Gut, aber der Bundesparteitag der CDU hat vor ein paar Monaten auch so was beschlossen, auch wenn sich die Sozialausschüsse da nicht so ganz haben durchsetzen können. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie sich so sträuben, dieser Bundesratsinitiative zuzustimmen. Es mag ja sein, dass Sie nicht mit allem, was dort gefordert wird, übereinstimmen, aber Ihre Bundesregierung wird aufgefordert, ein solches Gesetz zu entwerfen.
Haben Sie eigentlich so wenig Vertrauen zu Frau Merkel, dass sie nicht in der Lage sein wird, ein entsprechendes Gesetz, das auch Ihrem Parteitagsbeschluss entspricht, zu verabschieden?
[Beifall bei den PIRATEN, den GRÜNEN und der LINKEN – Martina Michels (LINKE): Geniale Argumentation!]
Frau Monteiro von der SPD hat uns aufgefordert, mal ein bisschen im Koalitionsvertrag zu lesen. Als Gute-NachtLektüre ist das recht ansprechend. Man schläft schnell ein. Aber auch dort – wenn ich es ernsthaft so nehme, dass in dieser Koalitionsvereinbarung das zum Ausdruck kommt, was Sie von der CDU und Sie von der SPD wollen – steht drin, dass Sie – in dem Vergabegesetz zwar, aber doch – für eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in
Es gibt in hundert Ländern einen Mindestlohn, zwanzig davon in der EU. Die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner ist für einen Mindestlohn. Drei Viertel der Mietglieder in diesem Haus gehören Parteien an, die den Mindestlohn im Programm haben.
Insofern ist es im Interesse der Berlinerinnen und Berliner, diesem Antrag im Bundesrat zuzustimmen. Herr Wowereit – ach, da hinten haben Sie sich versteckt! –, ich fordere Sie deshalb auf, im Interesse der Berlinerinnen und Berliner diesem Antrag im Bundesrat zuzustimmen.
Die zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich wird in Deutschland größer als in den anderen EU-Ländern. Laut einer aktuellen OECD-Studie geht das vor allem auf die Entwicklung der Löhne und Gehälter zurück. Hier fällt Deutschland seit 1990 immer weiter in der EU zurück. Das liegt vor allem an den fehlenden Mindestlöhnen.
Bedenken Sie bitte die sozialen Kosten dieser Entwicklung! Letztes Jahr erhielten 1,4 Millionen Menschen staatliche Lohnkostenzuschüsse, 400 000 davon bei einer Vollzeitbeschäftigung. Bis zu 2 Millionen Euro könnten mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro eingespart werden.
Die Behauptung, ein Mindestlohn vernichte Arbeitsplätze, wurde in den letzten Jahren durch viele Studien widerlegt, zuletzt auch von der Studie, die das Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegeben hatte. Der Haupteffekt besteht in der Stärkung der Kaufkraft, in Steuerersparnissen und Steuermehreinnahmen. Offensichtlich, liebe CDU-Fraktion, sind Sie dagegen, dass wir die Kaufkraft stärken, dass wir Steuern sparen und dass wir mehr Steuern einnehmen.
Sie haben beim Abschluss der Koalitionsvereinbarung wohl Ihr soziales und Ihr christliches Gewissen an der
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Antragsteller hat die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen hingegen beantragen die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen.
Wer einer Überweisung des Antrags sowie des Änderungsantrags an den benannten Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU und der fraktionslose Abgeordnete.
Gegenstimmen? – Das sind die drei anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Gibt es nicht! Dann wird der Antrag überwiesen.
a) Onlinepetitionen als Ausgestaltung von Volksinitiative und -begehren I (Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin)
b) Onlinepetitionen als Ausgestaltung von Volksinitiative und -begehren II (Gesetz zur Änderung des Abstimmungsgesetzes)
Ich eröffne die ersten Lesungen. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Piratenfraktion. Das Wort hat der Abgeordnete Weiß.
Entschuldigung! – Wir hatten im November das Jugendforum hier im Haus, auf dem wir Abgeordnete uns mit Berliner Jugendlichen ausgetauscht haben. Ich fand, das war eine sehr angenehme Veranstaltung. Das war eine Veranstaltung mit positiven Ergebnissen. Da habe ich hier im Plenarsaal an einer Diskussion zum Thema „Wie bringt das Netz Berlin weiter?“ teilgenommen. Ich fand das ganz interessant. Wir haben in diesem Zusammenhang über verschiedene Themen geredet und festgestellt, dass wir uns in vielen Punkten einig sind – zumindest, was grundsätzliche Dinge angeht. Eines davon – das wurde als Ergebnis festgehalten; da waren sich die Vertreter aller Fraktionen und auch die anwesenden Jugendlichen einig – war das Thema Onlinepetitionen, dass es doch gut wäre, wenn es in Berlin, so ähnlich, wie es beim Bundestag der Fall ist, die Möglichkeit gäbe, Onlinepetitionen an das Parlament zu richten. Das ist ein Projekt, das insbesondere uns sehr wichtig ist. Da es darüber grundsätzlich Einigkeit zu geben scheint, haben wir jetzt diesen Antrag gestellt, um es voranzubringen.
Erklärungsbedürftig ist an der Stelle, warum das nicht wie im Bundestag ins Petitionsrecht eingeführt werden soll, sondern dass wir das als Ausgestaltung der Volksinitiative einführen wollen. Im Unterschied zur Bundesebene haben wir in Berlin die direkte Demokratie verankert. In der Verfassung und auch in Gesetzesform haben wir solche Instrumente wie die Volksinitiative, um Anliegen direkt ins Parlament hineinzutragen. Das ist sehr zu begrüßen. Wenn wir jetzt ein Instrument einführen wollten, das das gleiche Ziel verfolgt, würden zwei Instrumente nebeneinanderlaufen, die denselben Zweck verfolgen. Das wäre nicht sinnvoll und nicht verständlich. Die Entscheidung, welches dieser Instrumente sinnvoll wäre, wäre für jemanden, der ein Anliegen ins Parlament tragen möchte, nicht nachzuvollziehen.
Nun ist das beim Bundestag in Ermangelung direktdemokratischer Verfahren über das Petitionsrecht geregelt. Das Petitionsrecht hat aber vor allem das Ziel, dass das Anliegen jedes Einzelnen im Parlament geregelt wird. Damit ist die Massenpetition, die beim Bundestag eingerichtet ist, eigentlich eine Art Volksinitiative durch die Hintertür. Das ist auch mit gewissen Problemen verbunden, die man nicht so einfach wegkriegt.
Da eben das Petitionsrecht verfassungsgemäß nicht auf irgendeinen Personenkreis eingeschränkt ist, was auch sinnvoll ist, gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit sicherzustellen, dass die Personen, die dort teilnehmen, wirklich Personen sind. Es gibt beim Petitionssystem des Deutschen Bundestags zum Beispiel keine Möglichkeit festzustellen, dass 50 000 Menschen Unterstützung leisten und nicht 50 000 Mailadressen. Wenn dann auf Grundlage dieser 50 000 Unterstützer eine Anhörung im Bundestag zustandekommt, findet sie im Petition
sausschuss statt und nicht in einem zuständigen Fachausschuss. Auch das ist etwas, das wir, wenn wir das hier einführen wollen, sicherlich nicht in der Form übernehmen sollten. Ich glaube auch, der Petitionsausschuss hat schon genug zu tun.