Der Senat wird aufgefordert, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzuges in einer Teilanstalt ein Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ durchzuführen.
Ziel des Pilotprojektes ist es, unter Beachtung der besonderen Sicherheitserfordernisse des Justizvollzuges Gefangene an die Nutzung neuer Medien strukturiert heranzuführen, Arbeitsabläufe in der Anstalt durch auch von Gefangenen genutzte elektronische Medien zu unterstützen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Gefangene unter Nutzung von Internetdiensten zu ermöglichen, auf zugelassene Inhalte aus dem World-Wide-Web zuzugreifen. Insbesondere solche Inhalte aus dem Internet, die der Resozialisierung dienen, wie News-Seiten, Wohnungssuchportale, Fortbildungsangebote, Arbeitsagenturseiten oder Wikipedia sollen durch regelmäßige Spiegelung auf Anstaltsservern den Gefangenen mit leichter Verzögerung zugänglich gemacht werden. Dabei ist auch Augenmerk auf die Entlassungsvorbereitung und das Übergangsmanagement zu legen.
Es ist ein Konzept zu entwickeln, bis wann und unter welchen Voraussetzungen ein ggf. auf bestimmte Empfänger begrenzter E-Mailaustausch ermöglicht werden kann. Die Zulassung von Internettelefonie ist zu prüfen.
Die Teilanstalt kann die Nutzung der genannten Internetdienste und anderer Formen elektronischer Kommunikation überwachen. Die Strafgefangenen sind darauf hinzuweisen. Sie kann die Nutzung zeitweilig unterbrechen oder in sonstiger Weise begrenzen, wenn im Einzelfall das Ziel des Vollzuges oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet ist. Die Speicherung der gesamten Nutzung der Internetdienste eines Gefangenen durch die Teilanstalt ist zulässig, wenn dies zur Abwehr der genannten Gefahren erforderlich ist. Die Teilanstalt kann einen Gefangenen von der Beteiligung am Pilotprojekt ganz oder teilweise ausschließen, wenn dies aus den genannten Gründen erforderlich ist.
Das Pilotprojekt ist insbesondere hinsichtlich des Nutzungsverhaltens einschließlich des Missbrauchs und der anfallenden Kosten auszuwerten.