro gibt. Der Thüringische Wirtschaftsminister Machnig, SPD, wird hierzu in der „Welt“ mit den Worten zitiert: „Eine Kampfansage an die Arbeitnehmerrechte.“ Und: „Hier wird eine Kultur des Misstrauens etabliert.“ – Recht hat der Mann!
Auch dieser Vorgang belegt: Die Kameraüberwachung ist inzwischen fester Bestandteil unseres Alltags geworden – sei es in öffentlichen Räumen wie Bahnhöfen und Plätzen, sei es bei Behörden, in Betrieben, Banken, Geschäften und Mietshäusern. Selten wissen die so überwachten Beschäftigten, Kunden, Passanten und Mieter, ob die Überwachungskameras und die damit verbundene Überwachung rechtmäßig sind und was mit den erfassten automatisierten personenbeziehbaren Dateien passiert. Zwar gibt es Gesetze, einschränkende Regelungen und Gerichtsurteile, die vorgeben, wer wann was und wo mittels Überwachungskameras aufzeichnen und wie lange speichern kann – aber wer kontrolliert und überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben?