Der Schutz des Betriebs und des Geschäftsgeheimnisses, der an dieser Stelle ab und zu genannt wird, darf dabei notwendige Transparenz nicht verhindern.
Die öffentliche Kontrolle ist auch die wirksamste Korruptionsprävention, weshalb die genannten Punkte auch der Korruptionsbekämpfung dienen. Wir haben in Berlin bereits ein Korruptionsregister. Dies ist eine wirksame Methode, um schwarze Schafe auszusortieren. Es sollte im Bundesrat darauf hingewirkt werden, ein einheitliches Register für Bund und Länder einzuführen.
Dabei kann übrigens – das sei angemerkt – ein Blick in das Korruptionsbekämpfungsgesetz von NRW hilfreich sein, das dort schon recht fortschrittlich ist. Eine Veröffentlichungspflicht wäre notwendig. Dies sollte auf beschränkte und freihändige Vergaben erweitert und gleich noch auf der Website www.bund.de veröffentlicht werden.
Ich komme nun zum Punkt Rechtstaatlichkeit. Der Rechtsschutz im Unterschwellenbereich muss dem des Oberschwellenbereichs entsprechen. Dies ist auch übliche europäische Praxis.
Zudem muss in einem Vergabeverfahren jeder unterlegene Bewerber gesetzlich die Möglichkeit bekommen, ein Nachprüfungsverfahren anzustrengen. Momentan ist dies nur für den Zweiplatzierten möglich. Dies gebietet das öffentliche Interesse an einem fairen und rechtstreuen Vergabeverfahren.
Eine Anmerkung sei mir noch erlaubt. Aus dem Antrag der Linken war nicht ganz zu erkennen, ob die Vergabestellen – wenn die Zahl ausgeweitet würde und es mehr Stellen gäbe – eventuell nicht doch zu mehr Bürokratie führen. Eine Überlegung müsste noch sein, ob man vielleicht bestehende Vergabestellen ausbaut und eine Nachschulung für diese einführt. Das ist einer der Punkte, die wir hoffentlich auch im Ausschuss in extenso besprechen. – Danke schön!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung der Anträge an künftig für Wirtschaft zuständigen Ausschuss und an den künftigen Hauptausschuss empfohlen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Piratenfraktion. Das Wort hat der Abgeordnete Reinhard. – Bitte!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, dass Sie mir ein zweites Mal zuhören! 2008 hat ein Skandal zu großen Schlagzeilen ge
führt: Lobbyisten von Verbänden und Konzernen waren über Jahre hinweg an der Ausarbeitung von Gesetzen im Bundesministerium beteiligt. Dabei zahlte der Steuerzahler sogar noch drauf, wie ein interner Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags feststellte. Zwischenzeitlich sollen über hundert sogenannte Externe im Bundesministerium gearbeitet haben. Der Bericht zeigte damals Wirkung. Die Praxis, Mitarbeiter aus der Wirtschaft ganz offen und auch noch aus Steuergeldern zu bezahlen und an den Gesetzen mitarbeiten zu lassen, ist inzwischen eingeschränkt worden. Es gibt inzwischen sogar einen Rundgang an die Orte, an denen sich die Politiker mit den Lobbyisten treffen. Das zeigt die Notwendigkeit für ein Lobbyistenregister.
Ich freue mich, dass wir auf Vorlage der Grünen heute über ein Thema sprechen, das wir bereits auf der konstituierenden Sitzung angesprochen haben. Es geht um die Aufgabe und die Frage, was die Rolle des Abgeordneten in diesem Haus eigentlich ist. Wir als Piratenfraktion sind noch dabei, in diese Rolle hereinzuwachsen. Aber auch wir haben schon Ideen und Impulse, denen Sie hoffentlich auch zustimmen können.
eine Pflicht, eine Bürde. Zu dieser Bürde gehört vor allem aber auch die Rechenschaft gegenüber den Bürgern. Dies ist nicht nur ein Heft, das am Ende der Wahlperiode veröffentlicht wird. Transparenz ist etwas, das nicht erst im Nachhinein, sondern auch im laufenden Verfahren passiert.
Eine Pflicht des Mandates ist es, eine transparente Darlegung von Kontakten mit Inhaltsvermittlern, Interessenvertretern, mit eben Lobbyisten zu verfolgen. Nicht wir sind die Herren dieses Hauses, sondern die Bürger.
Daraus folgt, dass die Bürger auch das Recht haben, ungeschönt zu erfahren, wie Gesetze entstanden sind und welche Interessensvertreter dabei an welcher Stelle beteiligt wurden.
Deshalb muss dieser Rechenschaftspflicht konsequent nachgekommen werden. Ein Lobbyregister ist die konsequente Umsetzung dessen. Danke an dieser Stelle für die Vorlage der Fraktion der Grünen.
Noch zwei Sätze, warum wir dazu einen Änderungsantrag eingebracht haben: Der Begründung des Ursprungsantrags kann seitens der Fraktion der Piraten grundsätzlich zugestimmt werden. Wir halten es jedoch für erforderlich, Schwerpunkte des einzureichenden Registers im Antragstext festzulegen. Die Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyregisters ist für uns nicht nur ein Bekenntnis, sondern eine Erfordernis. Die Ergänzung der verpflichtenden Registrierungen von Kirchen und religiösen Gemeinschaften gegenüber dem Lobbyregister der Europäischen Union halten wir aufgrund der Trennung von Staat und Kirche für wichtig. Die Klarstellung, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich in eigenen Anliegen an die Landesregierung und an das Abgeordnetenhaus wenden, von der Verpflichtung ausgeschlossen sind, ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Ein Punkt ist noch die Schaffung einer Datenbank statt eines Registers. Dies ist kostengünstiger und weniger aufwendig als die Pflege eines Lobbyregisters.
Ich fasse zusammen: Mit Erstellung dieses Registers, das übrigens auch in anderen Bundesländern wie Brandenburg bereits intensiv diskutiert wird, schaffen wir eine gute Grundlage, um unseren ureigenen Pflichten, nämlich der transparenten Darstellung unserer Arbeit in diesem Hause gegenüber den Bürgern ein gutes Stück näher zu kommen. Lassen Sie uns daher diesen Schritt gemeinsam gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Reinhardt! Selbstverständlich mit Ansage! Den Kollegen der CDU muss man tatsächlich sagen, dass sie jetzt bei uns applaudieren müssen. Wir applaudieren selbstverständlich bei den Kollegen der CDU auch. Daran müssen wir uns ehrlicherweise erst gewöhnen. Deshalb mit Ansage dem lieben Kollegen Rissmann mitgeteilt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt mir fern, zu dem Antrag gleich zu Beginn meiner Rede deutlich zu machen, dass der Antrag leider wieder abgeschrieben ist. Sie erinnern sich an die erste Plenarsitzung, die wir miteinander hatten, bei der Sie letztendlich beim Abschreiben erwischt wurden, als es um den Hauptausschuss ging. Der Antrag, wer den Vorsitz im Hauptausschuss bekommen soll, war eins zu eins abgeschrieben. Bei dem jetzi
gen Antrag, der heute vorliegt, wurde uns ein Antrag präsentiert, der am 23. März dieses Jahres wortgleich im Brandenburger Landtag beschlossen wurde, damals von den Regierungsfraktionen SPD und Linkspartei eingebracht.
[Zuruf von den PIRATEN: Deshalb muss er nicht schlecht sein! – Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN]
Es wird jetzt noch ein bisschen interessanter: Die Ursprungsinitiative für ein Lobbyregister wurde in Brandenburg unter der Drucksachennummer 17/52936 von der CDU in Brandenburg eingebracht.
Applaudieren Sie ruhig! – Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es noch die verflossene Liebe zur CDU ist, die Sie dazu bringt, Anträge der CDU abzuschreiben, ob Sie möglicherweise einfach nicht dazu kommen, eigene Anträge einzubringen, oder ob Sie vielleicht gar keine Idee mehr für diese Stadt haben.
Das Anliegen des Antrages wird von allen Fraktionen in diesem Haus unterstützt. Da liegen wir alle nicht so weit auseinander. Ich habe mir erlaubt, die Rede des Brandenburger Kollegen Bischoff von der SPD
Der Unterschied ist nur, weitestgehende Transparenz und Offenheit möchte ich dabei zeigen und sage es selbstverständlich vorher an. Sie können also jetzt gleichzeitig mitlesen, was der Brandenburger Kollege gesagt hat und was der Kollege Kohlmeier hier sagt.
Wichtig ist zunächst einmal zu sagen, was Lobbyismus konkret ist. Ich stelle eine kurze Definition aus Wikipedia voran: