Der Senat von Berlin wird aufgefordert, das Prinzip von offenen digitalen Bildungsressourcen (sog. „OpenEducational Resources“) in der schulischen Bildung umzusetzen.
Als erster Schritt wird der Senat aufgefordert darzustellen, welche Chancen und Risiken für das Land Berlin und die öffentlichen Haushalte bestehen, wenn über eine selbst- oder fremdbetriebene Internetplattform Lehrinhalte und Lehrmaterialien unter freier Lizenz (sog. Creative Commons Licence) zur freien Verwendung und Weiterentwicklung in der schulischen und außerschulischen Bildung im Land Berlin zur Verfügung gestellt werden. Die Kategorisierung, Prüfung und Qualitätssicherung unterliegt ausschließlich der staatlichen Verantwortung. Es ist anzustreben, dass die Creative Commons Licence „CC by sa“ verwendet wird.
Dabei ist die Einbeziehung regional ansässiger Unternehmen und bereits bestehender öffentlich geförderter Institutionen, ebenso von Schulbuchverlagen sowie Bildungsträgern und -einrichtungen darzustellen. Eine Ausweitung der Plattform und eine Anerkennung durch die Kultusministerkonferenz sind ebenfalls darzustellen.
Weiter ist darzulegen, ob und wie mit den Schulbuchverlagen in einen ergebnisoffenen Dialog zur Zulassung digitaler Kopien für den Unterrichtsgebrauch, zur Zukunft des klassischen Lehrbuches und zur Wahrung des Urheberrechts der Verlage bei erforderlicher Nutzung von analogen oder digitalen Lehrbüchern im Schulunterricht eingetreten werden kann.
Es ist aufzuzeigen, wie den Lehrkräften im Land Berlin die Chancen und Vorzüge von OER, rechtliche Unsicherheiten zu beenden und Lehr- und Lerninhalte zu teilen und zu kooperieren, dargestellt werden können.
Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Überlegung der Bildungsverwaltung, zusammen mit dem Medienforum ein Konzept zu entwickeln, wie in einer Zwei-JahresPerspektive eine OER-Datenbank und ein OER-Konzept für Berlin generiert werden können.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29. Januar 2014 Drucksache 17/1442
Der Senat wird aufgefordert, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für das ca. 96 ha umfassende Gelände östlich des S-Bahnhofs Lichterfelde, der Osdorfer Straße und der Stadtgrenze einzuleiten. Durch die Änderung des FNP soll der Bezirk in die Lage versetzt werden, die Flächen für Wohnungsbau zu entwickeln.
Bei der Weiterentwicklung soll auf die örtlichen Gegebenheiten besondere Rücksicht genommen werden. Insbesondere soll hierbei die Chance zur Verbesserung der Gesamtstruktur unter Einbeziehung des nördlichen Wohnbauareals (Thermometersiedlung) genutzt werden.
Gleichzeitig soll die in den letzten Jahren entstandene Natur im südlichen Bereich der Fläche an der Grenze zu Brandenburg mit einem Gesamtumfang von ca. 57 ha als zusammenhängende naturnahe Parklandschaft (Landschaftspark) mit vielfältigen, auch landwirtschaftlichen Nutzungen unter gleichzeitiger weitgehender Bewahrung der vorhandenen hochwertigen Biotope und Lebensräume schützenswerter Arten gesichert und entwickelt werden.
Entsprechend dem Berliner Naturschutzgesetz soll ein freies Betreten der Natur- und Erholungsflächen so weit wie möglich abgesichert werden.
Die übrigen Flächen mit einem Gesamtumfang von ca. 39 ha sind zur Entwicklung von Wohnquartieren einschließlich begleitender Gemeinbedarfsflächen (Schule, Kita, Sport) sowie von Mischnutzungen (Gewerbe/Einzelhandel) vorzusehen.
Bei der Berücksichtigung der Gemeinbedarfsflächen soll neben dem primären Bedarf der Planfläche auch dem der sozialräumlichen Umgebung Rechnung getragen werden.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 10. Februar 2014 Drucksache 17/1454
Der Senat wird bei seinen laufenden Aktivitäten unterstützt, dass eine wachsende Anzahl von Notschlafplätzen zeitnah zur Verfügung gestellt wird.