Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Zu lfd. Nr. 2 A:

„Nachtflugverbot“

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 2. April 2014 Drucksache 17/1572

zur Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/1390

Das Abgeordnetenhaus hat Kenntnis genommen von dem Anliegen der Volksinitiative „Nachtflugverbot“ und setzt sich dafür ein, dass für die vom Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ein größtmöglicher Lärmschutz gewährleistet wird.

Das Abgeordnetenhaus stellt fest, dass nach der Anhörung und Beratung in den zuständigen Ausschüssen das Verfahren gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin zum Abschluss gekommen ist.

Zu lfd. Nr. 2 B:

„Schule in Freiheit“

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. April 2014 Drucksache 17/1573-Neu

zur Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/1384

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in der Plenarsitzung am 16. Januar 2014 das Anliegen der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ in den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überwiesen. Am 27. Februar 2014 haben die Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ das Anliegen der Volksinitiative dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie im Rahmen einer Anhörung vorgestellt und Fragen der Abgeordneten beantwortet. Die Volksinitiative verfolgt die bereits im Jahr 2011 geltend gemachten und seinerzeit im Abgeordnetenhaus diskutierten Forderungen zur Neuorganisation von Schulen in Berlin weiter.

Auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. April 2014 wird erklärt:

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist der Auffassung, dass es oberste bildungspolitische Aufgabe ist, allen Kindern und Jugendlichen in Berlin ein gleichwertiges und qualitativ gesichertes Bildungsangebot zu garantieren, um

jeder Schülerin und jedem Schüler die bestmöglichen Chancen für ihren und seinen beruflichen und privaten Lebensweg zu ermöglichen. Gleichzeitig schätzt und fördert das Abgeordnetenhaus von Berlin Initiativen privater Träger, die das öffentliche Bildungsangebot ergänzen und bereichern. Mit Blick auf die generelle Stoßrichtung der Volksinitiative, alle Schulen in „Selbständige Schulen“ zu überführen, merkt das Abgeordnetenhaus an, dass freie Initiative und eigenverantwortliches Engagement, auf denen „Selbständige Schulen“ basieren, sicherlich in einigen Berliner Kiezen angenommen werden, sicherlich aber auch in vielen Teilen Berlins nicht greifen können. Das Abgeordnetenhaus steht entsprechendem bürgerlichen Engagement positiv gegenüber, sieht seine Hauptaufgabe aber darin, landesweit eine gute und gut durchschaubare „Grundversorgung“ an Bildungsangeboten bereitzustellen.

Zu den Forderungen der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ im Einzelnen:

Pädagogische Freiheit:

Das Streben nach neuen pädagogischen Konzepten, wie es auch von der Volksinitiative vertreten wird, ist ein unterstützenswerter Ansatz. So sieht auch das Berliner Schulgesetz in seiner aktuellen Fassung eine umfassende und weitreichende pädagogische Freiheit vor, wodurch die Forderungen der Volksinitiative zumindest teilweise erfüllt sind. § 7 Absatz 2 verpflichtet die Schulen dazu, „den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung“ zu organisieren und zu gestalten. § 8 des Schulgesetzes ermöglicht den Schulen weitere Gestaltungsspielräume. Danach müssen Schulen ihr eigenes pädagogisches Konzept entwickeln, wenn sie der jeweiligen Spezifik ihrer Schülerschaft und des regionalen Umfelds sowie den Anforderungen individuellen Lernens und individueller Förderung gerecht werden wollen. Das Schulprogramm, das sie sich selbst geben, eröffnet den Schulen weitreichende Entscheidungsspielräume.

Die Schulstrukturreform, die zur Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems und der Schaffung von Integrierten Sekundarschulen geführt hatte, hat ebenfalls dazu beigetragen, die pädagogische Verantwortung vor Ort zu stärken. Im Rahmen der Pilotphase „Gemeinschaftsschule“ haben Schulen, auch weiterhin die Möglichkeit, sich in einer Weise zu entwickeln, die von Vertretern und Vertreterinnen der Volksinitiative in der Anhörung ausdrücklich begrüßt wurde. Auch ohne Beteiligung an der

Pilotphase haben Schulen die Möglichkeit, von Vorgaben für die Schulorganisation abzuweichen.

Gerade wenn viel pädagogische Freiheit eingeräumt wird, ist die Qualitätssicherung durch einheitliche Prüfungs- und Testformate umso wichtiger und wird von der Elternschaft und von den Arbeitgebern auch eingefordert. Die Vergabe alternativer, schulbezogener Abschlüsse birgt die Gefahr weiterer föderaler Zersplitterung und der Nichtanerkennung von Schulabschlüssen in anderen Bundesländern und würde Eltern vor große Herausforderungen bei der Schulauswahl stellen. Da die Aufgabe der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung sich – nach Anerkennung des alternativen Abschlusses und/oder fachbezogener Abschlüsse – auf die Rechtsaufsicht beschränken würde, könnten Qualitätsstandards im Land Berlin nicht mehr gewährleistet werden. Es spricht allerdings nichts dagegen, wenn Schulen sich dafür entscheiden, alternative Leistungsdarstellungen wie z. B. ein „Kompetenzportfolio“ zusätzlich zu den Regelabschlüssen zu verleihen. Das Abgeordnetenhaus betont, dass der Sinn des Schulbesuchs nicht im Ablegen von Prüfungen besteht, sondern in der Entwicklung einer selbstbestimmten, kundigen Persönlichkeit. Gleichzeitig soll Schule auf das Berufsleben vorbereiten, welches sicherlich Bewerbungs- und Beurteilungssituationen beinhalten wird, in denen eine bestimmte Leistung, zu einem bestimmten Zeitpunkt, in einer bestimmten vorgegeben Zeit erbracht werden muss.

Die Ausbildung von Lehrkräften an den Berliner Schulen wird derzeit grundlegend modernisiert, dabei wird aber das Ausbildungsmonopol des Staats aus Gründen der Qualitätssicherung beibehalten werden. Das neue Lehrkräftebildungsgesetz wird Menschen mit Berufserfahrung den Weg in den Lehrerberuf erleichtern, er ist jedoch jetzt schon möglich.

Gleichberechtigte Finanzierung

Voraussetzung jeglicher Überlegungen über neue Finanzierungsmodelle ist eine Verständigung zwischen dem Land Berlin und den freien Trägern über die Schülerkosten. An einer solchen Verständigung muss − auch als Auftrag aus der Volksinitiative aus dem Jahr 2010 − weiter gearbeitet werden. An der Wartefrist soll aus Gründen der Qualitätssicherung nichts geändert werden.

Selbstständige Organisation

Für die Verleihung eines neuen rechtlichen Status für Schulen sieht das Abgeordnetenhaus keine Notwendigkeit. Über 200 Schulen erhalten in dieser Legislatur im Rahmen des „Bonusprogramms“ die Möglichkeit, bis zu 100 000 Euro selbst zu verwalten. Das Abgeordnetenhaus empfiehlt, ggf. im Rahmen einer Arbeitsgruppe, die Erfahrungen dieser, mit neuen eigenen Mitteln ausgestatteter „Bonus-Schulen“ auszuwerten, um auf einer gesicher

ten Datenbasis Rückschlüsse hinsichtlich der Notwendigkeit zusätzlicher Autonomie schließen zu können.

Mit diesem Beschluss ist das Verfahren der parlamentarischen Befassung der Volksinitiative nach der Verfassung von Berlin und dem Abstimmungsgesetz abgeschlossen.

Zu lfd. Nr. 14 A:

Nr. 3/2014 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. April 2014 Drucksache 17/1580

Dem Erwerb des Erbbaurechts am Spreepark in TreptowKöpenick zu den Bedingungen des Kaufvertrags vom 17.02.2014 – Urkundenrolle Nr. C 55/2014 des Notars Dr. Lorenz Claussen in Berlin – sowie der Vereinbarung vom 06./11.02.2014 wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 16:

Stärkung der IT-Sicherheit bei den Behörden des Landes Berlin

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1526

Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen,

a) dass sich auch die fehlenden Behörden ein schriftliches, von der Behördenleitung bestätigtes Sicherheitskonzept entsprechend des IT-Grundschutzkataloges des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder des von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit der AG IT-Sicherheit daraus abgeleitete „Modellsicherheitskonzept“ geben lassen und dies umsetzen,

b) dass in allen Behörden der Prozess zur Kontrolle der Umsetzung, Wirksamkeit und Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen abgeschlossen wird und seine Grundlagen in einer IS-Leitlinie festgeschrieben wird,

c) dass in allen Behörden des Landes Berlin ITSicherheitsbeauftragte benannt und entsprechend geschult werden,

d) dass in allen Behörden die erforderlichen Schulungen zur Informationssicherheit durchgeführt werden.

Der Senat hat hierzu bis zum 30. Juni 2014 zu berichten.