Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 18. Februar 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. März 2015 Drucksache 17/2144
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 18. Februar 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. März 2015 Drucksache 17/2145
Energiewende voranbringen (III): Verlässliche Wirtschaftspolitik statt Kahlschlag in der Solarbranche
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie vom 9. März 2015 Drucksache 17/2153
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. März 2015 Drucksache 17/2154
Ankommen – Teilhaben – Bleiben. Flüchtlingspolitik für Berlin Hier: Gute Arbeit auch für Flüchtlinge
Ankommen – Teilhaben – Bleiben. Flüchtlingspolitik für Berlin Hier: Unmenschliche Abschiebungen und Abschiebehaft vermeiden
Pflegerische und palliative Versorgung für Kinder und Jugendliche ausbauen und verlässliche Strukturen schaffen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 21. Januar 2015 Drucksache 17/2080
1. Der Senat unterrichtet das Abgeordnetenhaus jährlich auf der Grundlage der nach § 100e Abs. 1 der Strafprozessordnung vorgelegten Berichte über die durchgeführten Maßnahmen nach § 100c Abs. 1 Nr. 3 der Strafprozessordnung, die von einem Berliner Gericht angeordnet worden sind. Ebenfalls unterrichtet der Senat das Abgeordnetenhaus jährlich über Maßnahmen der Onlinedurchsuchung von Computern und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung.
2. Gemäß Artikel 44 der Verfassung von Berlin und § 20 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird ein Ausschuss zur Ausführung von Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz eingesetzt. Die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der Piratenfraktion erfolgt gemäß Artikel 44 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin im Verhältnis 3 : 2 : 2 : 1 : 1. Der Ausschuss tagt vertraulich.
3. Der Ausschuss zur Ausführung von Artikel 13 Abs. 6 Grundgesetz berät die Berichte des Senats nach § 100e Abs. 1 StPO und § 25 Abs. 10 ASOG sowie den Bericht über Maßnahmen der Onlinedurchsuchung von Computern und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung.