Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Solche Codeshare-Flüge sind für den Austausch von Fluggästen zwischen den Gesellschaften Etihad und Air Berlin notwendig. Sie wurden jahrelang umstandslos durch den Bund genehmigt. Nur mit ihnen bleibt Air Berlin konkurrenzfähig.

Das zuständige Bundesministerium für Verkehr ist aufgefordert, umgehend eine einvernehmliche und für das Unternehmen Air Berlin wirtschaftlich tragfähige Vereinbarung zu erzielen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 11:

Wahl des Präsidenten des Kammergerichts

Wahl Drucksache 17/2521

Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß Artikel 82 Abs. 2 der Verfassung von Berlin

den Präsidenten des Landgerichts Herrn Dr. Bernd Pickel

zum Präsidenten des Kammergerichts.

Zu lfd. Nr. 20:

Bekanntheit und Akzeptanz des Gewerbeportals Berlin – Einheitlicher Ansprechpartner (EA) – erhöhen, mehrsprachiges Angebot des EA gegebenenfalls erweitern!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie vom 9. November 2015 Drucksache 17/2561

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2130

Der Senat von Berlin wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen das erfolgreich eingeführte mehrsprachige Berliner Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners (Gewerbeportal Berlin) bei europäischen Unternehmen und der hiesigen Wirtschaft noch bekannter gemacht werden kann, damit sich der Zugriff auf den EA weiter erhöht. Insbesondere soll geprüft werden, inwieweit eine Erweiterung des Sprachangebots des EAs, neben Englisch auch andere europäische Sprachen anzubieten, helfen kann, die Akzeptanz bei den Unternehmen für den EA zu erhöhen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass rechtssichere Verwaltungsauskünfte erfolgen. Der Senat soll dabei evaluieren, welche Sprachen dafür – neben Englisch – im Rahmen eines Kosten-NutzenVerhältnisses prioritär infrage kommen. Außerdem ist zu prüfen, ob und ggf. inwieweit der Telefonsupport des EA mit dem Bürgertelefon 115 kombiniert angeboten werden kann.

Geprüft werden soll darüber hinaus, ob eine gemeinsame Bewerbung der länderspezifischen Angebote im Netz durch ein bundesweites Portal möglich ist. Auch eine spezielle Werbung in Ländern der Europäischen Union mit in Berlin besonders vielen aktiven und interessierten Gewerbetreibenden sowie Investoren ist zu prüfen.

Über die Ergebnisse der Prüfung soll der Senat von Berlin bis zum 31. März 2016 dem Abgeordnetenhaus berichten und den damit ggf. verbundenen materiellen Aufwand maßnahmenscharf darstellen.

Zu lfd. Nr. 22 A:

Nr. 08/2013 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. November 2015 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 GO Abghs Drucksache 17/2589

Dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 27 631 m² des Grundstücks Fischerhüttenstr. 41, 43, Plüschowstraße in Berlin Steglitz-Zehlendorf gemäß der Änderungs- und Anpassungsvereinbarung vom 10.09.2015 zur UR-Nr. 453/2015 des Notars Thilo Möller in Berlin zum Kaufvertrag vom 20.12.2012 zur UR-Nr. 165/2012 des vorgenannten Notars wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 22 B:

Nr. 12/2015 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. November 2015 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 GO Abghs Drucksache 17/2590

Dem Verkauf des Grundstücks Rudower Chaussee 43 in Berlin Treptow-Köpenick wird auf der Grundlage des vorgelegten Vertragsentwurfs zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 22 C:

Rahmenvertrag mit dem Studentenwerk Berlin für die Jahre 2016 bis 2019

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 17/2591

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2539

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt dem vom Senat von Berlin vorgelegten Rahmenvertrag mit dem Studentenwerk Berlin für die Jahre 2016 bis 2019 (siehe Anlage der Drucksache 17/2539) zu.