Protokoll der Sitzung vom 08.05.2014

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 9. April 2014 Drucksache 17/1596

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1507

Der Senat wird aufgefordert, die Planung am Alexanderplatz zu überprüfen und in den Bereichen, wo durch Überplanung von Bestand Investitionsblockaden und Stagnation entstanden sind, angepasste Konzepte in Varianten zu erarbeiten, die städtebauliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten aus dem Bestand heraus zulassen und ihnen für die Zukunft einen Rahmen geben. Außerdem soll unter dem Aspekt einer bestandorientierten Weiterentwicklung des Masterplanes eine Prüfung der Denkmalwürdigkeit einzelner Bestandsbauten erfolgen.

Dies soll in einem kooperativen und beteiligungsorientierten Diskussions- und Planungsprozess unter Einbeziehung der breiten Stadtgesellschaft sowie den Grundstückseigentümern, Nutzern, der Politik, der Verwaltung und der Fachöffentlichkeit erfolgen.

Folgende Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen:

Der Alexanderplatz bleibt weiterhin ein Hochhausstandort.

Durchwegung nördlich der Alexanderstraße ist zu ermöglichen.

Die städtebaulichen Anpassungen sind vor allem in den Bereichen erforderlich, wo durch Investition in den Bestand eine mittelfristige Bestandsbewahrung- und Bestandssicherung erfolgte. Zwischenzeitlich wurde dieser Bestand intensiv weiter genutzt und ist heute und aus seiner Historie heraus integraler Bestandteil der Identität des Alexanderplatzes.

Das sind insbesondere das Park Inn als ehemaliges Hotel Stadt Berlin, das Haus des Reisens und das Haus der Elektroindustrie.

Für den Bereich um das Haus der Elektroindustrie ist eine stufenweise Planung zu entwickeln, die die Umsetzung einer räumlichen Verknüpfung mit dem nördlichen Bereich perspektivisch zulässt.

Ziel der städtebaulichen Neuorientierung am Alexanderplatz ist es darüber hinaus, den öffentlichen Raum weiter qualitativ aufzuwerten, öffentliche Nutzungen im Erdgeschoss konsequent durchzusetzen, die Aufenthaltsqualität weiter zu stärken und ein dem Ort angemessenes Nutzungsmanagement zu installieren.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2015 zu berichten. Während des Verfahrens sind dem Abgeordnetenhaus Zwischenberichte vorzulegen.

Zu lfd. Nr. 19 A:

Einsetzung einer Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 7. Mai 2014 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. Mai 2014 Drucksache 17/1632

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1570

I

Gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird eine Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ eingesetzt.

Aufgabe der Kommission ist es, ausgehend von den energiewirtschaftlichen Zielsetzungen des Landes Berlin, die Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen im Land vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, wie z. B. der Energiewende, zu untersuchen.

Insbesondere soll untersucht werden, welche wirtschaftlichen und technischen Herausforderungen auf die wichtigsten Einrichtungen (z. B. Stromnetz, Gasnetz, Fernwärmenetz sowie die zentralen Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen) zukommen und wie die öffentlichen und privaten Strom- und Wärmenutzer in Bezug auf Einsparungen beim Verbrauch und Erhöhung der Energieeffizienz unterstützt werden können.

Dabei soll auch geklärt werden, ob eigene kommunalwirtschaftliche Aktivitäten des Landes Berlin zur Erreichung der energiepolitischen Ziele sinnvoll und notwendig sind, ob Kooperationsstrukturen mit anderen Akteuren anzustreben sind und mit welchen Instrumenten andere private energiewirtschaftliche Akteure in eine energiepolitische Strategie des Landes Berlin eingebunden und private Investitionen in die Energiewirtschaft mobilisiert werden können.

II

Das Abgeordnetenhaus von Berlin beauftragt die Enquete-Kommission, unter Berücksichtigung der Gutachten und Konzeptionen, die die Senatsverwaltungen beauftragt oder erarbeitet haben, insbesondere mit der Bearbeitung der folgenden Fragen und Themenkomplexe:

1. In ihren ersten drei Sitzungen informiert sich die Enquete-Kommission über die energiepolitischen Ziele und Aktivitäten des Senates und lädt hierzu u. a. den Umweltsenator als Fachverwaltung sowie den Finanzsenator als Beteiligungsverwaltung ein. Die Enquete-Kommission informiert sich darüber hinaus über die Ergebnisse der beiden Konzessionsvergabeverfahren Gas und Strom, sobald diese jeweils vorliegen und diskutiert mögliche energiepolitische, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen.

2. Wirtschaftliche und technische Herausforderungen der Stromversorgung in Berlin, insbesondere a. die Rolle von Metropolen bei der Energiewende b. Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven des Berliner Kraftwerksparks (Großkraftwerke) incl. der MVA Ruhleben

c. Herausforderungen für die Entwicklung der Berliner Stromnetzinfrastruktur

3. Einfluss der um Berlin herum angesiedelten Stromerzeugungs- und Verteilungsanlagen, insbesondere der Wind- und Solarkraftanlagen sowie der Braunkohleverstromung, auf die Versorgungssituation in Berlin, zukünftige Entwicklungslinien dieses Einflusses, sowie die Einflussmöglichkeiten Berlins insbesondere im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung

4. Wirtschaftliche und technische Herausforderungen der Wärmeversorgung in Berlin, insbesondere a. Bestandsaufnahme des Wärmesektors und möglicher Entwicklungsszenarien zur Erreichung des Senatsziels eines klimaneutralen Gebäudebestands

b. Entwicklungsperspektiven für das Fernwärmenetz und Nahwärmenetze unter Berücksichtigung des Fernwärmenetzes und der angeschlossenen Wärmeerzeugungsanlagen sowie des Gasnetzes mit den angeschlossenen KWK- und Kleinfeuerungsanlagen

c. Herausforderungen des energetischen Zustands des öffentlichen und privaten Gebäudebestands

d. Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien und von Energien aus Reststoffen im Berliner Wärmesektor.

5. Interdependenzen von Strom und Wärmesektor, insbesondere: a. Zentrale Regelung dezentraler Erzeuger von Strom und/oder Wärme („intelligentes Kraftwerk“), sowie mögliche neue technische Konzepte, wie z. B. die Speicherung von Stromüberschüssen in Form von Gas („Power to Gas“) oder in Form von Wärme („Power to Heat“) und ihre Anwendbarkeit in einer Metropole wie Berlin.

b. Untersuchung der Frage, ob und inwieweit mittelfristig eine einheitliche Netzgesellschaft für Strom und Wärmenetze in Berlin sinnvoll ist.

6. Klärung der Frage, welche der unter den vorstehenden Ziffern 1 bis 5 erarbeiteten und zusammengestellten Anforderungen von welchem der zur Verfügung stehenden Akteure am effektivsten und effizientesten umgesetzt werden kann sowie welche Änderungen beispielsweise ordnungspolitischer Rahmenbedingungen das Land dazu vornehmen sollte. Des Weiteren ist zu klären, welche eigenen kommunalwirtschaftlichen Aktivitäten des Landes Berlin, wie z. B. des bereits gegründeten Stadtwerks, zur Ergänzung der privatwirtschaftlichen Aktivitäten sinnvoll sind. Dabei sollen vor allem auch der Ausgang der beiden Konzessionsverfahren Strom und Gas sowie mögliche Veränderungen in der Eigentümerstruktur der Berliner Energieversorgungsanlagen und -unternehmen berücksichtigt werden. Insbesondere soll die Kommission konkret folgende Fragen beantworten: a. Welche bisher ungenutzten Potenziale Berlins zur klimafreundlichen Energieversorgung sind wirtschaftlich nutzbar und wie können sie gehoben werden?

b. Wie kann der öffentliche Gebäudebestand Berlins energetisch modernisiert werden, sodass er langfristig klimaneutral betrieben werden kann?

c. Wie kann der private Gebäudebestand Berlins energetisch modernisiert werden, sodass er langfristig klimaneutral betrieben werden kann? Welche Anforderungen ergeben sich aus den energiepolitischen Zielen des Landes für Neubauquartiere?

d. Welche Einflussmöglichkeiten hat das Land auf die Fernwärmeversorgung, und wie sollte es sie nutzen? Welche Möglichkeiten der Nutzung des Fernwärmenetzes durch Dritte (MVA Ruhleben, Tiefengeothermie) sind möglich und energiepolitisch sinnvoll? Sind ergänzende Regelungen des Gesetzgebers zur Weiterentwicklung der Wärmeversorgung in Berlin notwendig (z. B. ein Landeswärmegesetz)?

e. Wie und mit Hilfe welcher Akteure sollte die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung in Berlin ausgebaut werden, und welche Einflussmöglichkeiten hat das Land?

f. Welche Strukturen sollten geschaffen werden, um die energiewirtschaftlichen Akteure in Landesbesitz optimal zu verzahnen? Wie kann die Kooperation aller energiewirtschaftlichen Akteure in Berlin verbessert werden?

g. Wie sollten Förderstrukturen des Bundes im Wärmebereich aus Sicht des Landes Berlin entwickelt werden?

III

Die Enquete-Kommission legt dem Abgeordnetenhaus zu den Themenkomplexen 2. bis 6. einen Zwischenbericht vor und gegebenenfalls auch zum 1. Themenkomplex und strebt hierin bereits die Formulierung konkreter Umset

zungsvorschläge an. Der Abschlussbericht soll im Sommer 2015 vorgelegt werden.

Jede Fraktion erhält für die personelle Ausstattung eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese beträgt für die Dauer der Tätigkeit der Enquete-Kommission bis zu 24 000 Euro jährlich; § 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend.

IV

Die Enquete-Kommission besteht aus 16 Mitgliedern, von denen elf dem Abgeordnetenhaus angehören. Die Mitglieder der Kommission werden von den Fraktionen gemäß § 24 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses gemeinsam benannt.

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder

Gewählt wurden:

Fraktion der SPD Mitglieder Daniel Buchholz Nikolaus Karsten Irene Köhne Jörg Stroedter

Stellvertretende Mitglieder Franziska Becker Burgunde Grosse Ülker Radziwill Torsten Schneider

Fraktion der CDU Mitglieder Dr. Michael Garmer Danny Freymark Claudio Jupe