Verehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Frau Schmidberger! Kräftige Schlagworte: verpennt, versagt, keine Maßnahmen, nichts getan. – Ich werde Ihnen mal sagen, was wir getan haben: Die Berliner Koalition hat sofort, als klar wurde, dass jährlich über 40 000 Neuberliner hinzukommen, reagiert und alle Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum, die wir von Landesseite unternehmen können, ergriffen, verehrte Grüne!
Die Mieten- und Wohnungspolitik ist eine der Kernaufgaben der SPD, dieses Parlaments und der Koalition. Mietrecht ist Bundesrecht. Genau von Berlin gingen die Initiative und der Druck aus, dass der Bund die Mietpreisbremse eingeführt hat. Noch am gleichen Tag, an dem der Bund die Möglichkeit zur Umsetzung in den Ländern ermöglichte, hat Berlin die Mietpreisbremse eingeführt. Das ist für uns soziale Gerechtigkeit!
Auch das müssen Sie sich anhören: Schon lange zuvor haben wir in Berlin mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften das Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbaren Wohnraum vereinbart. Hier ist unter anderem festgelegt, dass die Miete auf 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens der Mieterinnen und Mieter begrenzt ist. Mieterhöhungen bis 15 Prozent in vier Jahren und die Modernisierungsumlage, von der Sie gesprochen haben – nämlich von 11 auf 9 Prozent begrenzt –, sind lange eingeführt. Das ist soziale Gerechtigkeit, verehrte Frau Schmidberger!
Wir haben die Kappungsgrenzen bei 5,50 Euro für 35 000 Sozialwohnungen eingeführt. Wir sind es, die Mieterinnen und Mieter vor Eigenbedarfskündigungen schützen: Innerhalb einer zehnjährigen Frist dürfen Eigentümer nicht kündigen. Wir haben das Zweckentfremdungsverbotsgesetz und die Umwandlungsverordnung eingeführt. Zum 1. Juni 2015 gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt.
Neubau wird dringend gebraucht – das sehen wir genauso. Deshalb werden wir mit dem neuen Haushalt den
Mit diesem Bündel verschiedener Maßnahmen sorgen wir dafür, dass neue Wohnungen entstehen, Mieten bezahlbar bleiben und Mieter besser geschützt werden. – Das ist soziale Gerechtigkeit.
Und jetzt zum Volksentscheid: Natürlich gibt es positive, aber auch kritische Anmerkungen. Wir unterstützen und teilen die Forderung nach Ausweitung von bezahlbarem Wohnraum. Deshalb haben Senator Geisel und sein Staatssekretär, Herr Lütke Daldrup, sofort in unserem Auftrag – weil wir das unterstützen – Gespräche aufgenommen. Dennoch müssen wir drei kritische Punkte anmerken: Der Umbau der Wohnungsbaugesellschaften dürfte zu Selbstbeschäftigung und Lähmung führen und den gerade in Schwung gekommenen Neubau zum Erliegen bringen. Wir haben natürlich gemerkt, dass auch ein Stück weit Angst im Gesetzt mitschwingt: Es wird gesagt, wir dürften keine Wohnungsbaugesellschaften mehr verkaufen. – Eine klare Aussage: Unsere Wohnungsbaugesellschaften werden wir nicht verkaufen! Die SPD möchte, dass das Privatisierungsverbot in der Landesverfassung verankert wird, wie Senator Geisel das in seinem Zehn-Punkte-Programm vorgestellt hat.
Dass Sie das alles nicht hören wollen, ist mir schon klar! – Seit 2011 haben die Wohnungsbaugesellschaften 25 000 Wohnungen neu erworben und werden weiter erwerben. Durch Neubau und Ankauf werden wir bis 2025 ca. 400 000 Wohnungen im kommunalen Bestand haben, und das ist sehr wichtig.
Die Eigenkapitalerhöhung bei den Wohnungsbaugesellschaften für mehr Sozialwohnungen im Zehn-PunkteProgramm, die auch die Initiative will, finden wir richtig. Wir finden auch gut, dass Mieterbeiräte mehr Rechte bekommen sollen – bei einigen Wohnungsbaugesellschaften ist da durchaus noch Nachholbedarf.
Kommen wir zur vorgeschlagenen Mietsubventionierung im Gesetz des Volksbegehrens: Hier widerspreche ich ganz deutlich. Es werden tatsächlich nur wenige profitieren. Die Kostenmiete bei einem Betrag von ca. 5,50 Euro, wie es in dem Gesetzesvorschlag errechnet wird, zu
deckeln und die Differenz auf die Basis von 13 Euro zu erstatten – also ca. 7 Euro –, kommt den Vermietern zugute. Das heißt, ein großer Teil des von Berlin aufgebrachten Gelds ginge direkt in die Taschen der Vermieter. Das kann es eigentlich nicht sein, und das sehen wir kritisch!
Gestern hat sich die Initiative im Hauptausschuss hingestellt – Sie haben es angesprochen – und gesagt, es sei sowieso 99 Prozent der Berlinerinnen und Berliner egal, wie viel das Ganze koste, und behauptet, es sei den Berlinerinnen und Berlinern auch egal, ob das eine, zwei oder mehrere Milliarden seien. – Das glaube ich nicht! Ich bin überzeugt davon, dass sie genau schauen, was der Landeshaushaltsgesetzgeber an politischen Kriterien im Landeshaushalt hat. Denn davon profitieren die Berlinerinnen und Berliner. Ich will nicht alles aufzählen; der Finanzsenator hat schon gesagt, was eventuell wegfallen würde.
Klare Gewinner wären natürlich Mieter von Wohnungen ohne Anschlussförderung. Das sind nach aktueller Belegung rund 55 Prozent dieser Haushalte, also etwa 10 000 Haushalte. Das entspricht rund 7 Prozent der Sozialmieter oder 0,6 Prozent der Berliner Mieterinnen und Mieter.
Senator Geisel hat in seinem Zehn-Punkte-Programm vorgeschlagen – und das finden wir ebenfalls richtig –, dass alle Sozialmieten bei 30 Prozent Nettoeinkommen zu kappen seien. Das sehen wir als SPD genauso.
Insgesamt zeigt sich, dass der Gesetzentwurf der Hälfte der Sozialmieter kaum helfen, sondern sehr vielen anderen steigende Mieten bescheren würde. Der Gesetzentwurf verspricht eine sehr aufwendige Umverteilung zugunsten einer kleineren Gruppe von Vermietern, da das Geld in ihre Taschen läuft, und zu Ungunsten von sehr vielen Mietern.
Nein danke, jetzt nicht! Meine Zeit ist gleich vorbei! – Die Initiative möchte Eigentümern von Sozialwohnungen ein sehr ungewöhnliches Recht einräumen: Sie sollen völlig unabhängig vom jeweiligen Wert ihrer Häuser an die Wohnungsbaugesellschaften übertragen werden. Das heißt, Vermieter können dauerhaft unwirtschaftliche Häuser an die Wohnungsbaugesellschaften entsorgen und würden dabei keinerlei Verlust machen, denn das soll vom Land Berlin erstattet werden. Verluste von privaten Vermietern werden also sozialisiert – das geht nicht! Dagegen sind wir! Diese Teile des Gesetzentwurfs nutzen tatsächlich nur einem kleinen Teil der Berliner. Ansons
Ich glaube nicht, dass diese kritischen Punkte des Volksbegehrens, die ich gerade angemerkt habe, das Volksbegehren auch so haben möchte. Man muss vielmehr in einer gemeinsamen Diskussion miteinander die Kosten bewerten und sehen, wohin das Geld eigentlich fließt. Deshalb finden wir es richtig, dass wir weiterhin in Gesprächen sind, um gemeinsam dem Land Berlin bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Kollegin! – Frau Schmidberger hat sich für eine Kurzintervention gemeldet. – Frau Schmidberger, bitte schön!
Frau Spranger! Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Wenn alles so gut läuft, wie Sie das beschreiben, und wenn Sie sich schon so lange für eine soziale Wohnungspolitik und überhaupt für ein soziales Berlin einsetzen, warum haben wir denn dann in letzter Zeit so viele Volksbegehren? Warum hatten wir eines zu Kita? Warum hatten wir eines zu Wasser? Warum hatten wir eines zu Energie? Warum haben wir jetzt eines zu Schulen und Mieten? – Weil die Leute da draußen sich von Ihnen nicht verstanden fühlen und weil sie nicht das Gefühl haben, dass Sie die Probleme wirklich ernst nehmen!
Ich finde, da sollten Sie langsam ein bisschen ehrlicher sein, auch zu sich selbst. Die Stadt ist unzufrieden und erwartet von uns, dass wir Lösungen präsentieren – und das haben Sie leider nicht getan.
Ich sage Ihnen, bei der Wohnungspolitik – weil Sie immer behaupten, es wird alles gemacht werden – stimmt das so nicht! Sie weigern sich zum Beispiel, endlich das Vorkaufsrecht für die Bezirke einzuführen, damit wir den Spekulanten die Häuser eher entziehen können, damit wir mit den Spekulanten Vereinbarungen treffen können, damit Mieter nicht verdrängt werden. Sie kümmern sich nicht um das Thema Zwangsräumungen. Sie weigern sich, eine Wohnungslosenstatistik zu veranlassen, um überhaupt mal das Problem der Wohnungslosen in der Stadt zu erfassen. – Also, bitte! – Wir haben kein Wohnungsaufsichtsgesetz, das den Problemen Herr wird, das die Bezirke auch wirklich ausstattet, sodass sie etwas gegen Vermieter tun können, die Leute verdrängen. Wir haben keine Räume für soziale Träger,
und wir haben auch keine Räume mehr für die Kreativen in dieser Stadt. Deswegen erzählen Sie jetzt bitte nicht, alles sei super, sondern wir haben viele Probleme.
Als letzten Punkt, zu den Sozialwohnungen: Frau Spranger! Sie waren leider bei der Expertenrunde zum sozialen Wohnungsbau, die der Senat einberufen hat, nie anwesend. Da kann ich Ihnen nur sagen: Die Initiativen versuchen seit über vier Jahren, mit dem Senat eine Lösung zu finden, was das Problem des sozialen Wohnungsbaus betrifft. Der Senat hat von Anfang an gesagt, es wird kein neues Wohnraumgesetzes geben, es wird keine Änderungen des Wohnraumgesetzes geben, um die Vermieter auch mehr in die Pflicht zu nehmen.
Das, was Sie gerade machen, nämlich zu sagen, dass von den Vorschlägen der Initiative nur die Vermieter profitieren, das stimmt so nicht ganz. Sie müssen auch ehrlicherweise sagen: Von dem Vorschlag des Senats, die Mieten für die Sozialmieter auf höchstens 30 Prozent des Einkommens zu senken, profitierten auch die Vermieter. Sprich: Wir müssen aus dieser Systematik des alten Wohnungsbaus heraus, und da haben wir Ihnen schon einige Vorschläge gemacht. Da stehen wir immer zur Verfügung, um endlich Lösungen zu erarbeiten.
Frau Spranger! Dann haben Sie jetzt auch noch mal die Möglichkeit, darauf einzugehen. – Bitte schön!
Frau Schmidberger! Sie stellen sich hier immer hin und sagen, dass Sie alles das, was Volksbegehren an politischen Aussagen haben, unterstützen. Das ist aber nicht der Fall. Bei Wasser haben Sie als Einzige dagegen gestimmt. Das gehört zur Wahrheit auch dazu!
Natürlich sind Volksbegehren demokratische Prozesse, die völlig richtig sind. Wir haben sie als Parlament erst möglich gemacht. Und deshalb stellen wir uns auch gar nicht dagegen. Das muss man an dieser Stelle auch noch einmal deutlich sagen.
Das heißt also: Sie haben durch diese Volksbegehren selbstverständlich einen Dialog mit der Bevölkerung. Auch bei dem Volksbegehren Kita war völlig normal:
Wir haben mit den Initiatoren gesprochen, und wir haben uns angenähert, und wir haben das umgesetzt, was die Initiatoren beim Kita-Volksbegehren wollten. Sie behaupten hier einfach, dass auf der einen Seite die Bevölkerung steht und auf der anderen Seite die Koalition und der Senat. Das ist falsch!
Dann sage ich Ihnen noch einmal: Ich habe vorhin einige Punkte zitiert, die wir unterstützen, die wir gemeinsam auch in Zukunft – und das ist auch ein Zugehen auf das, was wir mit dem Volksbegehren an Gesprächen führen – machen wollen. Da ist eben das Privatisierungsverbot für die Wohnungsbaugesellschaften in einer Landesverfassung zu verankern, ein sehr wichtiger Punkt. Das sagt die Initiative auch. Sie können auch nicht behaupten, dass das, was ich vorhin gesagt habe, dass alle Sozialmieten bei 30 Prozent des Nettoeinkommens zu kappen sind, falsch ist. Das können Sie nicht ernsthaft behaupten! Auch das wollen wir machen.