Sven Kohlmeier

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Lauer! Die ersten parlamentarischen Vorgänge der Piratenfraktion, die Sie 2011 hier eingebracht haben, waren Überwachungssoftware an Schulen und der Einsatz von Quellen-TKÜ in Berlin, zwei Anfragen. Fünf Jahre später reichen Sie in unserer letzten Plenarsitzung einen Antrag zur rechtswidrigen Einsatz der stillen SMS ein. Die Piraten bleiben sich treu, was die Kontrolle von staatlichen Überwachungsmaßnahmen betrifft.
Über stille SMS können Strafverfolgungsbehörden feststellen, wo sich ein Handy gerade befindet. Der Empfänger bemerkt davon nichts. Die Behörde erhält aber Angaben über das Telefon, dessen Standort und die Anschlusskennung. In neun Monaten wurden in Berlin fast 90 000 stille SMS verschickt. Auch in Berlin verwendet die Polizei das Instrument der stillen SMS. Die Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert das Verfahren sehr deutlich. In 80 Prozent der geprüften Fälle war der Einsatz von stillen SMS aus den Akten nicht erkennbar. In einem Drittel der Fälle war die Erforderlichkeit des Einsatzes nicht ersichtlich. Entgegen den gesetzlichen Vorgaben wurden die Betroffenen nicht informiert. Die Datenschutzbeauftragte hält den Einsatz für fragwürdig und forderte eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage für die Verwendung der stillen SMS. Der Abschlussbericht der Datenschutzbehörde schreibt der Justiz- und der Innenverwaltung deutliche Worte über den Einsatz ins Stammbuch: Die Polizei setzt stille SMS ein, ohne dass dies für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich war. Die Staatsanwaltschaft begründet die Anträge unzureichend. Und die Dokumentation in der Akte fehlt.
Lieber Herr Justizsenator! Lieber Herr Innensenator! Ich kann die Kritik der Datenschutzbeauftragten nachvollziehen. Es entsteht nicht nur in diesem Fall der Eindruck, dass Ermittlungsbehörden Maßnahmen mit hohem Grundrechtseingriff zu einer Standardmaßnahme entwickeln und nutzen. Stille SMS, Funkzellenabfrage, Quellen-TKÜ sind nur einige Beispiele, die wir hier in den vergangenen Jahren diskutiert haben. Berlin ist die Stadt der Freiheit, und dazu zählt auch der Schutz vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen. Dass die Strafverfolgungsbehörden den rechtlich zulässigen Rahmen ausschöpfen, um Straftäter zu ermitteln, ist richtig. Aber es kann und es darf nicht sein, dass damit ein dauerhafter permanenter Grundrechtseingriff von nicht betroffenen, unbescholtenen Berlinern einhergeht.
Insofern bin ich den Piraten für diesen Antrag dankbar. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, der Antrag wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschlossen werden und der Diskontinuität zum Opfer fallen.
Sie, liebe Kollegen der Piraten, setzen mit diesem Antrag noch einmal ein Ausrufezeichen, warum Sie in diesem Parlament wichtig waren. Oft stand ich für meine Fraktion mit netzpolitischen Themen hier vorne, und wir haben uns politisch gestritten, anfänglich noch sehr intensiv, manchmal auch mit viel Theater, zuletzt deutlich inhaltlicher. Mit den Kollegen Morlang, Lauer, Reinhardt und Dr. Weiß habe ich den einen oder anderen Strauß ausgefochten. Sie haben IT-Begriffe verwendet, die hier im Haus kaum einer verstanden hat. Sie haben Themen aufgerufen, die bisher unterhalb des politischen Radars liefen. Sie haben sich für die Bürgerrechte eingesetzt und waren wichtig für dieses Haus und Berlin. Und Sie waren für die Freiheit in dieser Stadt wichtiger als die, die bald Ihre Plätze einnehmen werden.
Ganz persönlich von mir: Herzlichen Dank für die vielen richtigen Initiativen und Ihre Arbeit in diesem Haus. Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Doering hat es ja gerade gefragt und auch erkannt: Das hier
ist eine Akte, wie Sie sie heutzutage tausendfach in der Berliner Verwaltung in vielen Räumen finden. Und das hier
ist eine Akte, die Sie ab dem 1. Januar 2023 in den Berliner Verwaltungen finden, und zwar möglicherweise auf einem USB-Stick.
Auch auf einem grünen oder einem roten – wie Sie wollen, Herr Doering! So steht es im E-GovernementGesetz, welches das Parlament heute beschließen wird. Mit diesem Gesetz leiten wir den digitalen Fortschritt in der Berliner Verwaltung ein.
In der Expertenanhörung wurde der Vorschlag der Koalitionsfraktionen von den Anzuhörenden gelobt. Ich zitiere den Bezirksstadtrat Dr. Prüfer aus Lichtenberg, dem man nicht vorwerfen kann, dieser Koalition besonders nahe zu stehen: Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
ist auch mit Überraschung verbunden gewesen und soll an dieser Stelle mit einem Lob für diesen Änderungsantrag verbunden sein, weil er vieles, was ich aufgeschrieben hatte,... dann doch ins Visier nimmt.
Dem kann ich mich nur anschließen!
Das vom Senat vorgelegte Gesetz war ausbaufähig. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen mit umfangreichen Änderungen ein echtes E-Governement-Gesetz für Berlin
(Harald Wolf)
erarbeitet. Die Schwerpunkte möchte ich Ihnen kurz darstellen.
Wie bereits gesagt, wird ab dem 1. Januar 2023 bei der Berliner Verwaltung nicht mehr mit Papier, sondern digitaler Akte gearbeitet. Es soll zukünftig einen ITStaatssekretär geben. Dieser kümmert sich nach unserer Vorstellung ausschließlich um die Standardisierung der Berliner IT und den Ausbau der digitalen Akte. Wir führen ab dem 1. Januar 2018 eine Pflicht zur Nutzung des IT-Dienstleistungszentrums ein. Die Übergangsfrist ist erforderlich, um das IT-Dienstleistungszentrum in die Lage zu versetzen, als zentraler IT-Beschaffer des Landes Berlin zu fungieren. Wir haben uns zu diesem Schritt entschieden, um die IT-Landschaft zu vereinheitlichen.
Derzeit gibt es 74 IT-Königreiche, 74 IT-Stellen in Haupt- und Bezirksverwaltungen, die jeweils für sich für die IT-Beschaffung und für die IT verantwortlich sind. Das führt in der Praxis zur Zersplitterung der IT-Landschaft; jeder bestellt bisher eine Ausstattung, wie und wo er will. Das soll zukünftig der Vergangenheit angehören. Um die Standardisierung zu erreichen, koordiniert der IT-Staatssekretär zukünftig die Beschaffung, die zentral beim IT-Dienstleister des Landes Berlin erfolgt.
Wir haben in das Gesetz aufgenommen, dass die Bezirke zukünftig im Lenkungsrat von IT-Staatssekretär, Chef der Senatskanzlei und Staatssekretär in der Hauptverwaltung mit vertreten sind. Bisher waren dort nur vier Bezirke vertreten. Wir wollen so sicherstellen, dass die Informationen auch alle Bezirke erreichen.
Wir haben uns in der Koalition entschieden, deutliche Anforderungen zur Barrierefreiheit in das Gesetz zu schreiben. Die digitale Verwaltung muss für Menschen mit Behinderungen sowohl in der Mitarbeiterschaft als auch unter den Nutzern genutzt werden können. Ich will Ihnen hier ein Beispiel geben: Es darf nicht sein, dass ein PDF-Formular so erstellt ist, dass es faktisch ein Bild ist, denn dieses ist für Menschen mit Behinderungen mit Hilfsmitteln nicht lesbar. Das PDF-Dokument muss also so erstellt sein, dass es Hilfsprogramme auslesen und zum Beispiel in Braille-Schrift darstellen können.
Wir haben im Gesetz eine höhere Verankerung der IT-Sicherheit durch Festschreibung eines Mindestschutzniveaus und Bildung einer Stelle zur Meldung und Begegnung von sicherheitsrelevanten Vorfällen festgeschrieben. Und wir haben im Gesetz festgehalten, dass es neben dem D-Mailzugang auch eine tatsächliche Endezu-Ende-Verschlüsselung zum Beispiel durch den PTPStandard geben soll.
Dies alles stellt eine große Herausforderung für den ITStaatssekretär und die zukünftige Regierungskoalition dar. Dieser Weg wird kein leichter sein,
dieser Weg wird steinig und schwer.
Einen großen Künstler, der euch möglicherweise politisch nicht passt!
Der Gesetzestext, welchen wir hier beschließen, muss natürlich auch von der Exekutive gelebt werden. Da kommt ein Artikel in der „Berliner Morgenpost“ vom Dienstag gerade recht: Berliner Senat sorgt sich um Akzeptanz elektronischer Akte – so die Überschrift. E-Akten können in der Berliner Verwaltung 10 Prozent Arbeitszeit sparen. Die Innenverwaltung befürchtet jedoch Schwierigkeiten bei der Akzeptanz. Das ist generell ein Problem bei dem Thema, sagt der Innenstaatssekretär Statzkowski, der für IT zuständig ist. – Das Gesetz, das wir vom Senat erhalten haben, hatte genau diesen Eindruck gemacht: keine Verbindlichkeit, keine Festlegungen, keine Zeitrahmen.
Ich werbe bei diesem Thema dafür, die anstehenden Veränderungen als Chance und nicht als Risiko zu sehen. Und ich bin dankbar, dass mein Kollege von der CDU, Burkhard Dregger, ebenfalls mehr an die Chancen gedacht hat. Wir waren uns einig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folglich in diesen Prozess mit einbezogen sein müssen, und haben es deshalb auch in das Gesetz mit aufgenommen. So wird es die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von barrierefreien Arbeitsplätzen und barrierefreien Formularen geben, und der Hauptpersonalrat wird im Lenkungsrat vertreten sein. Ich finde es richtig, dass wir das so eindeutig geregelt haben.
Der Ausschussvorsitzende Herr Reinhardt hat sich am Montag nach der Beratung im Ausschuss für die konstruktive Zusammenarbeit von Regierung und Opposition bedankt. Ich möchte mich diesem Dank anschließen. Ich finde, wir hatten eine breite Einbindung auch von Vorschlägen der Opposition. Einen Vorwurf teile ich hingegen nicht: Am Montag kritisierte der Vertreter der Grünen, dass wir das E-Governement-Gesetz mit Dringlichkeit beschließen. – Was denn sonst, liebe Kollegen von den Grünen? Der Vertreter der Grünen hat uns hier vier Jahre lang vorgeworfen, dass das E-Governement-Gesetz nicht schnell genug kommt. Und nun legen wir das E-Governement-Gesetz vor und wollen es beschließen, und dann geht es auf einmal alles zu schnell. Das ist wenig konstruktiv, liebe Kollegen von den Grünen.
Im Ergebnis ist das Gesetz im zuständigen Ausschuss einstimmig bei Enthaltung der Opposition beschlossen worden. Berlin bekommt mit dem E-GovernementGesetz eine kleine Revolution zur Einführung der digitalen Akte in der Berliner Verwaltung. – Herzlichen Dank!
Herr Dr. Weiß! Sie haben gerade die Fristen angesprochen, die seien Ihnen zu verbindlich. Was wäre denn Ihr Vorschlag gewesen? Hätten Sie lieber unverbindliche Regelungen ins Gesetz aufgenommen als die festen Fristen zur Einführung der elektronischen Akte?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lauer! Ich gebe zu, dass das heute wohl die schwerste Rede in dieser Legislaturperiode für mich ist, und zwar nicht wegen des Themas, das wir heute aufrufen, sondern weil der Antrag, den Sie einreichen, inhaltlich völlig zutreffend ist und ich von dem Antrag auch überzeugt bin.
Gleichwohl werde ich begründen, warum wir den Antrag in der Sofortabstimmung ablehnen werden.
Keine Koalitionsdisziplin! Sie haben mit Ihren Zwischenrufen insofern recht, als wir den Antrag heute beschließen könnten. Nur – lieber Kollege Lauer, Sie haben es selbst gesagt – das SMS-Tool zur Information über Funkzellenabfragen kommt dann vermutlich trotzdem nicht.
Wir könnten vermutlich noch zehn Anträge in diesem Parlament beschließen – es wird immer noch nicht kommen. Wir könnten dem Justizsenator auch körperliche Gewalt androhen, aber auch dann wird es nicht kommen.
Ich kann ihn nicht austauschen, liebe Kollegen der Piraten, das wissen Sie! Ich bin an diesem Punkt genauso wie Sie desillusioniert und enttäuscht vom Justizsenator.
Er lacht darüber, aber das ist auch in Ordnung. Dann sieht er wenigstens gut aus.
Die Piratenfraktion hat es zutreffend dargestellt: Es gibt seit 2013 in diesem Parlament die Aufforderung an den Senat und in dem Fall an den Justizsenator, die Berichte über den Einsatz von Funkzellenabfragen abzuliefern. Das sind ca. 60 Millionen Daten, Handydaten, die jährlich von Berlinerinnen und Berlinern erhoben werden. Jede Fraktion hat natürlich eine andere Motivation für diesen Antrag und für diesen Bericht. Die Opposition lehnt die Funkzellenabfrage ab und möchte diesen Bericht haben, um das zu begründen und darzustellen. Die CDU begrüßt die Funkzellenabfrage und will deshalb den Bericht. Und wir wollen den Bericht haben, um die Angemessenheit der Funkzellenabfrage und dieser Maßnahme zu überprüfen und uns dann eine Meinung dazu zu bilden. Wie auch immer die Motivlage in den Fraktionen ist – es gibt einen einstimmigen Beschluss in diesem Haus, dem Parlament einen konkreten Bericht mit substantiierter Darlegung und Datenlage vorzulegen. Es ist ein Kernelement unserer Demokratie, dass die eine Gewalt, nämlich dieses Haus, die andere kontrolliert und dafür auch Berichte anfordert.
Das passiert in diesem Haus immerzu. Kollege Schneider macht es im Hauptausschuss permanent.
Es ist also keine Raketenwissenschaft, hier einen Bericht abzuliefern.
Es ist auch nichts Geheimes daran zu finden, uns diesen Bericht vorzulegen. Es gibt in diesem Haus einen Datenraum, dort könnte man geheime Dinge hinterlegen.
Ich stelle fest: Seit drei Jahren liefert uns Herr Justizsenator Heilmann den Bericht erst gar nicht, dann zögerlich teilweise und zuletzt – er liegt hier gerade in der Mappe, heute eingereicht – ohne Anlagen.
Und ein SMS-Informationsmodul gibt es immer noch nicht. „Danke für gar nichts“, würde es jetzt in einer Satiresendung heißen. – Ernsthaft: Ich bin politisch und auch persönlich enttäuscht von Ihnen, Herr Senator! Politisch bin ich enttäuscht, weil ich das Gefühl habe, dass sie als Justizsenator das Parlament nicht ernst nehmen.
Und persönlich bin ich enttäuscht, weil Sie mir in der Vergangenheit immer wieder versichert haben, dass Sie den Antrag des Parlaments umsetzen und ein SMSModul schaffen werden. Und ja, ich habe es Ihnen geglaubt, weil Ihnen eine gewisse IT-Affinität nachgesagt wird.
Was bleibt? – Ein Justizsenator, der den Parlamentsauftrag seit drei Jahren nicht umsetzt! Ich glaube, dass eine ordentliche Berichterstattung auch Ihnen und Ihrer Argumentation geholfen hätte, weil Sie möglicherweise hätten darlegen können, dass die Funkzellenabfrage notwendig ist. Sie haben sich stattdessen dafür entschieden, den Parlamentsauftrag zu ignorieren, zu verzögern und nicht zu bearbeiten. Dass dieser Antrag hier heute von den Piraten vorliegt, ist Bewertung Ihrer Arbeit als Justizsenator genug. Wir werden den Antrag ablehnen, da wir nicht glauben, dass Sie mit einer erneuten Beschlussfassung den Auftrag des Parlaments umsetzen – traurig, aber wahr. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir beschließen heute das Gesetz zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzugs. Mit diesem Gesetzesvorhaben legt die Justizverwaltung nicht nur ein Berliner Strafvollzugsgesetz vor – die Ausführungen haben Sie gerade von dem Kollegen Behrendt vernehmen können –, sondern die Justizverwaltung legt auch die Neufassung des Gesetzes über den Vollzug der Jugendstrafe, Änderungen zum Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz sowie Änderungen des Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes vor.
Mit dem neu gefassten Strafvollzugsgesetz soll ein zeitgemäßer Strafvollzug sichergestellt werden, der auch die Belange von Verletzen von Straftaten angemessen berücksichtigt. Es gibt eine opferbezogene Vollzugsgestaltung mit der Auseinandersetzung mit den Tatfolgen. Es gibt klare Regelungen zur Resozialisierung. Es gibt im Gesetz eine Regelung zur Arbeitspflicht. In einigen Bundesländern wird auf die Arbeitspflicht verzichtet. Wir sind jedoch der Auffassung, dass ein geregelter und strukturierter Tagesablauf wichtig ist, denn nur so kann die Resozialisierung gelingen. Und wir erhöhen die Besuchszeiten gegenüber der geltenden Rechtslage von einer auf
(Dirk Behrendt)
zwei Stunden pro Monat. Es gibt eine zusätzliche Stunde Besuchszeit für minderjährige Kinder, denn auch hier sind wir der Auffassung, dass ein Besuch insbesondere von Familienmitgliedern der Resozialisierung dient.
An dieser Stelle eine Replik auf den Kollegen Behrendt bezüglich der Familienreglung, die die von uns benannte Anzuhörende eingebracht hat: Nur weil es die von uns benannte Anzuhörende war, muss es nicht unbedingt ins Gesetz fließen. Anhörungen sind dazu da, dass alle Fraktionen einen Wissensvorteil erlangen.
In diesem Fall war es aber so, dass die Justizverwaltung und auch Sie uns in der Ausschussberatung überhaupt nicht sagen konnten, warum es eigentlich in das Gesetz soll, außer dass Sie die Regelung schön fanden. Da wurde weder ein Defizit noch ein Problem festgestellt. Insofern gab es gar keine Notwendigkeit, eine Änderung durch uns vorzunehmen.
Zur Gewährleistung von einheitlichen Standards und identischen Begrifflichkeiten gab es dann weitere redaktionelle Anpassungen in den Gesetzen zum Berliner Jugendstraf- und Untersuchungshaftvollzug und Sicherungsverwahrungsvollzug. Ich bin der Auffassung, dass wir damit heute ein gutes Gesetzespaket verabschieden. Natürlich wird die Opposition das Gesetz kritisieren – Sie haben es von dem Kollegen Behrendt soeben vernommen. So ist die Rollenverteilung. Und abgesehen von den Piraten haben die Grünen und die Linke die Chance, in der nächsten Legislaturperiode das, was Sie heute ankündigen, auch umzusetzen.
Zusätzlich zu dem, was wir heute als Gesetzespaket verabschieden, werden wir ein Pilotpaket Resozialisierung durch Digitalisierung im Berliner Strafvollzug auf den Weg bringen. Es ist kein Geheimnis, dass es schwierige Verhandlungen mit der CDU waren, gleichwohl immer konstruktiv. Ich bin dankbar dafür, dass die Koalitionsfraktionen vor dem Hintergrund des Amtsleitungsgrundsatzes übereinstimmend der Auffassung waren, die Digitalisierung im Strafvollzug einzuführen. Es ist schwer erklärlich, dass sie eine analoge Zeitung lesen können, aber nicht auf digitale Inhalte, z. B. eine digitale Zeitung zurückgreifen können. Und wir werden natürlich – das ist wichtig – die Sicherheitsaspekte im Strafvollzug besonders gewährleisten. Ich sage ganz deutlich, der Opposition ist das zu wenig, aber Knast ist kein Hotelaufenthalt
und wird auch kein Hotelaufenthalt mit kostenlosem Internet sein.
Im Ergebnis werbe ich für die Zustimmung zu unserem Gesetzesvorhaben mit dem Antrag. Es ist ein gutes und fortschrittliches Gesetz für einen zeitgemäßen und mo
dernen Strafvollzug. Ich danke an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Erarbeitung dieses Gesetzes beteiligt waren. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst einmal darf ich mit Freude feststellen, dass sich die Kollegen der Piratenfraktion in der heutigen Sitzung mit ihren eigenen Anträgen zu 100 Prozent auf ihre Kernkompetenz beschränkt haben, nämlich indem sie nur Anträge zu netzpolitischen Themen einreichen. Herzlichen Glückwunsch dazu! – Lassen Sie uns beginnen, über den Antrag „Netzneutralität in Berlin sicherstellen – Konzept für eine öffentliche Netzgesellschaft vorlegen“ zu reden: Bevor ich mich dem Inhalt des Antrags zuwende, möchte ich Ihren Blick auf die sehr ausführliche Begründung lenken. Die Begründung beginnt gleich am Anfang mit einer zutreffenden Feststellung – ich zitiere aus der Begründung –:
Der Berliner Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU enthält ein klares Bekenntnis zu Netzneutralität und digitaler Daseinsvorsorge.
Und weiter wird dann in der Begründung aus dem Koalitionsvertrag zitiert, Seite 94:
Die Netzneutralität ist die Grundlage der digitalen Daseinsvorsorge. Die Koalition wird das Prinzip der Netzneutralität zur Förderung der digitalen Vielfalt sichern.
Ich stelle fest, liebe Kollegen der Piratenfraktion: Sie haben zutreffend aus unserem Koalitionsvertrag zitiert,
und ich freue mich, dass Sie die netzpolitische Kompetenz der Koalition nutzen, um damit Ihren Antrag hier zu begründen. Ja, die Koalitionsfraktionen haben sich zum Prinzip der Netzneutralität im Koalitionsvertrag vereinbart, und wir stehen auch dazu! Ich bin der festen Über
zeugung, dass der Zugang zu den Digitalnetzen so ein Teil der Daseinsvorsorge ist – Kollege Weiß hat es genannt – wie halt auch Wasser und Strom.
Ich bin auch der festen Überzeugung, dass es keine Zweiklassengesellschaft bei dem Zugang zu den Netzen und zum Internet geben kann: schnelles Internet für die reichen und großen Konzerne, ein langsames für die anderen. Der Zugang zum Internet ist schon heute eine Voraussetzung für das Leben, für die Teilnahme am Leben, für Bildung, Fortbildung und geistigen Reichtum. Dies muss für alle gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden – ich will einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet. Dafür sehe ich mit dem Chef der Senatskanzlei Björn Böhning einen Garanten im Senat. Herr Böhning hat sich in der Vergangenheit sehr deutlich für die Netzneutralität ausgesprochen und bereits frühzeitig den EU-Verordnungsentwurf kritisiert. Deshalb bin ich froh, dass das Land Berlin unter Federführung der Senatskanzlei und der Wirtschaftsverwaltung die BundLänder-Arbeitsgruppe leitet, die die Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Netzneutralität in nationales Recht vorsieht. Ich bin mir sicher, dass die Arbeitsgruppe und der Senat genau das absichern, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: das Prinzip der Netzneutralität sichern.
Nach diesen vielen guten Aussichten in die Zukunft möchte ich mich natürlich auch mit dem Antragsinhalt auseinandersetzen: Der Senat soll ein Konzept für eine unabhängige Versorgung Berlins mit Breitbandinfrastruktur durch ein landeseigenes Unternehmen erstellen, und dazu legen Sie dann sieben Stichpunkte vor, die als Bedingungen skizziert werden. – Ja, liebe Kollegen der Piratenfraktion, ich finde die Idee eines landeseigenen Telekommunikationsunternehmens charmant, und unter Netzpolitikern der SPD wird dieses Modell auch diskutiert. Nur heben wir damit natürlich nicht die europäische Rechtsprechung oder die Entscheidung des Europaparlaments auf, und natürlich kann sich ein landeseigenes Unternehmen zur Netzneutralität verpflichten; wir können das landeseigene Unternehmen vielleicht auch dazu zwingen oder nötigen. Aber es wird neben dem landeseigenen Telekommunikationsunternehmen eben trotzdem noch weitere Telekommunikationsunternehmen auf dem Markt geben, und die Berliner können wählen und aussuchen, ob sie das landeseigene Unternehmen mit Netzneutralität haben wollen und wählen oder doch die MagentaFirma, weil diese ein Entertainpaket in brillanter HDQualität anbietet.
Damit ein landeseigenes Unternehmen erfolgreich ist, reichen die von Ihnen genannten sieben Punkte meines Erachtens nicht aus. Berlin hatte ja bereits einen Anlauf mit einem landeseigenen Unternehmen – es nannte sich BerliKomm Telekommunikationsgesellschaft mbH. Diese wurde 2004 an Versatel verkauft, und nun können Sie sagen: Die Berlinwasser AG hätte BerliKomm nicht
(Dr. Simon Weiß)
verkaufen dürfen; wir hätten es in Landeshand behalten müssen, und es wäre alles besser gewesen. Hier hilft nur, Steinbrück zu zitieren: Hätte, hätte, Fahrradkette! – Was bleibt für die heutige Beratung und die Beratung in drei Ausschüssen? – Die Piraten greifen ein richtiges Anliegen auf, aber über den Weg werden wir hier in diesem Haus streiten müssen: Was ist der richtige Weg? Wie könnte ein konkurrenzfähiges landeseigenes Unternehmen aussehen? Wie kann dieses Unternehmen finanziert werden? Brauchen wir überhaupt dieses landeseigene Unternehmen, oder können wir nicht doch vielleicht die Möglichkeiten des IT-Dienstleistungszentrums nutzen?
Ja, lassen Sie uns darüber reden, ob das Land Berlin ein eigenes Telekommunikationsunternehmen braucht! Lassen Sie uns darüber reden, ob wir damit die Netzneutralität sichern können, ob wir ein Angebot schaffen können, das von den Berlinern dankbar angenommen wird! Da der Blick in die Zukunft das Ende der Legislaturperiode ja zumindest anzeigt, werden wir Ihren Antrag nicht in dieser Legislaturperiode umsetzen. Vielleicht finden Sie ja die Ergebnisse im nächsten Koalitionsvertrag wieder – dann wohl hoffentlich von SPD und wem auch immer. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Generaldebatte heute Morgen haben die Oppositionsfraktionen und insbesondere Herr Delius, ich zitiere, die „Sinnhaftigkeit unseres Wahlkampfhaushaltes“ infrage gestellt. Die Oppositionsfraktionen diskreditieren damit meines Erachtens die wichtige Arbeit von uns Fachpolitikern, denn das, was heute hier im Haus beschlossen wird, ist letztendlich der Haushalt der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und der weiteren Verwaltungen, und das bestimmt bekanntermaßen für die nächsten zwei Jahre die Tätigkeit der Verwaltungen.
Es ist keine Frage von Sinnhaftigkeit, es ist eine Frage von Notwendigkeit, um das Zusammenleben in unserer Stadt zu regeln. Das können Sie politisch falsch finden, liebe Kollegen von der Opposition, aber ich frage mich ernsthaft, warum Sie zum Beispiel bei der Finanzierung der Gewaltschutzambulanz die Sinnhaftigkeit pauschal infrage stellen. Das enttäuscht mich, lieber Kollege Delius, denn es war auch Ihre Fraktion, die die Finanzierung der Gewaltschutzambulanz als notwendig angesehen hat.
Die Koalitionsfraktionen haben in diesem Haushaltsplan für die Gewaltschutzambulanz 530 000 Euro zusätzlich zu dem Senatsplan eingestellt, sodass in diesem Jahr 730 000 Euro für die Gewaltschutzambulanz zur Verfügung stehen, um das Angebot zeitlich auszuweiten und um vertrauliche Spurensicherung anzubieten.
Wir stärken die Arbeit des Tierschutzbeauftragten mit 100 000 Euro.
Kollege Buchholz ist hochbegeistert. Der Tierschutzbeauftragte hoffentlich auch. – Die Referendare sollen 100 Euro mehr im Monat bekommen. Das Verwaltungsgericht bekommt vier zusätzliche Stellen, weil wir von steigenden Asylverfahren ausgehen. Es gibt ein Pilotprojekt „Digitalisierung und Intranet im Berliner Strafvollzug“. Zusätzlich 100 000 Euro werden für die Verbraucherschutzzentrale Berlin bereitgestellt. Es wird eine Erhöhung der Anwärterbezüge geben, und die Mobilfunkunterdrückung in den Justizvollzugsanstalten wird ausgebaut.
Das alles sind Maßnahmen, die meines Erachtens von der Opposition begrüßt werden müssten. Da dürfte es eigentlich keinen politischen Dissens geben, und trotzdem werden wir gleich bei den Reden von den Grünen, den Linken und den Piraten erleben, was gefordert wird: Alles zu wenig, hätte mehr sein können, könnte früher finanziert werden, hätte schneller kommen müssen, könnte besser gemacht werden, und Sie haben bestimmt noch fünf andere von diesen Formulierungen auf Lager. Viel „hätte“ und „könnte“, liebe Kollegen von der Opposition, nur von „hätte“ und „könnte“ können weder die Gewaltschutzambulanz noch die Referendare und die Verbraucherschutzzentrale leben.
Und liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, „hätte“ und „könnte“ habe ich hier im Haus auch noch nicht getroffen.
Wen ich getroffen habe, das sind engagierte Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen gewesen, die darum gestritten haben, was die beste Finanzierung und die besten Projekte für den Justiz- und Verbraucherschutzhaushalt waren. Ja, wir haben miteinander gestritten, aber immer menschlich, fair und freundschaftlich. Aber so ist nun mal eine Koalition, und so funktioniert eine Koalition: Wer nicht streitet, der lebt nicht mehr.
Bei den Verhandlungen mit den Koalitionspartnern ergeben sich selbstverständlich auch Projekte, für die sich der eine oder andere Koalitionspartner mehr eingesetzt hat. Sie können und Sie werden garantiert gleich die Drogenspürhunde kritisieren, die wir finanzieren. Auch ich habe mich vor fünf Jahren, als es einen entsprechenden Vorschlag der hier noch bestehenden FDP in diesem Hause gab, gegen die Drogenspürhunde ausgesprochen, und wir haben das als rot-rote Koalition damals abgelehnt. Aber ich muss auch anerkennen, dass es weiterhin Drogen im Gefängnis gibt und dass diese Drogen genauso üblich
sind wie außerhalb der Gefängnismauern. Und ich sehe die Chance, dass Drogenspürhunde den Drogenkonsum und den Drogenhandel im Gefängnis einschränken. Ich sehe die Chance, dass das Einbringen von Drogen ins Gefängnis erschwert wird. Dafür sage ich: Ja, lasst es uns probieren, und lasst uns in zwei Jahren bei den nächsten Haushaltsberatungen schauen, ob die Entscheidung richtig war, die wir heute hier getroffen haben.
Ich will eine weitere Entscheidung ansprechen, die uns in zwei Jahren beschäftigen wird. Wir haben in diesem Haushalt die Grundlage gelegt, dass das Landgericht neu organisiert wird. Die Rechtsprechung soll einheitlich in der Littenstraße in Mitte erfolgen, die Verwaltungstätigkeit einheitlich am Tegeler Weg. Die derzeitige Aufteilung, die wohl historisch bedingt ist, soll überdacht werden, und damit wollen wir eine effiziente Gerichtsstruktur für die Zukunft schaffen. Ich finde, dass die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen hier gute Entscheidungen getroffen haben, und dass die Justiz und der Verbraucherschutz mit unserer Entscheidung sehr zufrieden sein können.
Ich möchte mich zum Abschluss zunächst bei meinem Koalitionspartner, hier insbesondere Cornelia Seibeld und Sven Rissmann, für die immer gute Atmosphäre und das manchmal gute Essen bedanken, was wir in der Haushaltsberatung miteinander genossen haben.
Ich bedanke mich bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Koalitionsfraktionen, Herrn Dittmer, der dahinten sitzt, und Herrn Reiner Zisgen für die Unterstützung und Umsetzung unserer Ideen. Ich bedanke mich bei Frau Neskovic von der Piratenfraktion, die sich vehement im Rechtsausschuss für die Gewaltschutzambulanz eingesetzt hat. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern des Hauses, insbesondere bei Frau Dr. Reiter, für die Arbeit und Unterstützung im Ausschuss. Und schlussendlich selbstverständlich der wichtigste Dank an die haushaltspolitischen Sprecher der Fraktion, Torsten Schneider und Herrn Goiny, dass unsere Vorschläge in der letzten Lesung, in der Abschlussrunde der Haushaltspolitiker, durchgekommen sind und dort bestätigt wurden. – Herzlichen Dank!
Lieber Kollege Delius! Sie tun mir wirklich leid, weil Sie heute doch einen sehr bescheidenen Tag haben. Sie müssen sich hier vorne hinstellen und können nicht sagen, dass das, was wir machen, hervorragend ist, dass wir der Gewaltschutzambulanz 730 000 Euro zur Verfügung stellen. Sie stellen sich hierhin und machen genau das, was ich Ihnen vorhergesagt habe. Sie stellen sich hin und sagen „hätte, müsste, könnte, sollte“. Sie sind nicht „hätte, müsste, könnte, sollte“. Freuen Sie sich über das, was wir bereitgestellt haben, und wir machen hier erheblich
mehr, als Sie in den letzten vier Jahren hier geschafft haben, lieber Kollege Delius.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Dix! Herzlichen Dank Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den uns vorgelegten Datenschutzbericht 2014! In diesem Bericht zeigen Sie sehr deutlich, dass unsere Daten geschützt werden müssen – und wir auch manchmal vor unseren Daten. Auch ist es wieder sehr deutlich geworden, dass Datenschutz eben nicht nur in unserer Stadt, sondern auch auf allen anderen Ebenen im Bund und in der EU eine Rolle spielt. Die uns vorliegende Drucksache – oder anders und ausführlich: die Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2014 ist die Antwort des Berliner Senats auf den Datenschutzbericht und den Informationsfreiheitsbericht für das Jahr 2014.
Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass der Senat dazu antwortet. Trotzdem möchte ich mich vor allem bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Senatsverwaltungen für die Stellungnahme und für die ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Bericht des Datenschutzbeauftragten bedanken.
Der Datenschutzbericht 2014 zeigt – wie auch Herr Dr. Dix bemerkt hat –, dass von uns beschlossene Gesetze wie z. B. das Informationsfreiheitsgesetz auch zu einer verstärkten Nachfrage durch die Berlinerinnen und Berliner führen. Ich begrüße das Berliner Informationsfreiheitsgesetz, und deshalb ist es umso wichtiger, dass der Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand weiter
(Dr. Alexander Dix)
verbessert und vereinfacht wird. Dies führt, wie bereits Herr Dr. Dix und sein Team im Bericht erwähnten, zu mehr Transparenz der Entscheidungen des Landes Berlin, dies führt zu mehr Verständnis über die Entscheidungen, und dies führt zu einer größeren Beteiligung der Berlinerinnen und Berliner.
Aber der Datenschutzbericht 2014 weist immer auch sehr deutlich darauf hin, dass es große datenschutzrechtliche Baustellen gibt. Eine hat Herr Dr. Dix eben noch einmal benannt: den NSA-Skandal. Aber es gibt auch viele kleinere, die in dem Bericht erwähnt werden, wie z. B. dass Berliner Behörden keine E-Mail-Dienste von Anbietern nutzen, die ihren Sitz nicht in der EU haben.
In dem 177-seitigen Datenschutzbericht finden sich aber auch nicht ganz alltägliche Themen, zu denen sich der Datenschutzbeauftragte eingebracht hat. Zwei Beispiele möchte ich Ihnen hier nennen: Auf Seite 60 des Datenschutzberichts finden Sie, dass sich der Datenschutzbeauftragte gegenüber dem Deutschen Schachbund eingesetzt hat, dass keine elektronischen Geräte bei Schachturnieren zugelassen werden, z. B. Handys, um das sogenannte elektronische Doping zu unterbinden. Ein weiteres Beispiel finden Sie in dem Bericht aus dem Bereich des Tourismus: Herr Dr. Dix und sein Team haben geprüft, dass vom Zoologischen Garten nicht in den Sanitärbereich des naheliegenden Designhotels geschaut werden konnte. Das Prinzip „Privacy by Design“ war bei den bodentiefen Fenstern gerade nicht berücksichtigt worden.
Es ist mir wichtig zu erwähnen, dass der Berliner Datenschutzbeauftragte auch seine Sanktionsmöglichkeiten genutzt hat: In insgesamt 25 Fällen wurden Bußgeld- oder Verwarnungsbescheide erlassen, und in 17 Fällen wurden Strafanträge gestellt. Hier zeigt sich ganz deutlich, dass der Datenschutz in Berlin kein zahnloser Tiger ist.
Mit dem Datenschutzbericht weist der Datenschutzbeauftragte auf nach seiner Auffassung bestehende Datenschutzverstöße oder Datenschutzbedenken hin. Der Senat hat die Einwände geprüft und dazu Stellung genommen. In einigen Punkten wird es auch in den Beratungen im Ausschuss so sein – insbesondere wenn es um rechtliche Fragen geht: zwei Juristen, drei Meinungen. Es wird nun unsere Aufgabe im Ausschuss für digitale Verwaltung sein, uns mit den Einwänden und den Stellungnahmen auseinanderzusetzen. Ich freue mich deshalb, mit Ihnen den Bericht im zuständigen Ausschuss zu diskutieren und dann noch genauer auf den Bericht des Datenschutzbeauftragten und die Stellungnahme des Senats einzugehen.
Zum Abschluss, lieber Herr Dr. Dix, möchte ich Ihnen meinen ehrlichen Dank für Ihre Arbeit für das Land Berlin und für den Datenschutz aussprechen. Ich danke auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre tägliche
Arbeit für mehr Datenschutz und für bessere Informationsfreiheit in Berlin. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Der Antrag der Linksfraktion freut mich, weil er die Position des SPD-Landesverbandes wiedergibt, weil er die Position vieler SPD-Netzpolitiker wiedergibt und weil er auch meine eigene Auffassung wiedergibt.
Der SPD-Landesverband hat sich eindeutig gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Hunderte SPD-Gliederungen haben sich gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Wir in der SPD, die die Vorratsdatenspeicherung ablehnen, sind der Auffassung, dass die anlasslose und flächendeckende Speicherung ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument ist,
das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt.
Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, hat in der „Süddeutschen Zeitung“ im Zusammenhang mit den Diskussionen, die wir in den letzten Wochen in der SPD erlebt haben, gesagt:
Wir haben in der Partei eine sehr kontroverse Diskussion.
Wie diese kontroversen Diskussion bei uns in der Partei ausgegangen ist, das haben Sie erlebt: mit dem Ergebnis des SPD-Parteikonvents. Da muss ich bitter feststellen: Eine knappe Mehrheit meiner Partei hat sich für das Vorhaben von Gabriel, Maas und de Maizière ausgesprochen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt nach meiner Auffassung falsch. Sie ist falsch, und deswegen ist der Kompromiss, der auf Bundesebene beschlossen wurde, nach meiner Auffassung ebenso falsch.
Kollege Lederer hat zutreffend festgestellt – was auch überall zu lesen ist –, dass die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, Telefonnummern, Anrufe,
(Dr. Klaus Lederer)
Handystandort, IP-Adressen und die Zuordnung von IPAdressen zu speichern. Standortdaten werden vier Wochen aufgehoben, alle anderen Daten zehn Wochen. Es gibt einen Richtervorbehalt, Ermittlungsbehörden können auf die Daten zugreifen, und Ausnahmen soll es für Berufsgeheimnisträger wie Journalisten und Anwälte geben. Mich überzeugt diese gesetzliche Regelung in keiner Weise. Der Europäische Gerichtshof hat hier eine klare Entscheidung getroffen, und auch darauf hat Kollege Lederer zutreffend hingewiesen. Ich möchte nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land anlasslos überwacht werden, ich möchte nicht, dass Daten von Berufsgeheimnisträgern erhoben werden. Ich sehe die Vorratsdatenspeicherung gerade nicht als vermeintliche Wunderwaffe gegen Terror, Kindesmisshandlung oder organisierte Kriminalität.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es nicht nur peinlich, sondern für einen Innenminister auch unseriös, wenn Reinhold Gall twittert:
Ich verzichte gern auf vermeintliche Freiheitsrechte, wenn wir einen Kinderschänder überführen.
Der baden-württembergische Innenminister ist für diesen Tweet zu Recht kritisiert worden, und er führt eine Debatte auf einem Niveau, das weder ihm noch dem Thema angemessen ist.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollege von der Linksfraktion, Sie würden von unserer Seite Zustimmung zu diesem Antrag erhalten. Nur, jetzt kommt das große Aber – lieber Kollege Lederer, Sie wissen es selbst, weil wir auch schon einmal zehn Jahre miteinander koaliert haben –, Sie wissen nur zu gut, was im Koalitionsvertrag auf der vorletzten Seite immer steht. Es ist das wortgleiche Zitat, das auch in der rot-roten Koalitionsvereinbarung gestanden hat. Ich zitiere:
Im Abgeordnetenhaus und in den Ausschüssen stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der Vereinbarung sind.
So die wortgleiche Vereinbarung in dieser Koalitionsvereinbarung, wie sie auch bei Rot-Rot stand.
Ich würde erst einmal auf den Zwischenruf, wer der größere Koalitionspartner ist, antworten wollen. – Das ist die SPD. Ich will nur nicht wissen, wie Sie reagierten, wenn wir als größerer Koalitionspartner möglicherweise einmal mit Ihnen regieren.
Dann können wir auch nicht bestimmen, wie die Politik aussieht. Aber daran werde ich Sie ggf. noch einmal erinnern.
Kollege Lederer, gern!
Die Haltung der Union wird gleich dargestellt werden.
Insofern darf ich auch gleich zu dem Ende meiner Rede kommen. Es wird in dieser Frage, liebe Kollegen von der Opposition, weder einen Koalitionskrach noch einen Koalitionsbruch geben. Wir werden uns an den Koalitionsvertrag halten und uns natürlich mit der CDU über das weitere Vorgehen bezüglich dieses Antrags abstimmen.
Wir werden mit der CDU selbstverständlich über das Thema Vorratsdatenspeicherung reden und möglicherweise – das wird gleich dargestellt werden –, vielleicht gibt es einige Überraschungen, Kollege Juhnke, auch bei dieser Frage.
Ich bin gerne bereit, die CDU von der Ablehnung der jetzigen Regelung der Vorratsdatenspeicherung zu überzeugen. Diese Überzeugungsarbeit möchte ich gerne mit Ihnen von der Opposition leisten, und zwar im Rechtsausschuss, lieber Kollege Lederer. Wir beantragen, diesen Antrag im Ausschuss weiter zu behandeln und weiter zu besprechen, sodass wir uns gegen die Sofortabstimmung heute aussprechen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kahlefeld! Ja, die Entscheidung, die wir heute treffen, ist gerade keine parteipolitische Angelegenheit. Die Koalition hat Offenheit für den Vorschlag gezeigt und bei der Einbringung des Antrags deutlich gesagt, dass wir wollen, dass hier keine Schutzlücke entstehen darf und dass wir aber auch keine Verschlimmbesserung der Verfassung von Berlin wollen. Die SPD hatte bei der Einbringung Ihres Antrags Bedenken gegen den Begriff geäußert, den Sie hier einsetzen wollten, „Rasse“ durch „aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen.
Der Rechtsausschuss hat, wie ich finde, eine äußerst fundierte Anhörung mit gleich vier Anzuhörenden durchgeführt. Sie haben die Bedenken aus dem Rechtsausschuss auch aufgegriffen. Der Antrag, den Sie hier einrei
chen, lautet nunmehr nicht, den Begriff „Rasse“ durch „aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen, sondern den Begriff „Rasse“ durch „rassistisch“ zu ersetzen. Aber auch das, liebe Kollegin Kahlefeld, überzeugt uns nicht, eingedenk der Anhörung, die wir im Rechtsausschuss hatten. Es gab zwei Anzuhörende, die hier den Vorschlag gemacht haben, das Wort „Rasse“ durch „rassistisch“ zu ersetzen. Es gab einen Anzuhörenden, der den Vorschlag gemacht hat, das Wort „Rasse“ durch „aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Es gab einen weiteren Anzuhörenden, Herrn Barskanmaz, der gesagt hat, Ihr Antrag sei symbolische Politik.
Der Anzuhörende Barskanmaz verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof mit dem Begriff „Rasse“ arbeitet. Der Anzuhörende Barskanmaz verwies darauf, dass der Rechtsbegriff „Rasse“ in Unions- und Völkerrechtsverträgen und im Völkerrecht allgegenwärtig ist. Der Anzuhörende Barskanmaz verwies auch darauf, – weil Sie es genannt haben, liebe Kollegin –, dass eine bessere Entscheidungsfindung durch einen geänderten Begriff spekulativ ist und bisher auch nicht dargelegt wurde.
Das Anliegen, das Sie mit dem Antrag vorgelegt haben, ist nachvollziehbar, aber der Lösungsvorschlag überzeugt uns nicht. Offenbar gibt es auch 14 andere Bundesländer und den Bund, die sich bisher nicht dazu durchringen konnten, den Begriff „Rasse“ durch einen anderen Begriff zu ersetzen. Da gibt es in der Diskussion, sowohl in der wissenschaftlichen als auch in der juristischen, weitere Vorschläge, wie er in der Ersetzung vorliegen kann.
Uns überzeugt weiterhin auch nicht, den Begriff „Rasse“ durch „rassistisch“ zu ersetzen; denn nach dem Wortsinn ist das unpassend. Das passende Adjektiv zu dem Substantiv „Rasse“ ist „rassisch“. Das passende Adjektiv zu dem Substantiv „Rassismus“ ist „rassistisch“. Wenn man hier wirklich eine Ersetzung haben wollte, hätte es eigentlich lauten müssen: „rassisch“ und nicht „rassistisch“. Insofern stellt sich mir die Frage, ob durch die Ersetzung nicht eine Schutzbereichsveränderung stattfindet.
Schlussendlich, liebe Kollegin, waren offenbar auch die Grünen im Bundestag – der von Ihnen allseits geschätzte Jerzy Montag – als Rechtspolitiker bisher nicht überzeugt, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Dazu gab es 2012 einmal einen entsprechenden Antrag der Fraktion der Linken im Bundestag. Ich darf zitieren:
Gegen diese Menschen und ihr menschenverachtendes Treiben hilft es nichts, selbst auf den Gebrauch des Wortes „Rasse“ konsequent zu verzichten und es durch andere Begriffe wie beispielsweise „ethnische Herkunft“ zu ersetzen.
Weiter zitiere ich den Kollegen Montag aus seiner Pressemitteilung:
(Dr. Susanna Kahlefeld)
So gut gemeint der Ansatz der Linken ist, sich von jeglichen Rasseideologien in Bezug auf Menschen zu verabschieden und in Zukunft nicht mehr von Rassen in Bezug auf Menschen zu sprechen, so falsch und kontraproduktiv scheint uns der Ansatz, in allen Völkerrechtsverträgen im europäischen Recht und im Grundgesetz das Wort „Rasse“ zu streichen und durch „ethnische, soziale und territoriale Herkunft“ zu ersetzen. … Einem solchen Antrag werden wir nicht zustimmen.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt ein schlechtes Gefühl bei der Ablehnung dieses Antrags. Wir stimmen hier aber nicht über Gefühle, sondern über die Änderung der Verfassung ab. Da sollte sowohl juristisch als auch wissenschaftlich ein Vorschlag vorgelegt werden, der überzeugt. Dies war hier nicht der Fall. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Das Interessante an dieser Diskussion ist, dass die Grünen uns bisher immer vorgeworfen haben, dass wir in der Regierung nichts machen. Nun werfen sie uns auf der anderen Seite vor, dass wir das, was wir machen, falsch machen.
Egal, was wir machen – wir machen es auf jeden Fall nie so, wie die Opposition es begrüßen würde.
Die Koalitionsfraktionen reden in diesem Hause und in der Öffentlichkeit über Olympia in Berlin, die Koalitionsfraktionen entscheiden über Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten in Berlin, die Koalitionsfraktionen entscheiden über einen Nachtragshaushalt und über Investitionen in Schule und Bildung.
Und die Grünen, lieber Kollege Birk, reden über „Einführung eines einheitlichen, vollständigen Aktenplans“. Wenn Sie sich jetzt die Ohren reiben, der Kollege Dregger lacht gerade zu Recht – das ist ungefähr so spannend wie die Frage, wie hoch der Möhrenanteil in einer Buchstabensuppe ist.
Trotzdem möchte ich versuchen, mich einigermaßen seriös mit Ihrem Antrag auseinanderzusetzen.
(Thomas Birk)
Was sind Aktenpläne? – Aktenpläne sind eine Übersicht über die systematische Ordnung des Schriftgutes in der Berliner Verwaltung. Es gibt dafür eine gesetzliche Grundlage, § 17 Abs. 5 Informationsfreiheitsgesetz, in der steht, dass die Behörden des Landes Berlin verpflichtet sind, Aktenpläne anzulegen und diese allgemein zugänglich zu machen. Da, lieber Kollege Birk, sind wir gar nicht so weit auseinander. Auch wir fordern, dass der Senat endlich dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommt.
Da gab es entsprechende Beschlussfassungen im Berliner Abgeordnetenhaus, die der Senat bis heute – bis auf zwei Verwaltungen – leider nicht erfüllt hat. Da wären wir durchaus an Ihrer Seite, das umzusetzen. Nur, lieber Kollege Birk: Sie greifen dieses berechtigte Anliegen nicht auf, sondern Sie wollen einen einheitlichen Aktenplan als Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Akte. Wieder so ein Spezialthema!
Der Senat hat im Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit mehrfach dargestellt, dass mit dem E-Government-Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Akte geschaffen werden. Leider, lieber Kollege Birk – und Sie nehmen regelmäßig am Ausschuss teil –, wollen Sie diese Realität nicht zur Kenntnis nehmen. Das E-GovernmentGesetz soll, wie Sie gesagt haben, nach der Sommerpause vom Senat vorgelegt werden. Da macht es unseres Erachtens überhaupt keinen Sinn, solch einen Krümel aus dem E-Government-Gesetz herauszugreifen und hier zu beantragen. Da müssen Sie möglicherweise – das haben Sie in den vergangenen Jahren vielleicht schon gelernt – in der Politik etwas Geduld haben. Wir haben den Antrag im Ausschuss zu Recht abgelehnt, und wir werden ihn auch hier im Plenum ablehnen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen wollen – was Kollege Behrendt gerade vorgetragen hat –, dass in Deutschland lebende Ausländer bei Volksbegehren und Volksentscheiden abstimmungsberechtigt sind. Bisher war das aus den von Herrn Behrendt genannten rechtlichen Gründen nicht möglich. Er hat hier zutreffend auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem 83. Band, Seite 27
(Dirk Behrendt)
und Seite 20 zitiert. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Staatsvolk definiert sich über Staatsangehörigkeit und das Staatsvolk ist wahlberechtigt. – Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, lieber Kollege Behrendt, wollen Sie ja kühn, wie Sie sagen, umgehen, indem Sie das Wort „wahlberechtigt“ durch „stimmberechtigt“ ersetzen. Das klingt nach einer einfachen Lösung. Ich halte es zugegebenermaßen für juristisch äußerst dünnes Eis.
In der Intention des Antrags sind wir möglicherweise gar nicht so weit voneinander entfernt. Sie werden auch bei uns in der Fraktion und in der Partei viele Unterstützer finden, die sagen, dass jahrelang in Deutschland oder in Berlin lebende Ausländer an Volksbegehren oder Volksentscheiden teilnehmen können. Sie finden bei uns auch viele Befürworter – auch das ist kein Geheimnis –, das haben Sie in den Antrag ebenfalls aufgenommen, die auch 16-Jährige zu Volksbegehren zulassen wollen. Nur die Wahrheit ist, lieber Kollege Behrendt: Wir werden Sie bei dem Anliegen nicht unterstützen. Und das aus zwei Gründen – erstens: Die Antragsumsetzung ist unserer Auffassung nach rechtlich so nicht zulässig.
Zweitens: Im Koalitionsvertrag haben wir uns – auf Seite 960 können Sie es nachlesen – dahingehend verständigt, dass wir in dieser Legislaturperiode keine Änderung am Abstimmungsgesetz oder an der Verfassung von Berlin zur Änderung von Bürgerbegehren und Volksbegehren vornehmen wollen.
Auch eine Änderung des Wahlalters werden wir nur einvernehmlich mit dem Koalitionspartner vornehmen, Sie wissen das. Sie haben schon einen Antrag zur Absenkung des Wahlalters eingereicht, Ihr Antrag ist abgelehnt worden. Wir halten uns selbstverständlich an unseren Koalitionsvertrag.
Unabhängig davon ist Ihr Vorschlag auch rechtlich nicht umsetzbar. Ich will mit Ihnen einen Fall aus dem Lehrbuch Verfassungsrecht konkret von Andreas Fisahn besprechen. Der Fall lautet Fallübung zum kommunalen Wahlrecht – Seite 130:
Das Bundesland X engagiert sich für die Integration ausländischer Staatsbürger. Es möchte daher für die Wahl kommunaler Organe usw. ein Wahlrecht für lange in Deutschland lebende Ausländer normieren. – Das ist nach diesem Fall nicht möglich, da das Bundesverfassungsgericht auf Artikel 28 und Artikel 20 Absatz 2 abgestellt und gesagt hat, dass es nicht zulässig sei, dass einzelne Bundesländer solche Bestrebungen aufgreifen. Demnach und nach der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts können sie nicht einfach durch eine Worterset
zung festlegen, dass ausländische Staatsbürger an Volksbegehren und Volksentscheiden teilnehmen können.
Meiner Auffassung widerspricht auch die Verfassung von Berlin Ihrem Ansatz. Da heißt es:
Träger der öffentlichen Gewalt ist die Gesamtheit der Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben. Sie üben nach dieser Verfassung ihren Willen unmittelbar durch Wahl zu der Volksvertretung und durch Abstimmung, mittelbar durch die Volksvertretung aus.
Insofern meinen wir, dass sich auch aus der Verfassung von Berlin heraus ergibt, dass der vorliegende Antrag rechtlich nicht umsetzbar ist. Mit anderen Worten: Wir können und werden auch im Ausschuss diesem Antrag nicht Folge leisten und ihn nicht beschließen können. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren – die, die anwesend sind! Immerhin wird bestimmt im Protokoll stehen, lieber Kollege Birk: Er hat sich Mühe gegeben. – Wir haben den Antrag in der Ausschusssitzung vom 13. Oktober bereits miteinander beraten.
Wollen wir klären, wer jetzt redet, lieber Herr Präsident?
Sie sind heute Morgen schon sehr früh aufgestanden und deshalb ein bisschen aufgeregt!
Kurz zusammengefasst für den Kollegen Birk noch einmal die Situation, wie sie jetzt schon besteht: Zwei Drittel aller Berliner Verwaltungen arbeiten eng mit dem ITDZ zusammen. Die Grundlage für diese Kooperation ist ein Rahmenvertrag, der ein akzeptables Maß an Zweckmäßigkeit und Ökonomie vorschreibt. Altgeräte werden, sofern es der Stand der Technik und das Anforderungsprofil der Einrichtung zulassen, bereits heute an Schulen abgegeben. Bereits heute ist es so, dass gemeinnützige Organisationen Geräte kostenfrei erhalten, und Staatssekretär Krömer hat in der Ausschusssitzung ebenfalls mitgeteilt, dass das ITDZ eine Kooperationsvereinbarung mit einer GmbH hat, die Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Auch dort werden die Altgeräte wieder verkaufstauglich gemacht. Weiterhin gibt es auch heute schon die Möglichkeit, dass Mitarbeiterinnen und Mit
(Thomas Birk)
arbeiter des ITDZ nach einer Antragstellung diese Altgeräte erhalten können. Es gibt also bereits jetzt einen Altgerätverbrauch und ein Altgerätrecycling, so dass der Antrag, den Sie hier vorgeschlagen haben, nicht notwendig ist.
Sie haben zweitens selbst darauf hingewiesen, dass ein EGovernment-Gesetz in Erarbeitung ist, das im Rahmen einer einheitlichen Digitalisierungsstrategie auch die Frage regelt, wie man mit Altgeräten umgeht, und ein einheitliches IT-Nachnutzungskonzept festschreiben wird. Deshalb ist der Antrag weder erforderlich noch notwendig. Wir sind beim E-Government-Gesetz auf der Zielgeraden, so dass keine Notwendigkeit besteht, Ihren Antrag hier und heute zu beschließen. Sie wollen mit dem Antrag lediglich verkomplizieren und fordern ein Mehrstufenkonzept. Allen Berlinerinnen und Berlinern sei zu Weihnachten gesagt: Sie können auch künftig Tablets, PCs und Handys kaufen und müssen keine Sorge haben, dass irgendwelche Sachen damit passieren, wie die Grünen sie wollen. – Frohe Weihnachten an alle!
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat: Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ablehnt, wenn sich mögliche Verdachtsmomente aus Dokumenten nicht auf Deutsch, sondern in der Wirtschaftssprache Englisch ergeben?
Wenn dies nicht zutreffend ist, können Sie mir dann sagen, warum sich Staatsanwalt Hagemann im „Spiegel“ entsprechend geäußert hat und in wie vielen Fällen die Staatsanwaltschaft Ermittlungen abgelehnt oder eingestellt hat, weil es sich um Beweismittel in fremdsprachlichen Dokumenten handelte?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einstieg zur heutigen Rede fällt mir leicht: Ich möchte mich bedanken, und zwar bei Herrn Dr. Dix und seinen Mitarbeitern für die Vorlage des Datenschutzberichts 2013!
Wie in jedem Jahr legt Herr Dr. Dix mit viel Engagement den Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht vor, verteidigt diesen und wirbt für Verständnis. Eine nicht immer einfache Aufgabe, wie man auch an dem gerade jetzt nicht ganz gefüllten Haus heute sieht. Herzlichen Dank, Herr Dr. Dix und Ihren Mitarbeitern für die Arbeit, die Sie geleistet haben!
Der Senat übermittelt dem Berliner Abgeordnetenhaus seine Stellungnahme zum Bericht 2013. Damit kommt er freilich seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 29 Abs. 2 BlnDSG nach. Aber doch möchte ich mich auch beim Senat bedanken, dass er zu dem Datenschutzbericht ausführlich Stellung genommen hat.
Der Datenschutzbericht 2013 ist aufschlussreich. Er verweist auf komplexe Sachverhalte, wie die Datenüber
(Dr. Alexander Dix)
mittlungen in die USA oder die EU-Datenschutzreform. Das sind Herausforderungen und politische Großvorhaben auf europäischer und internationaler Ebene. Grundsätzlich stimme ich mit der Forderung überein, wonach die Stärkung des Datenschutzes auf diesen Gebieten erfolgen muss. Wir brauchen dafür vertretbare und funktionierende Regelungen.
Der Bericht setzt uns weiterhin in Kenntnis von den Berliner Problemen, die auf den ersten Blick vielleicht banal erscheinen: Dokusoaps im Kreißsaal oder Handwerkerparkausweise, aus denen sich aber datenschutzrechtlich begründete Bedenken ergeben. Beim Lesen der 213 Seiten des Berichts wird deutlich: Auf vielen Ebenen wird in unserer Stadt geprüft, ob und wie die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Landes umgesetzt werden. Es geht um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und um die Frage, wie dieses Recht gewahrt werden kann. Mithilfe von Beratungen und Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes macht Herr Dr. Dix hier Vorschläge. Der Datenschutzbeauftragte zeigt Verstöße auf und kommt mit den Beteiligten ins Gespräch – von der Arztpraxis bis zum Berliner Senat. Egal welcher Weg, am Ende geht es darum, das Niveau des Datenschutzes zu erhöhen.
Genauso aufschlussreich ist die Stellungnahme des Senats. Ganz klar ist eines: Meistens ist es kompliziert. Zum Beispiel, weil es in einem Fall unterschiedliche Auffassungen zu Sach- oder Rechtsfragen gibt. Manchmal findet sich keine gemeinsame Lösung. An anderer Stelle setzt der Senat die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten richtigerweise in die Praxis um, oder es wird eine Zusammenarbeit angestrebt, wie zum Beispiel bei der Frage, ob und wie Lehrer Facebook als Kommunikationsmittel mit Schülern einsetzen dürfen. Ich bin ehrlich: Wenn ich die Hinweise des Datenschutzbeauftragten lese oder auch an anderer Stelle die Anmerkungen des Senats, dann stelle ich des Öfteren fest: Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem – Goethe übrigens. Dennoch müssen wir uns die Probleme von vielen Seiten anschauen und sie untersuchen. Das ist gewährleistet. Involviert sind in diesen Prozess viele. Sich so an die Lösung der Probleme heranzuwagen, ich denke, damit ist viel gewonnen.
In den letzten Jahren – das hat Herr Dr. Dix ebenfalls gesagt – konnte in Berlin ein hoher Datenschutzstandard erreicht werden. Wir wollen diesen Standard halten, auch wenn es Einzelfälle gibt, wo berechtigterweise nachgebessert werden muss. Es ist gut, dass der Datenschutzbeauftragte auf diese Situation aufmerksam macht, und ebenso hilfreich, dass der Senat zur Lösung dieser Fälle Maßnahmen ergreift. Wir als Abgeordnete werden im ITDat-Ausschuss noch Gelegenheit haben, uns diese Vorschläge genauer anzuschauen und dann mit Besprechungspunkten entsprechend beraten. Wir haben hier eine gute Grundlage. Sowohl die Ergebnisse des Berichts als
auch die Stellungnahme des Senats sind Impulse für diese Arbeit. – Vielen Dank an alle Beteiligten!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Datenschutzbericht heute Nachmittag noch ein netzpolitisches Thema zum Abend. Zunächst muss ich auf den Änderungsantrag eingehen, den wir eingereicht haben. Es gibt Dinge im parlamentarischen Betrieb, die so tatsächlich nicht passieren dürften. Eins davon ist, dass die Koalitionsfraktionen in den Ausschüssen keine Mehrheit für einen eigenen Antrag haben. Wir haben hier einen Fehler gemacht, den wir durch die Beschlussfassung im Plenum korrigieren wollen. Das Thema Netzneutralität ist uns zu wichtig, als dass dieser Pyrrhussieg dazu führen kann, dass sich Berlin zu diesem Thema nicht verhält.
Worum geht es bei dem Thema Netzneutralität? – Die Piraten verfolgen mit ihrem Antrag ein richtiges Anliegen, und zwar die Netzneutralität zu sichern. Was ist
Netzneutralität? – Die diskriminierungsfreie Nutzung des Internets. Einfach gesagt: Das Internet soll und kann von jedermann gleichermaßen genutzt werden. Es soll keine Bevorzugung bestimmter Inhalte geben. Jeder Inhalt, jede Anwendung soll gleichbehandelt werden. Es soll also, einfach gesagt, egal sein, ob Sie Telekom Entertain-TV über Internet, Wikipedia oder Fortbildungsveranstaltungen nutzen.
Auch die Koalitionsfraktionen sagen auf Seite 94 der Koalitionsvereinbarung, wie vom Kollegen Weiß zutreffend festgestellt:
Die Netzneutralität ist die Grundlage der digitalen Daseinsvorsorge. Die Koalition wird das Prinzip der Netzneutralität zur Förderung der digitalen Vielfalt sichern.
Genau das, lieber Kollege Dr. Weiß, machen wir mit unserem Antrag.
Nun kommt die Opposition und sagt uns: Wir wollen doch noch viel mehr.
Liebe Kollegen von der Opposition! Sie wollen immer viel mehr, und zwar weil Sie nicht regieren und es nicht umsetzen müssen.
Ich nenne Ihnen einen weiteren Punkt, warum der Antrag der Piratenfraktion nicht zustimmungsfähig ist.
Ihr könnt doch gleich reden, bleibt doch mal entspannt bei dem Thema! Das ist doch gar kein Aufregerthema! – Ich nenne Ihnen, liebe Kollegen von den Piraten, einen weiteren Punkt, warum Ihr Antrag nicht zustimmungsfähig ist.
Wenn Sie eine Bundesratsinitiative wollen, können Sie nicht in 27 Punkten vorgeben, was das Land Berlin alles regeln möchte, denn für den Erfolg einer Bundesratsinitiative brauchen Sie noch mindestens 15 andere Bundesländer oder zumindest die Mehrheit davon.
Ein weiterer Punkt, warum der von uns vorgelegte Antrag richtig ist: Die Rundfunkkommission hat am 12. März 2014 im Wesentlichen dieselben Vorgaben beschlossen, um die Netzneutralität zu sichern. Wenn ich das richtig sehe, sitzen in der Rundfunkkommission alle Bundesländer, sodass dort die unterschiedlichsten Koalitionsfarben vertreten sind. So falsch kann die Rundfunkkommission mit ihrem einstimmigen Beschluss zur Netzneutralität nicht liegen.
(Dr. Simon Weiß)
Ich wünsche mir ein ebenso deutliches Zeichen heute Abend aus unserem Hause; ein einstimmiger Beschluss zur Netzneutralität durch Annahme unseres Änderungsantrages würde hier viel helfen. – Herzlichen Dank!
Danke, lieber Kollege Gelbhaar, für die Möglichkeit einer Nachfrage, es ist ja keine Zwischenfrage mehr. Würden Sie mir zustimmen, dass der Änderungsantrag, den SPD und CDU hier vorgelegt haben, drei wesentliche Punkte enthält, die die Netzneutralität absichern können, oder würden Sie die drei von uns benannten Punkte nicht dem Thema Netzneutralität zugehörig zählen?
Ich habe nur eine Verständnisfrage: Herr Weiß sagte gerade, dass es eine Kostenerstattung für Direktkandidaten in Berlin gibt. Habe ich Sie da richtig verstanden, oder kam das hier in den letzten Reihen nur falsch an?
Ich hätte gern spontan nachgeschaut. Können Sie mir die Regelung im Landeswahlgesetz nennen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zugegeben, Kollege Lauer: Für YouTube hat die Rede höchstwahrscheinlich hervorragend gereicht.
Sie können Sie ja gleich mit der Rede vom letzten Bundesparteitag der Piraten zusammenschneiden. In der Sache selber, glaube ich, haben Sie dem Ursprungsantrag und auch der Gewaltschutzambulanz heute ganz, ganz wenig geholfen.
Vor gut vier Wochen stellte Jörg Ziercke vom Bundeskriminalamt zusammen mit Rainer Becker vom Deutschen Kinderschutzbund die Kriminalstatistik der kindlichen Gewaltopfer für 2013 vor.
Nein! Herr Delius kann sich ja gerne im Anschluss melden. – Ich denke, der Kollege Lauer hat doch eben gerade alles gesagt für Ihre Fraktion. – 153 – –
Ich bin beim zweiten Satz, und Sie haben eine Zwischenfrage! Ich frage mich, was Sie schon alles gehört haben wollen, was ich noch nicht gesagt habe, lieber Kollege Delius.
Das ist eine Frechheit, was Sie hier machen! Das ist eine Frechheit, was Sie hier machen als Fraktionsvorsitzender!
Darf ich fortfahren, Herr Kollege Delius?
Danke schön! Genau! So ist das Niveau bei Ihnen! Herzlichen Dank! – 153 Kinder wurden deutschlandweit getötet. In 72 Fällen blieb es ein Tötungsversuch. 4 051 Fälle von misshandelten Kindern sind für 2013 in Deutschland verzeichnet. Die Dunkelziffer liegt sicherlich viel höher. Ich möchte zu Beginn meiner Rede Jörg Ziercke zitieren. Er sagte:
… müssen (wir) alles daran setzen, dass Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch noch frühzeitiger erkannt und verhindert werden. Das Zusammenwirken von Sicherheitsbehörden, Politik, Justiz, kommunalen Behörden und auch privaten Akteuren ist dabei entscheidend.
Auf der Bundespressekonferenz ging es um Kinder, und ich bin dankbar, dass mit dem Modellprojekt der Gewaltschutzambulanz an der Charité ein Projekt in Berlin erprobt wird, das Kindern, Jugendlichen, aber auch Erwachsenen helfen kann. Dem ist, liebe Kolleginnen und Kollegen nichts hinzuzufügen.
Laut Frau Etzold von der Gewaltschutzambulanz finden sich dort grundsätzlich drei Patientengruppen: Opfer von häuslicher Gewalt, Kinder, die misshandelt wurden – gut ein Drittel der Patienten –, und Menschen, die zum Opfer von Gewalt durch Dritte geworden sind. Zentral in dieser Debatte ist: Es muss ein funktionierendes System geschaffen werden, damit Opfer von Gewalt effektiv betreut werden können. Gerade bei diesen komplexen Fällen ist eine Beweisaufnahme und Beweissicherung von zentraler Bedeutung, um handlungsfähig zu bleiben, um die Täter zu überführen und die Opfer zu schützen. Und es ist von zentraler Bedeutung, dass eine medizinische Versorgung garantiert ist, aber auch eine Dokumentation der Verletzungen in Form von Fotos und einer schriftlichen Darstellung. Die Betroffenen müssen etwas in der Hand haben, wenn sie später vor ein Familien- oder Strafgericht gehen. Neben der finanziellen Absicherung des Projektes brauchen wir eine Verfahrensweise, welche effizient und strukturiert ist, um letztlich einen wirkungsvollen Opferschutz in Berlin etablieren zu können. Das leistet der hier vorgelegte Änderungsantrag. Ich bedanke mich daher bei allen Beteiligten und Initiatoren für das Engagement für die Gewaltschutzambulanz. Der einstimmige Antrag
zeigt, dass wir hier an einem Strang ziehen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den Reden der Vorredner folgt und ihnen zuhört, könnte man ja glauben, mit dem Antrag wird die Welt ganz viel besser gemacht. Ich glaube, mit diesem Antrag wird die Welt überhaupt nicht besser gemacht. Jeder versteht unter diesem Antrag etwas anderes. Hier wird über das transatlantische Freihandelsabkommen gesprochen, welches in der Diskussion und noch nicht beschlossen ist. Hier wird über Hamburg gesprochen, obwohl Hamburg weit weg liegt. Ich glaube, den klugen Worten der Ausschussvorsitzenden Frau Seibeld ist nichts hinzuzufügen. Wir laden Sie ein, alle im Rechtsausschuss über diesen Antrag zu reden. Dann schauen wir mal, ob wir tatsächlich am Ende des Tages die Welt wirklich besser machen für Berlin. – Herzlichen Dank!
Lieber Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Lauer hat ja gerade noch mal so ein paar Nebenaspekte der Diskussion in den Ausschüssen zu dem Antrag beleuchtet. Ich will noch mal kurz darstellen, worum es eigentlich bei dem Antrag geht. Die Piratenfraktion beantragt hier, dass die entsprechende Software für Quellen-TKÜ im Land Berlin nicht eingesetzt werden soll.
Für diejenigen, die nicht wissen, was Quellen-TKÜ ist, weil das ein sehr technisches Thema ist, will ich es noch mal kurz erläutern. Vereinfacht gesagt geht es um eine Software, die die Sicherheitsbehörden heimlich auf einem PC installieren und damit dann internetgeführte Telefonate abhören, und zwar zu einem Zeitpunkt, bevor sie dann verschlüsselt, z. B. über Skype, ins Internet und zu dem jeweiligen Empfänger gehen. Das ist letztendlich wie eine normale Telefonüberwachung, nur halt am PC. – Kollege Lauer! Habe ich es richtig erklärt, vereinfacht dargestellt?
Na ja, aber irgendwie so ähnlich ist das Prinzip von Quellen-TKÜ, damit man es überhaupt erst mal grundsätzlich versteht.