Protokoll der Sitzung vom 17.01.2013

Wenn hier gesagt wird, dass man die Rückflüsse, die jetzt dankenswerterweise aus der Rückzahlung von Darlehen fließen, dazu nehmen soll, dann haben wir eine andere Vorstellung. Wir möchten gern, dass diese Rückflüsse dazu verwandt werden, um die Neubautätigkeit zu erweitern. Das heißt, wir wollen diese nicht dazu verwenden, um vorhandene Wohnungen staatlich einzukaufen, sondern wir wollen sie dazu verwenden, dass wir neue Wohnungen schaffen können. Wir glauben, dass dies mittel- und langfristig die einzige Möglichkeit ist, die Mietsteigerungen zu begrenzen.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Tom Schreiber (SPD) und Iris Spranger (SPD)]

Wenn Sie von einem Umwandlungsverbot sprechen, dann sollten Sie deutlicher sagen, dass dieses Umwandlungsverbot heute bereits möglich ist. Es bezieht sich aber nur auf Milieuschutzgebiete. Diese Milieuschutzgebiete sind in der Regel relativ klein und haben eine relativ schwierige Sozialstruktur. Die Wohnungseigentumsquote innerhalb dieser Gebiete beträgt 3 Prozent, 14 Prozent in ganz Berlin. Auch das ist aus meiner Sicht nicht ausreichend. Ich fände es viel besser, wenn mehr Leute ihre eigenen Wohnungen hätten und damit auch einen gesicherten

Alterssitz, sodass man dadurch Mietsteigerungen für Mietwohnungen begrenzen könnte.

In diesen Milieuschutzgebieten – das ist auch die Erfahrung, von der die Kollegen aus Hamburg berichtet haben – haben Sie immer ein großes Problem damit, dass Sie auf der einen Seite den Zeitpunkt finden müssen, zu dem die Investitionen, die dort von Privaten angeschoben werden, nicht abgewürgt werden, und auf der anderen Seite das Thema der sogenannten Gentrifizierung. Wobei ich sage, dass das Thema Gentrifizierung – oder ich sage: Vertreibung – ein zweischneidiges Schwert ist. In vielen dieser Gegenden ist es erst erforderlich, eine entsprechende soziale Mischung überhaupt zu schaffen, die dort leider nicht immer mehr besteht. Deshalb bin ich der Meinung, dass verstärkte private Investitionen, dass mehr Eigentümer, die in diese Gebiete ziehen, manchen Gebieten gut täten.

Wenn Sie sich die Zahlen der Umwandlungen in Milieuschutzgebieten angucken, dann sind die sehr niedrig. Was aus meiner Sicht ganz wichtig ist: Es liegt aus Hamburg keinerlei Kontrolluntersuchung vor, wie sich die Miete in diesen Milieuschutzgebieten, wo ein Umwandlungsverbot besteht, entwickelt hat und wie sie sich in den Gebieten entwickelt hat, in denen das nicht der Fall ist. Sie dürfen nicht vergessen: Die Leute kaufen keine Wohnung in Gebieten, die sich im Sinkflug hinsichtlich ihrer Sozialstruktur befinden, sondern in Gebieten, die aufstreben, in die man aufgrund der Verkehrsanbindung, aufgrund der gewachsenen Attraktivität gern hinkommt. Auch in diesen Gebieten steigen die Mieten, unabhängig davon ob umgewandelt wird oder nicht.

Zur Verkürzung der Kündigungsfristen kann ich nur noch eines sagen, weil die Zeit mir langsam knapp wird: Wir haben in Berlin eine sehr unterschiedliche Lage. Wir haben in den Außenbezirken, sei es Reinickendorf, sei es Köpenick, eigentlich kaum Umwandlungen. Wir haben ja ein Vorkaufsrecht der Mieter. Die haben in den Innenstadtbezirken eine siebenjährige Kündigungssperrfrist. Danach ist die Kündigung – das sollte Ihnen auch bekannt sein – nur dann möglich, wenn wir Eigenbedarf dort geltend machen, das heißt, nur unter sehr engen Voraussetzungen. Insofern glaube ich, dass man sich sicherlich angucken muss, wie sich das in den einzelnen Gebieten entwickelt. Aber eine generelle Verlängerung ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Für die Piratenfraktion hat das Wort der Abgeordnete Herr Höfinghoff. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Dr. Heide! Im Kontext Gentrifizierung wäre es mir übrigens ganz recht, wenn wir von Verdrängung, nicht von Vertreibung sprechen würden. Wenn es nach Ihrer Fraktion geht, dürften Vertriebene ja nicht in dieser Stadt bleiben.

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Berlin hat einen angespannten Mietwohnungsmarkt, und das seit ca. 2009. Zunehmend sind spekulative Investorinnen in Berlin unterwegs, die Objekte ankaufen, im unsanierten Zustand Teilungserklärungen einreichen und umwandeln und dann angestammte Mieterinnen entmieten. Teilweise kommen Methoden zum Einsatz, die man noch von der Baumafia der Achtzigerjahre kennt: mutwillige Wasserschäden, Abstellen von Medien, Bedrohung von Mieterinnen usw. Wir kennen das alle noch. Die einzelnen Wohnungen werden dann zu maximalen Preisen verwertet. Damit übt man dann Druck auf Mieterinnen aus, wahlweise eine erhöhte Miete zu zahlen oder auszuziehen. Das führt zu Verdrängung und Verarmung der angestammten Wohnbevölkerung. In Erhaltungsgebieten, bei denen bereits nachweislich städtebauliche Gründe vorliegen, die für den Erhalt der sozialen Mischung sprechen, ist der Umwandlungsdruck zusätzlich erhöht, da dort für solche Investorinnen besonders attraktive Wohnhäuser liegen, die kurzfristig hohe Renditen von bis zu 20 Prozent jährlich versprechen, bei schneller Umwandlung und Verwertung.

Hier ist großer Handlungsbedarf. Allein in der Hand eines solchen Umwandlers, Taecker, befinden sich über 200 betroffene Objekte. Diese Abzocke zulasten der Mieterinnen mit überwiegend begrenztem und niedrigem Einkommen muss so schnell wie möglich eingedämmt werden, zumal umgewandelte Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt tendenziell verloren gehen, da oft Eigennutzerinnen oder an Eigennutz Interessierte als Enderwerberinnen infrage kommen. Derzeit befeuern niedrige Kapitalmarktzinsen und parallel steigende Mieten dieses Geschäft weiter, sodass Handeln dringend geboten ist.

[Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN]

Der Genehmigungsvorbehalt ist das Mittel der Wahl. In Einzelfällen, in denen nachweislich keine Verdrängung stattfindet, kann genehmigt werden, also z. B. wenn Mieterinnen gemeinsam das Gebäude erwerben und die Wohnungen untereinander aufteilen wollen. Argumente gegen den Genehmigungsvorbehalt überzeugen einfach nicht. Dem Grundsatz, dass jede mit ihrem Eigentum nach Belieben verfahren kann, wird hier eindeutig die Sozialpflichtigkeit des Eigentums gegenübergestellt, insbesondere Wohneigentum ist kein beliebiges Wirtschaftsgut, sondern in sozialer Verantwortung zu verwal

ten. Man ignoriert nicht einfach Artikel 14 des Grundgesetzes.

Die gleichen Argumente gelten für den im Fall des Falles vorgesehenen erweiterten Kündigungsschutz bei Eigenbedarfsklagen. Die Zehnjahresfrist hat sich in angespannten Märkten bewährt und ist verfassungskonform, insbesondere auch vereinbar mit der Berliner Verfassung, die explizit den Schutz von Wohnraum und ausreichende Versorgung mit Wohnraum in Artikel 20 festschreibt. Da inzwischen der gesamte Wohnungsmarkt in Berlin als angespannt gelten kann, die GEWOS-Studie hat es uns eindeutig gezeigt, ist der Geltungsbereich für die Zehnjahresfrist für ganz Berlin als Schutzvorschrift naheliegend und auch notwendig. Breite Zustimmung sowohl unter Piraten als auch in der Gesamtbevölkerung ist gegeben; zumal die Schutzvorschrift in der Wirkung darauf zielt, dass eher langfristig orientierte Einzelanlegerinnen diese Wohnungen erwerben, die kein Interesse an Eigennutz haben, sondern das Objekt z. B. als Renditeobjekt zur Altersvorsorge erwerben.

Darf ich kurz unterbrechen? – Verzeihung, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß ja, dass Sie nicht formal verpflichtet sind, dem Redner zuzuhören. Aber Sie sollten bitte denen, die das zu tun wünschen, die Gelegenheit geben, das auch zu tun, und von daher bitte Ihre Gespräche anderswo führen.

Es ist besonders schade, dass Herr Braun nicht zuhört. Bei dem hätte ich es mir wirklich gewünscht.

[Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN]

Ich bin aber sowieso gleich fertig, dann sind Sie erlöst von diesem wichtigen, aber offensichtlich nicht für viele interessanten Thema. – Hören Sie auf, Wohnraum als Spekulationsobjekt zu behandeln! Dann machen wir das nämlich mit den Forderungen. Und auch, wenn meine Kolleginnen und ich uns die Münder fusselig reden, zumindest in der Opposition: Sorgen Sie für bezahlbaren Wohnraum in ganz Berlin! Machen Sie’s halt einfach!

[Beifall bei den PIRATEN, den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zu den Abstimmungen. Zu dem Antrag Drucksache 17/0551 – Stichwort: Vorkaufsrecht – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Grüne, Linke und Piraten die Ablehnung auch mit neuem Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen, die

(Vizepräsidentin Anja Schillhaneck)

Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Zu dem Antrag Drucksache 17/0262 – Stichwort: Umwandlungsverordnung – empfiehlt der Bauausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist damit der Antrag angelehnt.

Zu dem Antrag Drucksache 17/0486 – Stichwort: Kündigungsschutz – empfiehlt der Bauausschuss mehrheitlich gegen Grüne, Linke und Piraten die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und die CDU-Fraktion. Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 4.5:

Priorität der Fraktion Die Linke

Tagesordnungspunkt 19

Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2.0“ (ISV 2.0)

Antrag der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/0652

Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Die Linke. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Lederer. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 2. April 2009 hat das Abgeordnetenhaus auf Antrag der damaligen rot-roten Koalition die Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ beschlossen und mit Beschluss über den Doppelhaushalt 2010/2011 mit insgesamt ca. 2,1 Millionen Euro untersetzt. Das Maßnahmepaket enthielt eine Reihe von konkreten Handlungsaufträgen, um insbesondere durch Bildung und Aufklärung, aber auch durch die Stärkung der Communitys selbst Homo- und Transfeindlichkeit entgegenzutreten. Diese Initiative war nun nicht auf dem Mist meiner damaligen Kollegin, der SPD-Abgeordneten Susann Engert, und mir, gewachsen. Die Initiative war das Ergebnis eines offenen diskursiven Prozesses, nachdem Überfälle und Beleidigungen gegen

über Lesben, Schwulen, Transmenschen für starke öffentliche Empörung gesorgt hatten. In vielen Gesprächen, in einem großen Ratschlag mit Tipps und Hinweisen von Vereinen, Trägern und Initiativen, schließlich Parlamentsanhörungen sind die Schritte identifiziert worden, die Berlin gehen muss, um die Akzeptanz sexueller Vielfalt und Selbstbestimmung in unserer Stadt voranzubringen. Ich erinnere mich, insbesondere in der Fraktion der Grünen, der Linksfraktion und der SPD brannte man damals für das Thema und war das Ziel ausgegeben worden, hier wirklich spürbar voranzukommen.

Die ISV war damals Vorbild. Andere Bundesländer und Städte haben mittlerweile nachgezogen. Die EU hat die ISV als Best-Practice-Beispiel für Emanzipation und Kampf gegen Diskriminierung gewürdigt. In den Jahren 2010 und 2011 sind dann jährlich Senatsbeschlüsse und Zwischenberichte an das Abgeordnetenhaus erstellt worden. Die LADS, aber auch einzelne Regierungsmitglieder des rot-roten Senats haben sich mit großem Engagement für einen Erfolg dieses Projekts eingesetzt. Sicher, es gab auch Widerstände, aber das Abgeordnetenhaus hat sich zu ISV bekannt, und im Großen und Ganzen war der politische Rückhalt groß.

Nun schreiben wir das Jahr 2013, wir blicken auf mehr als ein Jahr Rot-Schwarz zurück und müssen feststellen: Trotz des Bekenntnisses der Koalition zur Fortsetzung und Weiterentwicklung der ISV ist nur wenig passiert. Zu loben ist die Bundesratsinitiative zur Rehabilitierung, leider nicht zur Entschädigung, der nach § 175 StGB alter Fassung aufgrund einvernehmlicher sexueller Handlungen in der DDR und der Bundesrepublik verurteilten schwulen Männer, unter Rückgriff auf Vorbereitungsschritte der rot-roten Koalition im Bundesrat eingebracht und zum Erfolg geführt. Das ist klasse. Das ist nicht nur symbolisch wichtig. Es geht hier um schwere Menschenrechtsverletzungen, die endlich eingestanden werden müssen.

Zu loben ist auch, dass Herr Heilmann ermöglicht hat, was unter Frau von der Aue noch nicht möglich war, eine Ansprechpartnerin bei der Staatsanwaltschaft für die Belange von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu benennen. Das war es dann aber auch.

Im Doppelhaushalt sind die Mittel zusammengestrichen worden, noch bevor der Evaluationsbericht überhaupt vorlag. Wichtige Maßnahmen und Projekte sind nach zwei Jahren sang- und klanglos beendet worden. Das ist ein Trauerspiel und eigentlich auch ein Verstoß gegen ihre eigene Koalitionsvereinbarung. Inzwischen gibt es Grüne-Ideen, wie es weitergehen könnte. Wir Linke und Piraten haben in Fortsetzung des seit 2009 üblichen partizipativen Prozesses mit viel Materialien in Auswertung von Kleinen Anfragen, in Gesprächen und eines großen Ratschlags am 12. September im SchwuZ unter Betei

ligung von mehr als 70 Menschen jetzt einen Antrag vorgelegt und in diesen Antrag diverse neue Schritte aufgenommen. Es gab 2009 Leerstellen, manches – wie den Bereich der Regenbogenfamilien – haben wir damals nicht gesehen. Wir haben den Aspekt der Mehrfachdiskriminierung stärker beachtet. Wir haben die Forderung aufgestellt, Bewährtes zu institutionalisieren. Die Liste ließe sich fortsetzen. Dazu reicht die Zeit nicht.

Auch in dieser ISV-Weiterentwicklung liegt der Schwerpunkt auf dem Feld von Bildung und Aufklärung und praktischer Antidiskriminierungsarbeit. Kita, Schule, Hochschule, Jugendhilfe, Krisen- und Nothilfe sind Bereiche, in denen ganz praktisch ohne übermäßigen Ressourcenaufwand, aber mit notwendig langem Atem unglaublich viel unternommen werden kann, um in unserer Stadt etwas für die Akzeptanz sexueller Vielfalt zu tun.

Im Mittelpunkt steht der Menschenrechtsansatz: Du sollst leben dürfen, wie du bist, ohne Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung. Politik und Verwaltung sind an deiner Seite, damit du dein Leben selbst bestimmen kannst, damit du akzeptiert wirst, damit dir bei Schwierigkeiten die nötige Hilfe zukommt.

Mein Dank geht an die vielen Menschen, die sich in den Prozess der Erarbeitung der ISV 2.0 eingebracht haben. Das ist die Stärke des ISV-Prozesses, dass er nicht über die Köpfe der Menschen hinweg oder allein durch die Verwaltung geschah. Vielmehr sind die Menschen selbst zu Subjekten gemacht worden.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Transparenz und Rechenschaftslegung, permanente kritische Überprüfung dessen, was geschieht, unabhängige Evaluation und öffentliche Begleitung, vor allem aber die haushaltsmäßige Untersetzung der beschlossenen Maßnahmen, davon lebte die ISV. Sie war mehr als Symbolpolitik, mehr als Schirmherrschaften und öffentliche Bekenntnisse. Wir haben jetzt zu entscheiden, ob den zwei Jahren ISV eine weitere Epoche ISV folgt, oder ob es nach zwei Jahren sang- und klanglos zu Ende geht. Es ist die Frage, ob der Kampf für Selbstbestimmung und Akzeptanz und sexueller und geschlechtlicher Vielfalt weiterhin ein Markenzeichen progressiver Hauptstadtpolitik bleiben wird.

Insofern hoffe ich auf konstruktive Debatten und am Ende auf ein möglichst über alle Fraktionen hinweg getragenes Gesamtergebnis. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Schreiber. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Vorbemerkungen – das muss man jetzt hier vermutlich im Haus immer tun: Die Rede ist nicht abgeschrieben. Ich habe mich auch nicht durch grüne politische Freunde inspirieren lassen.

[Beifall von Simon Kowalewski (PIRATEN)