Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie vom 11. April 2016 Drucksache 17/2822
Der Senat wird aufgefordert, die Potenziale der Industriekultur in Berlin weiter zu stärken und dabei insbesondere folgende Ziele zu verfolgen:
Stärkere Aufnahme der Industriekultur in das überregionale Marketing von visit Berlin und einheitliches Marketing für das Themenfeld Industriekultur
Entwicklung und Ausschilderung von berlinweiten Themenrouten der Industriekultur, z. B. durch Einbindung von Mitteln aus der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Verstärkte Vergabe und Nutzung von Stätten der Industriekultur an und durch Kreativwirtschaft und Clubkultur
Gezielte Nutzung der Städtebauförderung für die Sanierung von Stätten der Industriekultur im Rahmen von quartiersbezogenen Aufwertungsstrategien
Weiterentwicklung des Berliner Zentrums für Industriekultur zu dem berlinweiten Industriekulturkoordinator unter Einbeziehung weiterer öffentlicher Akteure (z. B. Bezirke, Brandenburg, Deutsche Bahn AG, thematisch verwandte Museen) sowie Industrieunternehmen
Freies WLAN ermöglichen, bei der Änderung des Telemediengesetzes (Zweites Telemedienänderungsgesetz – 2. TMGÄndG) umsteuern!
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 14. März 2016 Drucksache 17/2803
Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat, dafür einzusetzen, bei der Änderung des Telemediengesetzes eine Lösung zu erreichen, die den Interessen von WLAN-Anbietern ausreichend gerecht wird und echte Rechtssicherheit und -klarheit schafft, um ihr Haftungsrisiko zu beschränken. Die Pflicht der WLAN-Anbieter/-innen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um als Diensteanbieter von der Haftung für Dritte befreit zu sein, darf keine Nutzungshindernisse schaffen. Die zu ergreifenden Maßnahmen dürfen nicht zu einer Erfassung der Nutzer/-innen führen, die inhaltlich und zeitlich über das hinausgeht, was zur technischen Erbringung eines Verfahrens erforderlich ist.
Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2014.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Teilflächen zum SILB mit Wirkung zum 01.01.2016 zu: