Es kommt kein Aber. – Dafür sprechen meines Erachtens die Argumente, die zum Teil schon vorgetragen worden sind. – Lieber Kollege Kohlmeier! Ich glaube, wir bringen die ein bisschen aus dem Konzept. Die sind immer so in einem Rollendenken verhaftet. Jetzt passiert nicht das, womit sie gerechnet haben, und jetzt wissen sie nicht, wie sie damit umgehen sollen.
Dafür spricht meines Erachtens die Notwendigkeit, erkennbare Strafbarkeitslücken durch die Neujustierung und die neue Bewertung, was strafwürdig ist, zu schließen.
Das ist aber nett, Kollege Rissmann! – Womit Sie uns jetzt tatsächlich aus dem Konzept bringen könnten, ist nicht die Fortführung dieses Redebeitrags, sondern eine Ansage, dass die Koalition diesen Antrag mit unterstützt und entsprechend abstimmt.
Moment, Moment! Der Kollege Kohlmeier hat doch ausgeführt, dass die Koalition offen ist, dieses Vorhaben zu begleiten. Das machen wir im Rechtsausschuss ganz in Ruhe, wir schauen es uns an.
Im weiteren Verlauf meiner Rede werden Sie sehen, dass es einige Aspekte gibt, über die man diskutieren und sehen muss, wie man damit vernünftig umgeht.
Ich darf noch drei Punkte nennen, warum es in der Tat richtig ist, es auf Bundesebene anzugehen, die Frage der Abgeordnetenbestechung neu zu regeln. Die deutschen Regelungen müssen an internationale Standards angeglichen werden. Das ist überfüllig. Es gibt einen Widerspruch, auf den der Antrag hinweist, dass nämlich ausländische Mandatsträger diesbezüglich hier in Deutschland strafrechtlich anders behandelt werden als deutsche Mandatsträger. Diesen Widerspruch muss man auflösen. Grundsätzlich gilt es, auch damit ein Zeichen gegen Korruption zu setzen und das Vertrauen der Bürger in seine Vertreter und die Politik insgesamt zu erhöhen.
Worüber man reden muss, Kollege Höfinghoff, ist – das ist meines Erachtens die eigentliche Herausforderung – die Umsetzung. Das ist eine handwerkliche Frage, wie man das gestalten kann. Man muss in einem ersten Schritt die Frage beantworten, in welchem Bereich zwischen der derzeitigen Regelung von § 108e StGB auf der einen Seite und der Strafbarkeit von Amtsträgern wegen Vorteilsnahme, Bestechlichkeit – §§ 331 ff StGB – andererseits man die Strafbarkeit verschieben will. Ich denke, eine unreflektierte Übernahme der Vorschriften §§ 331 ff. StGB auch für Abgeordnete scheint mir so nicht überzeugend, weil da die Besonderheiten des Mandats nicht ausreichend berücksichtigt werden würden. Eine Verschiebung in die Richtung der Strafbarkeit scheint mir allerdings geboten, das habe ich hoffentlich schon zum Ausdruck gebracht.
Im Detail wird sich daran die Frage anschließen, über die wir dann im Rechtsausschuss auch mal zu reden haben werden, wie Besonderheiten des Mandats zu berücksichtigen sind, also: Was soll im Einzelfall zulässig sein und wo soll strafbares Unrecht anfangen? Dass diese Frage dann doch schwierig zu beantworten ist, zeigt ja schon der Umstand, dass in dieser Legislaturperiode drei Anträge auf Verschärfung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung im Bundestag gescheitert sind; die sind schon angesprochen worden. Man wird also die Frage beantworten müssen, was zulässiges, notwendiges und auch gewolltes sozial adäquates Verhalten eines Abgeordneten ist bzw. sein soll. Ich denke, diese Frage muss der Gesetzgeber genau regeln, was er als strafbar erachtet in diesem Bereich und was eben nicht. Ein weiter Tatbestand mit Rechtsbegriffen an der Grenze der Bestimmtheit, dessen Ausfüllung man dann den Gerichten im Rahmen der Rechtsprechung anheimstellt, scheint mir aus grundsätzlichen Erwägungen falsch, weil er das Gefüge der Gewaltenteilung, das Gleichgewicht der Staatsgewalten berühren würde. Auf dieses und viele weitere Fragen und Probleme sachgerechte Antworten zu finden, wird Aufgabe des Bundesgesetzgebers sein. Dennoch freue ich mich, diese interessante Debatte in unserem Berliner Rechtsausschuss mit Ihnen fortsetzen zu dürfen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Kollege Rissmann! – Für die Fraktion Die Linke erteile ich der Kollegin Möller das Wort. – Bitte sehr, Frau Kollegin!
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Darum geht es ja genau, diese doch recht komplizierte Rechtsproblematik endlich auch hier im Land Berlin zu besprechen. Um das Image der sogenannten Berufspolitikerinnen und Berufspolitiker steht es sehr schlecht. Wir gelten als faul, überbezahlt, sind an allem schuld und mitunter korrupt. Umso wichtiger ist es, dass die Grundlagen unseres Arbeitens klar nachvollziehbar sind. Das sind sie aktuell nicht, und es geht genau darum, dem Abhilfe zu schaffen.
Wir können auch gerne noch mal zur Verdeutlichung von der Bundesebene hier ins Abgeordnetenhaus zurückkommen. Wenn mich beispielsweise die Firma Veolia dafür bezahlt, dass ich mich in meiner Fraktion gegen die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe einsetze, dann ist das nicht strafbar – weder für mich noch für denjenigen, der mich bezahlt.
Wenn man bei mir eine Kleine Anfrage für 100 Euro kaufen kann, dann ist das nicht strafbar. Es ist noch nicht einmal strafbar, wenn ich nach einer Abstimmung von jemandem eine großzügige Spende als Dankeschön für mein Stimmverhalten bekomme. Wenn ich mich also nicht total dämlich anstelle, kann ich mein Verhalten im Rahmen meines Mandats gegen irgendwelche Annehmlichkeiten von Dritten kaufen lassen und werde dafür nicht strafrechtlich belangt. Ich werde das nicht tun, aber wie Sie sehen, gibt es keine wirksame Vorbeugung gegen Korruption bei Volksvertretern, und das geht so nicht! Die derzeitige Regelung ist ein Placebo. Eine große Wochenzeitung hat es einmal so formuliert:
Dass man in einer modernen Demokratie eine strafrechtliche Vorbeugung gegen die Korruption von Abgeordneten braucht, haben auch die Vereinten Nationen erkannt. Die UN-Konvention gegen Korruption aus dem Jahr 2003 wurde auch von Deutschland unterschrieben. 164 Staaten haben diesen Vertrag bereits ratifiziert und in ihren Gesetzen entsprechende Regelungen geschaffen, so z. B. China. Nur Deutschland sträubt sich seit zehn Jahren, die Konvention umzusetzen. Damit stehen wir in einer Reihe mit Syrien, Saudi-Arabien und dem Sudan.
Das ist ein Armutszeugnis und wirft ein schlechtes Licht auf unsere Demokratie. Dabei fängt die Debatte dazu nicht erst heute an, wie gesagt, Herr Behrendt hat es schon beschrieben, entsprechende Gesetzentwürfe liegen im Bundestag vor, und zwar nicht nur von den Linken und den Grünen. Auch die Sozialdemokraten haben einen Gesetzentwurf eingebracht. Deshalb können Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, mit diesem Antrag Ihr ureigenstes Anliegen unterstützen.
Bis jetzt werden immer wieder Pseudoargumente vorgeschoben, um sich vor einer Gesetzesänderung zu drücken. CDU und FDP im Bundestag sagen, eine Strafverschärfung würde die Abgeordneten in ihrem freien Mandat einschränken. Das ist natürlich Unsinn. Unter Strafe gestellt wird nicht der normale Kontakt und Austausch mit Interessenvertretern, unter Strafe gestellt wird die Vorteilsnahme für bestimmte Handlungen bei der Ausübung des Abgeordnetenmandats. In der Verwaltung und in der Wirtschaft gibt es längst strengere Regelungen. Warum sollen ausgerechnet Abgeordnete hier geschont werden? Das versteht tatsächlich kein Mensch.
Dann kommt immer das Argument, man könne das nicht richtig eingrenzen, was strafbar ist und was nicht. Natürlich ist es kompliziert. Was aber 164 Staaten der Welt schaffen, werden wir wohl auch hinbekommen. Was wir hier diskutieren ist wirklich kein großer Wurf der Korruptionsbekämpfung. Es ist ein international selbstverständ
Und wenn die Mehrheit im Bundestag sich dagegen sträubt, dann muss der Druck eben über die Länder kommen, irgendwas müssen wir ja machen. Wenn die Koalitionsfraktionen sich überzeugen lassen, diesem Antrag zuzustimmen, dann wird der Senat im Bundesrat bei einer solchen Initiative ganz sicher nicht alleine dastehen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Kollegin Möller! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Rechtsausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 21. Januar 2013 Drucksache 17/0779
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/0254. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/0254 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der Piraten die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linkspartei, Grüne, SPD, CDU. Wer stimmt mit Nein? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Piraten ist das Gesetz so beschlossen.
Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren.