Protokoll der Sitzung vom 09.02.2012

[Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für eine Kurzintervention hat Frau Kollegin Monteiro jetzt das Wort.

Herr Spies! Damit sich kein falscher Eindruck festsetzt: Sie hatten gesagt, ich hätte nicht erwähnt, dass der Duisburger Ombudsmann die Tätigkeit einstellen musste. Darauf habe ich hingewiesen. Er musste sie beenden, allerdings haben alle Nachredner vergessen, darauf hinzuweisen, dass dort ein anderer Ombudsmann die Tätigkeit inzwischen fortgesetzt hat. Also kann man das Modell dort nicht als gescheitert betrachten, sondern es gab eine andere Lösung mit einer anderen Person. – Vielen Dank!

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag wird die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen und an den Hauptausschuss empfohlen. Ich höre hierzu keinen Widerspruch – dann verfahren wir so.

Der Tagesordnungspunkt 20 steht als vertagt auf der Konsensliste.

Ich komme zu

lfd. Nr. 21:

a) Senat muss endlich erklären: Berlin hat einen angespannten Wohnungsmarkt

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0128

b) Übersicht über Umfang und Struktur der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Berlin

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0129

Die vorgesehenen Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. Dazu haben Sie nun die Gelegenheit.

Die Linksfraktion hat in der neuen Legislaturperiode bereits zwei wohnungspolitische Initiativen ergriffen. Bedauerlicherweise hat die Koalition die Forderungen zur Anpassung des Mietausgleichs für vom Wegfall der Anschlussförderung Betroffene abgelehnt – wider besseres Wissen. Die Forderung an den Senat nach kurzfristiger Vorlage einer Verordnung zum Zweckentfremdungsverbot wird in Kürze im Ausschuss debattiert. Hier könnten Koalition und Senat beweisen, ob sie ihren Worten Taten folgen lassen werden.

Es ist durchaus erfreulich und wird von uns positiv wahrgenommen, dass der neue Stadtentwicklungssenator die Position seiner Vorgängerin infrage stellt. Er bestreitet nicht mehr, dass die Wohnungsmarktlage angespannt ist. Er sieht auch das Problem eines beginnenden Wohnungsmangels, insbesondere preisgünstige, kleinere und

innenstadtnahe Wohnungen werden knapp. Geringe Neubauzahlen in den letzten Jahren, Zunahme der Zahl der Haushalte und positive Bevölkerungsprognose verschärfen diese Lage. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, um das Wohnen in Berlin bezahlbar zu halten.

Hier knüpfen wir mit unserem ersten Antrag an. Der Senat muss endlich erklären: Berlin hat einen angespannten Wohnungsmarkt. – Durchschnittlich 8 Prozent mehr für die Nettokaltmiete müssen die Hauptstadtbewohner nach der statistischen Erhebung des Mietspiegels 2011 gegenüber dem Mietspiegel 2009 ausgeben. Überdurchschnittlich stark klettern die Mieten in Altbauten, bei Wohnungen unter 40 sowie über 90 Quadratmetern Wohnfläche. Vor allem Wohnungen für immer mehr kleine Haushalte werden knapp. Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl der Einpersonenhaushalte um 22,9 Prozent und die der Zweipersonenhaushalte um 4 Prozent angewachsen. Während Marzahn-Hellersdorf eine Wohnungsversorgungsquote von rund 100 Prozent aufweist – was auch schon ein Indiz für beginnenden Mangel ist –, hat Friedrichshain-Kreuzberg mit 82,5 Prozent eine extrem niedrige Quote.

Derzeit bestehen rechtlich verbindliche Mietobergrenzen, erstens für Bestandsmieter durch den Mietspiegel, zweitens für Neuvertragsmieten durch das BGB – „sittenwidriges Rechtsgeschäft“, sogenannte Wuchermieten, ab einer Miethöhe über 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. Strafgesetzbuch sowie drittens – und das ist entscheidend – nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz: Für eine Mietpreiserhöhung ab 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Nachweis erbracht werden, dass in der Kommune ein geringes Angebot vorliegt.

Dies gilt derzeit für Berlin noch nicht, weil immer noch die offizielle Erklärung der angespannten Wohnungsmarktlage fehlt. Entsprechend der Praxis in anderen deutschen Großstädten, z. B. Frankfurt am Main, können die bezirklichen Behörden auf der Grundlage einer solchen Erklärung mutmaßlich überteuerte Mietpreise prüfen, ggf. die Vermieter anhalten, die Miete auf die zulässige Miethöhe zu senken. Andernfalls kann das Amt ein Bußgeld festsetzen und den Vermieter anweisen, die Miete zu senken und die überzahlten Mieten an die Mieterin bzw. den Mieter zurückzuerstatten.

Mietrecht ist im Wesentlichen Bundesrecht. Aber von der derzeitigen politischen Konstellation auf Bundesebene können wir uns keine Verbesserungen der Rechte für Mieterinnen und Mieter erhoffen – im Gegenteil, es drohen massive Verschlechterungen. Damit für Berliner Mieterinnen und Mieter wirklich Verbesserungen erreicht werden, konzentriert sich Die Linke auf das Machbare auf Landesebene, auf die Umsetzung der wohnungspolitischen Instrumente auf Landesebene, die Berlin bisher nicht nutzt. Wir brauchen dringend ein Verbot der

Zweckentfremdung von Wohnraum. Auch dabei hilft die Erklärung der angespannten Wohnungsmarktlage. Was in Nordrhein-Westfalen möglich ist, nämlich eine ausgelaufene Verordnung zum Zweckentfremdungsverbot zu reaktivieren, sollte auch in Berlin gelingen.

Zu guter Letzt: Auch durch Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen gehen mit der Zeit bezahlbare Mietwohnungen verloren. Hier wird allgemein eine Dynamisierung der Entwicklung beobachtet. Es fehlen allerdings verlässliche Analysen. Deshalb fordert Die Linke eine Neuauflage des bis 1999 vom Senat vorgelegten Umwandlungsberichts, verbunden mit der Aufforderung, den betroffenen Mieterinnen und Mietern künftig eine verständliche behördliche Information über die Rechtssituation bei einer Umwandlung zu geben. Denn vielen Mieterinnen und Mietern sind das Vorkaufsrecht und der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ nicht geläufig. Die beste Gesetzeslage hilft nichts, wenn Eigentümer die Unwissenheit der Mieter ausnutzen können. Das gilt insbesondere für die seit August 2011 geltenden verlängerten Kündigungsschutzfristen von sieben Jahren in sechs Berliner Bezirken, auch wenn Die Linke an zehn Jahren Kündigungsschutz in der ganzen Stadt als politischem Ziel festhält. Der Bericht dient auch dazu, schnell auf Veränderungen am Wohnungsmarkt zu reagieren und neue Bezirke in den verlängerten Kündigungsschutz aufzunehmen. Auf der Grundlage des Umwandlungsberichts sind weitere Schritte möglich, z. B. die Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes für Umwandlungen, wie in Hamburg bereits praktiziert. Deshalb brauchen wir beides, die Erklärung zur angespannten Wohnungsmarktlage und den Umwandlungsbericht, und zwar schnell.

Dem Senat und den Fraktionen dieses Hauses ist durchaus bewusst, wie die Situation am Wohnungsmarkt ist. Heute in der Fragestunde hat sich der Senat auf meine Nachfrage sehr klar zur Belegungsbindung geäußert. Im letzten Parlament habe ich gefordert, dass auch der Wegfall der Zweckbindung geprüft werden muss. Wohnraum gehört den Berlinerinnen und Berlinern und muss von uns ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Es wurde immer klar formuliert, dass wir am Wohnungsmarkt etwas tun müssen, da wir damit die Bedürfnisse der Berlinerinnen und Berliner befriedigen müssen. Die Koalition steht zu – dem Bau von jährlich 6 000 Wohnungen auf dann 300 000 Wohnungen in städtischer Hand,

der Reduktion der möglichen Mieterhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren auf maximal 15 Prozent in vier Jahren und nach Modernisierung anstatt 11 Prozent auf 9 Prozent pro Jahr,

der Forderung nach mehr Transparenz und Zahlen.

Das Parlament erhält bereits Berichte über den Berliner Mietspiegel, das Sozialmonitoring etc. Rot-Rot hat zehn

Jahre regiert. Die Situation um KdU-Bemessungsgrenzen und den Anteil am sozialen Wohnungsbau ist maßgeblich durch die Sozialverwaltung beeinflusst worden, und die wurde von der Linken geführt.

Die Diskussion ist ausführlich im Ausschuss zu führen, und dort sind Festlegungen zu treffen.

Wohnungspolitik ist langfristig, und Wohnungspolitik braucht Weitsicht. Diese Weitsicht haben wir bei der SPD immer vermisst. Ihre Wohnungspolitik war auch nicht nachhaltig: Sozialer Wohnungsbau, der heute oft teurer ist als der Markt, GSW-Verkauf an Finanzinvestoren, Bundesratsinitiativen, von denen nie wieder etwas zu hören war. – Das sind nur einige der Erfahrungen mit der SPD-Mietenpolitik. Und auch Die Linke kommt erst, nachdem die rot-rote Regierung Geschichte ist, mit Vorschlägen. Die Linke beantragt heute allerdings erst mal eine ganze Menge Statistik.

Sehen wir uns die Drucksache 17/0129 an. Natürlich ist es interessant zu wissen, wie viele Mietwohnungen in kleinräumigen örtlichen Strukturen in Teileigentum umgewandelt werden. Übrigens – so einen ausführlichen Umwandlungsbericht hat es vor der rot-roten Regierungsphase schon gegeben. Daten gibt es aber auch heute, die sind vielleicht nicht kleinteilig genug, könnte man ausführlicher machen. Aber im Prinzip sind doch die Zahlen klar: Es gibt Ortsteile, da wird bedrohlich viel umgewandelt, und andere, da ist das nicht relevant.

Wozu braucht man solche Zahlen? – Um sich darüber Gedanken zu machen, ob Steuerung erforderlich ist. Wir haben schon in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen, die Umwandlung in Milieuschutzgebieten zu beschränken. Dort gibt es ausreichend Daten, dort gibt es teilweise den Bedarf nach Regelungen. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist eine der Ursachen für die Verknappung von Mietwohnraum. Außerdem entfaltet der Erwerb von Einzelwohnungen durch Kapitalanleger einen größeren Druck auf den Mietwohnungsmarkt. Gerade in Gebieten mit Milieuschutzsatzung müssen deshalb die Möglichkeiten zum Schutz von Mieterinnen und Mietern noch besser genutzt werden. Rot-rot hat das nicht gemacht. Wie bekommen wir jetzt rotschwarz dazu, anders zu entscheiden? In der Drucksache 17/0029 hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bereits im November einen Katalog von Vorschlägen unterbreitet. Das hat die Koalition glatt abgelehnt, denn die neue Koalition setzt wesentlich auf Wohnungsneubau. Das ist nicht falsch. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, verfallen Sie nicht in alte Muster! Neubau ist teuer und bewegt sich nicht im unteren Preisniveau. Bestand ist immer billiger und deshalb gerade wichtig für Menschen mit geringen Einkommen. In der Regel gilt das sowohl für den Erwerb von Bestandsgebäuden als auch für die Unterhaltung. Kümmern Sie

sich prioritär um den Bestand! Sie von der SPD haben doch plakatiert: „Mieter und Schutz“. Geliefert haben Sie in der Beziehung nichts. Neubau klingt einfach und ist schick. Der Neubau entsteht jedoch zum größten Teil auch ohne den Senat, und darüber sind wir auch sehr froh. Worum geht es heute noch? – Die Linke verlangt auch in der Drucksache 17/0128 nach Daten. Meines Erachtens gibt es einige der Daten, nach denen Sie verlangen: Haushaltszahlen, Leerstandszahlen oder Bestandsmieten. Der Hauptpunkt des Antrags aber ist, der Senat solle eine Marktbewertung vornehmen und erklären, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen sei gefährdet. Wozu braucht man das? – Das ist die Begründung zum Erlass einer Zweckentfremdungsregelung, und das ist weiterhin eine Begründung für die Anwendung von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz – alles irgendwie richtig, aber sehr umständlich. Nach unserer Auffassung ist die Begründung für eine Zweckentfremdungsregelung längst gegeben. Gerade jetzt, nachdem das Bezirksamt Mitte mit anderen Kriterien gegenüber den Betreibern von Ferienwohnungen gescheitert ist, wird das noch dringlicher. Wir haben uns hier im Hause mit der Regelung in Hamburg befasst. Dort wird Zweckentfremdung verfolgt. Es ist Ländersache, das zu regeln, ob für die ganze Stadt oder für einzelne Ortsteile. Wir erwarten vom Senat, dass er endlich einen Vorschlag hier auf den Tisch legt.

Der Berliner Wohnungsmarkt hat sich gewandelt – das hat er in den letzten Jahrzehnten schon mehrmals. Diesmal veränderte sich der Wohnungsmarkt aufgrund verschiedener Entwicklungen wie Zuzug, Haushaltsentwicklungen, weitere demografische Alterung, Singularisierung etc. Im Kern war das in den letzten Jahren nachfrageinduziert – mehr Haushalte haben Wohnungen nachgefragt, gleichzeitig wurde aber nicht mehr gebaut. Damit erschöpft sich aber auch in der Tat die statistische Gemeinsamkeit der Daten.

Es sollte ein Grundkonsens herrschen, dass gerade für eine langfristige Wohnungspolitik verlässliche Daten eine wichtige Grundlage sind. Insofern kann ich den Anträgen hier auch folgen. Allerdings sind einige Formulierungen so gestellt, dass man den Eindruck haben kann, dass Die Linke hier nachholen will, was sie in den letzten zehn Jahren nicht umgesetzt hat. Sie wollen hier mit pauschalen Unterstellungen arbeiten, die für eine vernünftige Wohnungspolitik nicht hilfreich sind.

An dieser Stelle will ich einmal deutlich sagen: Eine pauschale Verurteilung von Eigentumswohnungen ist nicht sachgerecht. Wir wollen Investitionen in die Wohnungen, wir wollen auch energetische Sanierungen. Die Zahlen der Umwandlungen sind seit Jahren bekannt und weisen keinen bedrohlichen Trend aus, zumal Eigen

tumswechsel keinen Mietvertrag bricht. Die Erklärung eines angespannten Wohnungsmarktes würde im Kern unser Problem mit Ferienwohnungen auch nicht lösen, dafür aber Probleme mit Kitas und Arztpraxen im Rahmen einer wohnraumnahen Versorgung erzeugen. Etwas mehr Sachlichkeit wäre bei einem ansonsten auf Fakten abzielenden Antrag sinnvoll gewesen. Insofern drängt sich der Verdacht auf, dass Sie die Fragen und Messungen schon politisch beeinflussen wollen. Das kann aber nicht im allgemeinen Interesse liegen.

Für mich ist eine möglichst verlässliche Datenlage über alle bestimmenden Faktoren wie Wohnungsangebot nach Arten, Umfang, Qualitäten etc., Wohnungsnachfrage, Bestandsveränderungen und Fremdnutzungen wichtig. Daher finde ich einige Vorschläge in den Anträgen interessant, allerdings ohne die dort schon angeschlagenen Zwischentöne. Eine Analyse sollte ohne politische Brille erfolgen. Die Abwägung und politische Diskussion kann auf Basis fundierter Fakten erfolgen. Unter dieser Prämisse werden wir die aufgeworfenen Themen konstruktiv begleiten.

Die Anträge sind unterstützenswert. Das werden wir auch tun. Vor allem schafft die Annahme des Antrags die Grundlage, über den Antrag der Grünen zum Zweckentfremdungsverbot positiv abzustimmen.

Senator Müller äußert sich da weiterhin sehr seltsam und ist der Meinung: „Wir haben nach wie vor keine dramatische Situation.“ – und meint, die Wohnungsbaugesellschaften würden einen „speziellen Gemeinwohlauftrag erfüllen“. Weiterhin werden die Äußerungen aus der Regierung relativiert. So sagte Herr Müller der „taz“, die Erhöhung der landeseigenen Wohnungsbestände auf 300 000 müsse nicht Neubau sein, sondern könne auch durch Zukauf passieren. Das bedeutet, dass so keine Erhöhung des Gesamtwohnungsbestandes stattfinden würde.

Wir sind der Meinung, dass Wohnungsbaugesellschaften nicht Teil des Preistreibertums auf dem Berliner Wohnungsmarkt bleiben dürfen.

Zitat Ingo Malter, Geschäftsführer von „Stadt und Land“:

Anstatt auf eine sozialorientierte Wohnraumversorgung zu orientieren, setzt die Politik die Wohnungsbauunternehmen nach wie vor massiv unter Druck. So fordert der Senat von uns immer noch Personalabbau.

Zusammenfassung Artikel „Mieterecho“ vom September 2011: – Mietsprünge bei der DEGEWO: nach eigenen Angaben weiteres „Entwicklungspotential“,

GEWOBAG: vor allem in Kreuzberg Umwandlungen in Eigentumswohnungen und Verkäufe, steigende Mieten bei Neuvermietung,

HOWOGE in Pankow/Buch: Modernisierung mit enorm steigenden Mieten.

Eine Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin kommt nach Beobachtungen in drei städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu der Erkenntnis: Hartz-IVEmpfänger und Migranten werden bei der Vergabe von Wohnungen benachteiligt. Dem muss endlich etwas entgegengesetzt werden. Weitermachen wie bisher ist für uns Piraten kein gangbarer Weg. – Herr Senator, handeln Sie endlich!

Zu den Anträgen wird die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Ich komme zu

lfd. Nr. 22:

Bessere Bildung: Ganztagsbetreuung für alle, keine Lücke in Klassenstufe 5 und 6