Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 13. Januar 2014 Drucksache 17/1407
zum Antrag der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion Drucksache 17/0653
1. Das Abgeordnetenhaus spricht sich aus Anlass des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November nachdrücklich dafür aus, dass den Opfern von Menschenhandel unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine Perspektive für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben eröffnet wird. Sie sind dabei zu unterstützen, sich aus der Gewaltsituation zu befreien und ihre Rechte auf Wiedergutmachung durchzusetzen. Alle Opfer von Menschenhandel haben Anspruch auf staatliche Unterstützung, unabhängig davon, ob sie durch Zeugenaussagen bei der Aufklärung und Bekämpfung von Verbrechen mitzuwirken vermögen.
2. Das Abgeordnetenhaus würdigt ausdrücklich die engagierte und professionelle Arbeit der Frauen in den Fachberatungsstellen und NGOs sowie ihrer verlässlichen Partnerinnen und Partner in den Behörden und drückt ihnen für ihren unermüdlichen Kampf gegen Gewalt an Frauen seine besondere Wertschätzung aus.
3. Das Abgeordnetenhaus fordert vom Senat, dass er sich im Zuge der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Schutz seiner Opfer auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die Aussagebereitschaft im Strafverfahren nicht durch die Sorge um den Aufenthaltstitel gefährdet wird.
4. Das Abgeordnetenhaus fordert vom Senat, dass er sich auf Bundesebene und im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit dafür einsetzt, dass alle Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel stets hinsichtlich ihrer Folgen für die Opfer geprüft werden und die Betroffenen ihre Ansprüche auf Entschädigung in Deutschland durchsetzen können.
5. Der Senat soll sich auf Bundesebene für die Schaffung von Prüfungsmöglichkeiten einsetzen, die eine missbräuchliche Nutzung des Übereinkommens zur Bekämpfung von Menschenhandel ausschließen bzw. zumindest weitgehend einschränken. Geeignete Mechanismen und Überprüfungen sollen ausschließen, dass in Einzelfällen eine Opferrolle vorgetäuscht wird, um einen Aufenthaltstitel zu erwirken. Dabei darf jedoch nicht der Eindruck einer pauschalen Vorverurteilung von Opfern entstehen, da eine verantwortungsvolle Prüfung in ihrem Sinn erfolgt.
6. Das Abgeordnetenhaus fordert vom Senat bis zum 31. März 2014 einen Bericht über die Schwerpunkte der Arbeit der Berliner Fachkommission Frauenhandel in dieser Legislaturperiode.
in Zusammenarbeit mit den Berliner Bäder-Betrieben (BBB), dem Landessportbund Berlin (LSB) und dem Berliner Schwimmverband (BSV) unter Beteiligung der Fachverbände in den Schwimm- und Wassersportarten, die unentgeltlich die Berliner Bäder nutzen, neue transparente Kriterien zur Vergabe von Wasserflächen für Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten,
möglichst flächendeckend bis zu 17 Berliner Bäder zu definieren, in denen vorrangig Vereine, die Kinder- und Jugendarbeit durchführen, ihre Wasserzeiten bekommen,
in diesen Bädern sicherzustellen, dass in der Kernzeit von 16.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr die Wasserflächen in Abstimmung mit dem Berliner Schwimmverband und den Regionalen Beiräten der BBB und nach klar definierten Kriterien vorrangig an
für die übrigen Zeiten und die übrigen Bäder die Vergabe im Rahmen einer Neubewertung nach den Grundsätzen der Nutzungssatzung durch die BBB unter breiter Beteiligung der Nutzer, des Berliner Schwimmverbandes und der Regionalen Beiräte erfolgen zu lassen,
sicherzustellen, dass die erarbeiteten Kriterien zur Wasserflächenvergabe in die neue Software der BBB zur Verwaltung der Wasserflächen mit einfließen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 27. Januar 2014 Drucksache 17/1437
Der Senat von Berlin wird aufgefordert, sich in zukünftigen Länderstaatsverträgen, die die Nutzung des Internets betreffen, aber auch im Bundesrat, insbesondere bei der Beratung internationaler Staatsverträge und auf Europaebene für die Umsetzung des Prinzips „Löschen statt Sperren“ einzusetzen. Kommt eine Löschung nicht in Betracht, ist auch eine alternative technische Maßnahme zulässig, sofern diese nicht in einer wie auch immer gearteten Internetsperre besteht. Die Umsetzung des Prinzips „Löschen statt Sperren“ ist vonseiten der Berliner Verhandlungsführer bereits bei den Verhandlungen zu Staatsverträgen zu beachten.
Teilen, Kooperieren, Teamarbeit – freie Lern- und Lehrmaterialien ins Netz stellen – Open Educational Resources in Berlin