Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

lfd. Nr. 4:

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Energiewirtschaftsgesetzes (AGEnWG)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie vom 9. März 2015 Drucksache 17/2152

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/1888

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich höre keinen. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/1888. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu der Vorlage Drucksache 17/1888 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung Die Linke – die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der Piraten. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Das ist die Linksfraktion. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen.

Tageordnungspunkt 5 war bereits die Priorität der Fraktion der CDU unter Nr. 3.2.

Ich komme nun zur

lfd. Nr. 5 A:

Gesetz über die Errichtung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung und zur Umwandlung des Max-Delbrück-Centrums für molekulare Medizin in eine Körperschaft öffentlichen Rechts

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft vom 18. März 2015 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. März 2015 Drucksache 17/2178

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2026

Zweite Lesung

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der vier Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich höre keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis IV. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu der Vorlage Drucksache 17/2026 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft Drucksache 17/2178 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, der fraktionslose Abgeordnete, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Dann ist dieses Gesetz so einstimmig beschlossen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 6:

Inklusives Wahlrecht in Berlin: Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beenden (Änderung des Landeswahlgesetzes)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2161

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich höre keinen, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

Einsetzung eines Ausschusses zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG und § 25 Abs. 10 ASOG

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 21. Januar 2015 Drucksache 17/2080

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1934

(Jutta Matuschek)

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1934-1

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung empfiehlt mehrheitlich – gegen Linke und Piraten, bei Enthaltung Grüne – die Annahme des Antrags Drucksache 17/1934. Zunächst lasse ich aber über den Änderungsantrag der Oppositionsfraktionen abstimmen. Wer dem Änderungsantrag Drucksache 17/1934-1 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind Grüne, Linke und Piraten. Gegenstimmen? – Das sind SPD, CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich lasse nun über den Einsetzungsantrag der Koalitionsfraktionen abstimmen. Wer dem Antrag Drucksache 17/1934 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind Linke und Piraten. Enthaltungen? – Das sind die Grünen. Damit ist der Ausschuss zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG und § 25 Abs. 10 ASOG eingesetzt.

Wir haben nun noch die Mitglieder des Ausschusses sowie die stellvertretenden Mitglieder zu wählen. Die von den Fraktionen nominierten Personen finden Sie auf Ihrer Tischvorlage auf gelbem Papier. Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU, Grüne, Linke, Piraten und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Eine Enthaltung aus dem Kreis der Piratenfraktion! Damit sind alle nominierten Personen gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Wir wünschen gutes Gelingen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 8:

Das Leihfahrradsystem in Berlin zum Erfolgsmodell machen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 11. Februar 2015 Drucksache 17/2115

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1904

Von nun an stehen den Fraktionen für alle weiteren Beratungen die Kontingente der Gesamtredezeit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Gelbhaar. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Fahrradklimatest 2014 des ADFC schnitt Berlin mit der Durchschnittsnote 4,07 miserabel ab. Die Befragten kritisierten vor allem den geringen Stellenwert der Radverkehrspolitik in Berlin. Was für ein Zeugnis für den Berliner Senat! Der Senat reagierte schmallippig, aber eine Konsequenz aus den miesen Werten gibt es bis heute nicht. Ich hätte erwartet, dass der Senat jetzt aktiv wird, damit aus der 4 zumindest mal eine 3 wird.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Berlin hat nämlich die besten Voraussetzungen: einen extrem niedrigen Pkw-Besitz, keine echten Berge und ziemlich viel Platz. Andere europäische Metropolen – Amsterdam, auch Paris neuerdings, Kopenhagen – mit deutlich schwierigeren Voraussetzungen zeigen, was alles geht. Berlin hingegen plant noch immer die Radverkehrsinfrastruktur von vor 20 Jahren. Neue Radverkehrsstreifen bieten keinen ausreichenden Platz, damit schnellere Radfahrer überholen können. Radschnellwege sind hier immer noch unbekannt. Ein Fahrradstraßennetz – Fehlanzeige! Und das wenige Geld für den Fahrradverkehr wird gerade einmal zur Hälfte ausgegeben. Das muss sich ändern.

„Das Leihfahrradsystem in Berlin zum Erfolgsmodell machen“ ist auch das Ziel des Antrags, der heute zur Abstimmung steht. Das ist eigentlich ein schönes, ein überschaubares Projekt, das selbst der Berliner Senat schaffen könnte. Es ist kein BER. Es ist keine Dresdner Bahn. Es ist keine S 21. Und es ist auch kein Zentraler Omnibusbahnhof. Aber selbst hier müssen wir zum jetzigen Zeitpunkt konstatieren: Der blockierte und verschnarchte Berliner Senat hat auch beim Leihfahrradsystem erst einmal geschlampt. Das geht so nicht, denn wir – und ich denke nicht nur wir als Bündnisgrüne – wollen hier ein attraktives Leihfahrradsystem wie in vielen anderen europäischen Metropolen.

Warum ist das so spitz formuliert? – Nun, der aktuelle Vertrag ist Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Das hatte der Senat nicht mitbekommen. Man kennt das ja, das viele Papier, diese vielen Verträge. Das Vertragsende am 31. Dezember mit Call-a-Bike kam also völlig überraschend, ungefähr so wie Silvester am gleichen Tag. Die Ausschreibung hat der Senat so um mindestens ein halbes Jahr verpennt.

Nach, grünen, Weckrufen aus dem Parlament ist die Ausschreibung inzwischen gestartet. Diese Ausschreibung bietet einige Chancen – deswegen reden wir heute auch dazu –, Fehler der Vergangenheit zu heilen. Die Räder können nämlich seit 2011 nur an einer der wenigen festen Stationen ausgeliehen werden, und sie müssen wieder zu einer solchen Station zurückgebracht werden. Damit das System aber für die Berlinerinnen und Berliner interessant ist, müssten die Zahl der Räder und die Dichte der

(Vizepräsidentin Anja Schillhaneck)

Stationen mindestens verdoppelt werden. Die Folge der Unflexibilität kann jede und jeder hier im Straßenbild sehen. Fragen Sie sich einfach selbst, wie oft oder besser: wie selten man hier jemanden mit einem Call-a-Bike durch die Stadt fahren sieht.

Mal in handfesten Zahlen gesprochen: In Berlin wird ein Leihfahrrad aktuell nicht mal einmal pro Tag ausgeliehen. In Hamburg werden zehnmal so viele Fahrten pro Jahr mit Leihfahrrädern erledigt.

[Sven Heinemann (SPD): Die trainieren auch für Olympia!]

In Paris ist es mehr als die hundertfache Zahl. Es werden 22 Millionen Fahrten pro Jahr absolviert. Das zeigt das Potenzial, das in einem solchen Leihfahrradsystem steckt. Deswegen müssen wir das Leihfahrradsystem korrigieren.